Haus von Erbengemeinschaft kaufen

11. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
plobrador
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus von Erbengemeinschaft kaufen

Hallo,

meine Großeltern sind beide gestorben und hinterlassen ihren vier Kindern (u.a. meinem Vater) das Haus. Ich als Enkel möchte der Erbengemeinschaft das Haus abkaufen (ca. 300k Euro). Ich gehe davon aus, dass ich für den Großteil (außer den Teil meines Vaters) Grunderwerbsteuer bezahlen muss, da es sich um Onkels und Tanten handelt. Wäre es steuerlich geschickter, meinem Vater das Geld zu geben, damit er die Erbengemeinschaft auszahlt? Anschließend könnte er mir direkt das Haus übertragen. Der Notar rechnet dann vermutlich 2 mal ab, aber das wäre hoffentlich immernoch günstiger als die Steuer. Habe ich da einen wichtigen Punkt übersehen (außer, dass ich meinem Vater trauen muss ;-))? Danke.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46302 Beiträge, 16425x hilfreich)

Zitat (von plobrador):
Ich gehe davon aus, dass ich für den Großteil (außer den Teil meines Vaters) Grunderwerbsteuer bezahlen muss, da es sich um Onkels und Tanten handelt.


Bei geschickter Vertragsgestaltung ist das nicht der Fall.

Zitat (von plobrador):
Wäre es steuerlich geschickter, meinem Vater das Geld zu geben, damit er die Erbengemeinschaft auszahlt? Anschließend könnte er mir direkt das Haus übertragen.


Ja

Zitat (von plobrador):
Der Notar rechnet dann vermutlich 2 mal ab, aber das wäre hoffentlich immernoch günstiger als die Steuer.


Das kann man auch innerhalb eines Vertrags regeln.

Zitat (von plobrador):
(außer, dass ich meinem Vater trauen muss ;-))?


Das Problem tritt nicht auf, wenn man den Vorgang in einem Vertrag regelt.

siehe:
FinMin Saarland vom 10.07.2017 - S 4505-2#002-2017/86640

Du darfst also sogar die Auszahlung direkt an Deine Onkel und Tanten vornehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
plobrador
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh Vielen Dank. Der Link hat mir sehr geholfen!

0x Hilfreiche Antwort

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