Verkäufer hält Kaufzusage nicht ein, löscht seine Angebote und meldet sich nicht mehr

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Eleven9
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer hält Kaufzusage nicht ein, löscht seine Angebote und meldet sich nicht mehr

Sehr geehrte Forenuser! Vielleicht hat von euch jemand den Fall schon einmal erlebt und weiß in der rechtlichen Materie Bescheid. Aus meiner Sicht ist es nämlich rechtswidrig und zudem kein schönes Verhalten.
Ich kontaktierte gestern einen privaten Verkäufer, um einen Artikel von ihm zu kaufen. Per Online-Kleinanzeigen fand eine eindeutige beidseitige Kaufzusage über das Nachrichtensystem statt. Der Verkäufer hatte mir auch seine Adressdaten mit Vornamen mitgeteilt (ohne den Nachnamen) .
Der Verkäufer bot mir sichere Zahlungsmethode an, beantragte sie aber zu dem Zeitpunkt erst bei der Plattform, die ihm mitteilte, sie sei aktiviert. Das war sie aber nicht. Da erschien kein Button. Auch nicht bei dem Versuch, als der Verkäufer den Artikel neu einstellte, obwohl in seinem Profil bereits stand "Sicheres Zahlen eingerichtet". Auch nicht nach neuem Einloggen.
Ich teilte dem Verkäufer mit, dass ich im Fall, dass Sicheres Zahlen nicht funktioniert, den Artikel am nächsten Tag abholen komme. Ich teilte ihm mit , dass ich bevorzugt Sicheres Zahlen mit Versand nehmen würde, da die lange Fahrt für mich sehr anstrengend sei. Er antwortete mit "ok". Das war seine letzte Nachricht gestern.
Ich wartete weiterhin auf die Aktivierung des sicheren Zahlens, aber es tat sich einfach nichts - den ganzen Tag kein Button, wo man die Funktion" Sicheres Zahlen " anklicken konnte. Am Nachmittag war ich dann weg , u.a. in der Autowerkstatt, um einen Defekt abzuklären (wegen der bevorstehenden Fahrt).
Gegen Abend, als ich nach Hause kam, hatte der Verkäufer den Artikel gelöscht und auch seine anderen Verkaufsangebote gelöscht. ?????
Ich schrieb ihn nochmal an und teilte ihm mit, dass wir einen verbindlichen Kaufvertrag hätten, dass ich bevorzugt Sicher-Zahlen mit Versand möchte, aber wenns nicht anders ginge, den Artikel am Folgetag, also heute abholen würde. Das war alles gestern.
Er hat sich bis jetzt nicht mehr gemeldet. Fühle mich von diesem Verkäufer veräppelt. Was sind das für Methoden?
Ich möchte den Artikel unbedingt haben, es gibt ihn nur sehr selten - wenn überhaupt - und schon gar nicht mehr für diesen Preis.
Die Frage ist, kann er das so einfach machen, wie er sich verhalten hat, und mich im Regen stehen lassen ohne Rückmeldung?




-- Editiert von User am 26. Mai 2023 11:22

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat (von Eleven9):
Die Frage ist, kann er das so einfach machen, wie er sich verhalten hat, und mich im Regen stehen lassen ohne Rückmeldung?

Dass er es kann, erleben Sie doch gerade - spannender ist, ob er es darf.

Ansonsten: Wenn(!) ein Kaufvertrag geschlossen wurde, muss der auch eingehalten werden. Dann wäre das Verhalten des Käufers nicht in Ordnung.

Aber was wollen Sie machen?
Sie haben keinen Namen. Sie haben zwar eine Adresse, wissen aber nicht, ob die korrekt ist. Und eine Verifizierung der Adresse ist ohne Name auch schwierig ...

Wenn ich Sie richtig verstanden haben, haben Sie noch nicht bezahlt. D.h. Sie haben bislang noch keinen Schaden.
Da stellt sich dann die Frage, wie viel Aufwand man in so eine Angelegenheit investiert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Eleven9):
Per Online-Kleinanzeigen fand eine eindeutige beidseitige Kaufzusage über das Nachrichtensystem statt.

Ergänzend zu den völlig korrekte Ausführungen des Vorposters.
Da wird es auch den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen ankommen, ob es tatsächlich noch einen wirksamen Kaufvertrag gibt.



Zitat (von Eleven9):
Fühle mich von diesem Verkäufer veräppelt. Was sind das für Methoden?

Nun, man sollte realisieren, das es auch Menschen gibt, die halt nicht 24h am Tag gierig darauf warten das ein "Pling" den Eingang einer neuen Nachricht verkündet.
Es gibt tatsächlich Menschen die nur 1-2x in der Woche (oder noch weniger) ins Postfach schauen - insbesondere wenn sie keine wichtigen Nachrichten mehr erwarten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Da stellt sich dann die Frage, wie viel Aufwand man in so eine Angelegenheit investiert.
Ehrlich gesagt wird sich da gar nichts lohnen. Ausser das der TE wohl noch unnötig Geld verbrennt wird da kaum was passieren.

Wenn so ein VK alles löscht und bei dem wie der TE alles geschildert hat, denke ich da eher an einen Betrüger, bei dem so oder so nichts zu holen sein wird...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Eleven9):
Ich teilte dem Verkäufer mit, dass ich im Fall, dass Sicheres Zahlen nicht funktioniert, den Artikel am nächsten Tag abholen komme. ..... Er antwortete mit "ok".


Und, hast du deine Zusage eingehalten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eleven9
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Und, hast du deine Zusage eingehalten?


Ohne seinen Nachnamen zu wissen, hätte das nicht funktioniert. Der Verkäufer hätte sich auf jeden Fall noch einmal melden müssen. Er hat sich aber im Nachrichtensystem nicht mehr gemeldet. Auch nicht am nächsten Tag, als es Zeit war, zwecks Abholung loszufahren.
Ich bin dann doch noch zum ersehnten Artikel gekommen. Anhand seinen unvollständigen Daten und seinen anderen gelöschten Anzeigen (hatte ihren Inhalt noch in Erinnerung) habe ich nämlich seine Geschäftsstelle und Homepage im Internet gefunden, und im Impressum seinen Nachnamen und die Telefonnummer.
Hab ihn telefonisch erreicht und an den Kaufvertrag erinnert und dass ich den Artikel nun abholen kommen würde. Er hat sich entschuldigt und ist mit der Abholung einverstanden gewesen. Also knapp 70km gefahren, aber es hat sich gelohnt.
Ende gut, alles gut.

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