Terminanfrage

14. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Herzensmensch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Terminanfrage

Hallo zusammen
Eine Freundin bat um Rat da sie eine,wie sie findet,merkwürdige Antwort ihres Anwalts erhielt nachdem sie ihm per Mail in einem derzeitig noch laufenden Ermittlungsverfahren(sie ist Geschädigte) um einen Gesprächstermin bat. Die Aussage um die es geht ist folgende;
„ …. Da sich in Ihrem Ermittlungsverfahren mir gegenüber nichts weiter ergeben hat, ist mir gerade nicht klar, worüber es Besprechungsbedarf geben könnte. Bitte teilen Sie mir kurz mit, wofür sie dann einen Besprechungstermin benötigen…."
Meine Freundin hatte diesem Anwalt vorher bereits per Email Fragen gestellt die nach Beginn des Ermittlungsverfahrens auftauchten-er hat auf diese bis jetzt jedoch nicht geantwortet.Jetzt ist sie sich unsicher ob der Anwalt überhaupt noch Interesse hat sie weiter zu begleiten in diesem Verfahren.
Vielen Dank im voraus für Eure/Ihre Antworten.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114639 Beiträge, 39024x hilfreich)

Zitat (von Herzensmensch):
„ …. Da sich in Ihrem Ermittlungsverfahren mir gegenüber nichts weiter ergeben hat, ist mir gerade nicht klar, worüber es Besprechungsbedarf geben könnte. Bitte teilen Sie mir kurz mit, wofür sie dann einen Besprechungstermin benötigen…."

Und an welcher Stelle konkret scheitert es mit dem Verständnis?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1070 Beiträge, 181x hilfreich)

Zitat (von Herzensmensch):
Jetzt ist sie sich unsicher ob der Anwalt überhaupt noch Interesse hat sie weiter zu begleiten in diesem Verfahren.
Puh.. zunächst einmal ergreife ich Partei für unsere RAe: Persönliche Termine in der Kanzlei bedeutet einen immensen Aufwand. Der RA muss vor Ort sein (alles andere in der Zeit trotz der momentan hohen Nachfrage liegen lassen), die Aktenlage parat haben und auf den Mandanten warten , der dann - dem Zeitgeist geschuldet - häufig nicht einmal erscheint. Entsprechend ist die Gegenfrage gerechtfertigt.

Auf der anderen Seite ist der Rechtsbeistand zwar kein ständiger Lebensbegleiter, sollte aber trotzdem auf die Bedürfnisse seiner Mandanten eingehen. Dementsprechend würde ich noch einmal höflich auf die bislang unbeantworteten Fragen aufmerksam machen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#3
 Von 
Herzensmensch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Harry van Sell: Sie hatte ihm,so zumindest ihre Aussage,in der Terminanfrage mitgeteilt dass es offene Fragen sowie auch Dinge gibt zum Fall die ihr wichtig erscheinen und diese mit ihm klären wolle bevor sie zu ihrer zuständigen Kripobeamtin damit geht sowie auch darauf hingewiesen dass er diese,bereits per Mail gestellten, Fragen nicht beantwortet habe.Daher versteht sie die Antwort des Anwalts nicht.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114639 Beiträge, 39024x hilfreich)

Zitat (von Herzensmensch):
Daher versteht sie die Antwort des Anwalts nicht.

Der Anwalt fragt "Was konkret willst Du von mir?"
Es erscheint also zielführend, da hier
Zitat (von Herzensmensch):
es offene Fragen sowie auch Dinge gibt zum Fall die ihr wichtig erscheinen und diese mit ihm klären wolle

entsprechend zu präzisieren.

Insofern muss ich dem Vorredner beipflichten, persönliche Termine in der Kanzlei bedeuten einen immensen Aufwand. Und logischerweise muss der Anwalt auch den Zeitaufwand und die zu tätigenden Aufwände abschätzen können, die für den Termin anfallen.
Zu guter Letzt ist auch fraglich, wer denn die finanzielle Last dieses Aufwandes trägt.

Es kann auch sein, das all die gestellten Fragen derzeit Mangels relevanter Fakten gar nicht beantwortbar sind.
Zumindest deutet das
Zitat (von Herzensmensch):
Da sich in Ihrem Ermittlungsverfahren mir gegenüber nichts weiter ergeben hat

in diese Richtung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von Herzensmensch):
Sie hatte ihm,so zumindest ihre Aussage,in der Terminanfrage mitgeteilt dass es offene Fragen sowie auch Dinge gibt zum Fall die ihr wichtig erscheinen und diese mit ihm klären wolle bevor sie zu ihrer zuständigen Kripobeamtin damit geht sowie auch darauf hingewiesen dass er diese,bereits per Mail gestellten, Fragen nicht beantwortet habe.Daher versteht sie die Antwort des Anwalts nicht.


Geht es um eine Vorladung als Zeugin oder Beschuldigte? Also eine Vorladung als Beschuldigte(r) wird ein Anwalt in der Regel absagen.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37295 Beiträge, 13755x hilfreich)

Termine machen doch nur Sinn, wenn es juristische Fragen zu klären gibt. Das dürfte bei einer Zeugenvernehmung eher selten der Fall sein. Daher ist die Rückfrage des Anwalts durchaus sinnvoll. Und, falls es wirklich sinnvoll ist, dann handelt es sich möglicherweise um einen komplizierten Fall. Da bereitet sich der sorgfältig arbeitende Anwalt dann auch gerne vor. Vielleicht erwartet die Mandantin auch etwas, was der Anwalt nicht gerne tut: nämlich Gebrauchsanweisungen dafür geben, wie unabhängig von der tatsächlichen Situation es totsicher zu einer Weiterverfolgung des möglichen Täters kommt.

Warum geht die Zeugin nicht einfach zu dem Termin und versucht es mit der Wahrheit?

wirdwerden

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#7
 Von 
Herzensmensch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@CarstenF
Der Strafantrag wurde gestellt,sie ist Opfer.Die Ermittlungen laufen noch.Ich hatte ihr bereits geraten bei ihrer Kontaktbeamtin der Kripo um Rat zu fragen da ihre Fragen bzw.Erinnerungen auch Ermittlungsrelevant sein könnten.

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#8
 Von 
Herzensmensch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden
Sie würde zum Termin mit dem Anwalt gehen wenn er ihr einen geben würde.
Laut ihr hatte sie ja nicht mal direkt nach einem Termin in der Kanzlei gefragt-tel.würde ihr reichen.Ihre Mutter teilte mir heute morgen mit dass sie in der Kanzlei anrief und von der Gehilfin regelrecht abgewimmelt worden sei als es um Rückrufbitte für ihre Tochter ging.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37295 Beiträge, 13755x hilfreich)

Also auch noch das Kinderspiel "stille Post." Jemand hat jemanden erzählt dass jemand gesagt hat ..... Und dann noch eine falsche Angabe, ganz oben. Nicht der Anwalt hat gesagt ....., sondern sein Vorzimmer. Weil die Mandantin nicht formulieren konnte, warum sie einen Termin benötigt. Sei es telefonisch oder direkt. Ich formuliere es jetzt mal sehr hart: wenn man nicht weiß, warum man den Termin benötigt, dann braucht man ihn auch nicht.

wirdwerden

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#10
 Von 
Herzensmensch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden
Ihre Mutter hat heute morgen in der Kanzlei angerufen für ihre Tochter.Ich bin bei Kontaktversuchen bisher nicht dabei gewesen.
Der Übergriff ist noch recht" frisch" was,so denke ich, dazu führt daß sich meine Freundin so an ihren Anwalt klammert.
Ich habe ihr nochmal mitgeteilt dass SIE und nicht ihre Mutter per Email ihr Anliegen konkretisieren soll-so mache ich es auch in meinem Fall wenn denn etwa juristische Fragen zu klären sind.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37295 Beiträge, 13755x hilfreich)

Seufz: also auch noch jemand anderes. Das geht doch auch nicht. Noch nie etwas von Verschwiegenheitsverpflichtung und Datenschutz gehört?

wirdwerden

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#12
 Von 
Herzensmensch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden
Wo genau ist hier ein Verstoß gegen Schweigepflicht und Datenschutz? Ich kenne ihren Fall ins Detail da sie mir alles berichtet hat.Ich bin derzeit ebenfalls in Kontakt mit einer Anwältin die ich aber ganz sicher nicht im Fall meiner Freundin um Rat fragen werde.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37295 Beiträge, 13755x hilfreich)

Du, es geht nicht darum, ob Du oder die Mutter den Fall kennen, weil die Tochter Euch informiert hat. Es geht darum, dass nicht irgend jemand, der jedenfalls kein Mandant ist, irgendwelche Infos aus der Praxis erhält. Die Praxis darf so nicht arbeiten, die würde gegen Verpflichtungen verstossen.

wirdwerden

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#14
 Von 
Herzensmensch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden
Das meinst Du.Die Kanzlei hat keinen Fehler gemacht.Die Mutter ist etwas sehr übers Ziel hinaus geschossen mit ihrem Anruf.Meine Freundin hat in der Zwischenzeit endlich klar in einer Email formuliert warum sie den Termin möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114639 Beiträge, 39024x hilfreich)

Zitat (von Herzensmensch):
Das meinst Du

Nö, das steht so in den Gesetzen.



Zitat (von Herzensmensch):
Meine Freundin hat in der Zwischenzeit endlich klar in einer Email formuliert warum sie den Termin möchte

Sehr schön, dann abwarten was der Anwalt antwortet.




-- Editiert von User am 15. September 2023 15:43

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1070 Beiträge, 181x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es geht darum, dass nicht irgend jemand, der jedenfalls kein Mandant ist, irgendwelche Infos aus der Praxis erhält.
Also da hat @wirdwerden schon recht mit und das ist auch keine lediglich persönliche Wertung. Bevor man sich an dieser Stelle aber verrennt, würde ich eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten in Betracht ziehen:

1. Die Verletzte wartet auf Antwort ihres RA.
2. Die Verletzte - sofern sie weiterhin unzufrieden ist - mandatiert einen neuen RA.
3. Man erstellt in diesem Unterforum ein neues Thema zu seinen (wenn denn allgemein beantwortbar) offenen Fragen.

Wenn dieses Thema in die Richtung führt, wie man seinen Rechtsbeistand möglichst unter Druck setzen kann, so wäre das m.E. angesichts der gesünderen Optionen (s.o.) selten zielführend.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#17
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1135x hilfreich)

Die Kanzlei darf keinerlei Auskunft an die Mutter erteilen. Schon bei der höflichen Verweigerung der Auskunft muss die Kanzlei sehr vorsichtig und wortkarg sein. Sonst lässt sich womöglich aus der ablehnenden Antwort der Kanzlei heraushören, dass die Tochter dort tatsächlich Mandantin ist. Schon das könnte eine Verletzung der Schweigepflicht bedeuten. Von dieser Verschwiegenheit abgesehen ist es in aller Regel aber wohl such ganz einfach nicht sinnvoll, wenn irgendjemand anderes als die Tochter selbst sich auf irgendeine Weise einmischt. Um Rückruf kann die Tochter selbst bitten.

Ich sehe es anders als wirdwerden: Ein kurzer (telefonischer) Austausch kann nicht nur zur Klärung juristischer Fragen sinnvoll sein (gerade solche Fragen regelt der Anwalt ggf. besser alleine). Vielmehr stellen sich rund um ein Strafverfahren auch eine ganze Reihe von Fragen, die nicht im engeren Sinne juristischer Art sind. Aber auch bei solchen sonstigen Fragen stellt wich wiederum die Frage, ob diese wirklich einen eigenen Gesprächstermin notwendig machen. Oder ob der Anwalt für deren Beantwortung überhaupt zuständig ist.

Dem Anwalt würde die Tochter die Arbeit wohl deutlich erleichtern, wenn sie NICHT selbst an die Kriminalpolizei schreibt. Entsprechende Einlassungen und Anregungen reicht am besten der Anwalt dort ein. Dieser ist für die ideale Vertretung der berechtigten Interessen der Tochter zuständig und wird die Aufgabe hoffentlich auch erfüllen. Wenn die Tochter dem nicht vertraut, sollte sie die Auswahl des Anwalts überdenken.

Die hier zitierte Antwort des Anwalts halte ich für völlig unverdächtig. Im Gegenteil halte ich sie für genau die richtige Antwort. Die Klärung irgendwelcher (überflüssigen?) Fragen nimmt (auch am Telefon) viel Ressourcen der Kanzlei in Anspruch. Diese fehlen dann bei der eigentlichen Arbeit für die Interessen der Tochter (und anderer Mandanten). Die ganze Angelegenheit lässt sich sinnvoller gestalten, indem die Tochter ihre Fragen schriftlich an den Anwalt sendet. Dann kann der Anwalt sich einen Überblick über das Anliegen der Tochter verschaffen und anschließend immer noch einen Termin ansetzen. Dann kann der Anwalt diesen Termin auch vorbereiten und wird nicht mit irgendwelchen Fragen überrumpelt, für die der Anwalt der falsche Ansprechpartner ist, Rücksprache mit Dritten halten muss oder eine kurze Recherche notwendig ist. Eigentlich scheint mir der Anwalt auch mehr oder weniger das so geschrieben zu haben. Ich wüsste jetzt nicht, was gegen eine ebenso höfliche Antwort auf das Schreiben des Anwalts spricht.

Man kann es auch pragmatisch sehen:

Im Strafrecht werden oft Honorarvereinbarungen abgeschlossen, die eine Vergütung des Anwalts nach Zeitaufwand vorsehen. Hat fie Tochter hier eine solche Honorarvereinbarung unterschrieben? Wenn ja, dann erspart der Anwalt der Tochter nur unnötige Kosten, wenn er mit der Vereinbarung von Terminen zögerlich ist und diese im Schriftlichen vorbereiten möchte. Wenn nicht, dann hat die Tochter gewissermaßen nur die "Niedrigpreis"-Variante gewählt, bei denen der Anwalt nach den gesetzlichen Regelungen eine mehr oder weniger pauschale Vergütung erhält. Dann ist der Anwalt schon aus wirtschaftlichen Gründen gehalten, im Monat xxx Mandate anzunehmen und zu erledigen und dabei möglichst nur xxx Minuten für die Bearbeitung eines Mandates aufzuwenden. Sonst treibt der Anwalt sich selbst in den wirtschaftlichen Ruin. Davon hat am Ende niemand etwas. Für diese Seite der Geschichte sollten Mandanten versuchen, ebenfalla ein Verständnis zu entwickeln.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Herzensmensch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@Zuckerberg
Meine Freundin war heut vorstellig bei ihrer zuständigen Beamtin,diese hatte ihr in meinem Beisein(ich war zur ersten Vernehmung mit vor Ort und wartete draussen) gesagt dass sie sich jederzeit an sie wenden könne.Somit war es auch in Ordnung dass sie sich an die Beamtin gewandt hat.Die Kripobeamtin ihrerseits hat sich den Schriftverkehr durchgelesen und zeigte Unverständnis über die Vorgehensweise des Anwalts-denn er erachtet es auch nicht für notwendig per Mail auf die Fragen einzugehen-was auch meines Erachtens reichen würde.Die Fragen hat die Beamtin,soweit möglich,heut beantwortet.

Es gibt eine Honorarvereinbarung.Die Mutter meiner Freundin( sie zahlt auch den Anwalt)ist bei jedem Gespräch mit dem Anwalt dabei(er ist ihr gegenüber von der Schweigepflicht entbunden) da meine Freundin psych.Probleme nach dem Übergriff hat und nicht in der Lage ist alles zu verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1135x hilfreich)

Zitat:
er ist ihr gegenüber von der Schweigepflicht entbunden
Dann sieht die Sache hinsichtlich der Schweigepflicht tatsächlich anders aus als im Normalfall. Aber auch in diesem Falle muss bei am telefon erteilten Auskünften vorsichtig vorgegangen werden. Denn es muss gewährleistet sein, dass es auch tatsächlich (nur?) die Mutter ist, die da zuhört.

Zitat:
Somit war es auch in Ordnung dass sie sich an die Beamtin gewandt hat.
Auch Sicht der Polizei? Ja! Da ist aber noch die Sicht des Anwalts. VIele Anwälte haben es nicht so gerne, wenn deren Mandanten am Anwalt vorbei auch selbst noch in der Sache aktiv werden. Nun muss und wird es ein Anwalt im Zweifelsfall verkraften können, dass nicht alles nach seinen Wünschen läuft. Oft genug leidet unter dieser Vorgehensweise dann am Ende aber die Wahrung der Interessen der Mandanten.

Zitat:
Die Kripobeamtin ihrerseits hat sich den Schriftverkehr durchgelesen und zeigte Unverständnis über die Vorgehensweise des Anwalts
Man mag es so sehen können, dass der Anwalt sich nicht ganz ideal verhalten hat (Sie scheinen es so zu sehen). Das ist aber immer auch eine Frage der Perspektive und des persönlichen Geschmacks.

Die Polizistin hat hier (wenn überhaupt) ihre persönliche Meinung kundgetan. Die persönliche Meinung des Anwalts dürfte dem entgegenstehen. Wer von beiden hat nun Recht? Und dabei sollte man noch bedenken, dass die Polizistin im Zweifelsfall gehalten ist, auch in dieser Sicht während des Strafverfahrens für das Wohlbefinden und "Verstandenfühlen" der Geschädigten zu sorgen. Es wäre von vornherein nicht zu erwarten gewesen, dass die Polizistin offen Partei für den Anwalt ergreift und die Geschädigte mit ihren ggf. gar nicht so sachdienlichen Wünschen in ihre Schranken weist.

Hinzu kommt, dass es mehr oder weniger typisch ist, dass die Polizei eine andere Perspektive auf und (nicht nur deshalb) auch eine andere Meinung zu der ganzen Angelegenheit hat als die Anwaltschaft. Umgekehrt sind Anwälte auch nicht immer von der Arbeit der Polizei begeistert. Wer hat nun Recht? Wahrscheinlich beide Seiten ein bischen, aber keine so ganz.

Zitat:
Es gibt eine Honorarvereinbarung.
Mit Vergütung nach Zeitaufwand? Dann kann der Anwalt jede E-Mail abrechnen und für jeden Gesprächstermin (auch telefonisch) noch viel mehr. Insofern hätte der Anwalt wohl durchaus ein Interesse an dem Schreiben beliebig vieler E-Mails und den Vereinbaren/Führen undendlich vieler Gespräche/Telefonate. Nur gibt es vielleicht auch einen für die Mandantin kostenschonenderen Weg, bei dem dem Anwalt dann auch mehr Zeit für zielführende Arbeit bleibt.

Zitat:
Die Fragen hat die Beamtin,soweit möglich,heut beantwortet.
Diese (teilweise) Klärung der Angelegenheit war dann nicht vergütungspflichtig. Die Beantwortung durch den Anwalt hingegen wäre es vielleicht gewesen (je nach Inhalt der Honorarvereinbarung).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37295 Beiträge, 13755x hilfreich)

Auch wenn der Anwalt gegenüber der Mutter von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden ist, bedeutet das nicht, dass der Anwalt jetzt mit der Mutter agieren muss, als wenn sie seine Mandantin wäre. Schon mal vom Kinderspiel "stille Post" gehört? Aus Gründen der Klarheit wird der Anwalt lediglich mit seiner Mandantin kommunizieren, und das ist auch gut so. Und nicht mit Hinz und Kunz am Telefon kommunizieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1070 Beiträge, 181x hilfreich)

Tja, @wirdwerden.. entweder wird es verstanden oder nicht. Vielleicht wird ja auch noch meine Antwort #16 irgendwann gelesen und reflektiert, aber dazwischen sind irgendwie recht lästige, gelbe Balken mit der Information "Der Eintrag ist verdeckt, weil der Benutzer geblockt ist. Klicken um den Eintrag zu zeigen.". Das kommt in letzter Zeit nach jedem meiner Kommentare immer häufiger vor, vielleicht verwirrt das den TE auch etwas.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

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