Inkassokosten zu hoch??

10. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.09.2023 11:55:21
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Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassokosten zu hoch??



Hallo,

Angenommen Herr A kauft bei einem Geschäft ein Tshirt für 9 Euro und bezahlt dies mit der Bankkarte. Das Geschäft bucht den Betrag durch einen Lastschriftverfahren vom Konto ab. Herr A widerspricht den Betrag 2 Wochen später so dass es zurückgebucht wird.

2 Wochen darauf Bekommt Herr A ein schreiben von einem Inkasso Unternehmen welches eine Gesamtforderung von 67 Euro verlangt.
Herr A findet die Inkasson Kosten für ein Hauptforderung von 9 Euro zu hoch.
Forderungsaufstellung sieht wie folgt aus:

Bankkosten: 3.94€
Kaufvertrag: 8.99€
Aufwendungsersatz: 2.47€
Geschäfstgebühr VV 2300: 18€
0,5 Geschäftsgebühr Paragraph 13 Abs. II RVG Nr 2300 Abs. II VV RVG aus 8,99 euro : 15 €
Post u. Telekommunikationsgeltpauschale: 3€
Adressermittlungskosten: 18.50€
Inkassodienstleistung: 14.40€
Erhöhung auf 0.9 Geschäftsgebühr: 12 €
Post u. Telekommunikation kosten: 2.40€

Herr A fragt sich ob all diese Forderungen gerechtfertigt sind und ob bei jedem Schriftverkehr eine Gebühr verlangt werden kann.

Und wenn Herr A die Gesamtforderung samt den Rückführungsgebühren direkt an das Geschäft überweist , sind die Inkasso Kosten trotzdem zu überweisen?

-- Editiert von User am 10. September 2023 13:08

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25 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 1377x hilfreich)

Ich lese nicht, dass Herr A das Shirt zurückgegeben hat. Insofern hat er A noch ein ganz anderes Problem

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https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
guest-12311.09.2023 11:55:21
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich lese nicht, dass Herr A das Shirt zurückgegeben hat.


Das war auch nicht die frage.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von go643860-28):
Herr A widerspricht den Betrag 2 Wochen später so dass es zurückgebucht wird.

Warum konkret?



Zitat (von go643860-28):
Aufwendungsersatz: 2.47€

Wofür konkret?



Zitat (von go643860-28):
Geschäfstgebühr VV 2300: 18€

Warum konkret soll diese angefallen sein?



Zitat (von go643860-28):
0,5 Geschäftsgebühr Paragraph 13 Abs. II RVG Nr 2300 Abs. II VV RVG aus 8,99 euro : 15 €
Post u. Telekommunikationsgeltpauschale: 3€

Das dürfte so in Ordnung sein.



Zitat (von go643860-28):
Adressermittlungskosten: 18.50€

Diese erscheinen außerordentlich hoch.



Zitat (von go643860-28):
Inkassodienstleistung: 14.40€

Warum konkret soll diese angefallen sein?



Zitat (von go643860-28):
Erhöhung auf 0.9 Geschäftsgebühr: 12 €
Post u. Telekommunikation kosten: 2.40€

Warum konkret soll diese angefallen sein?
Es kam ja nur ein erstes Schreiben.



Zitat (von go643860-28):
Und wenn Herr A die Gesamtforderung samt den Rückführungsgebühren direkt an das Geschäft überweist , sind die Inkasso Kosten trotzdem zu überweisen?

Herr A hat den Schaden zu ersetzen wenn er denn tatsächlich in Verzug war
Da wäre bisher nur klar
Zitat (von go643860-28):
Bankkosten: 3.94€

Zitat (von go643860-28):
Kaufvertrag: 8.99€

Zitat (von go643860-28):
0,5 Geschäftsgebühr Paragraph 13 Abs. II RVG Nr 2300 Abs. II VV RVG aus 8,99 euro : 15 €
Post u. Telekommunikationsgeltpauschale: 3€



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12311.09.2023 11:55:21
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum konkret?


Herr A hat diesen Betrag zurückgebucht aus Geldmangel und mit dem Wissen es mit gebühren zurückzuzahlen jedoch nicht mit solch hohen Gebühren.

Zitat (von Harry van Sell):
Es kam ja nur ein erstes Schreiben


Es kamen bisher 2 Schreiben. 1 mal die erste Mahnung das 2 Mal der Nachweis für den Vetrag zwischen dem Geschäft und dem Inkassobüro. Jedoch ist die Frage wie ein einfaches Brief jedes mal 2-3€ Euro kosten kann?

Zitat (von Harry van Sell):
Herr A hat den Schaden zu ersetzen wenn er denn tatsächlich in Verzug war
Da wäre bisher nur klar


Die Hauptforderung und die Gebühren für den Rücklastschrift hat Herr A zu überweisen keine Frage

Zitat (von Harry van Sell):
0,5 Geschäftsgebühr Paragraph 13 Abs. II RVG Nr 2300 Abs. II VV RVG aus 8,99 euro : 15 €


Was sollen die Geschäftsgebühren aus 8,99 Euro zu 15 Euro denn sein?
Die Hauptforderung ist 8,99 €

Zitat (von Harry van Sell):
Diese erscheinen außerordentlich hoch.

Wie viel betragen diese Normalerweise?

Wie sollte Herr A jetzt am besten Vorgehen? Dem Inkasso büro erneut eine Email Senden in dem Man üm erklärung bittet, wie genau die oben Zitierten kosten zustande kommen, welches ja garnicht näher beschrieben werden?

Und sollte Herr A Währenddessen die Hauptforderung samt gebühr überweisen und es auch so angeben?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von go643860-28):
Herr A hat diesen Betrag zurückgebucht aus Geldmangel und mit dem Wissen es mit gebühren zurückzuzahlen jedoch nicht mit solch hohen Gebühren.

Abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz solchen Vorgehens, hätte man das dann doch spätestens mit eintreffen des ersten Schreibens machen sollen.



Zitat (von go643860-28):
Was sollen die Geschäftsgebühren aus 8,99 Euro zu 15 Euro denn sein?

Das ist die gesetzliche Deckelung für ein erstes Inkassoschreiben bei einfachen Sachverhalten.



Da das erste Schreiben nicht beachtet wurde und es schon ein zweites Schrieben gab, dürfte auch der Posten
Zitat (von go643860-28):
Erhöhung auf 0.9 Geschäftsgebühr: 12 €
Post u. Telekommunikation kosten: 2.40€

gerechtfertigt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.09.2023 11:55:21
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da das erste Schreiben nicht beachtet wurde und es schon ein zweites Schrieben gab, dürfte auch der Posten


Es gab kein 2. Mahn Schreiben sondern ein Schreiben auf mein Verlangen welches mir den Vetrag zwischen dem Geschäft und dem Inkassobüro zeigen sollte. Und das jedes schreiben 3 Euro Kostet wäre mir neu.

Und was ist mit den Anderen kosten?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 1377x hilfreich)

Zitat (von go643860-28):
Herr A hat diesen Betrag zurückgebucht aus Geldmangel und mit dem Wissen es mit gebühren zurückzuzahlen jedoch nicht mit solch hohen Gebühren.


Tja, verbunden mit der Tatsache, dass man die Ware nicht zurückgegeben hat liegt hier eine Betrugsabsicht in der Luft

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https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
guest-12311.09.2023 11:55:21
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Tja, verbunden mit der Tatsache, dass man die Ware nicht zurückgegeben hat liegt hier eine Betrugsabsicht in der Luft


Würde hier eine Betrugsabsicht vorliegen wäre das Konto bei der Zahlung nicht gedeckt gewesen. Darüberhinaus kann man eine Ware die Getragen ubd gewaschen worden ist nicht mehr zurückgeben. Sollte Herr A die Hauptforderung Bezahlen wäre hier das Thema mit dem Geschäft erledigt

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#9
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von go643860-28):
Würde hier eine Betrugsabsicht vorliegen wäre das Konto bei der Zahlung nicht gedeckt gewesen. Darüberhinaus kann man eine Ware die Getragen ubd gewaschen worden ist nicht mehr zurückgeben. Sollte Herr A die Hauptforderung Bezahlen wäre hier das Thema mit dem Geschäft erledigt


made my day
Wieso fragst du dann überhaupt, wenn du es angeblich besser weißt?
ein Staatsanwalt kann es deinem Freund perfekt erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15856 Beiträge, 9091x hilfreich)

Zitat (von go643860-28):
Es gab kein 2. Mahn Schreiben sondern ein Schreiben auf mein Verlangen welches mir den Vetrag zwischen dem Geschäft und dem Inkassobüro zeigen sollte. Und das jedes schreiben 3 Euro Kostet wäre mir neu.

Es wurde also nicht direkt nach dem ersten Mahnschreiben bezahlt - damit sind ...
0,5 Geschäftsgebühr Paragraph 13 Abs. II RVG Nr 2300 Abs. II VV RVG aus 8,99 euro : 15 €
Post u. Telekommunikationsgeltpauschale: 3€
Erhöhung auf 0.9 Geschäftsgebühr: 12 €
Post u. Telekommunikation kosten: 2.40€

... schonmal OK.

Bankkosten: 3.94€
Kaufvertrag: 8.99€

sind ja klar und unstreitig

Adressermittlungskosten: 18.50€
erscheinen recht hoch - sind vom Grundsatz her aber berechtigt, evtl. Nachweis verlangen

Aufwendungsersatz: 2.47€
Unklar, wofür das ist.

Inkassodienstleistung: 14.40€
Klingt nach unzulässiger Kostendoppelung

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.09.2023 11:55:21
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Marius938549):
Wieso fragst du dann überhaupt, wenn du es angeblich besser weißt?


Einfach nochmal die frage lesen. Eventuell mehrmals bist du es dann auch verstehst.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von go643860-28):
Einfach nochmal die frage lesen. Eventuell mehrmals bist du es dann auch verstehst.

Das dein Freund wegen lächerlichen 9€ einen Betrug begeht ist lächerlich genug.
Kann man nur hoffen, dass der Gläubiger noch Strafanzeige erstattet.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 1377x hilfreich)

Zitat (von go643860-28):
Würde hier eine Betrugsabsicht vorliegen wäre das Konto bei der Zahlung nicht gedeckt gewesen.


Schon der Versuch ist strafbar

Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Ihr Freund hat eine Ware gekauft, die Lastschrift zurückgehen lassen und die Ware nicht zurückgegeben. Das ist Betrug

Zitat:
Darüberhinaus kann man eine Ware die Getragen ubd gewaschen worden ist nicht mehr zurückgeben.


Auch das spricht klar für eine Betrugsabsicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#14
 Von 
guest-12311.09.2023 11:55:21
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Marius938549):
Das dein Freund wegen lächerlichen 9€ einen Betrug begeht ist lächerlich genug.
Kann man nur hoffen, dass der Gläubiger noch Strafanzeige erstattet


Lieber Vorsichtig mit Falschen Verdächtigungen bzw. Beschuldigungen, sonst landet eine Strafanzeige wohl eher bei dir.



-- Editiert von User am 11. September 2023 09:40

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.09.2023 11:55:21
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Auch das spricht klar für eine Betrugsabsicht


Sorry, aber ich habe selten soetwas sinnloses gelesen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 1377x hilfreich)

Zitat (von go643860-28):
Sorry, aber ich habe selten soetwas sinnloses gelesen.


Dito, Wenn man hier nicht die Wunschantworten bekommt, oder mit den Meinungen der User nicht konform geht, empfehle ich den Gang zu einem Anwalt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12311.09.2023 11:55:21
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
oder mit den Meinungen

Ich empfehle dir den Unterschied zwischen einer Meinung oder eine rVermutung und den einer Beschuldigung bzw. Verdächtigung zu lernen. Bringt dich sicher weiter.

-- Editiert von User am 11. September 2023 10:42

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von go643860-28):
Lieber Vorsichtig mit Falschen Verdächtigungen bzw. Beschuldigungen, sonst landet eine Strafanzeige wohl eher bei dir.


Ich weiß nicht in welcher Welt du lebst, lies doch gerne mal das Strafgesetzbuch.
Der User cirius32832 hat es ebenfalls nochmal klargestellt.
Du kannst diese Fragen auch gerne einem Rechtsanwalt stellen, eventuell öffnet der dir die Augen (bezweifle ich jedoch, man sucht sich lieber die Antwort aus, mit der man selbst zufrieden ist)



0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von go643860-28):
Ich empfehle dir den Unterschied zwischen einer Meinung oder eine rVermutung und den einer Beschuldigung bzw. Verdächtigung zu lernen. Bringt dich sicher weiter.


Wenn du doch alles besser weißt, dann setze diese doch in die Tat um.
Laut deiner Aussage hat dein Freund keinen Betrug begangen, wieso sollte er dann überhaupt bezahlen?
Manche Leute wollen und können es einfach nicht verstehen, da muss die Justiz mal etwas nachhelfen.
Hatte ich von eigenen Schuldnern als Erfahrung, bringt die Menschen öfters mal aus ihrer Bubble raus, könnte in diesem Fall auch sehr gut helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 1377x hilfreich)

Zitat (von go643860-28):
Herr A hat diesen Betrag zurückgebucht aus Geldmangel und mit dem Wissen es mit gebühren zurückzuzahlen jedoch nicht mit solch hohen Gebühren.


https://www.anwalt.org/betrug/#:~:text=Ein%20Betrug%20setzt%20immer%20voraus,unterliegt%20dabei%20einem%20weiten%20Verst%C3%A4ndnis.

Zitat:
Bei einem Eingehungsbetrug täuscht der Täter vor, die ihm aus einem Vertrag erwachsenen Pflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Diese Betrugsform vollzieht sich meist in Zusammenhang mit der Bezahlung von Rechnungen, die nach einer Dienstleistung anfallen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12311.09.2023 11:55:21
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Marius938549):
Ich weiß nicht in welcher Welt du lebs


Ich lebe in einer Welt in der deine Meinungen und Sichtweisen nicht immer die richtigen sind, wie du es wohl gerne hättest. Und ich kann mir gut vorstellen dass deine persönlichkeit sehr anstrengend für deine Mitmenschen ist. Deshalb macht es auch wenig Sinn mit solchen Menschen wie dir zu diskutieren oder sich zu unterhalten.

Ich habe einen Beitrag von einem RA gefunden und zitiere es mal:

" Der falschen Verdächtigung macht sich nur schuldig wer eine andere Person bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder öffentlich einer Straftat Verdächtigt"

So somit hättest du hier schon mal eine Schöne Strafanzeige verdient. Und ich bin mir sicher dass eine Strafanzeige auch dir mal helfen würde deine Meinung nicht als die Ultimative Wahrheit zu sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.09.2023 11:55:21
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
https://www.anwalt.org/betrug/#:~:text=Ein%20Betrug%20setzt%20immer%20voraus,unterliegt%20dabei%20einem%20weiten%20Verst%C3%A4ndnis.


"Nach der juristischen Definition liegt ein Betrug dann vor, wenn der Täter eine andere Person täuscht, bei ihr damit einen Irrtum erweckt und sie zu einer Vermögensverfügung veranlasst. Die Vermögensverfügung muss zu einem Vermögensschaden führen. Der Täter MUSS bei seiner Handlung die ABSICHT gehabt haben, sich selbst oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. "

So und nun, wo siehst du hier genau die Absicht beim Herrn A?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von go643860-28):
Ich lebe in einer Welt in der deine Meinungen und Sichtweisen nicht immer die richtigen sind

Nirgends behauptet das meine Meinungen und Sichtweisen immer 100% perfekt sind.

Zitat (von go643860-28):
wie du es wohl gerne hättest. Und ich kann mir gut vorstellen dass deine persönlichkeit sehr anstrengend für deine Mitmenschen ist.

Ich denke eher weniger, ich hatte dir gesagt das es strafrechtliche Konsequenzen hat, versucht dir der andere User auch zu erklären, man möchte es aber nicht wahr haben.

Zitat (von go643860-28):
Deshalb macht es auch wenig Sinn mit solchen Menschen wie dir zu diskutieren oder sich zu unterhalten.

Du möchtest die Realität nicht wahr haben, das ist dein Problem.
Du bist hier in einem Forum, wo Laien ihre Meinungen teilen können, wenn Herr A nicht in der finanziellen Lage ist, sich ein Gespräch beim Anwalt leisten zu können, kann dieser einen Beratungsschein anfordern.


Zitat (von go643860-28):
So somit hättest du hier schon mal eine Schöne Strafanzeige verdient. Und ich bin mir sicher dass eine Strafanzeige auch dir mal helfen würde deine Meinung nicht als die Ultimative Wahrheit zu sehen.

online-strafanzeige.de - mach was du nicht lassen kannst.

Zitat (von go643860-28):
Vermögensschaden führen. Der Täter MUSS bei seiner Handlung die ABSICHT gehabt haben, sich selbst oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. "

Der Gläubiger hat sein T-Shirt wahrscheinlich nicht umsonst bekommen, ebenfalls durfte dieser Rücklastschriftkosten tragen, da Herr A aus undurchsichtigen Gründen Probleme mit seinem 9€ T Shirt hat.


Wie bereits bestens erwähnt wurde, handelt es sich hierbei nicht um ein "Wünsch dir was" Forum, wenn du der Meinung bist, dass wir als Laien falsch liegen, dann kann der Gang zum Anwalt Herrn A helfen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 1377x hilfreich)

Hach ja, da hast Du dich aber schön in Rage geredet. Warum aus meiner Meinung heraus Deine Begründung, es sei kein Betrug nicht zieht, habe ich klar dargelegt.

Ich wiederhole nochmal Deine Worte:

Zitat:
Herr A hat diesen Betrag zurückgebucht aus Geldmangel


Aber wieso redest Du dich denn so in Rage, wenn Du im Eingangspost

Zitat:
Angenommen


schreibst. Ist doch alles nur angenommen....oder doch nicht?

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von go643860-28):
So und nun, wo siehst du hier genau die Absicht beim Herrn A?

Die Absicht hat man hier
Zitat (von go643860-28):
Herr A hat diesen Betrag zurückgebucht aus Geldmangel

Zitat (von go643860-28):
Herr A widerspricht den Betrag 2 Wochen später so dass es zurückgebucht wird.

ja gleich 2x sehr schön geschildert.



Zitat (von go643860-28):
Ich habe einen Beitrag von einem RA gefunden und zitiere es mal:

" Der falschen Verdächtigung macht sich nur schuldig wer eine andere Person bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder öffentlich einer Straftat Verdächtigt"

Keine Ahnung was dieser "Anwalt" beruflich macht, aber das zitierte ist schlicht Unfug.
Ich empfehle ja immer die Lektüre des Originals https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html


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0x Hilfreiche Antwort

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