Hallo Zusammen,
seit längerer Zeit gibt es einige Differenzen zwischen mit und meinem AG
Ich muss mehrmals die Woche über 1 Stunde Fahrt auf mich nehmen um im Büro zu arbeiten.
Die restlichen Tage sind HO
Seit längerem will ich kündigen, möchte aber nicht erst arbeitslos sein sondern einen lückenlosen Übergang haben.
Kann die Kündigung durch mich fristlos erfolgen, weil der Arbeitsweg mehrmals die Woche zu doll ist?
Es geht schon echt auf die Kräfte.
Psychisch gesehen geht es mir nicht gut, wurde deswegen auch jetzt öfters krank geschrieben?
Wäre das auch ein Grund um fristlos zu kündigen? Und wenn ja, muss das eventuell durch einen Psychiater oder so belegt werden?
Der AG muss doch nicht wissen was man hat oder ?
Kündigungsfrist umgehen durch außerordentliche Kündigung möglich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Nö, Unbequemlichkeit ist nun wirklich kein Grund für eine fristlose Kündigung; zumal die von Dir genannte Zeit ja wirklich noch in der Norm liegt. Und "fristlos" bedeutet, dass es einem aufgrund eines aktuellen Ereignisses nicht zumutbar ist, auch nur einen Tag länger dort zu arbeiten. Und wenn man die Zeit hat, das alles durch Gutachten/Atteste belegen zu können, dann widerspricht das allein ja schon der Unzumutbarkeit. Die richtige Vorgehensweise wäre doch: sich einen neuen Job suchen (ein seriöser Arbeitgeber wartet auch ein paar Monate), dann fristgerecht kündigen, vielleicht versuchen, mit dem jetzigen Arbeitgeber eine Verkürzung der Kündigungsfrist heraus zu handeln, aber erst, wenn die neue Arbeitsstelle da ist. Viele Arbeitgeber gehen unter dem Motto "Reisende soll man nicht aufhalten," gerne darauf ein. Und Du setzt Dich bei der legalen Vorgehensweise nicht dem Risiko von Schadensersatzansprüchen aus.
wirdwerden
Das ist wahr: die 'Fristlose' macht alle vorgesehenen Fristen hinfällig und 'umgeht' sie gewissermaßen; deswegen ist die 'Fristlose' auch 'ultima ratio' und bedarf eines außerordentlich wichtigen Grundes im bzw. aus dem Arbeitsverhältnis selbst, i.d.R. eine schwerwiegende Vertragsverletzung.
Gründe für eine Fristlose sind e.g.: Gewalt, Eigentumsdelikte, sexistischen oder rassistische Handlungen oder Äußerungen - alles, womit du hoffentlich nicht in Verbindung gebracht werden willst.
Eine legale Möglichkeit, vorzeitig aus einem Vertrag entlassen zu werden, ist der Aufhebungsvertrag, der allerdings der Zustimmung der anderen Seite bedarf. Das ist wiederum der Vorzug der Kündigung, dass es eine einseitige Willenserklärung ist, die muss nur übergeben werden.
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ZitatKündigungsfrist umgehen durch außerordentliche Kündigung möglich? :
Der Sinn einer außerordentlichen Kündigung ist regelmäßig das umgehen einer Kündigungsfrist.
ZitatPsychisch gesehen geht es mir nicht gut, wurde deswegen auch jetzt öfters krank geschrieben? :
Wäre das auch ein Grund um fristlos zu kündigen?
Durchaus ja
ZitatUnd wenn ja, muss das eventuell durch einen Psychiater oder so belegt werden? :
Selbstverständlich.
ZitatDer AG muss doch nicht wissen was man hat oder ? :
Nö, nur muss er die Kündigung dann nicht anerkennen.
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