Hallo ihr Lieben,
Meine Schwiegermutter ist aus der Ukraine zu uns geflüchtet und muss nun neben einem Sprachkurs auch an einem Integrationskurs teilnehmen. Sie ist 57 Jahre und in der Ukraine seit kurzem berentet.
Muss sie dennoch am Integrationskurs teilnehmen, obwohl nun nicht mehr das Jobcenter sondern Sozialamt für sie zuständig ist?
Integrationskurs verpflichtend
Bescheid anfechten?
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Wer schreibt das und was genau schreibt man ? Im Wortlaut bitte.Zitatund muss nun neben einem Sprachkurs auch an einem Integrationskurs teilnehmen. :
Welche Aufenthaltserlaubnis hat sie von der Ausländerbehörde/ABH erhalten?
Wer zahlt für den Sprachkurs und was für eine *Schule* bietet den an?
Warum und seit wann sollte das Sozialamt zuständig sein? Mit 57 kann sie nach deutschem Recht noch lange nicht zum Sozialamt verortet werden.Zitatsondern Sozialamt für sie zuständig ist? :
Würde mich wundern, wenn man in der Ukraine mit 57 berentet ist und von Deutschland finanziert wird, dass man dann nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Als Deutsche müßte Ihre Schwiegermutter noch 10 Jahre arbeiten.
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ZitatWer schreibt das und was genau schreibt man ? Im Wortlaut bitte. :
Bisher haben wir nur mündlich die Aussage vom Sozialamt, dass sie nur am Sprachkurs teilnehmen muss und nicht am Integrationskurs.
Von der VHS, wo Sprachkurs und Integrationskurs angeboten werden, haben wir die gegensätzliche mündliche Aussage, dass der Integrationskurs verpflichtend sei.
ZitatWarum und seit wann sollte das Sozialamt zuständig sein? Mit 57 kann sie nach deutschem Recht noch lange nicht zum Sozialamt verortet werden. :
Signatur:
Seit ein paar Monaten hat sie den Rentenbescheid aus der Ukraine (dort geht man aufgrund der massiv geringeren Lebenserwartung früher. Außerdem gab es bei ihr Härtefallregelungen wegen einer Tätigkeit auf einer Infektionsstation). Seitdem sie diesen hat wurde sie dem Sozialamt zugeteilt. Sie bezieht also kein Bürgergeld sondern Sozialhilfe.
ZitatWürde mich wundern, wenn man in der Ukraine mit 57 berentet ist und von Deutschland finanziert wird, dass man dann nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Als Deutsche müßte Ihre Schwiegermutter noch 10 Jahre arbeiten. :
Signatur:
Eben das ist die Frage, ob ein Rechtsanspruch auf den Status einer Rentnerin in der Ukraine auch hier geltend gemacht werden kann oder nicht.
Hast du da zufällig einen Gesetzestext?
Habe dazu gerade nur einen Hinweis in den "Informationen und Unterstützung für Geflüchtete und Helfende" gefunden. Da steht, dass das örtliche Sozialamt zuständig ist, wenn Altersrente bezieht. Also alles richtig bisher.
Gut, damit haben wir die Zuständigkeit für den zur Zahlung Verpflichteten. Das sagt aber m.E. nichts darüber, an welchen Maßnahmen sie teilnehmen muss, um sich in Deutschland einzuleben. Was spricht denn gegen einen Integrationskurs? Das erschließt sich mir nicht so ganz, ebenso wenig, wieso sie nicht zumindest eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte.
wirdwerden
ZitatWas spricht denn gegen einen Integrationskurs? Das erschließt sich mir nicht so ganz, ebenso wenig, wieso sie nicht zumindest eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte. :
Prinzipiell spricht nichts gegen einen Integrationskurs und ich bin auch dafür, dass Flüchtlinge sich integrieren müssen. Es geht uns eher darum, dass der Kurs etwas später stattfinden könnte damit meine Frau und ich (beide Vollzeit berufstätig) noch in den Genuss einer Betreuung für unsere Tochter kommen, wenn die Kita mal wieder dicht sein sollte.
ZitatEs geht uns eher darum, dass der Kurs etwas später stattfinden könnte damit meine Frau und ich (beide Vollzeit berufstätig) noch in den Genuss einer Betreuung für unsere Tochter kommen, wenn die Kita mal wieder dicht sein sollte. :
Andere Familien müssen so etwas auch anders regeln. Die Schwiegermutter lebt hier, bekommt soziale Leistungen und hat somit neben Rechten auch Pflichten.
Wenn ihr Kind mal nicht zur Kita kann, erhalten Eltern doch Kinderkrankengeld für ca. 30 Tage pro Elternteil.
Somit ist die Versorgung doch gewährleistet.
Ich wüsste nicht auf welcher Basis hier das Sozialamt tätig werden sollte, wenn es um eine ausländische Altersrente (und nicht um eine Erwerbsminderungsrente) geht. Die Rechtsgrundlagen für die Grundsicherung im Alter ergeben sich aus §§ 41 ff. SGB XII (für Ausländer in Verbindung mit § 23 SGB XII). Maßgebend ist dabei nicht etwa ein Rentenbezug, sondern das Erreichen einer gesetzlich normierten Altersgrenze. Und diese liegt bei einer heute 57-jährigen Person bei 67 Jahren. Ich vermag keine Ausnahmeregelung zu finden, die dies nur wegen eines systemfremden ausländischen Rentenbezuges anders beurteilen würde.ZitatEben das ist die Frage, ob ein Rechtsanspruch auf den Status einer Rentnerin in der Ukraine auch hier geltend gemacht werden kann oder nicht. :
Hast du da zufällig einen Gesetzestext?
Der Sprachkurs bis A1/A2 genügt. Hier hat das Sozialamt Recht. I-Kurs ist nicht verpflichtend zu absolvieren.ZitatEs geht uns eher darum, dass der Kurs etwas später stattfinden könnte :
NÖ. Ist doch geklärt. Wenn sie schon Sozialhilfe nach SGB XII bezieht, ist ihr Anspruch lt. Gesetz erfüllt. Die Rente, die ihr hoffentlich bald zufließt, ist ihr Einkommen und auf die Sozialhilfe anzurechnen. Dann wird nur noch ergänzend gezahlt.ZitatEben das ist die Frage :
Nichts, aber eben nicht verpflichtend. Die Aussage der VHS war falsch/falsch verstanden.ZitatWas spricht denn gegen einen Integrationskurs? :
*Verpflichten* könnte eh nur die zuständige Ausländerbehörde/ABH oder das BAMF.
Weil sie nun als Altersrentnerin vom Sozialamt geführt wird.Zitatwieso sie nicht zumindest eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte. :
Stop. Falsch. Sozialhilfebezieher nach 4. Kap. SGB XII haben solche Pflichten nicht.Zitatbekommt soziale Leistungen und hat somit neben Rechten auch Pflichten. :
Unsinn. Wenn das Kind nicht zur Kita kann, ist die Oma da. Wenn es Ki-Krankengeld gibt, ist noch längst keine Versorgung, oder Betreuung gewährleistet. Was soll das denn?ZitatSomit ist die Versorgung doch gewährleistet. :
Ganz allgemein: Ein Integrationskurs hat außer den Sprachmodulen (von A1 bis C1,2) einfach auch noch den sog. Test *Leben in Deutschland*, auch Einbürgerungstest genannt, im Programm.
Diesen Test LiD könnte man (wenn man will oder sich einbürgern lassen will) auch später und separat absolvieren. Ganz freiwillig und preiswert.
Damit ist nicht gesagt, dass man dann integriert ist.
Vielen lieben Dank für die differenzierte Antwort @Anami.
Ich finde es schade, dass die restlichen Kommentare eher politisch denn juristisch argumentieren.
Wie schon gesagt bin ich auf für den Grundsatz fördern und fordern, aber das war hier eigentlich nicht die Fragestellung.
ZitatUnsinn. Wenn das Kind nicht zur Kita kann, ist die Oma da. Wenn es Ki-Krankengeld gibt, ist noch längst keine Versorgung, oder Betreuung gewährleistet. Was soll das denn? :
Hier Kinderkrankengeld und Freistellung von der Arbeit.
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/recht/berufstaetigkeit/
smogman, ich bin nach dem Hinweis von @altona davon ausgegangen, dass es für Ukraineflüchtlinge eine Sonderregelung gibt. Normalerweise prüfen ja die Ämter auch als allererstes sehr gründlich, ob sie zuständig sind.
@Michi: wie lange will man die Integration der Schwiegermutter hinausschieben? Bis zur Schulzeit der Kinder, oder bis sie in xy Jahren so weit sind, dass sie auch alleine zu Hause sein können, also ohne Aufsichtsperson?
Ich hab mir mal ein paar Angebote in "meiner" Stadt angeschaut. Die gehen durch die Bank weg nur halbtags, mit unterschiedlichen Präsenzzeiten, da kann man sich ja vielleicht einen Kurs aussuchen, bei dem sich private und verpflichtende Belange vereinbaren lassen. Nur, bitte hab auch ein wenig Verständnis für unsere Haltung. Wir müssen diese Menschen integrieren, sie in die Lage versetzen, für sich selbst sorgen zu können. Das ist doch auch in ihrem ureigenem Interesse.
wirdwerden
ZitatNur, bitte hab auch ein wenig Verständnis für unsere Haltung. Wir müssen diese Menschen integrieren, sie in die Lage versetzen, für sich selbst sorgen zu können. Das ist doch auch in ihrem ureigenem Interesse. :
Prinzipiell bin ich damit ja einverstanden, jedoch ist dies eine politische Diskussion und nicht Gegenstand einer Rechtsberatung in einem Forum.
Nö, man sollte sich darauf einstellen, dass diese politische Diskussion die Basis der Gesetze ist. Und dass die Ämter gehalten sind, die zügige Integration zu gewährleisten und damit auch dafür Sorge zu tragen. Es wird sehr schnell eine Aufforderung kommen, die Voraussetzungen für den Verbleib in der BRD zu erfüllen.
wirdwerden
Ich habe in der Zwischenzeit herausgefunden, dass auch bei Deutschen, die vorzeitig in Altersrente gehen, statt der Grundsicherung im Alter nach Kapitel 4 Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 gewährt werden kann. War mir nicht klar.Zitatsmogman, ich bin nach dem Hinweis von @altona davon ausgegangen, dass es für Ukraineflüchtlinge eine Sonderregelung gibt. Normalerweise prüfen ja die Ämter auch als allererstes sehr gründlich, ob sie zuständig sind. :
Müssen wir ja auch nicht wissen. Nur, ich frage mich natürlich auch, was mit der Rente in der Ukraine passiert. Aber, wieder eine andere Baustelle.
Letztlich kommt es doch hier darauf an, wie schnell die Oma die Kurse absolvieren muss; und das ergibt sich aus den Bescheiden, die sie erhält.
wirdwerden
Das hat absolut nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Du schreibst... die Versorgung ist dann gewährleistet. Das ist doch ganz einfach Unsinn. Weder lässt sich mit dem Ki-KrG die Versorgung eines Kita-Kindes sicherstellen noch eine Betreuung.ZitatHier Kinderkrankengeld und Freistellung von der Arbeit. :
Eine ukr. Rentnerin, die bereits ergänzende Sozialhilfe bezieht, darf gut und gern ihr Enkelkind betreuen.
Ein Sprachkurs an der VHS ist außerdem keine Vollzeitbeschäftigung.
Sorry, aber was ist das denn?Zitatwie lange will man die Integration der Schwiegermutter hinausschieben? :

Wer als Ausländer einen sog. Integrationskurs verpflichtend nachweisen muss, ist damit noch lange nicht integriert. Der erhält lediglich einen Zettel/das Zertifikat, wenn er x Punkte erreicht hat.
Trotzdem kann jemand aus xy Gründen gut und voll integriert sein (sogar ohne Kurse), und hier erst recht, weil die Frau bereits in der Familie lebt und dort ihre Integration erfährt.
Dein #15 ist leider vollkommen daneben.
Danke @smogman für deine Korrektur in #16
ZitatNö, man sollte sich darauf einstellen, dass diese politische Diskussion die Basis der Gesetze ist. Und dass die Ämter gehalten sind, die zügige Integration zu gewährleisten und damit auch dafür Sorge zu tragen. Es wird sehr schnell eine Aufforderung kommen, die Voraussetzungen für den Verbleib in der BRD zu erfüllen. :
Nö, als Ersteller des Threads ist mir die politische Diskussion völlig egal. Sonst würde ich die Frage ja wohl nicht in einem Forum für Rechtsberatung stellen, sondern woanders.
Es wird scheinbar gar nichts kommen, da wir heute auch frisch die Info vom Jobcenter haben, dass der Integrationskurs nicht verpflichtend ist.
Die Dame von der VHS scheint also schlecht informiert zu sein.
Ich habe bei dir auch eher das Gefühl, dass der (politische) Wunsch der Vater des Gedankens ist und weniger substanzielle Kenntnisse der Rechtslage. Kann das sein?
-- Editiert von User am 14. September 2023 21:54
Warum fragt man beim JC nach? Zuständig ist hier NUR die Ausländerbehörde/ABH.ZitatEs wird scheinbar gar nichts kommen, da wir heute auch frisch die Info vom Jobcenter haben, dass der Integrationskurs nicht verpflichtend ist. :
Darf ich doch nochmal nachfragen, die Politdebatte ist ja erledigt.
1. Von wem erhält deine Schwiegermutter jetzt die Leistungen?
a) Sozialhilfe wäre vom Sozialamt.
b) Bürgergeld wäre vom Jobcenter.
2. Bietet die VHS nicht den sog. *Starterkurs* an, der von allen dt. VHS besonders für Geflüchtete aus der Ukraine angeboten wird ? Der umfasst weniger Stunden als der reguläre A1/A2-Sprachkurs oder I-Kurs.
https://www.volkshochschule.de/bildungspolitik/ukraine/hilfe-fuer-gefluechtete.php
Diverse Bundesländer fördern/zahlen die Kursgebühren.
Falls sie es ---gesagt--hat, hättet ihr oder deine Schwiegermutter es hoffentlich nur falsch verstanden.ZitatDie Dame von der VHS scheint also schlecht informiert zu sein. :
ZitatWarum fragt man beim JC nach? Zuständig ist hier NUR die Ausländerbehörde/ABH. :
Darf ich doch nochmal nachfragen, die Politdebatte ist ja erledigt.
Da der Rentenantrag erst vor einigen Wochen bewilligt wurde lief sie vorher über das Jobcenter und erhielt Bürgergeld. Vom Jobcenter hat sie die Aufforderung ("Verpflichtung") zum Integrationskurs erhalten. Da sie jetzt aber beim Sozialamt Sozialhilfe bezieht haben wir beim Jobcenter nachgefragt, ob dies noch gilt und die meinten bei Sozialhilfe nein. Ich gehe mal davon aus, dass die so etwas wissen sollten.
Du hast aber Recht und ich frage morgen bei der Ausländerbehörde nach.
Zitat2. Bietet die VHS nicht den sog. *Starterkurs* an, der von allen dt. VHS besonders für Geflüchtete aus der Ukraine angeboten wird ? Der umfasst weniger Stunden als der reguläre A1/A2-Sprachkurs oder I-Kurs. :
Sie hat eine Einladung zu einem A1-Kurs an der VHS erhalten und möchte da teilnehmen.
Danke für das update. Also nur A1-Sprachkurs. Alles klar. Alles freiwillig.ZitatSie hat eine Einladung zu einem A1-Kurs an der VHS erhalten und möchte da teilnehmen. :
Das dürfte völlig unnötig sein.Zitatich frage morgen bei der Ausländerbehörde nach. :
Wenn, dann gab es die Verpflichtung von der ABH oder vom BAMF gleich nach Einreise und findet sich in den Papieren. Durch den Wechsel zum Sozialamt hat sich das aber eh erledigt.
Und zwecks Integrations-Spaß könnt ihr zu Hause zu dritt mal den Test *Leben in Deutschland* üben. Geht online...Viele Deutsche fallen durch---

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