Einleitung Strafverfahren Steuerkürzung

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Yoshua1969
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Einleitung Strafverfahren Steuerkürzung

Hallo.

Vorweg - ich weiß, dass es dringend geboten ist einen Fachanwalt einzuschalten, was auch natürlich gemacht wird. Nur leider ist jetzt Pfingsten - bis Dienstag ist es lang - und die Gedanken im Kopf kreisen. Daher würde ich mich über eine grobe Einschätzung bedanken.

Nehmen wir einen Herr Müller. Herr Müller war von 2015-2019 gewerblich tätig und hatte eine damalige Partnerin, die auf großen Fuß gelebt hat. In dieser Zeit hat Herr Müller sich "Tod gearbeitet" nur um die Freundin nicht zu verlieren und ist dann 2019 zusammen gebrochen und ist sowohl (nachweislich) in medizinischer und psychiatrischer Behandlung (stationär) gekommen. In den Jahren 2015-2019 hat Herr Müller Geld verdient - und gleich wieder ausgegeben. Die Steuer hat er nicht gemacht. Am Ende war er psychisch durch die Abhängigkeit zur Freundin so fertig, dass er stationär in Behandlung musste. Dies alles berechtigt natürlich nicht, dass er keine Steuererklärung als Selbstständiger ausübt - soll aber nur die Rahmenumstände beschreiben.

Seit 2020 erholt sich Herr Müller wieder und tastet sich wieder an sein Leben heran. Weiter freiberuflich. Für die Jahre 2020, 2021, 2022 hat er auch die Steuer gemacht. Vor dem Scherbenhaufen 2015-2019 hat er sich jedoch aufgrund des Chaos gedrückt und immer nach hinten geschoben.

Bis nun ein Schreiben des Finanzamtes und der Steuerfahndung kam mit der Überschrift "Einleitung eines Strafverfahrens" und dem Inhalt, dass für die Jahre 2015-2019 der Verdacht der Steuerkürzung besteht.

Die Steuerfahndung kommt auf einen Fehlbetrag von Einkommens- und Umsatzsteuer von 120.000 Euro.

Der Betrag wurde "geschätzt" auf Basis von Kontobewegungen. Sprich die Steuerfahndung hat die Kontoumsätze des Herrn Müller eingesehen und aufgrund der Verwendungszwecke abgeschätzt ob dies private oder gewerbliche Umsätze waren. Der tatsächliche Fehlbetrag dürfte etwas niedriger ausfallen, da Herr Müller viele Dinge für seine Freundin gekauft hatte - und als diese veraltet waren - auch wieder verkauft hatte. Aber dennoch könnte ein Fehlbetrag / Steuerkürzung von 80-120.000 Euro im Raum stehen.

Das Finanzamt gibt die Möglichkeit zur Äußerung bis Ende Juni. Natürlich wird Herr Müller sich nun umgehend anwaltliche Hilfe nehmen.


Aber was dürfte Herrn Müller so erwarten? Dann kam grob abschätzen was da auf ihn zukommt? Eine Selbstanzeige ist als Laie ja anscheinend möglich - aber wie ich das sehe nur auch, wenn die Steuerschuld entsprechend zügig zurück bezahlt werden kann - was bei Herrn Müller nach dem Neuanfang unmöglich ist.

Danke für Eure Anmerkungen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat (von Yoshua1969):
Eine Selbstanzeige ist als Laie ja anscheinend möglich


Dafür ist es zu spät, da bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde.

Zitat (von Yoshua1969):
Aber dennoch könnte ein Fehlbetrag / Steuerkürzung von 80-120.000 Euro im Raum stehen.


Da würde ich mal auf eine Freiheitsstrafe auf Bewährung tippen.

Zitat (von Yoshua1969):
was bei Herrn Müller nach dem Neuanfang unmöglich ist.


Das könnte strafverschärfend wirken.

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Zitat (von Yoshua1969):
Aber was dürfte Herrn Müller so erwarten?


Dazu kann man, denke ich, keine zuverlässige Antwort geben. Strafrechtlich kommt es auf die Höhe der verkürzten Steuer an und darauf, welche Taten noch verfolgbar sind. Zumindest für das Jahr 2015 würde ich von strafrechtlicher Verjährung ausgehen.

Zitat (von Yoshua1969):
Eine Selbstanzeige ist als Laie ja anscheinend möglich


Wenn Herr Müller nun versucht, evtl. mit Hilfe eines Anwaltes, Ordnung ins Chaos zu bringen und dem Finanzamt Zahlen liefert, wird das als Mitwirkung im Verfahren strafmildernd berücksichtigt, aber als strafbefreiende Selbstenzeige ist es zu spät wie @hh bereits geschrieben hat.

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