Weiterbewilligungsantrag Bürgergeld zuruckziehen

13. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sebx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterbewilligungsantrag Bürgergeld zuruckziehen

Hallo zusammen,

ich kämpfe seit 6 Monaten mit dem Jobcenter. Es ist sehr schwierig, da meine Frau und ich getrennt leben, denn als wir eine Wohnung suchten, wurde mir gekündigt und sie hat eine negative Schufa. Wir sind aber nicht getrennt.

Soweit ich weiß, ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass ein verheiratetes Paar zusammen wohnen muss, aber das Jobcenter fand das sehr verdächtig und lehnte meinen Antrag zunächst ab.

Nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte, wurde ich aufgefordert, einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, da die erste Frist von 6 Monaten bereits abgelaufen war. Ich habe den Widerspruch gewonnen und etwas Geld bekommen, aber jetzt verlangt das Jobcenter eine lächerliche Menge an Unterlagen, um die Weiterzahlung zu bewilligen.

Im Grunde glauben sie nicht, dass meine Ehe echt ist, weil meine Frau weder meine Miete noch Unterhalt zahlt, während wir getrennt leben, obwohl ich bewiesen habe, dass sie nicht genug Geld verdient, um das zu tun, und jetzt hat sie auch noch ihren Job verloren.

Das größte Problem ist, dass ich eine Aufenthaltserlaubnis habe, die an meine Ehe gebunden ist. Sie drohen damit, alle Informationen an die Ausländerbehörde weiterzugeben. Das will ich natürlich nicht, weil das meinem zukünftigen Antrag auf Daueraufenthalt schaden könnte.

Meine Frage lautet daher: Kann ich meinen Weiterbewilligungsantrag einfach zurückziehen? Ich würde lieber weiter Schulden anhäufen, als mich und meine Frau weiter zu belasten. Aber wird das Jobcenter meine Zurückziehung als Schuldeingeständnis werten und trotzdem die Ausländerbehörde informieren?

vielen dank!

PS.: (Übersetzt mit www.DeepL.com)

-- Editiert von User am 13. September 2023 15:46

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(641 Beiträge, 449x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von User am 13. September 2023 15:48

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 17006x hilfreich)

Kann ich meinen Weiterbewilligungsantrag einfach zurückziehen? Ja.
Aber wird das Jobcenter meine Zurückziehung als Schuldeingeständnis werten und trotzdem die Ausländerbehörde informieren? Keine Ahnung - woher soll das hier jemand wissen?

-- Editiert von User am 13. September 2023 15:50

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Sebx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Keine Ahnung - woher soll das hier jemand wissen?


Frühere Erfahrungen, Rechtskenntnisse?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 17006x hilfreich)

Frühere Erfahrungen, Rechtskenntnisse? Sie wollen ja quasi die Zukunft vorhergesagt haben - da helfen weder Erfahrungen noch Rechtskenntnisse.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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