Schichtwechselzwang

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Gghj
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schichtwechselzwang

Hallo ,
Kann mein AG mich dazu zwingen meine Schicht zu wechseln ?.
Ich soll demnächst meine Schicht für eine Woche wechseln.
Ich möchte das aber nicht ,da man auf dieser Schicht Termine schlecht warnehmen kann und auch Tagsüber kaum Freizeit hat .
Und wenn ich wechseln muss ,wann muss mir der AG das mitteilen ?
Lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111158 Beiträge, 38552x hilfreich)

Zitat (von Gghj):
Kann mein AG mich dazu zwingen meine Schicht zu wechseln ?.

Kommt ganz darauf an, was man als "Zwang" ansieht.

Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung, "Strafversetzung", eine (fristlose) Kündigung, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15844 Beiträge, 6032x hilfreich)

Zitat (von Gghj):
Kann mein AG mich dazu zwingen meine Schicht zu wechseln ?

Das ist wieder Mal so eine Frage, die nach dem "Zwang" ....
Vom Grundsatz her fällt es unter das Direktionsrecht des AG zu bestimmen, wann, wo und wie AN seiner Arbeitspflicht nachzukommen hat.
Wahrscheinlich aber hast auch du dich verpflichtet zu Schichtdienst, so dass die Rede vom Zwang sich erübrigt. Was anderes kann da nur gelten, wenn dein AV ausdrücklich diese eine, derzeit aktuelle Schicht als für dich verbindlich festgeschrieben haben sollte.

Bleibt noch die Frage nach dem Vorlauf - 'demnächst' ist ja offenbar nur eine Ankündigung; ich denke, dass dies dann mit den eingespielten Veröffentlichungen von Schichtplänen einhergeht; die Untergrenze dürften die 4 Tage Vorlauf sein, die sich aus den Regeln für Arbeit auf Abruf etabliert haben. Der AG hat nach billigem Ermessen zu entscheiden - allgemeines Unbehagen an der Lage eben dieser Schicht wird da nicht reichen.
Und nicht zu vergessen: Anscheinend handelt es sich um eine Ausnahme, eine einmalige Angelegenheit.

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