Hallo Liebes Forum,
ich bin seit Februar im Krangengeld, hab auch extreme Probleme mit den behörden auf einen grünen Zweig zu kommen. Aber worum es geht, es wurmt mich das man im KG in die Erwerbsminderung gedrückt wird. Man hat die Gleichen Kosten, da man zu Hause mehr Kocht und mehr Wasser verbraucht etc.
Würde da vielleicht mal gegenan gehen mit interessierten Unterhaltspflichtigen mit Menschen,
keine ahnung wie und ob es was bringt, aber sich immer ans Bein pinkeln lassen muss man sich auch nicht.
mfg
Christopher
Erwerbsminderung bei Krankengeld
13. September 2023
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Frage vom 13. September 2023 | 12:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderung bei Krankengeld
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#1
Antwort vom 13. September 2023 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (29616 Beiträge, 5339x hilfreich)
Mit Krankengeld von der KK wird man nicht in die Erwerbsminderung gedrückt. Das ist Unsinn.ZitatAber worum es geht, es wurmt mich das man im KG in die Erwerbsminderung gedrückt wird. :
Wenn schon, sollten das Menschen machen, die sich zumindest sachlich ausdrücken können und die Zusammenhänge deutlich darstellen und die Ziele verständlich formulieren können.ZitatWürde da vielleicht mal gegenan gehen mit interessierten Unterhaltspflichtigen mit Menschen, :
Du scheinst dazu nicht geeignet.
Richtig, muss man nicht.Zitataber sich immer ans Bein pinkeln lassen muss man sich auch nicht. :
---> Also wer pinkelt dir immer ans Bein und WAS will deine KK von dir?
#2
Antwort vom 14. September 2023 | 08:42
Von
Status: Bachelor (3173 Beiträge, 495x hilfreich)
ZitatMan hat die Gleichen Kosten, da man zu Hause mehr Kocht und mehr Wasser verbraucht etc. :
Wenn sie daheim mehr kochen, dafür kann die KK nichts.
Man hat in der Regel daheim weniger Kosten. Fahrtkosten fallen weg, daheim Essen ist kostengünstiger als in einer Kantine oder sich sonst wie auswärts verköstigen.
Duschen müssen sie, egal ob berufstätig oder daheim und die Unkosten fürs Wasser dürften durch Toilettengänge nicht sprunghaft in die Höhe gehen.
Man dachte sich schon etwas dabei, dass bei KG und Arbeitslosigkeit, nicht das volle Gehalt bezahlt werden muss.
Evtl. können sie bald wieder arbeiten, dann hat sich das Problem eh gelöst.
ZitatErwerbsminderung gedrückt :
Sie sind doch nicht erwerbsgemindert, sondern derzeit nur AU. Das ist ein großer Unterschied.
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