Paypal Forderung an 14jährigen, Mahnschreiben vom Anwalt

13. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Floh75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Forderung an 14jährigen, Mahnschreiben vom Anwalt

Mein Sohn hat ein Paypal-Konto eröffnet. War ganz einfach, er hat ein falsches Geburtsdatum angegeben. Hat das Ganze dann mit seinem Girokonto verknüpft und Geld in Spielen ausgegeben.
Als ich das herausbekommen habe, habe ich Paypal kontaktiert und ihnen erklärt, dass mein Sohn erst 14 ist und ein Foto seines Personalausweises geschickt als Nachweis.
Das Geld, was ich noch zurückholen konnte per Lastschrift-Rückgabe, habe ich durch die Bank zurückbuchen lassen. (40 Euro).
Heute schneit mir ein Brief von ksp Rechtsanwälte ins Haus, sie wollen jetzt 60 Euro von mir. Der Brief ist addressiert an "Die gesetzlichen Vertreter". Dass sie es mit einem Kind zu tun haben, wissen sie also schon.

Meiner Ansicht nach ist Paypal mit seiner mangelhaften Alters-Verifikation selber Schuld daran, dass sie für nicht geschäftsfähige Jugendliche Geldgeschäfte abwickeln. Ich möchte den Betrag nicht bezahlen.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2223 Beiträge, 667x hilfreich)

Nette Geschichte. Fragen hast du offenbar keine.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6135 Beiträge, 1332x hilfreich)

Zitat (von Floh75):
Meiner Ansicht nach ist Paypal mit seiner mangelhaften Alters-Verifikation selber Schuld daran, dass sie für nicht geschäftsfähige Jugendliche Geldgeschäfte abwickeln. Ich möchte den Betrag nicht bezahlen.


Die Ansicht teile ich nicht. Denn man sollte einem 14jährigen schon beigebracht haben dass er solche Dinge eben nicht tun soll

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1313 Beiträge, 494x hilfreich)

Zitat (von Floh75):
Ich möchte den Betrag nicht bezahlen.


Musst du ja auch nicht. schließlich ist ja dein Sohn der Schuldner ;-)

Warum ist eigentlich immer ein anderer Schuld, wenn man als Eltern versäumt seine Kinder frühzeitig an Regeln, Gesetze , Konsequenzen und den vernünftigen Umgang mit Geld und den neuen Medien heranzuführen?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Floh75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Fragen hast du offenbar keine.


Klar hab ich Fragen, wollte nur erstmal den Sachverhalt schildern.
Wie reagiere ich am besten auf das Schreiben?
Wie widerspreche ich der Forderung richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(877 Beiträge, 164x hilfreich)

zahls und lern draus.
Je länger du dagegen ankämpfst umso teurer wirds. Und verlieren wirst du auf jeden Fall!
Ziehs von mir aus vom Taschengeld des Sohnes ab. Schließlich hat er bewusst diese Falschangaben gemacht!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(675 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von Floh75):
Mein Sohn hat ein Paypal-Konto eröffnet. War ganz einfach, er hat ein falsches Geburtsdatum angegeben.


Anscheinend in deinem Wissen bzw. mit deinem Einverständnis?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114698 Beiträge, 39030x hilfreich)

Zitat (von Floh75):
Meiner Ansicht nach ist Paypal mit seiner mangelhaften Alters-Verifikation selber Schuld daran, dass sie für nicht geschäftsfähige Jugendliche Geldgeschäfte abwickeln.

Interessante Sichtweise, der Sohn begeht betrügerische Handlungen und schuld ist das Opfer ...
Mit 14 ist man im übrigen schon strafmündig.



Zitat (von Floh75):
Wie reagiere ich am besten auf das Schreiben?

Berechtigte Forderungen zahlen und dem Sohn vom Taschengeld abziehen.
Dazu dann - am besten gemeinsam mit dem Sohn - die Sache mit den Regeln, Gesetzen, Konsequenzen erklären lassen und den Sohn an den vernünftigen Umgang mit Geld und den neuen Medien heranführen lassen.



Zitat (von Floh75):
Wie widerspreche ich der Forderung richtig?

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8435 Beiträge, 4044x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Meiner Ansicht nach ist Paypal mit seiner mangelhaften Alters-Verifikation selber Schuld daran,
Nein, Schuld hat hier nur der Sohnemann, der einen astreinen strafrechtlcihen Betrug begangen hat.

Zitat:
Ich möchte den Betrag nicht bezahlen.
Musst du auch nicht, lass Sohnemann zahlen! Du kannst aber auch einfach nicht zahlen, dann wundere dich aber nicht, wenn es zu einer Strafanzeige gegen Sohnemann kommt, dieser von einem Richter eine Strafe auferlegt bekommt und dann schon die erste Eintragung im Führungszeugnis hat.

Zitat:
Wie reagiere ich am besten auf das Schreiben?
Zahlen und hoffen, dass die nicht überlegen eine Strafanzeige zu erstatten...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114698 Beiträge, 39030x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
und dann schon die erste Eintragung im Führungszeugnis hat.

Genaugenommen ist es das Erziehungsregister, besser ist es nicht unbedingt ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5851 Beiträge, 1431x hilfreich)

1. hier existiert kein wirksamer Vertrag des 14jährigen mit Paypal.
Weil: der 14jährige ist noch nicht geschäftsfähig, der Vertrag ist bis zur Einwilligung beider Sorgeberechtigten schwebend unwirksam.

2. hier existiert auch kein wirksamer Vertrag des 14jährigen mit den Spieleranbietern.
Weil: der 14jährige ist noch nicht geschäftsfähig, der Vertrag ist bis zur Einwilligung beider Sorgeberechtigten schwebend unwirksam.

3. der 14jährige hat hier auch keinen Betrug begangen. Weder gegenüber Paypal noch gegenüber den Spielenanbietern.
Weil: er hat eine Leistung bestellt und diese auch bezahlt. Ein Vorsatz, die Spiele nicht zu bezahlen, war gerade nicht vorhanden, im Gegenteil.

Daß Papa dazwischengefunkt hat und das Geld zurückgerufen hat, weil der Vertrag nicht wirksam geworden ist, kann dem 14jährigen strafrechtlich nicht angelastet werden.

Betrug könnte nur vorgeworfen werden, wenn der 14jährige die Absicht (Vorsatz) gehabt hätte, mit falscher Altersangabe die Verträge mit Paypal und Spieleanbietern abzuschließen, in dem Wissen, daß die nicht wirksam sind und sein Papa anschließend das Geld deshalb wieder zurückholt.
Dann hätte er von Anfang an in der Absicht gehandelt, das Vermögen von Paypal und Spieleanbietern zu schädigen, und das wäre dann Betrug im Sinne des §263 StGB, und als 14jähriger ist er in der Tat schon strafmündig.

Paypal und den Spieleanbietern bleibt hier nichts anderes übrig, als die Forderungen abzuschreiben - das Schreiben des Anwalts ist eine reine Nebelkerze.

Sie sollten Ihrerseits einen Anwalt einschalten, der erklärt das der Gegenseite dann schon. Auf deren Kosten.

P.S.: die falsche Altersangabe an sich ist auch nicht strafbar.

-- Editiert von User am 14. September 2023 00:36

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114698 Beiträge, 39030x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Betrug könnte nur vorgeworfen werden, wenn der 14jährige die Absicht (Vorsatz) gehabt hätte,

Ein beliebter Irrtum unter Laien.
Dummerweise sehen Gesetzgeber und Gerichte das immer wieder anders. Einfach mal mit dem Konstrukt "Schadensgleiche Vermögensgefährdung" beschäftigen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10502 Beiträge, 4168x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Einfach mal mit dem Konstrukt "Schadensgleiche Vermögensgefährdung" beschäftigen


Das von eh1960 beschriebene und von Dir zitierte Szenario beschreibt die schadensgleiche Vermögensgefährdung. ;)
Sie ist im Grunde nichts anderes als ein unvollendeter (Eingehungs)betrug, bzw. eine schwammige Konkretisierung für "der Versuch ist strafbar".

Da es auch für die schadensgleiche Vermögensgefährdung Vorsatz bedarf das Vermögen eines anderen schädigen zu wollen, liegt auch dies nicht vor.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16180 Beiträge, 5772x hilfreich)

Einen Betrug kann ich nicht erkennen. Weder Kind noch Eltern sind hier verpflichtet die Summe zu zahlen.

Zitat (von Harry van Sell):
Berechtigte Forderungen zahlen und dem Sohn vom Taschengeld abziehen.
Dazu dann - am besten gemeinsam mit dem Sohn - die Sache mit den Regeln, Gesetzen, Konsequenzen erklären lassen und den Sohn an den vernünftigen Umgang mit Geld und den neuen Medien heranführen lassen.
Das sehe ich dennoch als die richtige Vorgehensweise an. Man sollte das Geld zahlen und das Kind die Konsequenzen spüren lassen, es hat Mist gebaut.

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#14
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(877 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Einen Betrug kann ich nicht erkennen. Weder Kind noch Eltern sind hier verpflichtet die Summe zu zahlen.


Danke für den Tipp!
Jetzt weiß ich wenigstens, wie ich den 65 Zoll OLED TV bekomme!
Meine Tochter ist 13.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29873 Beiträge, 5367x hilfreich)

Zitat (von Floh75):
Wie reagiere ich am besten auf das Schreiben? Wie widerspreche ich der Forderung richtig?
1. Gar nicht reagieren wäre nicht die beste, aber mögliche Lösung. 2. Wenn dann irgendwann nach weiteren Schreiben der Mahnbescheid kommt, per Kreuz widersprechen, zurückschicken.
Der Dinge harren, die dann kommen, d.h. Erfahrungen möglichst zusammen mit dem Sohn sammeln.
Ihr beide wisst dann für später, dass nicht Paypal die Schuld trägt.

...und selbstverständlich war es vorsätzlich, was dein kleiner Gauner da tat. :sad:
Für 40,- jetzt (nur) 60,- fordern, klingt sehr moderat. Nochmal nachdenken, was man wirklich tun sollte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16180 Beiträge, 5772x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Jetzt weiß ich wenigstens, wie ich den 65 Zoll OLED TV bekomme!
Meine Tochter ist 13.
Falsch, das wäre Betrug.

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