Teilweise rückvorderung der Erwerbsminderungsrente

14. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilweise rückvorderung der Erwerbsminderungsrente

Hallo zusammen,

ich bin Dialysepatient seit März 21 und habe im Oktober 22 ein künstliches Hüftgelenk bekommen.
(Schwerbehindertengrad 100 Prozent)
Im Rahmen dessen wurde ein Erwerbsminderungsrenten Antrag gestellt.
Bewilligt mit der vollen Erwerbsminderungsrente.

Ab dem 01. März 23 begann mein Arbeitsverhältnis ( Halbtagsstelle).
Meine erste Gehaltsabrechnung reichet ich der Rentenkasse ein, worauf mir ein
Bescheid zugestellt wurde über die Durchführung und Begründung der anteilmäßigen Rentenkürzung.

Nach erneuter Prüfung / Verlängerung der Erwerbsminderungsrente bekam ich jetzt rückwirkend zum 01.03.23 eine Neuberechnung der Rente. Änderung in halbe Erwerbsminderungsrente.
Hierdurch ergibt sich eine Differenz von ca. 5.600 Euro, die die Rentenkasse zurück fordert.

Inzwischen gehe ich davon aus, das die Wochenarbeitszeit wohl ausschlaggebend ist.
Jedoch habe ich alles erforderliche eingereicht mit meiner Gehaltsabrechnung und kann doch davon ausgehen das ein Bescheid nach sorgfältiger Prüfung ausgestellt wird und dieser auch bindend ist


Auf Grund meiner Privatinsolvenz entstand mir auch nicht unbedingt ein Vorteil, da die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente fast nur in die Abgabe an den Insolvenzverwalter fließt.

Mit freundlichem Gruß

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29687 Beiträge, 5344x hilfreich)

Zitat (von Speedstep):
Bewilligt mit der vollen Erwerbsminderungsrente.
Die Rentenstelle wird dir jetzt mitgeteilt haben, auf welcher rechtlichen Grundlage die Rente gekürzt wurde. §§ und Summen sind genannt, oder?
Zitat (von Speedstep):
Auf Grund meiner Privatinsolvenz
Das interessiert die nicht.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Hinzuverdienst_und_Einkommensanrechnung/aenderungen_hinzuverdienst_liste.html#998129ba-0816-4918-9b7c-79d7b0d22068
Unter Hinzuverdienst bei EM-Renten nachlesen.
Zitat (von Speedstep):
Jedoch habe ich alles erforderliche eingereicht mit meiner Gehaltsabrechnung
Ja. Und danach wird eben gerechnet...und zurückgefordert. Was soll da falsch sein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja. Und danach wird eben gerechnet...und zurückgefordert. Was soll da falsch sein?


Also kann eine Behörde nach belieben einen Bescheid korrigieren, auch wenn alle relevanten Daten zur Verfügung standen, aber seitens der Behörde nicht richtig berücksichtigt wurden?

i" Denn nur wenn dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, ist die Rentenversicherung berechtigt, eine zu Unrecht geleistete Rentenzahlung zurückzufordern."

Wo besteht hier meine grobe Fahrlässigkeit?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29687 Beiträge, 5344x hilfreich)

Vielleicht verrätst du mal, womit (welche §§ ) die Rentenstelle begründet? Das steht auf jeden Fall in dem Bescheid zur Kürzung und Rückforderung.
Da du ab März 23 erwerbstätig warst, hat die Rentenstelle nach Vorlage deiner Gehaltsabrechnungen die Rente neu berechnet.
Vermutlich steht dir die volle EM-Rente wegen der Halbtagsstelle nicht zu, denn lt. DRV und gem. § 43 SGB VI:
Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.

Zitat (von Speedstep):
aber seitens der Behörde nicht richtig berücksichtigt wurden?
Was genau wurde denn nicht berücksichtigt? Nach Belieben macht die Rentenstelle gar nichts.

Wo steht das mit der Fahrlässigkeit?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

§ 45 Absatz 2 SGB X
Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
(2) 1Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. 2Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. 3Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit

1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.

Als Begründung wird angegeben das ich angeblich nur angegeben das ich eine Beschäftigung aufgenommen habe.
Das kann ja soweit überhaupt nicht stimmen, da ja meine Gehaltsabrechnung Basis für die Reduzierung der Erwerbsminderungsrente sein muss. Ohne einen schriftlichen Nachweis wurde hier eine Rentenanpassung durchgeführt?

Ach ja, jetzt wollen die nur noch die Hälfte zurück haben. 2.741 Euro.

Klar das für die Rentenkasse die Insolvenz keine Rolle spielt. es sollte nur klarstellen das ich von der vollen Erwerbsminderung keine Vorteil hatte/habe auf Grund der Abgabenberechnung meiner Insolvenz.

Die 265 Euro monatlich als Rückzahlung trifft mich überhaupt nicht.
Mit der Reduzierung bleibe ich dann an der Pfändungsgrenze.

Auch das schon am 01.10 der Teilbetrag von meiner Rente abgezogen werden soll, obwohl man 1 Monat Widerspruchrecht hat

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29687 Beiträge, 5344x hilfreich)

Ja, ich verstehe die Entscheidung der Rentenstelle. Dir stand die volle EM-Rente offenbar nicht zu.

Zitat (von Speedstep):
Als Begründung wird angegeben das ich angeblich nur angegeben das ich eine Beschäftigung aufgenommen habe.
Und? Ist das denn nicht so?
Zitat (von Speedstep):
Ohne einen schriftlichen Nachweis wurde hier eine Rentenanpassung durchgeführt?
Rentenanpassung schon mal gar nicht. Deine EM-Rente würde gekürzt. Dein Gehaltsnachweis ist der schriftlicher Nachweis über Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Wer voll erwerbsgemindert ist, unterliegt gewissen Hinzuverdienstgrenzen und Zeiten.
Zitat (von Speedstep):
Ach ja, jetzt wollen die nur noch die Hälfte zurück haben. 2.741 Euro.
Und wie und wann kam dieser Bescheid?
Zitat (von Speedstep):
Die 265 Euro monatlich als Rückzahlung trifft mich überhaupt nicht.
Mag sein, Wo steht das und wann kam der Bescheid?

Kannst du dir vorstellen, dass man hier nicht jeden Antrag und jeden Bescheid und jedes Datum hellsehen kann? Und dass die Angabe des relevanten § genügt, anstatt diesen noch komplett herzuschreiben?
Viel wichtiger wären mal Datumsangaben und wann was geschrieben und nachgewiesen wurde. Und nicht, was man sich selber dazu denkt.
Zitat (von Speedstep):
Auch das schon am 01.10 der Teilbetrag von meiner Rente abgezogen werden soll, obwohl man 1 Monat Widerspruchrecht hat
Was ? Vermutlich steht dort was anderes.
Leg doch heute Widerspruch ein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)


Oktober 21 wurde die Erwerbsminderungsrente beantragt.
Anfang 22 wurde die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend genemigt.
01.03.22 habe ich angefangen halbtags zu arbeiten.
Im Zuge dessen schickte ich meine erste Gehaltsabrechnung zur Rentenkasse.
Ende Juni 22 erhielt ich einen Rentenbescheid mit der Kürzung der vollen Erwerbsminderungsrente auf Grund meines monatlichen Verdienstes zum 01.07.22.
Mitte 23 erfolgte eine Überprüfung der Erwerbsminderungsrente.
Ich bekam den Bescheid das ich zu Unrecht die Volle Erwerbsminderungsrente bekommen habe und es erfolgte eine Neuberechnung.
Ich hatte die Möglichkeit mich zu dem Vorfall zu äußern.
Das habe ich gemacht.
Am 08. September kam der Rentenbescheid der daran festhielt, das mir die volle Ewerbsminderungsrente nicht zustand.
Begründung war das ich am 01.06.22 vorstellig war bei der Rentenkasse und angeblich nur angegeben habe eine Halbtagsstelle anzutreten.
Am 03.Juni jedoch bekam ich eine Rentenbescheid der gekürzt wurde.

"Ab dem 01.07.2022 steht die Rente wegen der Höhe des des Hinzuverdienstes nur teilweise zu"

Die Forderung zu halbieren, begründet die Rentenkasse folgend: ...nach Vorsprache meinerseit am 01.06.....hätte eine Überprüfung des Stammanspruches erfolgen müssen.
Somit trift die Rentenversicherung Rheinland eine Mitschuld.

Der Betrag 2.700 Euro sofort fällig. Sollte Sie den Betrag nicht erstatten Beabsichtigen wir ab dem 01.10 monatlich zur Tilgung 265 Euro gegen die laufende Rente aufzurechnen.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29687 Beiträge, 5344x hilfreich)

Zitat (von Speedstep):
Am 08. September kam der Rentenbescheid der daran festhielt, das mir die volle Ewerbsminderungsrente nicht zustand.
Das sehe ich auch noch immer so.
Zitat (von Speedstep):
Somit trift die Rentenversicherung Rheinland eine Mitschuld.
Nö. Ich sehe keine.
Du hast mit der Anerkennung deiner EM-Rente zig Infos bekommen. Auch zu Hinzuverdienst, zu Zeiten und Grenzen.
Und ja, sie werden aufrechnen. Die RV zahlt dir mtl. 265,- weniger als bisher. Warum trifft dich das nicht?--- Arbeitest du einfach etwas mehr, oder was ? Oder gehst du zum Sozialamt?

Zitat (von Speedstep):
Begründung war das ich am 01.06.22 vorstellig war bei der Rentenkasse und angeblich nur angegeben habe eine Halbtagsstelle anzutreten.
Wenn das nicht stimmt und du nachweislich erst am 1.3.23 die Halbtagsstelle angetreten hast und Einkommensnachweise erst ab dann vorlegen konntest, dann leg (innerhalb 1 Monat ab 8.9.) Widerspruch ein.

Ob es einen § gibt, für den rückwirkend die EM-Rente für das Jahr 2022 doch noch gekürzt werden darf, ist mir nicht bekannt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö. Ich sehe keine.
Du hast mit der Anerkennung deiner EM-Rente zig Infos bekommen. Auch zu Hinzuverdienst, zu Zeiten und Grenzen.
Und ja, sie werden aufrechnen. Die RV zahlt dir mtl. 265,- weniger als bisher. Warum trifft dich das nicht?--- Arbeitest du einfach etwas mehr, oder was ? Oder gehst du zum Sozialamt?


Die Frage ist doch nicht ernst gemeint.



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#9
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kannst du dir vorstellen, dass man hier nicht jeden Antrag und jeden Bescheid und jedes Datum hellsehen kann? Und dass die Angabe des relevanten § genügt, anstatt diesen noch komplett herzuschreiben?
Viel wichtiger wären mal Datumsangaben und wann was geschrieben und nachgewiesen wurde. Und nicht, was man sich selber dazu denkt.


Ich habe gedacht, wenn doch die geringsten Kenntnisse fehlen das etwas ausführlicher zu erleutern

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3180 Beiträge, 495x hilfreich)

Wenn sie die Antworten nicht glauben wollen, stellen sie die Frage doch einfach im Expertenforum der DRV.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/seite/1?filter=all&sort=newest

Dort werden sie nichts anderes erfahren, es gibt Grenzen beim Zuverdienst.
Als nächstes könnte eine Überprüfung erfolgen, ob sie überhaupt noch erwerbsunfähig sind.
Sollte die EMR nur befristet sein, könnte das der Fall sein, aber auch unbefristete können überprüft werden.
Der GdB von 100, interessiert bei der EMR nicht.
Und ein neues Hüftgelenk ist doch eine Verbesserung



-- Editiert von User am 16. September 2023 16:49

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#11
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Dort werden sie nichts anderes erfahren, es gibt Grenzen beim Zuverdienst.
Als nächstes könnte eine Überprüfung erfolgen, ob sie überhaupt noch erwerbsunfähig sind.
Sollte die EMR nur befristet sein, könnte das der Fall sein, aber auch unbefristete können überprüft werden.
Der GdB von 100, interessiert bei der EMR nicht.
Und ein neues Hüftgelenk ist doch eine Verbesserung


Klar gibt es Grenzen beim Zuverdienst. deshalb wurde ja meine volle Erwerbsminderungsrente gekürzt.
Das ist hier ja auch nicht der Punkt.

Diese Überprüfung war ja gerade erst. Das ganze Prozedere mit den Ärzten, Krankenhäusern und der Dialyse.
Morbus bechterew, lymphödem beide Beine, 3 x in der Woche 5,5 Std Dialyse.

Im nächsten Beitrag steht wahrscheinlich noch das ich damit rechnen kann wieder Vollzeit arbeiten gehen
zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn sie die Antworten nicht glauben wollen, stellen sie die Frage doch einfach im Expertenforum der DRV.


Es geht einzig darum ob ich meiner Pflicht so weit nachgekommen bin, das es keine Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit ist.

Anscheinend haben sich hier bis jetzt nur Leute gemeldet, die Ihre Meinung mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29687 Beiträge, 5344x hilfreich)

Zitat (von Speedstep):
Diese Überprüfung war ja gerade erst
Aber die volle EM-Rente hast du Anfang 22 und rückwirkend ab Oktober 21 erhalten.
VOLLE Erwerbsminderung+Rente bringt mit sich, das man nur <3 Std. tgl. erwerbstätig sein kann und begrenzt hinzuverdienen darf.

Du bist so dermaßen erwerbsgemindert und gehandycapt, dass die RV dir die volle EM-Rente gewährt hat.
Nach der Überprüfung kommt auch nicht mehr als voll erwerbsgemindert heraus.
Dann geht aber nicht halbtags arbeiten + volle Rente bekommen.

Zitat (von Speedstep):
Das ist hier ja auch nicht der Punkt.
Sondern?

Zitat (von Speedstep):
Morbus bechterew, lymphödem beide Beine, 3 x in der Woche 5,5 Std Dialyse.
Schlimm genug. Und trotzdem kannst du halbtags arbeiten? Wie geht denn das?
Zitat (von Speedstep):
Im nächsten Beitrag steht wahrscheinlich noch das ich damit rechnen kann wieder Vollzeit arbeiten gehen zu können.
Unsinn. Es geht um die volle Rente.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Korrekt ist, die Prüfung wurde gerade erst erneut durchgeführt.
"Dann geht aber nicht halbtags arbeiten + volle Rente bekommen."

Das geht schon. bei 15 Std /5 Tagewoche.
Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente ist gestiegen auf 17.823,75 Euro seit dem 01.01.23.
Es kann schon sein das man trotz Job die volle Erwerbsminderungsrente bekommt.

Deshalb wurde ja meine Rente gekürzt, da ich über 6.300 Euro /Jahr ( Gültig bis Ende 22) verdient habe.
Die Teilschuld wurde wohl zugestanden, da auf meiner Gehaltsabrechnung. ja meine Wochenarbeitszeit vermerkt ist, aber nicht berücksichtigt wurde.

Abgesehen das ich mich zu dem Zeitpunkt nicht mit wirklich mit den ganzen Sachen so detailliert beschäftigt habe. Gerade meine Wehwechen im Griff, neuer Jpb.


Die Frage ist.: ist es fahrlässig oder grobfahrlässig das ich den Bescheid so hingenommen habe, oder hätte ich
den Anzweifeln müssen.

Es gibt Gerichtsurteile, die besagen, das man einen Bescheid einer Behörde als " Laie" nicht anzweifeln muss,
und Fehler sind nur im nachhinein bei Fahrlässig oder grober Fahrlässig korrigierbar.

Die Pfändungsgrenze liegt bei 1.410 Euro.
Komme ich bei Job und Rente auf ca. 1.750, so habe ich eine Abgabe von ca. 243 Euro.
Komme ich auf Grund der Kürzung von 265 Euro auf gesamt 1.485 Euro habe ich eine Abgabe von.
55 Euro.

Die Steuererklärung von 22, wo ich 1000,- Euro Nachzahlen musste, wird ja neu berechnet und da sollte doch etwas zurückkommen.
Hinzu habe ich Steuervorauszahlungen getätigt um gerade keine Nachzahlung im nächsten Jahr zu haben.

Warum gehe ich arbeiten?
Gute Frage







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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29687 Beiträge, 5344x hilfreich)

Zitat (von Speedstep):
Die Teilschuld wurde wohl zugestanden,
Ach so. Ich hatte das nicht als Zitat aus dem Bescheid gelesen..so what?

Du kannst Widerspruch erheben, widerspreche dem Bescheid vom. 8.9. und der Aufrechnung ab 1.10.
und das mit den 3x5=15 dann auch.
( Ich kenne welche, die haben in anderem Zusammenhang wegen 15 Wochenstunden Erwerbstätigkeit ihren Anspruch auf ALG zeitweise verloren. Man darf <15 Wo-Std.)

Hier im Forum kann nicht festgestellt werden, ob du fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hast. Das hätten ggfl. später andere zu bewerten. Die würden dann nicht nur Satzfetzen und Teilzitate lesen können, sondern den Sachverhalt per Akteneinsicht detailliert prüfen können. Anwälte tun sowas und besondere Sachverständige.
Zitat (von Speedstep):
Es gibt Gerichtsurteile, die besagen, das man einen Bescheid einer Behörde als " Laie" nicht anzweifeln muss,
Es gibt Urteile, die sagen, dass jede Menge Infos und Hinweise abrufbar sind, bevor überhaupt ein Bescheid kommt--- also hat man das+das zu wissen. Du als Laie hattest viel Berührung mit der RV und/oder die Möglichkeit, ab Oktober 21 Infos einzuholen.

Warum du arbeiten gehst? Offenbar, weil du es kannst und willst. Müssen müsstest du nicht, denn voll EM bist du ja. Und insolvent sowieso.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum du arbeiten gehst? Offenbar, weil du es kannst und willst. Müssen müsstest du nicht, denn voll EM bist du ja. Und insolvent sowieso.


Ich könnte schön zu Hause bleiben. EM beziehen, noch Zuschüsse beantragen und im Briefkasten würde ich nur noch Werbung vorfinden. Der Insolvenzverwalter bekommt jeden Montag eine runde null vorgelegt als Abgabe.

Das muss jeder für sich entscheiden. Ist auch eine Kopfsache. Da muss sich die Gesundheit auch mal unterordnen.

ich habe wie gesagt für das Jahr 22 1000,- Euro Steuer nachzahlen müssen.
Die musste ich selber bezahlen. Einer Neuberechnung der Insolvenzabgaben wurde nicht zugestimmt.
Ich hätte vorher wissen müssen, das bei der Zusammenführung zweite Einkünfte der Steuersatz zu einer Nachzahlung führen kann.
Darum die Vorauszahlung, denn die kann ich von der Abgabe abziehen.







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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29687 Beiträge, 5344x hilfreich)

Zitat (von Speedstep):
Das muss jeder für sich entscheiden. Ist auch eine Kopfsache.
Es geht hier und jetzt nicht um Kopfsache, es geht um Rückforderung von zu viel/zu Unrecht erhaltener EM-Rente.
Zitat (von Speedstep):
Da muss sich die Gesundheit auch mal unterordnen.
Puhh, das erkläre doch der RV.
Zitat (von Speedstep):
ich habe wie gesagt für das Jahr 22 1000,- Euro Steuer nachzahlen müssen.
Na und? Das interessiert doch die RV nicht.
Zitat (von Speedstep):
Ich hätte vorher wissen müssen,
Ja und du hättest es längst wissen können.
Wie gesagt: Seit dem Zeitpunkt des Antrags auf EM-Rente (10/2021) hattest du ausreichend Zeit und Gelegenheit, dich zu informieren oder x Stellen anzufragen, was geht und was *rentenschädlich bzw unschädlich* wäre.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es geht hier und jetzt nicht um Kopfsache, es geht um Rückforderung von zu viel/zu Unrecht erhaltener EM-Rente.


Es ist zu klären, ob ich Fahrlässig oder grob Fahrlässig gehandelt habe.


0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29687 Beiträge, 5344x hilfreich)

Ja. Deshalb gern nochmal wie bereits in #15:

Hier im Forum kann nicht festgestellt werden, ob du fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hast. Das hätten ggfl. später andere zu bewerten. Die würden dann nicht nur Satzfetzen und Teilzitate lesen können, sondern den Sachverhalt per Akteneinsicht detailliert prüfen können. Anwälte tun sowas und besondere Sachverständige.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja. Deshalb gern nochmal wie bereits in #15:


Ja und deshalb beschäftigt sich auch eine Anwalt damit.
Es macht keine Sinn Laien in einem Forum zu fragen

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29687 Beiträge, 5344x hilfreich)

Zitat (von Speedstep):
Es macht keine Sinn Laien in einem Forum zu fragen
Kommt drauf an. Jedenfalls kann ein Laie oder ein Anwalt in diesem Forum hier zu deinen Fragen und den von dir mühsam erfragten Krümeln den gesamten Sachverhalt nicht erkennen oder sich gar zu fahrlässig usw. festlegen.
Sonst hätte sich längst ein Experte eingemischt und es viel besser als ich gewusst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114302 Beiträge, 38973x hilfreich)

Zitat (von Speedstep):
Anscheinend haben sich hier bis jetzt nur Leute gemeldet, die Ihre Meinung mitteilen.

Völlig logisch, da das hier ein Meinungs- und Diskussionsforum ist.



Zitat (von Speedstep):
Es macht keine Sinn Laien in einem Forum zu fragen

Nun, das macht durchaus Sinn.
Wobei ich mich frage, weshalb man dann Laien in einem Forum fragt, wenn man doch von der Sinnlosigkeit überzeugt ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, das macht durchaus Sinn.
Wobei ich mich frage, weshalb man dann Laien in einem Forum fragt, wenn man doch von der Sinnlosigkeit überzeugt ist?


Was mir im Zuge dessen hier klar geworden ist.
Es hätte ja sein können das sich doch jemand meldet der ähnliches durchlaufen hat und nicht nur welche die des Diskutieren wegen Ihre Beitragszahlen erhöhen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
und den von dir mühsam erfragten Krümeln den gesamten Sachverhalt nicht erkennen oder sich gar zu fahrlässig usw. festlegen.


oder Probleme hat Vorhergehende Beiträge im Gedächtnis zu behalten.

Zitat (von Speedstep):
Und ja, sie werden aufrechnen. Die RV zahlt dir mtl. 265,- weniger als bisher. Warum trifft dich das nicht?--- Arbeitest du einfach etwas mehr, oder was ? Oder gehst du zum Sozialamt?

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