Kündigungsfrist umgehen durch außerordentliche Kündigung möglich?

12. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
D123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist umgehen durch außerordentliche Kündigung möglich?

Hallo Zusammen,

seit längerer Zeit gibt es einige Differenzen zwischen mit und meinem AG
Ich muss mehrmals die Woche über 1 Stunde Fahrt auf mich nehmen um im Büro zu arbeiten.
Die restlichen Tage sind HO
Seit längerem will ich kündigen, möchte aber nicht erst arbeitslos sein sondern einen lückenlosen Übergang haben.
Kann die Kündigung durch mich fristlos erfolgen, weil der Arbeitsweg mehrmals die Woche zu doll ist?
Es geht schon echt auf die Kräfte.
Psychisch gesehen geht es mir nicht gut, wurde deswegen auch jetzt öfters krank geschrieben?
Wäre das auch ein Grund um fristlos zu kündigen? Und wenn ja, muss das eventuell durch einen Psychiater oder so belegt werden?
Der AG muss doch nicht wissen was man hat oder ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37308 Beiträge, 13756x hilfreich)

Nö, Unbequemlichkeit ist nun wirklich kein Grund für eine fristlose Kündigung; zumal die von Dir genannte Zeit ja wirklich noch in der Norm liegt. Und "fristlos" bedeutet, dass es einem aufgrund eines aktuellen Ereignisses nicht zumutbar ist, auch nur einen Tag länger dort zu arbeiten. Und wenn man die Zeit hat, das alles durch Gutachten/Atteste belegen zu können, dann widerspricht das allein ja schon der Unzumutbarkeit. Die richtige Vorgehensweise wäre doch: sich einen neuen Job suchen (ein seriöser Arbeitgeber wartet auch ein paar Monate), dann fristgerecht kündigen, vielleicht versuchen, mit dem jetzigen Arbeitgeber eine Verkürzung der Kündigungsfrist heraus zu handeln, aber erst, wenn die neue Arbeitsstelle da ist. Viele Arbeitgeber gehen unter dem Motto "Reisende soll man nicht aufhalten," gerne darauf ein. Und Du setzt Dich bei der legalen Vorgehensweise nicht dem Risiko von Schadensersatzansprüchen aus.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 6215x hilfreich)

Das ist wahr: die 'Fristlose' macht alle vorgesehenen Fristen hinfällig und 'umgeht' sie gewissermaßen; deswegen ist die 'Fristlose' auch 'ultima ratio' und bedarf eines außerordentlich wichtigen Grundes im bzw. aus dem Arbeitsverhältnis selbst, i.d.R. eine schwerwiegende Vertragsverletzung.
Gründe für eine Fristlose sind e.g.: Gewalt, Eigentumsdelikte, sexistischen oder rassistische Handlungen oder Äußerungen - alles, womit du hoffentlich nicht in Verbindung gebracht werden willst.

Eine legale Möglichkeit, vorzeitig aus einem Vertrag entlassen zu werden, ist der Aufhebungsvertrag, der allerdings der Zustimmung der anderen Seite bedarf. Das ist wiederum der Vorzug der Kündigung, dass es eine einseitige Willenserklärung ist, die muss nur übergeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114694 Beiträge, 39030x hilfreich)

Zitat (von D123):
Kündigungsfrist umgehen durch außerordentliche Kündigung möglich?

Der Sinn einer außerordentlichen Kündigung ist regelmäßig das umgehen einer Kündigungsfrist.



Zitat (von D123):
Psychisch gesehen geht es mir nicht gut, wurde deswegen auch jetzt öfters krank geschrieben?
Wäre das auch ein Grund um fristlos zu kündigen?

Durchaus ja



Zitat (von D123):
Und wenn ja, muss das eventuell durch einen Psychiater oder so belegt werden?

Selbstverständlich.



Zitat (von D123):
Der AG muss doch nicht wissen was man hat oder ?

Nö, nur muss er die Kündigung dann nicht anerkennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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