Bei der Lieferung von digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht ja bereits zu Vertragsbeginn erlöschen wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Wie sieht das in der Praxis aus? Reicht es wenn vor dem Bezahl-Button der Hinweis steht "Ich stimme zu dass **** vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragslaufzeit beginnt und ich so mein Widerrufsrecht verliere"?
Ansonsten gibt es auf der Internetseite keine Widerrufsbelehrung, und auch nach Vertragsabschluss wird keine Belehrung zur Verfügung gestellt.
Vielen Dank
Digitale Inhalte, Verzicht auf Widerrufsrecht
26. Mai 2023
Thema abonnieren
Frage vom 26. Mai 2023 | 01:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Digitale Inhalte, Verzicht auf Widerrufsrecht
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2023 | 10:03
Von
Status: Wissender (14908 Beiträge, 8823x hilfreich)
Zitat:Reicht es wenn vor dem Bezahl-Button der Hinweis steht "Ich stimme zu dass **** vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragslaufzeit beginnt und ich so mein Widerrufsrecht verliere"?
m.E. Ja
Und jetzt?
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