Guten Abend,
Meine behinderte Tochter ist gestorben,zu Lebzeiten war ich ihre Betreuerin.
Nun würde ich vom Nachlassgericht informiert,dass der leibliche Vater das Erbe nicht ausgeschlagen hat.Allerdings hätten wir schon nach ihrem Tod eine Gerichtsverhandlung,da er nach 30 Jahren meinte,für die Todesfürsorge zuständig sein zu wollen, in 15 Jahren
Hätten sie 3 Mal Kontakt,einmal auf meine Einladung,2 Mal zufällig,nie Unterhalt bezahlt oder eine Geburtstagskarte geschickt,ich vermute um mich mehr zu treffen,hatte er sie beschlagnehmen lassen.Bei Gericht zog er seine Klage zurück. Nun möchte ich ihre Wohnung auflösen, etc.Soll ich gleich zum Anwalt oder ihn erstmal selbst schriftlich auffordern, mitzuwirken? Außerdem möchte ich auch nach der Aktion darauf bestehen,dass er als Erbe die Hälfte der Kosten trägt.lm Voraus vielen Dank
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26. Mai 2023
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Frage vom 26. Mai 2023 | 22:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beerdigungskosten, Kontoauflösung und Mietwohnung kündigen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2023 | 22:34
Von
Status: Unbeschreiblich (111203 Beiträge, 38560x hilfreich)
ZitatNun möchte ich ihre Wohnung auflösen :
In welcher Funktion? Als Erbe oder als Betreuerin?
Testament gab es keines?
#2
Antwort vom 27. Mai 2023 | 06:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
als Erbe, da meine Betreuung mit dem Tod erloschen ist und es kein Testament gibt,ich wusste bis zum Tod nicht,dass wir das vorher hätten regeln können,leiderZitatErbe :
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