Folgende Situation,
Der Lebensgefährte meiner Mutter ist verstorben und hat meine Kinder als alleinerben eingesetzt.
Seine 3 leiblichen Kinder hat er enteerbt. Nun wollen die 3 ihr Pflichtteil ausgezahlt haben.
Es geht lediglich um das Vermögen seinen Kontos.
Nun meine Frage, wieviel Pflichtanteil steht den Kindern jeweils zu?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
Leibliche Kinder enteerbt, Pflichtanteil wie hoch?
14. September 2023
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Frage vom 14. September 2023 | 08:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leibliche Kinder enteerbt, Pflichtanteil wie hoch?
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#1
Antwort vom 14. September 2023 | 09:07
Von
Status: Senior-Partner (6053 Beiträge, 1318x hilfreich)
Viellicht hilft Ihnen ein Pflichtteilrechner - so wie dieser:
https://www.pflichtteilrechner.de/pflichtteil-berechnen/
#2
Antwort vom 14. September 2023 | 10:02
Von
Status: Gelehrter (10459 Beiträge, 4157x hilfreich)
ZitatNun meine Frage, wieviel Pflichtanteil steht den Kindern jeweils zu? :
Davon ausgehend, dass der Verstorbene unverheiratet war stehen den 3 leiblichen Kindern insgesamt die Hälfte des Nachlasses zu, also pro Kopf 1/6.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. September 2023 | 11:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDavon ausgehend, dass der Verstorbene unverheiratet war stehen den 3 leiblichen Kindern insgesamt die Hälfte des Nachlasses zu, also pro Kopf 1/6. :
Vielen lieben Dank für die Rückmeldung
#4
Antwort vom 15. September 2023 | 11:56
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 9x hilfreich)
Bitte beachte aber, dass der Pflichtteil sich auf den ganzen Nachlass bezieht, also nicht nur auf das Geld auf dem Konto. Den Pflichtteilsberechtigten steht gegen die Erben ein Auskunftsanspruch aus § 2314 BGB zu, den diese auch gerichtlich durchsetzen können.[/link]
-- Editiert von User am 15. September 2023 11:57
-- Editiert von User am 15. September 2023 11:58
#5
Antwort vom 15. September 2023 | 14:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 16998x hilfreich)
Und Erbverbindlichkeiten (wie etwa die Beerdigungskosten) sind von der Erbmasse abzuziehen, bevor der PT berechnet wird.
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