Sehr geehrte Community,
Ich habe eine allgemeine Frage zur Ausfüllung der Steuererklärung. Ich bin in Steuersachen (außer bei der Grundsteuererklärung, die ich für meine Eltern letztes Jahr ausfüllen musste) nicht allzu bewandert, also entschuldigt bitte, falls die Frage blöd ist.
Ich bin 23, habe das gesamte Jahr 2022 über studiert aber im März 2023 abgebrochen und werde im Herbst 2023 voraussichtlich ein neues Studium beginnen, ich habe mich auch schon für mehrere Dinge beworben. Ich wohnte 2022 und wohne noch bei meinen Eltern.
Meine Eltern haben für mich auch ganz 2022 lang (und jetzt auch weiterhin nach Abbruch, da ich bei der Familienkasse als studienplatzsuchend gemeldet bin) Kindergeld erhalten.
Dementsprechend füllten sie immer die gemeinsame Steuererklärung für die Familie aus, und üblicherweise mussten sie für mich lediglich die in dem entsprechenden Jahr erhaltene Summe an Kindergeld, sowie den Namen und die Dauer meines Studiums in die Anlage "Kind" eintragen. Das hat bisher auch immer fürs Finanzamt gereicht.
Da meine Eltern bald mit der Steuererklärung anfangen wollen, habe ich zu diesen Studiumsangaben eine Frage. Nun ist es ja so, dass ich das ganze Jahr 2022 über studiert habe, es aber aktuell nicht mehr tue. Was genau müsste man in der Anlage "Kind" also nun eintragen? (Bild der Passage zur Referenz siehe hier: https://imgur.com/a/uVnbiNB)
Reicht es, eInfach den Zeitraum für das Studium, also Datum Studiumsbeginn - Studiumsende März 2023 in Zeile 80 einzutragen? Und dann bei Erläuterungen in der Zeile darunter "Studiengang XYZ (abgebrochen)" zu erwähnen, sowie im Feld 84 dann eine "2" für Nein reinzuschreiben? Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Meine Verwirrung rührt daher, dass ich nicht weiß wie ein Studienabbruch im Jahre 2023 sich auf die Steuererklärung für 2022 auswirkt (also auf ein Jahr, in dem ich in allen 12 Monaten im Studium eingeschrieben war) und was einzutragen ist und was eben nicht.
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Falls man noch Informationen von mir braucht, bitte gerne nachfragen.
Vielen Dank im Voraus
MfG
efwef32
-- Editiert von User am 26. Mai 2023 12:40
-- Editiert von User am 26. Mai 2023 12:41
-- Editiert von User am 26. Mai 2023 12:46
Studiumsabbruch und Steuererklärung der Eltern
26. Mai 2023
Thema abonnieren
Frage vom 26. Mai 2023 | 12:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 26. Mai 2023 | 13:22
Von
Status: Unbeschreiblich (45471 Beiträge, 16172x hilfreich)
Zitataber im März 2023 abgebrochen :
Und was hat das mit der Steuererklärung 2022 zu tun? Dafür ist nur folgendes relevant:
Zitathabe das gesamte Jahr 2022 über studiert :
#2
Antwort vom 26. Mai 2023 | 14:43
Von
Status: Schüler (218 Beiträge, 40x hilfreich)
ZitatMeine Verwirrung rührt daher, dass ich nicht weiß wie ein Studienabbruch im Jahre 2023 sich auf die Steuererklärung für 2022 auswirkt :
Gar nicht

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#3
Antwort vom 30. Mai 2023 | 00:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd was hat das mit der Steuererklärung 2022 zu tun? :
Zuallererst, danke für Ihre Antwort.
2023 ist in der Hinsicht relevant, dass man in der Stuererklärung 2022 ja wohl angeben muss, dass das Studium im März 2023 zuende ging. Das Studium is ja keine 1-jährige Sache, die nur 2022 betreffen würde.
Ich kann ja schlecht eintragen, dass ich noch studiere, weil ich das im Veranlagungszeitraum 2022 über tat. Sie haben natürlich recht, steuerlich gesehen ist nur 2022 relevant, aber mein Anliegen bezog sich eher auf die Ausfüllung/Eintragung, so dass wir nicht aus Versehen etwas falsches eintragen.
Daher erneut meine Frage:
Zitat:Was genau müsste man in der Anlage "Kind" also nun eintragen? (Bild der Passage zur Referenz siehe hier: https://imgur.com/a/uVnbiNB)
Reicht es, eInfach den Zeitraum für das Studium, also Datum Studiumsbeginn - Studiumsende März 2023 in Zeile 80 einzutragen? Und dann bei Erläuterungen in der Zeile darunter "Studiengang XYZ (abgebrochen)" zu erwähnen, sowie im Feld 84 dann eine "2" für Nein reinzuschreiben? Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Ist das so richtig?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
efwef32
-- Editiert von User am 30. Mai 2023 00:55
#4
Antwort vom 30. Mai 2023 | 07:29
Von
Status: Unbeschreiblich (45471 Beiträge, 16172x hilfreich)
ZitatIch kann ja schlecht eintragen, dass ich noch studiere, weil ich das im Veranlagungszeitraum 2022 über tat. :
Doch, das kann man so eintragen.
#5
Antwort vom 30. Mai 2023 | 17:07
Von
Status: Philosoph (13100 Beiträge, 4248x hilfreich)
Hallo,
Die Steuererklärung behandelt das jeweilige Jahr (und nur das).Zitat:Ich kann ja schlecht eintragen, dass ich noch studiere, weil ich das im Veranlagungszeitraum 2022 über tat.
Praktisch ist es der Zustand am 31.12., und da warst du noch Student.
Stefan
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