Kindesunterhalt rückwirkend mit Titel

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fiona123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt rückwirkend mit Titel

Hallo,

kurz und knapp.

KV zahlt seit Nov. kein Unterhalt mehr. (Arbeitslosigkeit). Ich bat ihm mehrmals mündlich, mit Nachweise zukommen zu lassen. Er vertröstete mich immer damit, der Antrag auf ALG 1 sei noch nicht bearbeitet worden.
Die Wahrheit ist, er hat es auch nie beantragt und war mittellos (aber Vermögen ist vorhanden).

Tolerant wie ich bin, wartete ich auf den Bescheid vom Arbeitsamt, mahnte ihn aber nicht schriftlich an. Jetzt wo er wieder Arbeit hat, zahlte er trotzdem nicht und das Jugendamt fordert ihn jetzt auf, zu zahlen. Jedoch nicht rückwirkend ab November, sondern erst ab Antrag der Beistandschaft im Mai. Einen Titel besitze ich. Kann ich das Geld durch einen Anwalt rückwirkend fordern?
Er hat auch seinen AV auslaufen lassen und sich wie gesagt nicht um den Antrag für ALG 1 gekümmert.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Der Beistand ist verpflichtet, auch den Unterhalt für die Vergangenheit geltend zu machen. Selbst wenn die Forderung schon Jahre alt ist. Da hier ein Unterhaltstitel vorliegt, ist auch keine zusätzliche Mahnung in einem solch kurzen Zeitraum erforderlich. Macht der Beistand das nicht, so macht er sich haftbar und schadensersatzpflichtig gegenüber dem Kind.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Beistand auffordern, aus dem Titel zu vollstrecken.

wirdwerden

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