Staatsanwalt hat rechtswidrig Beweise erschlichen, jetzt Strafbefehl gegen mich

9. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
KallimannABC
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Staatsanwalt hat rechtswidrig Beweise erschlichen, jetzt Strafbefehl gegen mich

Guten Abend verehrte Mitglieder,
ich wende mich mit einer wichtigen Frage an Sie, es dreht sich um das Verbot von Beweismitteln bzw. die Bewertung von denen.

Ich habe einen Fehler gemacht, das gebe ich zu.
Ich habe mit einem Fake Profil auf Facebook eine andere Person der Kinderschänderei bezichtigt.
Die andere Person hat mich angezeigt.
Ich habe ein paar Monate einen Strafbefehl wegen Beleidigung und Verleumdung bekommen. Ich soll 120 Tagessätze zahlen zu je 20 Euro.
Finanziell geht es mir gar nicht gut, ich könnte so viel Geld nicht aufbringen.
Dank meiner Familie habe ich für etwas über 60 Euro pauschal Akteneinsicht bekommen. Aber die Arbeit vom Rechtsanwalt beschränkt sich nur auf die Kopie von der Akte.

Dort in der Akte steht drin, dass die andere Person zuerst als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern "eingetragen" wurde. Auf der Grundlage hat das Gericht beschlossen, bei Facebook von ihm aber auch von mir (angeblich als Zeuge) sämtliche Daten abzufragen.
Danach hat dann die Staatsanwaltschaft mich als Beschuldigten "eingetragen". Und jetzt stützen sie die Anklage auf diese rechtswidrig erhaltenen Daten.
Ich habe mich so weit informiert, das eine Verleumdung wegen der geringen Schwere der Tat gar nicht ausgereicht hätte um so einen Beschluss zu erwirken.
Die Staatsanwaltschaft hat also eine schwere Tat vorgetäuscht, sich meine Daten geholt und dann mich verfolgt, ohne dass irgendwas gegen die andere Person passiert wäre.

Jetzt habe ich ja den Strafbefehl angefochten und am 28 September soll die Verhandlung sein hier beim Strafgericht.
Kennt ihr Urteile zu Beweismitteln bzw. wo deren Verwertung verboten wurde? Gerade diesen §100 G STPO bezüglich.

Vielen Dank und einen schönes Wochenende allen Mitgliedern!

-- Editiert von User am 9. September 2023 22:00

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24 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39217x hilfreich)

Zitat (von KallimannABC):
Und jetzt stützen sie die Anklage auf diese rechtswidrig erhaltenen Daten.

Ich sehe keine rechtswidrig erhaltenen Daten.



Zitat (von KallimannABC):
Ich habe mich so weit informiert, das eine Verleumdung wegen der geringen Schwere der Tat gar nicht ausgereicht hätte um so einen Beschluss zu erwirken.

Keinen Ahnung wo man sich da informiert hat.
Aber falsche Verdächtigung - insbesondere wenn man andere eines Verbrechens beschuldigt - ist nicht wirklich eine Kleinigkeit.



Zitat (von KallimannABC):
Ich habe mit einem Fake Profil auf Facebook eine andere Person der Kinderschänderei bezichtigt.

Insbesondere bei diesem neuen und besonders asozialem Trend kennt die Justiz gegenüber den Tätern keine große Milde.
Nicht nur das die Ermittlungen gegen die zu Unrecht Beschuldigten in der Regel schwerste Eingriffe in besondere geschützte Bereiche seines Lebens bedeuten. Es hält die chronisch überlastete Justiz auch davon ab, echte Taten gebührend zu verfolgen.

Es wird somit die in § 100g StPO erwähnte Tat von "erheblicher Bedeutung" vorliegen.



Zitat (von KallimannABC):
Die Staatsanwaltschaft hat also eine schwere Tat vorgetäuscht,

Man sollte der Realität ins Auge blicken und den Versuch des schönredens lassen.



Zitat (von KallimannABC):
Kennt ihr Urteile zu Beweismitteln bzw. wo deren Verwertung verboten wurde?

Selbst wenn, was soll es nützen?
Urteile gelten immer nur für den jeweiligen Einzelfall. Man sollte sich also um den eigenen Fall kümmern.

Ansonsten schaue man hier:
https://googlethatforyou.com?q=Urteile%2C%20100g%20StPO%2C%20Beweismittel%2C%20Verwertung%20verboten



Zitat (von KallimannABC):
Finanziell geht es mir gar nicht gut, ich könnte so viel Geld nicht aufbringen.

Das wurde offenbar schon berücksichtigt, denn die 20 EUR Tagessatz sind am untersten Ende der Bemessungsgrenze.
Für den Fall des Geldmangels hat der Gesetzgeber z.B. die Ersatzfreiheitsstrafe geschaffen, so das der Sühne der Tat auch in solchen Fällen nichts entgegensteht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6412 Beiträge, 1375x hilfreich)

Zitat (von KallimannABC):
Auf der Grundlage hat das Gericht beschlossen, bei Facebook von ihm aber auch von mir (angeblich als Zeuge) sämtliche Daten abzufragen.


Das ist ein ganz normaler Vorgang und hat nichts mit rechtswidrig zu tun. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Arbeit gründlich zu machen.

Mein Mitlied hält sich in Grenzen, mit Ihrer dummen Aktion haben Sie einer anderen Person extrem geschadet

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
KallimannABC
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber falsche Verdächtigung - insbesondere wenn man andere eines Verbrechens beschuldigt - ist nicht wirklich eine Kleinigkeit.

Die Staatsanwaltschaft wirft mir nur Verleumdung und Beleidigung vor. Da steht nichts von einer falschen Verdächtigung. Und Verleumdung und Beleidigung sind doch Taten, die normalerweise eingestellt werden oder "privat" verfolgt werden sollen. Also ja gerade keine ERHEBLICHEN Taten.

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#4
 Von 
KallimannABC
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Mein Mitlied hält sich in Grenzen, mit Ihrer dummen Aktion haben Sie einer anderen Person extrem geschadet

Natürlich weiß ich das jetzt auch. Es gab etwas Stress und ich reagiere manchmal über wenn ich unter Stress bin. Ich hatte die Verleumdung nach ein paar Tagen auch gelöscht, aber da hatte die andere Person das schon gesehen und mich angezeigt.

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#5
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2001 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von KallimannABC):
Also ja gerade keine ERHEBLICHEN Taten.


Bei Einholung der Daten ging es aber um sex. Mißbrauch von Kindern, das ist eine erhebliche Tat. Deshalb sind die Daten rechtmäßig eingeholt. Und die Staatsanwaltschaft darf die Daten auch verwenden, wenn sich der Vorwurf hinterher als nicht haltbar herausstellt und gegen jemand anders dann wegen Verleumdung ermittelt wird.

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#6
 Von 
KallimannABC
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein eben nicht weil die Staatsanwaltschaft von vornherein gewusst hat, dass die Aussage quatsch war.
Die Akte beginnt mit der Anzeige von der anderen Person.
Dann sollte zunächst der Vorwurf gegen die andere Person überprüft werden. Dann wurde der als Beschuldigter wegen sexuellen Kindesmissbrauch eingetragen. Dann hat das Amtsgericht die Daten abgefragt. Dann wurde kurz die andere Person als "Beschuldigter" vernommen. Der hat gesagt, er hat keine Kinder missbraucht. Aussage nicht mal eine Seite mit den Förmlichkeiten.
Und schon stand ich als Beschuldigter drin. Da fällt dem Dümmsten auf das das von der Staatsanwaltschaft eine vorgeschobene Nummer war und vielleicht sogar Rechtsbeugung.

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#7
 Von 
KallimannABC
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich antworte morgen erst wieder ich will mich jetzt die Nacht lang deswegen Ärgern.
Ich weiß so schon nicht wie ich die Strafe leisten soll. Ich habe kein Geld und kann wegen schwerer körperlicher Probleme (schwere Arthritis und Leberzirrose) auch nicht arbeiten. Wenn ich in den Knast soll können sie mich gleich an die Wand stellen, wenn ihr versteht.
Tschuldigung, bin nur etwas verzweifelt.
Gute nacht!

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39217x hilfreich)

Zitat (von KallimannABC):
Nein eben nicht weil die Staatsanwaltschaft von vornherein gewusst hat, dass die Aussage quatsch war.

Aha, man glaubt also an hellseherische Fähigkeiten bei der Staatsanwaltschaft?
Ich darf versichern das man sich da irrt ...



Zitat (von KallimannABC):
Und Verleumdung und Beleidigung sind doch Taten, die normalerweise eingestellt werden oder "privat" verfolgt werden sollen.

Keine Ahnung woher man dieses Gerücht hat. Selbstverständlich dürfen auch solche Taten verfolgt werden.
Im übrigen sind wir hier nicht bei "normalerweise" - insofern könnte sich der Einspruch als verhängnisvoller Bumerang erweisen, falls das Gericht diese Problematik mit solchen Anzeigen aktiv bekämpfen will.



Zitat (von KallimannABC):
Aussage nicht mal eine Seite mit den Förmlichkeiten.

Das werte ich mal als Anzeichen dafür, dass auch dort die Problematik bekannt ist und aktiv bekämpft wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1196 Beiträge, 225x hilfreich)

Vielleicht können mir die Forenkollegen hier weiterhelfen, denn ich bin bislang noch etwas ratlos..

Zitat (von KallimannABC):
Ich habe mit einem Fake Profil auf Facebook eine andere Person der Kinderschänderei bezichtigt.
Da können wir uns jetzt durchaus zwischen 186 und meinetwegen 188 StGB befinden.

Zitat (von KallimannABC):
Dann wurde der als Beschuldigter wegen sexuellen Kindesmissbrauch eingetragen.
Und zu diesem Ermittlungsverfahren ist es aufgrund des Facebook-Posts mittels Fake-Account gekommen? Das ist zumindest fragwürdig.

Zitat (von KallimannABC):
Da fällt dem Dümmsten auf das das von der Staatsanwaltschaft eine vorgeschobene Nummer war und vielleicht sogar Rechtsbeugung.
Ich kriege diesen Gedankenbogen nach den bisherigen Schilderungen bislang nicht hin. Da verleumdet bzw. bezichtigt man öffentlich eine konkrete Person des wohl moralisch zweitverwerflichsten Verbrechens im deutschen Strafrecht und wirft der StA "Rechtsbeugung" vor, wenn sie dann gg. einen ermittelt. Verstehe ich das soweit richtig?

Zitat (von KallimannABC):
Wenn ich in den Knast soll können sie mich gleich an die Wand stellen, wenn ihr versteht.
Das machen wir in Deutschland nicht (mehr).

Zitat (von KallimannABC):
Und Verleumdung und Beleidigung sind doch Taten, die normalerweise eingestellt werden oder "privat" verfolgt werden sollen.
Wenn Strafantrag und dann noch ein derart öffentlich wirksamer Fall vorliegen - Nein.

Ich muss jetzt einmal sehr naiv nachfragen: Liegt hier ein tatsächlicher Kindesmissbrauch vor und war man lediglich unfähig, diesen auf sinnvollem Wege anzuzeigen oder geht man tatsächlich davon aus, dass die öffentliche - rechtswidrige - Diskreditierung eines Dritten in der härtest denkbaren Form folgenlos bleiben sollte?

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#10
 Von 
KallimannABC
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Ich muss jetzt einmal sehr naiv nachfragen: Liegt hier ein tatsächlicher Kindesmissbrauch vor und war man lediglich unfähig, diesen auf sinnvollem Wege anzuzeigen oder geht man tatsächlich davon aus, dass die öffentliche - rechtswidrige - Diskreditierung eines Dritten in der härtest denkbaren Form folgenlos bleiben sollte?


Hallo, nein es stimmte nicht. Ich kenne die andere Person auch gar nicht richtig. Sie hat mich nur mit dummen Kommentaren provoziert und ich wollte das nicht auf mir sitzen lassen.

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#11
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(880 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Und zu diesem Ermittlungsverfahren ist es aufgrund des Facebook-Posts mittels Fake-Account gekommen? Das ist zumindest fragwürdig.


Nein - das ist aktuell leider eine sehr erfolgreiche Masche die besonders gerne im Reichsbürger/Querdenkerumfeld genutzt wird um andere Menschen um die Existenz zu bringen.

Wir hatten ja schon mehr als einen ähnlich gelagerten Fall. Die Staatsanwaltschaft in Deutschland ist leider nicht unabhängig und hat derzeit von oben den "Befehl" sowas ohne Rücksicht sofort mit aller Härte zu verfolgen.

Führt halt oft dann dazu, dass erst die Hausdurchsuchung erfolgt und dann die Ermittlungsarbeit.

Deswegen reagieren die Staatsanwaltschaften dann auch immer mit öffentlichem Interesse wenn jemand solche Anzeigen faked.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15817 Beiträge, 9081x hilfreich)

Wenn man vor Gericht wirklich die Karte mit den unrechtmäßigen Beweisen spielen will, sollte man unbedingt einen Anwalt in der Verhandlung dabei haben - sonst geht das nach hinten los.

Sie sollten bedenken, dass sich die Strafe auch erhöhen kann.

Evtl. wäre eine Rücknahme des Einspruchs sinnvoll - insbesondere, wenn man keinen Anwalt auftreiben kann.

Ich persönlich sehe auch keine unrechtmäßigen Beweise.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Alter? Vorbelastungen? Einkommen? Miete?

Die Zahl der Tagessätze ist überraschend hoch und landet im Führungszeugnis. Möglicherweise ist das aber ganz bewusst so gemacht. Die Reduzierung auf 90 Tagessätze wäre aber schonmal sehr in Ihrem Interesse. Die Höhe der einzelnen Tagessätze würde sich wohl vergleichsweise einfach reduzieren lassen, wenn Sie entsprechende Nachweise für Ihre Mittellosigkeit haben sollten.

Die Beschuldigung bei facebok erfolgte im privaten Chat? Oder für welchen Personenkreis lesbar?

Vorgetäuscht haben eine Tat zunächst wohl eher Sie, nämlich den Missbrauch. Wieso sollte diese Beschuldigung so erkennbar unzutreffend gewesen sein sollen? Jedenfalls sind die Anforderungen, die an einen Taverdacht gestellt sind, nur sehr gering. Und bei Vorliegen eines Tatverdacht muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren führen. Dabei muss sie den angeblichen Täter auch als Beschuldigten führen, schon zur Wahrung von dessen Beschuldigtenrechten. Auf die Angaben des Beschuldigten, egal ob aus einer Vernehmung oder dessen Strafanzeige, muss de Staatsanwaltschaft sich natürlich nicht verlassen. Das Verfahren gegen diesen Beschuldigten wurde dann sicherlich auch nicht nur deshalb eingestellt, weil dieser den Missbrauch abgestritten hat. Und bis es zu der Vernehmung kommt, müssen relevante IT-Beweis schnell gesichert werden.

Das Gericht hat eigenverantwortlich beschlossen. Wie waren Antrag und Beschluss begründet? Wenn das Gericht trotz Kenntnis der ganzen Fallkonstellation entschieden haben sollte, dann könnte das ein Indiz dafür sein, dass das Gericht Ihre Bedenken nicht teilt.

Was ist Ihr Ziel? Freispruch? Realistischerweise gelingt das nicht ohne Strafverteidiger. Vielleicht bringt es auch mehr, Einsicht zu zeigen und um Entschudligung zu bitten. Was haben Sie denn bisher für Angaben zu der Tat gemacht?

Die Erlangung der Daten ist möglicherweise trotz der "Trickserei" der Staatsanwaltschaft rechtmäßig. Zumindest hätte ein ergleichbarer Beschluss vielleicht auch bei zutreffender Darstellung durch die Staatsanwaltschaft erwirkt werden können, ggf. auch ausdrücklich nur wegen der Beleidigungsdelikte. Selbst wenn die Erlangung rechtswidrig war, so wäre noch immer die Frage offen, ob daraus auch ein Verwertungsverbot folgt.

Welche Daten waren es denn überhaupt, die letztendlich entscheidend waren? Die hätte die Staatsanwaltschaft ggf. auch noch ganz anders erlangen können. Und möglicherweise droht eine Verurteilung sogar ganz ohne irgendwelche Daten. Ihre Inhaberschaft des Fakeprofils lässt sich vielleicht auch anderswie beweisen.

Übrigens droht hier auch noch, dass Sie Post von dem Rechtsanwalt des Geschädigten erhalten. Das wäre dann wohl mit erheblichen Kostenforderungen verbunden.

Sie sollten sich von sämtlichen sozialen Medien abmelden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37531 Beiträge, 13797x hilfreich)

Die Beweismittel sind weder erschlichen, noch sonst wie rechtswidrig in den Dunstkreis der Staatsanwaltschaft gelangt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Straftaten eingeleitet. Und dass im Rahmen gründlicher Ermittlungen der Verdacht weiterer Straftaten entstehen kann, das kommt häufig vor, und dann werden die eben auch ausermittelt. Das ist so vorgesehen. Der Staatsanwalt hat seinen Job gemacht, nicht mehr und nicht weniger.

Und ein "ist ja nicht der Rede wert," sorry, da fehlt mir jedes Verständnis für. Durch so kriminelle Handlungen kann man ganze Existenzen vernichten - noch nie etwas von Verdachtskündigungen im Arbeitsrecht gehört? Erschwerend kommt bei Dir ja noch dazu, dass das Vorgehen doch sehr planvoll war. Es wurde ja zunächst ein Fake Konto erstellt ...... da sehen viele Juristen die spontane Ohrfeige als wesentlich weniger gravierend an, als das, was Du da losgetreten hast.

Aus beweistechnischen Gründen wirst Du das Verfahren nicht kippen können. Und - auf Antrag kann man eine Geldstrafe durchaus in kleinen Raten abzahlen. Das kann jeder, sogar der Empfänger von Bürgergeld, also Du auch. Und mit 20 € pro Tagessatz ist Deiner nicht üppigen finanziellen Lage doch wohl Rechnung getragen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15817 Beiträge, 9081x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Die Höhe der einzelnen Tagessätze würde sich wohl vergleichsweise einfach reduzieren lassen, wenn Sie entsprechende Nachweise für Ihre Mittellosigkeit haben sollten.

20€ pro Tagessatz sind Hartz4 / Bürgergeld - Niveau. Da noch eine Reduzierung der Tagessatzhöhe dürfte nicht "vergleichsweise einfach" sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39217x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Die Zahl der Tagessätze ist überraschend hoch

Für mich nicht.
Wie gesagt, die Justiz hat von diesem "Trend" genug und geht dagegen mit den gebotenen Mittlen vor.



Zitat (von DeusExMachina):
Und zu diesem Ermittlungsverfahren ist es aufgrund des Facebook-Posts mittels Fake-Account gekommen? Das ist zumindest fragwürdig.

Ich sehe da nichts fragwürdiges?
Die Justiz hat das Problem erkannt und ihre Vorgehensweise angepasst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Zitat:
20€ pro Tagessatz sind Hartz4 / Bürgergeld - Niveau. Da noch eine Reduzierung der Tagessatzhöhe dürfte nicht "vergleichsweise einfach" sein.
Das mag regional verschieden sein. Hier bei mir gilt für Strafrichtersachen noch immer: Selbst für Aufstocker sind 10 Euro möglich. Dafür braucht es auch weiterhin keine Nachweise für die Einkommenshöhe oder den Bürgergeldbezug. Von der Richtigkeit dieser Tagessatzhöhe ist der Strafrichter dann vielleicht selbst nicht überzeugt. Aber er hat die Sache vom Tisch. Wohlwissend, dass die Staatsanwaltschaft das müde hinnehmen wird. Denn auch bei der Staatsanwaltschaft gilt: Wichtig ist (nur), dass die Sache erledigt ist. Aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft ist aber sowieso die Anzahl der Tagessatze die wichtigere Zahl.

Für den Threadersteller wäre es natürlich ärgerlich, wenn er in einer Region wohnen sollte, in der dies anders gehandhabt wird. Oder er auch einfach nur an den "falschen" Richter gerät...

Beschwere kann sich über 20 Euro aber vermutlich wirklich niemand.

Zitat:
Finanziell geht es mir gar nicht gut, ich könnte so viel Geld nicht aufbringen.
Sie können mit der Staatsanwaltschaft nach der Verurteilung eine Ratenzahlung aushandeln. Die Höhe der Raten legt aber die Staatsanwaltschaft fest. Diese können immer noch empfindlich genug sein. Das soll eine Strafe ja auch sein.

-- Editiert von User am 10. September 2023 15:57

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
KallimannABC
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Alter? Vorbelastungen? Einkommen? Miete?

Die Zahl der Tagessätze ist überraschend hoch und landet im Führungszeugnis. Möglicherweise ist das aber ganz bewusst so gemacht. Die Reduzierung auf 90 Tagessätze wäre aber schonmal sehr in Ihrem Interesse. Die Höhe der einzelnen Tagessätze würde sich wohl vergleichsweise einfach reduzieren lassen, wenn Sie entsprechende Nachweise für Ihre Mittellosigkeit haben sollten.


Ich beziehe EU Rente.
Habe mir erstmal im Jahr 2017 Ärger eingehandelt und bis zu diesem jetzt noch dreimal. Also hatte seit 2017 5 mal mit der Polizei zu tun. Aber nur 2 mal mit dem Gericht bisher und jetzt das Dritte Mal.
Ich kann manchmal mit meiner Meinung nicht hinterm Berg bleiben. Werde sauer und dann platzt es aus mir raus.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39217x hilfreich)

Zitat (von KallimannABC):
Also hatte seit 2017 5 mal mit der Polizei zu tun

Also ein Wiederholungstäter" was illegales Verhalten angeht.
Das wirkt dann nicht so positiv vor Gericht



Zitat (von KallimannABC):
Ich kann manchmal mit meiner Meinung nicht hinterm Berg bleiben. Werde sauer und dann platzt es aus mir raus.

Zum einen kein juristisches Problem.
Zum anderen ist die Art und Weise des "platztens" durchaus steuerbar. Da einem das offenbar nicht gut gelingt, sollte man da externe, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen um es zu erlernen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37531 Beiträge, 13797x hilfreich)

Nun ja, mit seiner Meinung muss man ja auch nicht hinter dem Berg halten. Aber das geht ja nicht zwingend einher mit kriminellen Aktionen. Und "es platzt einfach aus mir heraus" ist weder ein Rechtfertigungsgrund noch ein Schuldausschließungsgrund. Nicht die anderen müssen akzeptieren, dass es von Zeit zu Zeit aus Dir herausplatzt, Du musst damit umgehen. Ich glaube mir mal, wenige hätten Verständnis dafür, dass man seinen Job verliert, nur weil mal wieder etwas bei wem auch immer herausgeplatzt ist.

Du bist beharrlich kriminell unterwegs, und dem ist jetzt mit der relativ hohen Anzahl der Tagessätze Rechnung getragen worden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1196 Beiträge, 225x hilfreich)

Mein Beitrag aus #9 i.V.m. Ihrer darauffolgenden Antwort..

Zitat (von KallimannABC):
Hallo, nein es stimmte nicht. Ich kenne die andere Person auch gar nicht richtig. Sie hat mich nur mit dummen Kommentaren provoziert und ich wollte das nicht auf mir sitzen lassen.
..kann doch wohl unmöglich Ihr ernst sein! Wenn Sie nach Gesamtwürdigung der bisherigen Schilderungen nicht selbst erkennen, dass hier eine nur möglichst harte Verfolgung (zumindest) nach 187 StGB angezeigt ist (wenn nicht in diesem Fall, dann wo?), so bitte ich um weiteren Vortrag - dann elaboriere ich gerne ausführlich, auch hinsichtlich Ihrer Rolle in unserem Rechtsstaat.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1196 Beiträge, 225x hilfreich)

Und hiermit antworte ich - für mich zu diesem Thema abschließend und eine willkürliche Antwort des TE stillschweigend voraussetzend - auf jeden denkbaren Folgebeitrag des TE zu #21:

1. Nachdem der Sachverhalt überwiegend klar zu sein scheint, stellt der Titel "Staatsanwalt hat rechtswidrig Beweise erschlichen" schlichtweg eine Beleidigung des klaren Menschenverstandes dar. Ein unbekannter Dritter wurde öffentlich und anlasslos des sexuellen Missbrauchs von Kindern bezichtigt. Nur und ausschließlich deshalb, weil man sich durch diesen "provoziert" fühlte. Und dass man aufgrund dessen nun strafverfolgt wird - also wenn es einen Anlass gibt, dann doch diesen! - proklamiert man an dieser Stelle (unter Fachkundigen) als "Rechtsbeugung". Herrschaften, man lernt ein Leben lang nicht aus!

2. Nehmen wir einmal an - natürlich rein fiktiv, man hätte seit Jahrzehnten immer wieder einmal Familienväter vor sich sitzen, die sich 40-50 Std. pro Woche den Hintern aufreißen, ihr kleines Häuschen für die Familie abbezahlen, jede Sek. ihrer Freizeit mit ihren Kindern (die ihnen mehr als ihr eigenes Lebens bedeuten) verbringen - dafür selbst auf den eigenen, nötigen Schlaf verzichten und sich niemals etwas zuschulden haben kommen lassen. Und dann zerreißt die falsche Beschuldigung eines Verbrechens nach 13. Abschn. StGB alles! JA und FamG setzen das Kontaktverbot durch, Frau und Kinder sind weg, der fälschlich Beschuldigte kann sich so gerade noch ein "Montage-Hostel" leisten (muss aber natürlich weiterhin volle Leistung auf der Arbeit erbringen). Wir - als Strafrichter oder StA - stellen das Verfahren selbstverständlich ein, können aber nichts weiter für den Freigesprochenen tun (und interessieren uns auch nicht weiter für ihn - können wir auch nicht). Das JA sieht das aber anders, denn "irgendetwas muss ja wohl gewesen sein". Darauf folgen Monate und Jahre an Höllenqualen für den zu Unrecht Beschuldigten (denn er hat ja schließlich jemanden "provoziert"), ob er jemals wieder zu Frau und Kindern finden würde, steht in den Sternen. Einige von ihnen (was auch durchaus nachvollziehbar ist) überleben diese Zeit nicht.

Ernstgemeinte Frage (mein letzter Satz zu dem Thema): Was würden Sie einem Menschen wünschen, der einem unbekannten Dritten so etwas vorsätzlich antut?

-- Editiert von User am 12. September 2023 01:20

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39217x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Was würden Sie einem Menschen wünschen, der einem unbekannten Dritten so etwas antut?

Nun, so intensiv ich auch nachdenke, mir fallen aktuell keine Formulierungen ein, die Im Einklang mit den Forenregeln stünden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

, dass die zu erwartende Strafe richtig (also so richtig!) weh tut, damit der Herausplatzende sich der Konsequenzen bewusst wird!

Bisher ja nur unverschämt und gleichzeitig überhaupt keine Einsicht in sein Verhalten!

0x Hilfreiche Antwort

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