Grillen in Berlin

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Seleta
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)
Grillen in Berlin

Hallo ins Forum,
hier mal eine Frage, die wahrscheinlich ein Klassiker ist: Grillen und Beschwerden von Nachbarn.
Wir haben in Berlin ein größeres Gartengrundstück, das wir uns mit anderen Bewohnern unseres Hauses teilen. Da drauf wird im Sommer auch ab und zu gegrillt. Der Garten grenz an einen Straßenzug mit Mietshäusern, liegt also an deren Hinterseite. Nun gibt es einen Nachbarn in diesen Mietshäusern, der regelmäßig sofort die Polizei ruft, wenn jemand anfängt zu grillen. Die kommen dann, stellen sich nett vor und bitten darum das Feuer/den Grill demnächst auszumachen. Dann gehen sie wieder. Das Ganze ist maximal sinnlos und beschäftigt jedesmal mindestens 3 Beamte (da man sich in Berlin als Polizei mit weniger als das offenbar nicht mehr auf fremde Grundstücke traut...). Und uns nervt es, weil wir grillen und essen wollen und uns nicht jedesmal wieder mit der Polizei unterhalten wollen. Nachdem was die Polizisten durchblicken lassen haben, ist es wohl immer derselbe Nachbar, der sie ruft. Die anderen (mindestens 50-60 Parteien haben offenbar kein Problem mit dem Grillen. Die Grillstelle liegt mindestens 20 Meter von den Fenstern der Mietshäuser entfernt. Wir würden daher gern dagegen vorgehen und das einmal klären, ob und was erlaubt ist.

Dazu ist es im Vorfeld natürlich interessant, wie die Rechtslage aussieht.

In Berlin ist das leider nicht so klar geregelt (wer hätte es gedacht;-))). Es heißt, wenn sich "die Nachbarn" gestört fühlen darf nicht gegrillt werden. Es gibt aber auch Gerichtsurteile, die Grillen 1 oder 2x im Monat erlauben. Und da geht es sogar ums Grillen direkt auf dem Balkon oder in direkter Nähe zu den Fenstern der Nachbarn. Daher würden mich die Meinungen hier im Forum interessieren. Ist das Grillen in der Situation erlaubt? Wenn ja wie oft? etc. Würde mich freuen, wenn jemand seine Erfahrungen / Sichtweise hier postet.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seleta
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)

sorry habe gerade gesehen, dass es noch das Unterforum "Nachbarschaftsrecht" gibt. Da passt der Beitrag evtl. besser hin. Kann das dahin verschoben werden?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28236 Beiträge, 5142x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Es gibt aber auch Gerichtsurteile,
Wenn es immer nur der eine Nachbar ist, wird man wohl nur nach einem Rechtsstreit eine für diesen Einzelfall geltende Entscheidung bekommen.
...wenn dieser Nachbar aber nicht klagt?...wenn er immer nur die Polizei ruft?

Wie oft ist denn ---im Sommer ab und zu---?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(548 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Feuer/den Grill


Geht es denn um einen Grill oder um eine offene Feuerstelle?

Zitat (von Seleta):
Dazu ist es im Vorfeld natürlich interessant, wie die Rechtslage aussieht.


Wurde denn ein Grund genannt, wieso ihr das Feuer/den Grill ausmachen sollt?

Zitat (von Anami):
Wie oft ist denn ---im Sommer ab und zu---?


Würde mich auch interessieren, wie oft auf dem Grundstück generell gegrillt wird (also nicht nur von euch).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111243 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Ist das Grillen in der Situation erlaubt? Wenn ja wie oft? etc.

Da kommt es darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Als erstes müsste man also mal schauen, was die Gesetze, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen besagen, die für das betreffende Grundstück und die Nachbargrundstücke gelten.

Also erst mal Akten wälzen, mal in den Kaufvertrag schauen, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Bebauungsplan, örtliche Bausatzungen, Landesbauordnung, Nachbarschaftsrecht, …
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein.



Zitat (von Seleta):
stellen sich nett vor und bitten darum das Feuer/den Grill demnächst auszumachen.

Dann würde ich ebenso nett für den Besuch danken und mitteilen, dass die Ordnungsmacht doch bitte mal die Rechtsgrundlage substantiieret benennen soll, nach der das Grillen untersagt wäre. Für nebulöse zivilrechtliche Ansprüche wäre die Polizei ja bekanntermaßen nicht zuständig. Und man habe sich bei den zur Verfügung stehenden knappen Ressourcen, die Mühe des offiziellen Einsatzes ja sicherlich nicht gemacht, ohne Rechtsgrundlage aus den Bereich des Straf- */ Veraltungsrechtes?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Seleta
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schon mal für die Antworten.
Zur Häufigkeit: in den Sommermonaten so 2-4x im Monat.
Es ist ein kleiner Tankstellengrill auf dem wir Holz anzünden und warten bis es runtergebrannt ist. Das dauert normalerweise maximal 30 Minuten, dann nochmal 30 Min. grillen. Also insgesamt gibt es vlt. 1 Stunde "Geruchsbelästigung".

Das mit der Rechtslage ist etwas knifflig da in Berlin nur steht "Grillen auf Privatgelände ist erlaubt solange die Nachbarn nicht gestört werden". Was gilt nun als Störung? Dass ein einzelnen Nachbar mit besonders empfindlichem Geruchssinn ausreicht, um das Grillen 20m entfernt vom Fenster IMMER zu verbieten kann ich mir nicht vorstellen.

Was würde passieren wenn ich nächstes Mal einfach weitergrille, nachdem die Polizei da war? Beschlagnahmen die dann meinen Grill und verhängen ein Bußgeld? Und dann kann ich dagegen klagen? Oder wie komme ich zu einer Entscheidung? Ich kann den Nachbarn ja nicht darauf verklagen, die Polizei nicht mehr zu rufen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Seleta
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schon mal für die Antworten.
Zur Häufigkeit: in den Sommermonaten so 2-4x im Monat.
Es ist ein kleiner Tankstellengrill auf dem wir Holz anzünden und warten bis es runtergebrannt ist. Das dauert normalerweise maximal 30 Minuten, dann nochmal 30 Min. grillen. Also insgesamt gibt es vlt. 1 Stunde "Geruchsbelästigung".

Das mit der Rechtslage ist etwas knifflig da in Berlin nur steht "Grillen auf Privatgelände ist erlaubt solange die Nachbarn nicht gestört werden". Was gilt nun als Störung? Dass ein einzelnen Nachbar mit besonders empfindlichem Geruchssinn ausreicht, um das Grillen 20m entfernt vom Fenster IMMER zu verbieten kann ich mir nicht vorstellen.

Was würde passieren wenn ich nächstes Mal einfach weitergrille, nachdem die Polizei da war? Beschlagnahmen die dann meinen Grill und verhängen ein Bußgeld? Und dann kann ich dagegen klagen? Oder wie komme ich zu einer Entscheidung? Ich kann den Nachbarn ja nicht darauf verklagen, die Polizei nicht mehr zu rufen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111243 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Dass ein einzelnen Nachbar mit besonders empfindlichem Geruchssinn ausreicht, um das Grillen 20m entfernt vom Fenster IMMER zu verbieten kann ich mir nicht vorstellen.

Da gibt es wohl recht "wilde" Urteile, was Nachbarn so alles verbieten können.



Zitat (von Seleta):
Was würde passieren wenn ich nächstes Mal einfach weitergrille, nachdem die Polizei da war? Beschlagnahmen die dann meinen Grill und verhängen ein Bußgeld?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Aber dann hätte man wenigstens Kenntnis, welche Rechtsgrundlage die Polizei da sehen würde.



Zitat (von Seleta):
Ich kann den Nachbarn ja nicht darauf verklagen, die Polizei nicht mehr zu rufen.

Witzigerweise geht das tatsächlich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(548 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Das mit der Rechtslage ist etwas knifflig da in Berlin nur steht "Grillen auf Privatgelände ist erlaubt solange die Nachbarn nicht gestört werden".


Das gilt nicht nur in Berlin, sondern das gilt allgemein. Allerdings ist damit eine erhebliche Beeinträchtigung gemeint und auch nur in einem solchen Fall wird die Polizei euch das Grillen untersagen. Also ab und zu ein paar Rauschwaden wird der Nachbar hinnehmen müssen, das ist beim Grillen nicht vermeidbar, den Nachbarn aber komplett einräuchern, darf man natürlich nicht.

Bei einem Zeitraum von 1-2 Stunden und wenn der Abstand in etwa korrekt ist, sehe ich aber überhaupt kein Problem. Daher finde ich es sehr verwunderlich, dass die Polizei nicht nur einmal, sondern jedes Mal zu dem Entschluss kam, euch das Grillen zu untersagen.

Zitat (von Seleta):
Dass ein einzelnen Nachbar mit besonders empfindlichem Geruchssinn ausreicht, um das Grillen 20m entfernt vom Fenster IMMER zu verbieten kann ich mir nicht vorstellen.


Nein, kann er in einem solchen Fall auch nicht.
Zitat (von Seleta):
Beschlagnahmen die dann meinen Grill und verhängen ein Bußgeld?


Ganz allgemein: Ja, theoretisch ist das möglich. Wobei es natürlich maximal sinnlos wäre, einen Einweg-Grill zu beschlagnahmen, zudem wird das Interesse der Polizei, euren ganzen Krempel mitzunehmen, auch eher gegen Null gehen. Also besonders realistisch ist das nicht.

Ist die Ist die Beeinträchtigung für die Nachbarn (bzgl. des Rauchs) denn doch stärker, als man hier nur anhand der Entfernung vermuten könnte? Das kann man wir hier natürlich schlecht übers Internet abschätzen und müssen auf/Ihre Angaben/Einschätzungen vertrauen. Die Polizei wird euch in der Regel das Grillen aber nicht verbieten, wenn ihr nicht die Nachbarschaft einräuchert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111243 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Nein, kann er in einem solchen Fall auch nicht.

Richtig, er braucht mindestens ein Gericht dazu, meist auch fachanwaltliche Hilfe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28236 Beiträge, 5142x hilfreich)

Zitat (von Seleta):
Das mit der Rechtslage ist etwas knifflig da in Berlin nur steht
Und deswegen kannst du dich nicht darauf berufen, denn dieser Nachbar fühlt sich ja (jedesmal) gestört. Bei jedem Grillen. Man braucht also quasi seine *persönliche Rechtslage*
Zitat (von Seleta):
Was würde passieren wenn ich nächstes Mal einfach weitergrille, nachdem die Polizei da war?
Keine Ahnung. Probiers aus. Wir können es nicht wissen. Oder frag die *Streife*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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