Hallo,
meine Großeltern sind beide gestorben und hinterlassen ihren vier Kindern (u.a. meinem Vater) das Haus. Ich als Enkel möchte der Erbengemeinschaft das Haus abkaufen (ca. 300k Euro). Ich gehe davon aus, dass ich für den Großteil (außer den Teil meines Vaters) Grunderwerbsteuer bezahlen muss, da es sich um Onkels und Tanten handelt. Wäre es steuerlich geschickter, meinem Vater das Geld zu geben, damit er die Erbengemeinschaft auszahlt? Anschließend könnte er mir direkt das Haus übertragen. Der Notar rechnet dann vermutlich 2 mal ab, aber das wäre hoffentlich immernoch günstiger als die Steuer. Habe ich da einen wichtigen Punkt übersehen (außer, dass ich meinem Vater trauen muss ;-))? Danke.
Haus von Erbengemeinschaft kaufen
11. September 2023
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Frage vom 11. September 2023 | 23:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus von Erbengemeinschaft kaufen
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#1
Antwort vom 12. September 2023 | 10:09
Von
Status: Unbeschreiblich (46302 Beiträge, 16425x hilfreich)
ZitatIch gehe davon aus, dass ich für den Großteil (außer den Teil meines Vaters) Grunderwerbsteuer bezahlen muss, da es sich um Onkels und Tanten handelt. :
Bei geschickter Vertragsgestaltung ist das nicht der Fall.
ZitatWäre es steuerlich geschickter, meinem Vater das Geld zu geben, damit er die Erbengemeinschaft auszahlt? Anschließend könnte er mir direkt das Haus übertragen. :
Ja
ZitatDer Notar rechnet dann vermutlich 2 mal ab, aber das wäre hoffentlich immernoch günstiger als die Steuer. :
Das kann man auch innerhalb eines Vertrags regeln.
Zitat(außer, dass ich meinem Vater trauen muss ;-))? :
Das Problem tritt nicht auf, wenn man den Vorgang in einem Vertrag regelt.
siehe:
FinMin Saarland vom 10.07.2017 - S 4505-2#002-2017/86640
Du darfst also sogar die Auszahlung direkt an Deine Onkel und Tanten vornehmen.
#2
Antwort vom 12. September 2023 | 19:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
@hh Vielen Dank. Der Link hat mir sehr geholfen!
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