Habe einen Mahnbescheid bekommen.
Hauptforderung sind 55 Euro.
Dazu 3 mal Schadensersatz aus Kaufvertrag. Je 1,85
Dazu verfahrenskosten
Gerichtskosten 36,00
Anwaltskosten 26,95
Auslagen 9,80
Dazu nebenforderungen
Auskünfte 0,25
Inkassokosten 52,92
Plus Zinsen
Kann da jemand was zu sagen?
Mahnbescheid erhalten - Forderungen gerechtfertigt?
8. September 2023
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Frage vom 8. September 2023 | 17:52
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid erhalten - Forderungen gerechtfertigt?
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#1
Antwort vom 8. September 2023 | 21:03
Von
Status: Unbeschreiblich (114615 Beiträge, 39022x hilfreich)
ZitatForderungen gerechtfertigt? :
In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
#2
Antwort vom 8. September 2023 | 22:21
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIn Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten. :
Die hf is berechtigt ich werde diese an den Verkäufer direkt zahlen
Es geht um den Rest, bin gehalten vollumfänglich widerspruch einzulegen
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#3
Antwort vom 8. September 2023 | 22:41
Von
Status: Unbeschreiblich (114615 Beiträge, 39022x hilfreich)
ZitatDie hf is berechtigt :
Ok
Zitatich werde diese an den Verkäufer direkt zahlen :
Warum erst jetzt?
ZitatDazu 3 mal Schadensersatz aus Kaufvertrag. Je 1,85 :
Diese kommen wie konkret zusstande?
ZitatGerichtskosten 36,00 :
Anwaltskosten 26,95
Auslagen 9,80
Dürften ok sein.
Der Anwalt hat was konkret getan?
ZitatAuskünfte 0,25 :
Höchst strittig.
Auskünfte für was konkret, von wem konkret, an wen konkret?
ZitatInkassokosten 52,92 :
Und das Inkasso hat was konkret getan?
Zitatbin gehalten vollumfänglich widerspruch einzulegen :
Das könnte recht teuer werden am Ende ...
-- Editiert von User am 8. September 2023 22:42
#4
Antwort vom 8. September 2023 | 23:14
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie hf is berechtigt :
Ok
Zitat (von go498533-45):
ich werde diese an den Verkäufer direkt zahlen
Warum erst jetzt?
Wegen zahlungsschwierigkeiten
Zitat (von go498533-45):
Dazu 3 mal Schadensersatz aus Kaufvertrag. Je 1,85
Diese kommen wie konkret zusstande?
Keine Ahnung. Mahnung per Mail kann das sein.
Zitat (von go498533-45):
Gerichtskosten 36,00
Anwaltskosten 26,95
Auslagen 9,80
Dürften ok sein.
Der Anwalt hat was konkret getan?
Den Mahnbescheid beantragt.
Zitat (von go498533-45):
Auskünfte 0,25
Höchst strittig.
Auskünfte für was konkret, von wem konkret, an wen konkret?
Keine Ahnung.
Zitat (von go498533-45):
Inkassokosten 52,92
Und das Inkasso hat was konkret getan?
Mich mit anrufen bombardiert und mir Emails und SMS mit Zahlungsaufforderungen geschickt.
Zitat (von go498533-45):
bin gehalten vollumfänglich widerspruch einzulegen
Das könnte recht teuer werden am Ende ...
#5
Antwort vom 8. September 2023 | 23:24
Von
Status: Unbeschreiblich (114615 Beiträge, 39022x hilfreich)
ZitatWegen zahlungsschwierigkeiten :
Gläubiger darüber informiert und Zahungsplan vorgelegt?
ZitatDen Mahnbescheid beantragt. :
Dann ist das ok.
ZitatMich mit anrufen bombardiert und mir Emails und SMS mit Zahlungsaufforderungen geschickt. :
Auf irgendwas je reagiert?
Niemals einen Brief von denen bekommen?
Irgendwelche konkreten Zahlungsaufforderungen?
Detaillierte Forderungsaufstellung?
ZitatMahnung per Mail kann das sein. :
Kann sein, wäre aber rechtswidrig.
Mahnung per Mail darf den Schuldner in der Regel 0,0 EUR kosten.
#6
Antwort vom 9. September 2023 | 00:10
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von go498533-45): :
Wegen zahlungsschwierigkeiten
Gläubiger darüber informiert und Zahungsplan vorgelegt?
Informiert ja hat aber nichts geändert.
Zitat (von go498533-45):
Den Mahnbescheid beantragt.
Dann ist das ok.
Zitat (von go498533-45):
Mich mit anrufen bombardiert und mir Emails und SMS mit Zahlungsaufforderungen geschickt.
Auf irgendwas je reagiert?
Niemals einen Brief von denen bekommen?
Irgendwelche konkreten Zahlungsaufforderungen?
Detaillierte Forderungsaufstellung?
Emails und Anrufe bekommen,habe ich aber nicht drauf reagiert weil da hunderte mahnkosten aufgeschlagen wurden .Sind anwaltskosten und Inkassokosten zusammen nicht rechtswidrig?
Zitat (von go498533-45):
Mahnung per Mail kann das sein.
Kann sein, wäre aber rechtswidrig.
Mahnung per Mail darf den Schuldner in der Regel 0,0 EUR kosten.
Sollte ich dann Widerspruch einlegen?
Ich sehe auch nicht ein,aus 50 Euro fast 200 Euro zu zahlen.
#7
Antwort vom 9. September 2023 | 09:01
Von
Status: Praktikant (670 Beiträge, 69x hilfreich)
ZitatSollte ich dann Widerspruch einlegen? :
Wenn überhaupt, dann nur gegen einen Teil der Forderung, denn die HF ist deiner Aussage nach ja rechtmäßig.
#8
Antwort vom 9. September 2023 | 11:48
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatIch sehe auch nicht ein,aus 50 Euro fast 200 Euro zu zahlen. :
Dieses Problem hätte man nicht hätte man seine Schulden vorher beglichen.
#9
Antwort vom 9. September 2023 | 22:19
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ein Widerspruch per einschreiben verschickt werden?
#10
Antwort vom 9. September 2023 | 22:40
Von
Status: Unbeschreiblich (114615 Beiträge, 39022x hilfreich)
ZitatMuss ein Widerspruch per einschreiben verschickt werden? :
Nein, aber ein Zustellnachweis wäre gut - Einschreiben-Einwurf reicht also auch.
#11
Antwort vom 18. September 2023 | 18:11
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
Bekommt man eine Nachricht wenn der Widerspruch eingegangen ist oder bearbeitet wurde oder kann man das irgendwo verfolgen?
#12
Antwort vom 18. September 2023 | 18:32
Von
Status: Student (2223 Beiträge, 666x hilfreich)
ZitatBekommt man eine Nachricht wenn der Widerspruch eingegangen ist :
Nein
Zitatkann man das irgendwo verfolgen :
Hast du das streitige Verfahren beantragt? Vermutlich nicht, daher gibts ersteinmal keine Info. Sollte der Gläubiger die Gerichtsgebühr fürs streitige Verfahren beantragen so wirst du das mitbekommen.
#13
Antwort vom 18. September 2023 | 19:22
Von
Status: Unbeschreiblich (114615 Beiträge, 39022x hilfreich)
ZitatBekommt man eine Nachricht wenn der Widerspruch eingegangen ist oder bearbeitet wurde oder kann man das irgendwo verfolgen? :
Ja. man schaut einfach in das Portal in dem der Zustelldienstleister die Zustellnachweise zur Verfügung stellt.
Über Kommunikation die das Gericht intern oder mit dem Antragsteller tätigt, erhält man keine Einsicht bis das streitige Verfahren beginnt.
#14
Antwort vom 21. September 2023 | 03:02
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
Es wurde mir jetzt mitgeteilt das der Brief im Gerichtspostfach "zur Abholung bereit liegt".
Gilt das dann als zugestellt?
#15
Antwort vom 23. September 2023 | 12:57
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe jetzt ein Brief der anwaltskanzlei erhalten,wo mir gesagt wurde,das ja sicherlich noch klärungsbedarf besteht,und sie mir u.a. mit einer Ratenzahlung entgegenkommen würden,es liegt direkt ein Schreiben bei den Wiederspruch zurückzunehmen.
Was tun?
#16
Antwort vom 23. September 2023 | 13:26
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatWas tun? :
-Widerspruch zurücknehmen
-Forderung begleichen
-Ignorieren & schauen ob der Gläubiger es damit beruhen lässt, oder Klage einreicht.
Gibt viele Möglichkeiten die man nutzen könnte, du musst jedoch mit der jeweiligen Konsequenz leben.
#17
Antwort vom 23. September 2023 | 13:36
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWiderspruch zurücknehmen :
Nein,ich habe ja jetzt erst widerspruch eingelegt
#18
Antwort vom 23. September 2023 | 13:46
Von
Status: Unbeschreiblich (114615 Beiträge, 39022x hilfreich)
ZitatNein,ich habe ja jetzt erst widerspruch eingelegt :
Dann verbrennt man halt mehr Geld als nötig ...
Teilwiderspruch wäre besser gewesen.
-- Editiert von User am 23. September 2023 13:51
#19
Antwort vom 23. September 2023 | 14:03
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
Die würden doch klagen wenn sie wollen,dann müssen sie nicht irgendwelche schreiben verschicken mit Widerspruch zurücknehmen etc.
#20
Antwort vom 23. September 2023 | 14:07
Von
Status: Unbeschreiblich (114615 Beiträge, 39022x hilfreich)
ZitatDie würden doch klagen wenn sie wollen,dann müssen sie nicht irgendwelche schreiben verschicken mit Widerspruch zurücknehmen etc. :
Dann viel Glück ...
Solche Schreiben sind reine Taktik, damit man später alle Kosten dem Beklagten problemloser auferlegen kann.
#21
Antwort vom 23. September 2023 | 14:08
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatDie würden doch klagen wenn sie wollen,dann müssen sie nicht irgendwelche schreiben verschicken mit Widerspruch zurücknehmen etc. :
Man könnte es aber nochmal höflich probieren und fragen, ob und weshalb ein Problem zwischen dir und dem Gläubiger besteht.
Ob der Gläubiger das Klageverfahren anstreben möchte, wird sich zeigen.
#22
Antwort vom 25. September 2023 | 10:13
Von
Status: Gelehrter (10503 Beiträge, 4167x hilfreich)
ZitatHauptforderung sind 55 Euro. :OK
Dazu 3 mal Schadensersatz aus Kaufvertrag. Je 1,85 Fraglich
Dazu verfahrenskosten
Gerichtskosten 36,00 OK
Anwaltskosten 26,95 OK
Auslagen 9,80 OK
Dazu nebenforderungen
Auskünfte 0,25 Fraglich, aber für 25 Cent streiten...?
Inkassokosten 52,92 Können getrost gestrichen werden, Stichwort verbotene Kostendopplung
Plus Zinsen Wenn richtig berechnet, OK
Jetzt ist die Frage, was Du bezahlt hast und gegen was Du Widerspruch eingelegt hast.
#23
Antwort vom 26. September 2023 | 08:18
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJetzt ist die Frage, was Du bezahlt hast und gegen was Du Widerspruch eingelegt hast. :
Wie geschrieben habe ich vollumfänglich widerspruch eingelegt.
#24
Antwort vom 26. September 2023 | 09:30
Von
Status: Gelehrter (10503 Beiträge, 4167x hilfreich)
ZitatWie geschrieben habe ich vollumfänglich widerspruch eingelegt. :
Und welche Positionen, außer der Hauptforderung, hast Du nun bezahlt?
#25
Antwort vom 27. September 2023 | 14:18
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd welche Positionen, außer der Hauptforderung, hast Du nun bezahlt? :
Gar keine,ich habe Widerspruch eingelegt und werde ausser der Hauptforderung nichts bezahlen.
-- Editiert von User am 27. September 2023 14:19
#26
Antwort vom 27. September 2023 | 15:14
Von
Status: Unbeschreiblich (29841 Beiträge, 5364x hilfreich)
Dann zahl diese doch endlich. Du hast das hier bereits am 8. 9. erklärt.ZitatDie hf is berechtigt ich werde diese an den Verkäufer direkt zahlen :
Bestehen noch immer Zahlungsschwierigkeiten zu 55,-€, obwohl die 1. Inkassopost vermutlich schon vor Monaten kam?
Wie viel € genau?ZitatEmails und Anrufe bekommen,habe ich aber nicht drauf reagiert weil da hunderte mahnkosten aufgeschlagen wurden :
Insgesamt sind doch (nur) ca 200,- gefordert--- und seit wann hunderte Mahnkosten noch drauf?
#27
Antwort vom 27. September 2023 | 15:20
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 9x hilfreich)
ZitatWie geschrieben habe ich vollumfänglich widerspruch eingelegt. :
Dann wäre ein Teilwiderspruch richtig gewesen. So kann der Anwalt jetzt das Gerichtsverfahren beantragen und die Kosten steigen immer mehr an.ZitatGar keine,ich habe Widerspruch eingelegt und werde ausser der Hauptforderung nichts bezahlen. :
#28
Antwort vom 28. September 2023 | 02:21
Von
Status: Unbeschreiblich (114615 Beiträge, 39022x hilfreich)
ZitatGar keine,ich habe Widerspruch eingelegt und werde ausser der Hauptforderung nichts bezahlen. :
So ziemlich die schlechteste Taktik die man wählen konnte ...
#29
Antwort vom 29. September 2023 | 13:49
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann zahl diese doch endlich. Du hast das hier bereits am 8. 9. erklärt. :
Bestehen noch immer Zahlungsschwierigkeiten zu 55,-€, obwohl die 1. Inkassopost vermutlich schon vor Monaten kam?
Ich habe diese bereits direkt an den Gläubiger überwiesen.
ZitatWie viel € genau? :
Laut mahnbescheid 134,00
-- Editiert von User am 29. September 2023 13:49
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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