Zeugenentschädigung "9005", max.

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 8x hilfreich)
Zeugenentschädigung "9005", max.

Halo, im Rahmen einer Bußgeld-Verhandlung (Strassenverkehr) hat die aufnehmende Ordnungsperson zu Protokoll gegeben, dass sie -zumindest- auf eine Stundensatz-Entschädigung verzichtet. Wie hoch darf denn das km-Geld angesetzt werden und gibt es eine Deckelung bei den Reisekosten des Zeugen ?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14960 Beiträge, 8839x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Wie hoch darf denn das km-Geld angesetzt werden

35 ct pro km bei Kraftfahrzeug.
Oder Bahnticket 1. Klasse(!).

Zitat (von handycapwork):
und gibt es eine Deckelung bei den Reisekosten des Zeugen ?

Nein.

Ist die Ordnungsperson denn mit einem privaten PkW oder mit einem Dienstwagen angereist?

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
handycapwork
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ist die Ordnungsperson denn mit einem privaten PkW oder mit einem Dienstwagen angereist?

Das ist mir -bisher- nicht bekannt (Wird dies mir gegenüber, als Beschuldigter offen gelegt ?
Bisher liegt mir, Beschuldigter kein Verhandlungsprotokoll o.ä. vor.): Dann hab ich letzlich bzgl. dieser Kosten die A_ _ _ _karte, denn die Zeiterstattung von 4€/h ist hier vernachlässigbar gering. Ordnungsperson sagte, er hätte einen Überstunden-Abbau-Tag für die Verhandlung genutzt und wolle keinen Zeitlohn gelten machen, "nur" die Reisekosten.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14960 Beiträge, 8839x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Das ist mir -bisher- nicht bekannt (Wird dies mir gegenüber, als Beschuldigter offen gelegt ?

Nein. Das ist aber auch egal. Bei einem Dienstwagen hätte es eine gewisse (aber nicht übergroße) Chance gegeben, dass auf die Fahrtkosten verzichtet wird.

Zitat (von handycapwork):
Ordnungsperson sagte, er hätte einen Überstunden-Abbau-Tag für die Verhandlung genutzt und wolle keinen Zeitlohn gelten machen, "nur" die Reisekosten.

Hochgradig seltsam.
Wenn die Ordnungsperson Zeuge in einer dienstlichen Angelegenheit ist, wäre es voll bezahlte Arbeitszeit gewesen. - Sind Sie sicher, dass Sie das richtig verstanden haben? Wahrscheinlicher und logischer wäre, dass die Ordnungsperson deshalb keinen Zeitlohn geltend macht, weil sie keinen Verdienstausfall hat, da der Gerichtstermin an einem Tag stattfand, an dem sie sowieso im Dienst war.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
handycapwork
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn die Ordnungsperson Zeuge in einer dienstlichen Angelegenheit ist, wäre es voll bezahlte Arbeitszeit gewesen. -DAS SEHE ICH AUCH SO !

Sind Sie sicher, dass Sie das richtig verstanden haben? DAS WURDE WÄHREND DER VERHANDLUNG GAR NICHT BESPROCHEN, DIE ORDNUNGSPERSON SAGTE ES MIR DRAUSSEN. DIE ORDNUNGSPERSON NUSCHELTE NUR SEINEN WOHNORT IN DER VERHANDLUNG.
Wahrscheinlicher und logischer wäre, dass die Ordnungsperson deshalb keinen Zeitlohn geltend macht, weil sie keinen Verdienstausfall hat, da der Gerichtstermin an einem Tag stattfand, an dem sie sowieso im Dienst war.

FRAGE: WENN "IM DIENST", KÖNNEN DANN DIE FAHRTKOSTEN GELTEND GEMACHT WERDEN ?
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MIR KOMMT DAS NACH "MITNAHME-EFFEKT" VOR: HAB ICH CHANCEN DAS IN FRAGE ZU STELLEN bzw. DEN TATSÄCHLICHEN TAGESSTATUS DER ORDNUNGSPERSON OFFENZULEGEN (URLAUB, GLEITTAG etc.) ?
(IMMERHIN BETRÄGT DIESER KOSTEN-POSTEN 61€.)

Ansonsten habe ich die allg. Info: Zeugen-Stundenlohn 4€/h; max, 25€/d (Deckelung)--> korrekt ?

-- Editiert von User am 28. Mai 2023 12:23

-- Editiert von User am 28. Mai 2023 12:23

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14960 Beiträge, 8839x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
FRAGE: WENN "IM DIENST", KÖNNEN DANN DIE FAHRTKOSTEN GELTEND GEMACHT WERDEN ?

Ja, natürlich. Die Fahrtkosten fallen ja auch an, wenn man im Dienst ist.

Zitat (von handycapwork):
Ansonsten habe ich die allg. Info: Zeugen-Stundenlohn 4€/h; max, 25€/d (Deckelung)--> korrekt ?

Für Zeugen mit Verdienstausfall ist Stundenlohn = Verdienstausfall.
Für Zeugen ohne Verdienstausfall gibt es 4€/h.
Die Deckelung liegt bei 10 Stunden. Bei Zeugen ohne Verdienstausfall also 40€.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31776 Beiträge, 16898x hilfreich)

HAB ICH CHANCEN DAS IN FRAGE ZU STELLEN bzw. DEN TATSÄCHLICHEN TAGESSTATUS DER ORDNUNGSPERSON OFFENZULEGEN (URLAUB, GLEITTAG etc.) ? (IMMERHIN BETRÄGT DIESER KOSTEN-POSTEN 61€.) Und im Urlaub oder am Gleittag fährt er gratis? Interessante These...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14960 Beiträge, 8839x hilfreich)

Nachtrag:

Zitat (von handycapwork):
MIR KOMMT DAS NACH "MITNAHME-EFFEKT" VOR:

Ich sehe da keinen "Mitnahme-Effekt". Worin sollte der bestehen?

Wenn die Ordnungsperson extra frei genommen hat, damit die Gerichtsverhandlung an einem arbeitsfreien Tag stattfindet, dann hätte die Ordnungsperson die 4€/h "mitnehmen" können. Aber zum einen hat sie das nach ihrer Schilderung nicht, zum anderen wäre es trotzdem ein Minusgeschäft, denn ein freier Tag ist selbst in der untersten Gehaltsstufe mehr als 40€ "wert".


Ich habe bei einem mir bekannten Behördenmitarbeiter nachgefragt, der auch dienstlich zu Gerichtsverhandlungen fährt. Dort läuft es so:
Gerichtsverhandlung ist Arbeitszeit, deshalb wird weder Verdienstausfall noch die 4€/h abgerechnet.
Wenn der Behördenmitarbeiter mit einem Dienstwagen zum Gericht fährt, schickt die Behörde eine Rechnung über die Dienstwagen-Fahrtkosten ans Gericht. Das wird aber nicht gerne gesehen, weil es Verwaltungsaufwand verursacht und die Dienstwagen eigentlich für andere Zwecke dringender gebraucht werden, als damit zu Gerichtsverhandlungen zu fahren. Man soll wenn möglich zu Gerichtsverhandlungen mit der Bahn oder Privat-Kfz fahren. Bahn bzw. Privat-Kfz werden dann bei Gericht direkt abgerechnet, wie bei "normalen" Zeugen auch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
handycapwork
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ja, natürlich. Die Fahrtkosten fallen ja auch an, wenn man im Dienst ist.


Ok. Der Arbeitsort (Arbeitgeber-Standort) der Ordnungsperson ist identisch dem Standort des verhandelnden Amtsgerichts. (Die tatsächliche Entfernung vom Arbeitgeber zum Amtsgericht sind jedoch nur 6km.)
Bei 61€ würde das bedeuten, es werden 174,3km in Ansatz gebracht (0,35€/km): Hab ich etwas falsch verstanden (gerechnet) ? Ist es dann legitim, wenn sie WohnortAmtsgericht so deklarieren würde, sofern die Ordnungsperson an diesem Tag dienstfrei hatte, dh von zu Hause anreiste ?

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14960 Beiträge, 8839x hilfreich)

Ich kann nur für mein Bundesland sprechen:
Wenn Behördenmitarbeiter oder Polizisten vom Wohnort aus zur Gerichtsverhandlung fahren, anstatt vom Dienstort, dann gibt es trotzdem volle Fahrtkostenerstattung - auch wenn sich dadurch die Entfernung erhöht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter dienstfrei hatte. (Man darf auch an nicht dienstfreien Tagen direkt von zu Hause anreisen. Geht ja auch manchmal gar nicht anders, wenn die Gerichtsverhandlung gleich morgens beginnt.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
handycapwork
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ich kann nur für mein Bundesland sprechen:


Es betrifft NRW. Nun, Ihre Erläuterung hört sich "plausibel" an. Ich denke, dass ich da keinerlei Akteneinsicht (Datenschutz) o. ä. über die Ordnungsperson erhalte. Allenfalls könnte ich es mit einer Ratenzahlung der Gerichtskosten-Rech. versuchen, da ich aktuell unter eintausend € Einkommen monatlich beziehe.

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