Hallo Leute ich habe ein Problem. Ich habe vor 2 Wochen bei Rossmann eingekauft und mit der Karte Bezahlt. Da leider Stromrechnung und andere Kosten dazwischen kamen kam alles durcheinander so dass ich kein Geld Mehr hatte und es kam zu einer rückbuchung. Ich habe deswegen ein schreiben von CCS Inkasso bekomemn. Habe da angerufen und wollte die Forderungsaufstellung (oder wie man das nennt) besprechen und habe gefragt was z.B "inkassodienstleistung" und KIEBA Adressermittlungskosten bedeuten sollen. Und das ich diese nicht bezahlen werde, den rest jedoch schon überwiesen habe (Gestern). Die Dame meinte ich zitiere: " Wieso gehen Sie nicht einfach zum Anwalt"
Dann meinte ich dass es mein Recht ist zu wissen wofür ich bezahöen muss, denn unter Inkassodienstleistung verstehe ich nichts.
Inkassodienstleistung 17,10€ KIEBA Adressermittlungskosten : 17,60€
Ach und sie meinte dass Inkassodienstleistung bedeutet dass sie mir eine Mahnung geschickt haben und es deshalb anfällt??? Was soll mir dass denn sagen?
Am ende sagte sie mir dann dass wir uns vor gericht sehen.
Leute bitte um Antworten soll ich das bezahlen oder was soll ich tun?
Danke im Voraus
Sollte ich dem Inkassobüro eine Email senden dass ich diesen beiden Posten widerspreche und ohne jegliche Nachweis nicht zahlen werde?
Noch eine Frage, es steht 2 mal Geschäftsgebühr obwohl es nur 1 Mahnung gab. Ist das Normal?
-- Editiert von User am 11. September 2023 16:08
-- Editiert von User am 11. September 2023 16:19
CCS Inkasso Ich weiß nicht was ich tun soll
11. September 2023
Thema abonnieren
Frage vom 11. September 2023 | 16:03
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
CCS Inkasso Ich weiß nicht was ich tun soll
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 11. September 2023 | 16:51
Von
Status: Unbeschreiblich (29842 Beiträge, 5364x hilfreich)
(Unfug editiert)
Die Inkasso-Dienstleister wollen bezahlt werden. KIEBA wurde wegen deiner Rücklastschrift genutzt. Das kostet auch.Zitatinkassodienstleistung" und KIEBA Adressermittlungskosten :
Welchen Rest hast du an wen überwiesen? Nur die Hauptforderung?ZitatUnd das ich diese nicht bezahlen werde, den rest jedoch schon überwiesen habe (Gestern) :
War das nicht deutlich? Das sagen die am Telefon täglich mehr als xx-mal.ZitatWas soll mir dass denn sagen? :
1.Ganz eindeutig bist du Schuldner bei Rossmann.Zitatbitte um Antworten soll ich das bezahlen oder was soll ich tun? :
2.Ganz eindeutig hast du durch die Rücklastschrift Kosten verursacht.
Welche Nachweise meinst du jetzt, die man dir erklären soll?
Schreib doch bitte mal geordnet und ganz genau hier auf, WAS gefordert wird.
Vergleiche mal mit der Sache vom Juni... mit 1&1... wie bist du denn da *raus*gekommen?
-- Editiert von User am 11. September 2023 16:54
-- Editiert von Moderator am 11. September 2023 18:33
#2
Antwort vom 11. September 2023 | 16:55
Von
Status: Student (2223 Beiträge, 667x hilfreich)
ZitatInkassodienstleistung 17,10€ :
Da steht ein Paragraph dahinter. Dein Verschulden und dein Einkauf mit ungedecktem Konto (was im übrigen den Tatbestand des Betruges erfüllt) ist der Grund für die Kosten. Ob diese am Ende von dir bezahlt werden müssen ist eine andere Sache.
ZitatKIEBA Adressermittlungskosten : 17,60€ :
KIEBA wird die Firma sein über die ermittelt wurde. Würde ich ohne Nachweis auf 10 € reduzieren.
ZitatNoch eine Frage, es steht 2 mal Geschäftsgebühr obwohl es nur 1 Mahnung gab. Ist das Normal? :
Ja Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale (auch da stehen die § dahinter)
ZitatLeute bitte um Antworten soll ich das bezahlen :
Selbstverständlich. Die Inkassokosten bis zu einer 0,5 Gebühr + Auslagenpauschale + Adressermittlung bis 10,00 € + Rücklastschriftkosten sind von dir als Schuldner zu tragen. Im Übrigen erhöht sich die Inkassogebühr auf 0,9 sofern du nicht fristgerecht zahlst. Alles gesetztlich festgelegt.
ZitatHabe da angerufen und wollte die Forderungsaufstellung (oder wie man das nennt) besprechen und habe gefragt was z.B "inkassodienstleistung" und KIEBA Adressermittlungskosten bedeuten sollen :
Manchmal bewundere ich die Leute im Call Center, dass sie auf so was überhaupt eingehen. Ich glaube ich hätte einfach aufgelegt.
Für dich als Schuldner: man kann googlen und mit der Gegenseite telefoniert man nicht in rechtlichen Angelegenheiten.
ZitatSollte ich dem Inkassobüro eine Email senden dass ich diesen beiden Posten widerspreche und ohne jegliche Nachweis nicht zahlen werde? :
Das ist mindestens genau so dreist wie dein Anruf. Wie bereits erwähnt würde ich ausschließlich die Kosten der Adressermittlung auf 10 € reduzieren und dem Rest bzgl dieses Postens widersprechen.
ZitatUnd das ich diese nicht bezahlen werde, den rest jedoch schon überwiesen habe (Gestern). :
Naja und den Rest zahlst du heute sofern die 2 wöchige Frist des Schreibens noch nicht abgelaufen ist.
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#3
Antwort vom 11. September 2023 | 17:01
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie bereits erwähnt würde ich ausschließlich die Kosten der Adressermittlung auf 10 € reduzieren und dem Rest bzgl dieses Postens widersprechen. :
Hallo danke für die Antwort.
Also adressermittlungskosten auf 10 euro reduzieren und "inkassodienstleistung" widersprechen?
#4
Antwort vom 11. September 2023 | 17:05
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat(Unfug editiert) :
Aha. Und wo liest du das heraus? Wenn nicht genug Deckung auf dem Konto ist aus dem oben genannten Grund dann wird der betrag zurückgebucht.
ZitatVergleiche mal mit der Sache vom Juni... mit 1&1... wie bist du denn da *raus*gekommen? :
Ich habe alles zurückgezahlt da waren jedoch keine inkasso kosten
-- Editiert von Moderator am 11. September 2023 18:33
#5
Antwort vom 11. September 2023 | 17:30
Von
Status: Unbeschreiblich (29842 Beiträge, 5364x hilfreich)
(Unfug editiert)
-- Editiert von Moderator am 11. September 2023 18:33
#6
Antwort vom 11. September 2023 | 18:36
Von
Status: Unbeschreiblich (114625 Beiträge, 39022x hilfreich)
ZitatAha. Und wo liest du das heraus? :
Ein kleiner Hinweis:
Es git Unser hier, die gerne mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, Ausblendung der Realität, Unkenntnis der Rechtslage, … zu antworten.
Die Beiträge geben daher oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, die sie einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten, da sie bei befolgen in (massiven) Nachteilen enden könnten.
ZitatSollte ich dem Inkassobüro eine Email senden :
Nö, mit den Abzockern sollte man nur gerichtsfest kommunizieren.
ZitatIch habe deswegen ein schreiben von CCS Inkasso bekomemn. :
Da wäre mal der Wortlaut der Forderungsaufstellung relevant.
#7
Antwort vom 11. September 2023 | 18:49
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa wäre mal der Wortlaut der Forderungsaufstellung relevant. :
Guten Tag. Soll ich die Ganze Forderungsaufstellung schreiben oder Was meinst du?
Ich meine die Dame wollte mir nicht einmal erklären wieso Inkassodienstleistung anfällt. "Weil wir Ihnen eine Mahnung gesendet haben" was ist das bitte für eine Begründung? Ich dachte dafür gibt es die Geschäftsgebühren.
Ich habe nur angst weil ich letztes Jahr eine EV abgegeben habe und wenn das dann mit eine Mahnbescheid beim Gericht rauskommt dass ich wegen betrug oder sowas bestraft werde. (Neue Schulden während man eine EV hat)
#8
Antwort vom 11. September 2023 | 18:56
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas ist mindestens genau so dreist wie dein Anruf. :
Was bitte genau ist dreist daran bei einem Inkasso anzurufen der Geld von einem für etwas verlangt was man garnicht versteht? Richtig wäre schön Zahlen ohne hinterzufragen oder wie?
ZitatWie bereits erwähnt würde ich ausschließlich die Kosten der Adressermittlung auf 10 € reduzieren und dem Rest bzgl dieses Postens widersprechen. :
ZitatNaja und den Rest zahlst du heute :
Was denn nun?
#9
Antwort vom 11. September 2023 | 19:14
Von
Status: Unbeschreiblich (114625 Beiträge, 39022x hilfreich)
ZitatSoll ich die Ganze Forderungsaufstellung schreiben :
Das wäre ideal.
Zitatwas ist das bitte für eine Begründung :
Eine erstaunlich detaillierte.
Normalerwiese kommt da eher so was "Das steht im Gesetz" oder "Weil es angefallen ist".
Bei den Masseninkassos ist es schon fast "Tradition" mit einer Mischung aus Lügen und Halbwahrheiten zu agieren.
Zitatwenn das dann mit eine Mahnbescheid beim Gericht rauskommt dass ich wegen betrug oder sowas bestraft werde. (Neue Schulden während man eine EV hat) :
Im Gegensatz zu dem von Dir begangen Betrug sind legal erlangte neue Schulden während man eine EV hat nicht strafbar.
Seitens des Anwaltes des Gläubigers wäre die Strafanzeige schon aus taktischen Gründen geboten.
Bei den Masseninkassos ist das Interesse an einer Strafanzeige allerdings eher gering, dafür haben die selber zu viel Dreck am Stecken ...
#10
Antwort vom 11. September 2023 | 19:17
Von
Status: Unbeschreiblich (29842 Beiträge, 5364x hilfreich)
Ja. Das wollte ich ja bereits vor Stunden...und kann ja nicht soviel sein, weil ziemlich neu... vor <2 Wochen...damit man dir empfehlen kann, was weiter zu tun/zu zahlen sei.ZitatGuten Tag. Soll ich die Ganze Forderungsaufstellung schreiben :
Richtig. Die Dame gehört auch nicht zu einer Beratungsfirma, die dir das Konzept Inkasso erklären müsste.ZitatIch meine die Dame wollte mir nicht einmal erklären :
Was und an wen hast du nun gestern gezahlt? Nur die Hauptforderung/Rossmann-Summe an wen?
#11
Antwort vom 11. September 2023 | 19:48
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIm Gegensatz zu dem von Dir begangen Betrug :
Das ist mir natürlich nicht bekannt gewesen! Und ich denke so etwas kann jedem passieren.
Ich habe aber das Gefühl dass das Inkasso denkt ich würde nicht den Weg bis zum Gericht nicht bestreiten da ich Angst hätte dass dies alles rauskommt
-- Editiert von User am 11. September 2023 19:54
#12
Antwort vom 11. September 2023 | 19:52
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
So hier mal die ganze liste:
Bankgebühren: 4,65€
Kaufvetrag: 23,37 €
Geschäfstgebühr: 19,20€
Postentgelt: 3,80€
KIEBA Adressermittlungskosten: 17,60€
Inkassodienstleistung: 17,10€
Nochmal Geschäftsgebühr: 16,80€
Aufwendungsersatz: 3€
Davon habe ich Alles bezahlt außer Aufwendungsersatz, KIEBA, und Inkassodienstleistung
-- Editiert von User am 11. September 2023 19:55
#13
Antwort vom 11. September 2023 | 22:32
Von
Status: Unbeschreiblich (114625 Beiträge, 39022x hilfreich)
ZitatSo hier mal die ganze liste: :
Das steht tastsächlich so da? Und es finden sich keine §§ etc. mit dabei?
#14
Antwort vom 12. September 2023 | 13:46
Von
Status: Unbeschreiblich (29842 Beiträge, 5364x hilfreich)
Demzufolge hast du vorgestern 67,82€ an die CCs überwiesen?ZitatDavon habe ich Alles bezahlt außer Aufwendungsersatz, KIEBA, und Inkassodienstleistung :
Dann mal abwarten...
#15
Antwort vom 12. September 2023 | 17:53
Von
Status: Student (2223 Beiträge, 667x hilfreich)
ZitatBankgebühren: 4,65€ :
Kaufvetrag: 23,37 €
Geschäfstgebühr: 19,20€
Postentgelt: 3,80€
KIEBA Adressermittlungskosten: 17,60€
Inkassodienstleistung: 17,10€
Nochmal Geschäftsgebühr: 16,80€
Aufwendungsersatz: 3€
Ohne Paragraphen? Kann ich gar nicht glauben.
Wieviel genau hast du bezahlt und mit welchem Verwendungszweck und wohin?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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