Bedeutung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer*innen

14. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
maputan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedeutung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer*innen

Hallo,
ich wäre für jede Hilfe zum Verstehen der Umsatzgrenze von 22.000 EUR sehr dankbar.

Letztes Jahr habe ich 21.282 EUR verdient (im Jahr davor war es viel weniger, da es mein erstes Jahr war). Ein Teil davon war ohne Rechnungen, und wo ich Rechnungen ausgestellt habe, war dies "ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG".

In diesem Jahr habe ich weiterhin so abgerechnet, da ich davon ausging, dass ich auch 2022 noch unter der Umsatzgrenze lag. Neulich teilte mir mein Steuerberater jedoch mit, dass da die 22.000 Bruttoumsatz sind, sie so berechnet werden, als ob die Umsatzsteuer darin enthalten wäre (d.h. wenn ich mehr als 18.487 erhalte, wäre der Bruttoumsatz einschließlich Umsatzsteuer höher als 22.000). Ich muss also die Umsatzsteuer auf das, was ich in diesem Jahr bereits erhalten habe, selbst zahlen.

Ist dies korrekt? Es wäre sehr hilfreich, wenn mir jemand eine Quelle nennen könnte, die das möglichst einfach erklärt!

Danke für jede Hilfe, die Sie geben können.

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31 Antworten
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#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4469 Beiträge, 1065x hilfreich)

Zitat (von maputan):
Letztes Jahr habe ich 21.282 EUR verdient (im Jahr davor war es viel weniger, da es mein erstes Jahr war).

Umsatz oder Gewinn?

Ihr Umsatz ist so, als ob er Umsatzsteuer enthielte. Sie dürfen also Leistungen bis zu einem Betrag von 22.000 Euro erbringen, nicht 18.487 Euro.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6096 Beiträge, 1325x hilfreich)

Zitat (von maputan):
Ein Teil davon war ohne Rechnungen


wie wurde man denn dann bezahlt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
maputan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
21.282 EUR


Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also, die 21.282 EUR sind sicher kein Gewinn (ohne Abzüge für Kosten, Einkommenssteuer usw.). Das ist die Summe die ich von meinen Kunden erhalten habe.

Meine Frage ist also: Ist mein Umsatz für 2022 die 21.282 EUR, die ich erhalten habe (auf Rechnungen, die die Umsatzsteuer ausschließen), oder 21.282 + 4043 Umsatzsteuer (die ich wegen § 19 UStG nicht zahlen musste, da ich 2021 definitiv unter der Grenze lag, die aber trotzdem zur Grenze zählt) = 25.325?

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#4
 Von 
maputan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
wie wurde man denn dann bezahlt?


Das ist etwas kompliziert, aber im Grunde genommen arbeite ich als Freiberufler über ein Unternehmen, das seinen Sitz im Ausland hat; wenn ich einen Auftrag erledige, wird das Honorar auf ein Konto überwiesen, das ich bei dem Unternehmen habe und von dem ich dann abheben kann, wann immer ich will. Es gibt keine Notwendigkeit ( und keine Möglichkeit), dem Unternehmen Rechnungen zu schicken.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6096 Beiträge, 1325x hilfreich)

Zitat (von maputan):
Das ist etwas kompliziert, aber im Grunde genommen arbeite ich als Freiberufler über ein Unternehmen, das seinen Sitz im Ausland hat; wenn ich einen Auftrag erledige, wird das Honorar auf ein Konto überwiesen, das ich bei dem Unternehmen habe und von dem ich dann abheben kann, wann immer ich will. Es gibt keine Notwendigkeit ( und keine Möglichkeit), dem Unternehmen Rechnungen zu schicken.


Na dann hoffe ich aber dass man die Summen in der Einkommenssteuer angegeben hat

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
maputan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Na dann hoffe ich aber dass man die Summen in der Einkommenssteuer angegeben hat


Ja, natürlich - die Zahlungen gehen auf mein Bankkonto, und die Kontoauszüge und meine Excel-Tabelle gehen an den Steuerberater.

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#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4469 Beiträge, 1065x hilfreich)

Zitat (von maputan):
Meine Frage ist also: Ist mein Umsatz für 2022 die 21.282 EUR, die ich erhalten habe (auf Rechnungen, die die Umsatzsteuer ausschließen), oder 21.282 + 4043 Umsatzsteuer (die ich wegen § 19 UStG nicht zahlen musste, da ich 2021 definitiv unter der Grenze lag, die aber trotzdem zur Grenze zählt) = 25.325?

21.282 Euro.
Der § 19 Abs. 1 UStG ist etwas missverständlich formuliert.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#8
 Von 
Tom998
Status:
Lehrling
(1945 Beiträge, 1132x hilfreich)

Zitat (von maputan):
...aber im Grunde genommen arbeite ich als Freiberufler über ein Unternehmen, das seinen Sitz im Ausland hat
Bevor man sich Fragen zur deutschen Kleinunternehmerregelung stellt, sollte man vielleicht klären, wo der Ort der erbrachten Leistungen ist und ob man ggf. im Ausland steuerliche Pflichten hat.

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5814 Beiträge, 1427x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat (von maputan):
Ein Teil davon war ohne Rechnungen

wie wurde man denn dann bezahlt?

Bar. Gegen Kassenbon oder handschriftliche Quittung.
Oder bekommen Sie auf dem Wochenmarkt eine Rechnung? Oder am Imbiss-Stand?

Eine Rechnung muss nur für umsatzsteuer-pflichtige Kunden ausgestellt werden, wenn die eine solche haben wollen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
maputan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Bevor man sich Fragen zur deutschen Kleinunternehmerregelung stellt, sollte man vielleicht klären, wo der Ort der erbrachten Leistungen ist und ob man ggf. im Ausland steuerliche Pflichten hat.


Danke, das hat der Steuerberater schon erklärt: in diesem Fall ist der Ort der erbrachten Leistungen meiner Ort, also Deutschland.

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#11
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4469 Beiträge, 1065x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Eine Rechnung muss nur für umsatzsteuer-pflichtige Kunden ausgestellt werden, wenn die eine solche haben wollen.

Die Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung gegenüber Unternehmen bei Leistung für ihr Unternehmen gilt in der Theorie unabhängig davon, ob er eine verlangt. :)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#12
 Von 
maputan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein kurzes Update -- ich habe heute noch einmal mit dem Steuerberater gesprochen, und er ist immer noch der Meinung, dass ich mit Einkünften von 21.282 über der 22.000-Grenze liege (basierend auf einem Gerichtsurteil von 2009, das er mir eventuell schicken kann). Also vorerst kein Beschluss - ich werde bis Ende des Jahres weitermachen wie bisher und in der Zwischenzeit weiter recherchieren. Vielen Dank an alle für Ihre Ratschläge!

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#13
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2221 Beiträge, 594x hilfreich)

Zitat (von maputan):
basierend auf einem Gerichtsurteil von 2009,
Lass mich raten! Du hast erst im Laufe des Jahres 2022 mit der Tätigkeit begonnen, so dass diene Unternehmereigenschaft keine vollen 12 Monate bestanden hat, BFH vom 02.04.2009, AZ.: V B 15/08.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#14
 Von 
maputan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Du hast erst im Laufe des Jahres 2022 mit der Tätigkeit begonnen


Entschuldigung, ich glaube, mein erster Beitrag war nicht ganz klar - ich war auch 2021 aktiv, aber da mein Einkommen in diesem Jahr geringer war, sind der Steuerberater und ich uns zumindest einig, dass ich 2022 noch Kleinunternehmer war!

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#15
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2221 Beiträge, 594x hilfreich)

Zitat (von maputan):
ch war auch 2021 aktiv,
War auch nur geraten, da das zitierte Urteil das einzige relevante Urteil zu §19 UStG im Jahr 2009 war! :smile:

taxpert

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#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46302 Beiträge, 16425x hilfreich)

Zitat (von maputan):
basierend auf einem Gerichtsurteil von 2009, das er mir eventuell schicken kann


Dann möge er Dir das Urteil schicken, denn auch ich bin der Auffassung, dass der Steuerberater falsch liegt. Wenn wir dann wissen, welches Urteil gemeint ist, dann können wir weiter diskutieren.

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#17
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2221 Beiträge, 594x hilfreich)

Nur nochmal eine kleine Frage zum Sachverhalt ...

Zitat (von maputan):
wenn ich einen Auftrag erledige, wird das Honorar auf ein Konto überwiesen, das ich bei dem Unternehmen habe und von dem ich dann abheben kann, wann immer ich will.


1. Ist bei der Überweisung/Gutschrift auf diesem Konto eine Gebühr o.ä. seitens der ausländischen Firma abgerechnet worden? Eine einbehaltene Gebühr müsste natürlich umsatzerhöhend berücksichtigt werden!

2. Wurde beim Umsatz der gesamte Geldeingang (ggf. zzgl. Gebühr/Provision) berücksichtigt, oder nur die abgehobenen Beträge?

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#18
 Von 
maputan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Nur nochmal eine kleine Frage zum Sachverhalt ...


1. Es wird keine Gebühr vom Konto abgerechnet. Der Kunde bezahlt das Unternehmen für die Dienstleistung im Voraus, dann zahlt das Unternehmen eine Gebühr für jeden erledigten Auftrag auf das Konto ein.

2. In diesem Fall ist es dasselbe, denn es wird nichts vom Konto abgezogen, und ich reduziere das Guthaben mit jeder Abhebung auf Null.

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#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13333 Beiträge, 4291x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
1. Es wird keine Gebühr vom Konto abgerechnet. Der Kunde bezahlt das Unternehmen für die Dienstleistung im Voraus, dann zahlt das Unternehmen eine Gebühr für jeden erledigten Auftrag auf das Konto ein.
Du widersprichst dir (einmal gibt es keine Gebühr, und dann doch).

Außerdem: Warum zahlt das Unternehmen eine Gebühr? Die Frage ging doch in die Richtung, wann und wie das Unternehmen eine Gebühr bzw. Provision bekommt.

Verstehst du den Begriff falsch?

Stefan

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#20
 Von 
maputan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Verstehst du den Begriff falsch?


Übersetzungsfehler! Eher: "dann zahlt das Unternehmen das Honorar für jeden erledigten Auftrag"

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#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13333 Beiträge, 4291x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Übersetzungsfehler! Eher: "dann zahlt das Unternehmen das Honorar für jeden erledigten Auftrag"
OK, kein Problem.
Aber wer bezahlt das Unternehmen, wie verdienen die ihr Geld? Zahlst das du, oder der Kunde?

Nehmen wir mal Ebay als Beispiel. Da zahlen die Käufer den jeweils gebotenen Preis (in Summe z.B. 23.000), davon bekommt Ebay eine Provision (sagen wir mal 2.000), der Verkäufer erhält also ca. 20.500 ausgezahlt.
Bezüglich der 22er-Freigrenze gilt dann imho aber doch ein Umsatz von 23.000, man ist also drüber.

Stefan

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#22
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4469 Beiträge, 1065x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Bezüglich der 22er-Freigrenze gilt dann imho aber doch ein Umsatz von 23.000, man ist also drüber.

Richtig, die "ho" ist zutreffend.
Nur bekommt der Verkäufer 21.000 EUR... ;-)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#23
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13333 Beiträge, 4291x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nur bekommt der Verkäufer 21.000 EUR... ;-)
Genau, darauf wollte ich hinaus (hätte ich auch noch dazu schreiben können).

Daher ist die eigentliche Frage, ob wir bei den 21.282 wirklich von den kompletten Umsätzen sprechen.
Es gibt ja schon das Problem, dass "Brutto" durchaus ganz allgemein als "ohne Abzüge" verwendet wird (etwa bei Bruttolohn). Wobei, von einem Steuerberater erwarte ich schon, dass er da unmissverständlich spricht.

Stefan

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#24
 Von 
maputan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Kommentare, auch wenn es nicht das ist, was ich hören wollte! Ich hatte nicht die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass mein Umsatz auch Geld enthalten könnte, das ich selbst noch nicht erhalten habe, und bisher sind wir davon ausgegangen, dass das Geld, das auf meinem Bankkonto eingeht, die Zahlung ist, die zum Gesamtumsatz zählt. Rechnet man das hinzu, was dieses Unternehmen im Jahr 2022 eingenommen hat (etwa 899 EUR), so liegt die Gesamtsumme über den 22.000 EUR.

Zitat (von reckoner):
Aber wer bezahlt das Unternehmen, wie verdienen die ihr Geld? Zahlst das du, oder der Kunde?


Zur Erklärung: Ich bin ein Lehrer, der Endnutzer ist also ein Student. Er zahlt dem Unternehmen z. B. 1000 Dollar für 10 Unterrichtsstunden, und für jede Stunde, die ich unterrichte, überweist das Unternehmen 82 % des Stundenpreises auf mein Konto. Die anderen 18 % sind ihr Anteil, so verdienen sie also ihr Geld.

(In den Geschäftsbedingungen heißt es: "We charge a service fee to the Tutors for the use of our services ("Preply Commission"). Preply Commission is charged on each lesson conducted by the Tutor at the rate indicated on
the Preply Platform.")

"Wir berechnen den Tutoren eine Servicegebühr für die Nutzung unserer Dienste ("Preply Commission").
Die Preply Commission wird für jede vom Lehrer durchgeführte Unterrichtsstunde zu dem auf der Preply-Plattform angegebenen Satz berechnet.")

Es unterscheidet sich ein wenig von dem ebay-Beispiel, da es z. B. vorkommen kann, dass der Student einige dieser 10 Unterrichtsstunden nicht plant (in diesem Fall behält das Unternehmen den gesamten Preis), und die Studenten können ihr Guthaben auf andere Lehrer übertragen, bevor sie Unterrichtsstunden planen. Im Jahr 2022 unterrichtete ich für dieses Unternehmen auch einige Gruppenstunden, für die ich zu einem vereinbarten Honorar bezahlt wurde, das in keinem Verhältnis zu den von den Schülern gezahlten Beträgen stand.

Wäre es möglich, in diesem Fall das Unternehmen und nicht den Schüler als der "Kunde" zu betrachten? Ich nehme an, dass Dienstleistungen für Unternehmen außerhalb der EU (in diesem Fall in den USA) nicht auf die Grenze von 22 000 Euro angerechnet werden? Ich weiß jedoch nicht, ob dies hilfreich wäre, da es (wie ich bereits erwähnt habe) keine Möglichkeit gibt, dem Unternehmen Rechnungen zu schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6096 Beiträge, 1325x hilfreich)

Zitat (von maputan):
Ich nehme an, dass Dienstleistungen für Unternehmen außerhalb der EU (in diesem Fall in den USA) nicht auf die Grenze von 22 000 Euro angerechnet werden?


Das ist falsch

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13333 Beiträge, 4291x hilfreich)

Hallo,

vorweg, ich werde jetzt für das Unternehmen Argtentur schreiben, das passt denke ich besser (Vermittlungsagentur o.ä.).

Zitat:
Wäre es möglich, in diesem Fall ~die Argentur~ und nicht den Schüler als der "Kunde" zu betrachten?
Ich möchte mich da nicht festlegen.
Einerseits soll der Lehrer und nicht der Schüler die Servicegebühr zahlen, was dafür spricht, dass sie zum Umsatz gehört. Andererseits verliert der Lehrer nicht gebuchte Stunden an die Argentur, was imho dafür spricht, dass die Argentur - auch - einen Vertrag mit dem Schüler hat.

Welche Umsätze hast du bzw. der Steuerberater denn bisher in der Umsatzsteuererklärung angegeben?
Kannst du mal nachschauen ob das in den Vorjahren die 21.282 waren (natürlich jeweils zum Jahr passender Betrag)?

Noch eine Idee, was der Steuerberater vielleicht gemeint haben könnte: Wenn man von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln möchte, dann muss der Umsatz plus Umsatzsteuer unter 22.000 gelegen haben.
Trifft hier aber nicht zu, daher nur am Rande, als Erklärungsversuch.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4469 Beiträge, 1065x hilfreich)

Wird der Leistung an die Organisation erbracht, ist ihr Ort doch in den USA.
Dann ist hier gar nichts zu versteuern, evtl. in den USA und zwar grundsätzlich ab dem ersten Euro.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
maputan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das ist falsch


Dann hilft die "Agentur als Kunde" Idee scheinbar nicht -- schade. Mir wurde gesagt "turnover that you get for providing services to EU businesses (= reverse charge turnover) and turnover from services to non-EU business clients does not "count" towards the 22,000€ Kleinunternehmer limit, since its "VAT location" is outside Germany"

"Umsätze, die Sie für die Erbringung von Dienstleistungen an EU-Unternehmen erzielen (= Reverse-Charge-Umsätze) und Umsätze aus Dienstleistungen an Nicht-EU-Geschäftskunden "zählen" nicht zur 22.000€-Kleinunternehmer-Grenze, da ihr "umsatzsteuerlicher Standort" außerhalb Deutschlands liegt"

Zitat (von cirius32832):
Welche Umsätze hast du bzw. der Steuerberater denn bisher in der Umsatzsteuererklärung angegeben?
Kannst du mal nachschauen ob das in den Vorjahren die 21.282 waren (natürlich jeweils zum Jahr passender Betrag)?


In 2021, 12.626. Das ist (für die Einnahmen über die Agentur) das Geld, das auf meinem Bankkonto eingegangen ist, ohne den Betrag, der an die Agentur ging. (Zumindest für mich wäre es schwierig gewesen, den Betrag zu ermitteln, der 2021 an die Agentur ging, da der Prozentsatz zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich war).

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von maputan):
In 2021, 12.626


Und hat Dein Unternehmen in 2021 auch das ganze Jahr existiert oder wurde es unterjährig gegründet?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
maputan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Und hat Dein Unternehmen in 2021 auch das ganze Jahr existiert oder wurde es unterjährig gegründet?


Es hat das ganze Jahr existiert (ich habe in meinem ersten Beitrag gesagt, dass 2021 mein erstes Jahr war, aber ich hätte sagen sollen: mein erstes ganzes Jahr; ich habe im Herbst 2020 begonnen).

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