Was muss danach geschehen ?
Nach der Hauptverhandlung in Sachen Verkehr hat sich weder das Amtsgericht noch die Bußgeldstelle -inhaltlich- beim Beschuldigten gemeldet, es sind 3W vergangen: Gilt damit implizit das seinerzeit versandte Bußgeldschreiben der Stadtverwaltung (gelber Umschlag) und befindet sich der Beschuldigte somit im Verzug ?
Zusatzfrage: Wenn "Zurücknahme Einspruch" erfolgte wird dann überhaupt ein "Beschluss" formuliert und zugestellt ?
"Zurücknahme Einspruch" (während Hauptverhandlung): Weitere Schritte ?
26. Mai 2023
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Frage vom 26. Mai 2023 | 20:43
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 8x hilfreich)
"Zurücknahme Einspruch" (während Hauptverhandlung): Weitere Schritte ?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2023 | 21:00
Von
Status: Unbeschreiblich (111203 Beiträge, 38560x hilfreich)
ZitatNach der Hauptverhandlung in Sachen Verkehr hat sich weder das Amtsgericht noch die Bußgeldstelle -inhaltlich- beim Beschuldigten gemeldet :
In der Regel werden Gericht, Staatsanwalt etc. nach "Zurücknahme Einspruch" nicht stumm dagesessen und ins Leere gestarrt haben?
ZitatGilt damit implizit das seinerzeit versandte Bußgeldschreiben der Stadtverwaltung (gelber Umschlag) und befindet sich der Beschuldigte somit im Verzug ? :
Würde ich so sehen, ja.
#2
Antwort vom 26. Mai 2023 | 21:11
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatIn der Regel werden Gericht, Staatsanwalt etc. nach "Zurücknahme Einspruch" nicht stumm dagesessen und ins Leere gestarrt haben? :
Und: Muss da nun´was Schriftliches kommen oder nicht ??? (PS: Staatsanwalt war nicht zugegen, nur Richter u. Schreibkraft.)
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