"Zurücknahme Einspruch" (während Hauptverhandlung): Weitere Schritte ?

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 8x hilfreich)
"Zurücknahme Einspruch" (während Hauptverhandlung): Weitere Schritte ?

Was muss danach geschehen ?
Nach der Hauptverhandlung in Sachen Verkehr hat sich weder das Amtsgericht noch die Bußgeldstelle -inhaltlich- beim Beschuldigten gemeldet, es sind 3W vergangen: Gilt damit implizit das seinerzeit versandte Bußgeldschreiben der Stadtverwaltung (gelber Umschlag) und befindet sich der Beschuldigte somit im Verzug ?
Zusatzfrage: Wenn "Zurücknahme Einspruch" erfolgte wird dann überhaupt ein "Beschluss" formuliert und zugestellt ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111203 Beiträge, 38560x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Nach der Hauptverhandlung in Sachen Verkehr hat sich weder das Amtsgericht noch die Bußgeldstelle -inhaltlich- beim Beschuldigten gemeldet

In der Regel werden Gericht, Staatsanwalt etc. nach "Zurücknahme Einspruch" nicht stumm dagesessen und ins Leere gestarrt haben?



Zitat (von handycapwork):
Gilt damit implizit das seinerzeit versandte Bußgeldschreiben der Stadtverwaltung (gelber Umschlag) und befindet sich der Beschuldigte somit im Verzug ?

Würde ich so sehen, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
handycapwork
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In der Regel werden Gericht, Staatsanwalt etc. nach "Zurücknahme Einspruch" nicht stumm dagesessen und ins Leere gestarrt haben?


Und: Muss da nun´was Schriftliches kommen oder nicht ??? (PS: Staatsanwalt war nicht zugegen, nur Richter u. Schreibkraft.)

0x Hilfreiche Antwort

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