Arbeitgeber fordert Gegenstände zurück

15. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
go644365-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber fordert Gegenstände zurück

Hallo,

Am 30.06 war mein Ausbildungsvertrag offiziell beendet (ordentliche Kündigung). Ende august hatte ich dann meinem Alten arbeit geber aufgefordert mir die restlichen Urlaubstage auszuzahlen. Die Antwort darauf war das ich zu viele Urlaubstage beansprucht hätte, man hat lediglich die zusammen gezählt die der Krankenkasse vorliegen aber nicht die, die per Email krankgemeldet worden sind. Ich habe den originalen Urlaubsantrag Zuhause liegen und ich kann die krankmeldung per Email großenteils beweisen da ich diese auch noch habe.

Nun letzendlich wurde dann noch ein Gegenstand zurückgefordert wo dann behauptet wurde das er nicht verschenkt worden ist sonder nur geliehen, jedoch wurde er nicht für dienstliche zwecke genutzt, versteuert wurde er jedoch auch nicht im Vertrag steht auch nichts wie mit solchen Gegenständen zu handhaben ist.

Der letzte satz war dann das ich ja nich Gegenstände bekommen habe (summe ca 300€) wo auch der alte Arbeitgeber ausdrücklich bestätigt das ich diese auch behalten darf/durfte. Jedoch soll ich meine Forderungen zurückziehen sonst werden besagte Gegenstände mit den Forderungen berechnet so das keine Forderungen mehr vorhanden sind.

Den zurück gefordert Gegenstand hab ich schon zurück gegeben da ich ihn nicht benutzt habe und es mir ehrlich gesagt recht war das er weg ist. Jedoch hätte ich gerne trotzdem das Geld. Die Forderung meinerseits beläuft sich auf 300€

Kann bzw sollte ich überhaupt noch was fordern oder soll ich es einfach lassen?

Die geschenkten Gegenstände kann man nicht mit den Forderungen berechnen, da ja die Eigentumsrechte klar sind und AG das ganze bestätigt hat, richtig?

Was kann auf mich zukommen fürs nicht versteuern der Gegenstände, als Azubi zahl ich sowieso keine Steuern und die Gegenstände belaufen sich auf ca 300€ kann da trotzdem was kommen?

Soll ich einen Anwalt hinzuziehen? Ich hab keine Rechtschutz Versicherung und bei dem mini Betrag sind die Anwaltskosten wahrscheinlich höher.

Was wären die nächsten Schritte? Die Frist fürs auszahlen der Urlaubstage ist schon lange überschritten

Danke fürs lesen!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 6215x hilfreich)

Zitat (von go644365-91):
... Arbeitgeber aufgefordert mir die restlichen Urlaubstage auszuzahlen. Die Antwort darauf war das ich zu viele Urlaubstage beansprucht hätte,

Das sollte sich doch objektiv klären lassen.
Welche 'restlichen' U-Tage hast du gefordert? Du bist in der 1. JH ausgeschieden, da steht dir nur anteiliger Urlaub zu - vll. liegt darin ein Fehler.
Zitat:
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
...
...
c)
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Zitat (von go644365-91):
man hat lediglich die zusammen gezählt die der Krankenkasse vorliegen aber nicht die, die per Email krankgemeldet worden sind

Unverständlich - du springst von Urlaubsanspruch zu Kranmeldungen

Dann gibt's noch diverse Gegenstände - ich blicke nicht durch, geschenkte Gegenstände, zurückgegebene - da wäre eine nachvollziehbare Darstellung enorm hilfreich.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29873 Beiträge, 5367x hilfreich)

Zitat (von go644365-91):
Soll ich einen Anwalt hinzuziehen?
Nö, wozu denn?
Du kannst dem AG schreiben, dass du diesen Gegenstand (konkret benennen) bereits am xx Datum dem Mitarbeiter yy zurückgegeben hast, dass sich kein weiteres AG-Eigentum in deinem Besitz befindet und du deine Forderung vom zz Datum zur Urlaubsabgeltung aufrecht erhältst.
Du kannst eine Frist zu Zahlung der Urlaubsabgeltung setzen (z.B. 2 Wochen) und du kannst auch vermerken, dass du dir rechtliche Schritte vorbehältst, sollte die Zahlung nicht in der Frist geleistet werden.

Andere Fragen:
- Wird man denn ordentlich gekündigt, wenn die Ausbildung offiziell beendet ist?
- Krankmeldung/AU-Bescheinigung hat nichts mit Urlaubsanspruch zu tun. Was wird da von wem vermischt?
- Ende August hast du die Urlaubsabgeltung gefordert. Das ist grad 2 Wochen her. Welche Frist soll da überschritten sein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 6215x hilfreich)

Zitat (von Anami):
- Ende August hast du die Urlaubsabgeltung gefordert. Das ist grad 2 Wochen her. Welche Frist soll da überschritten sein?

Wenn die Forderung denn berechtigt ist, wäre die Auszahlung mit der Endabrechnung Juni fällig geworden.
Aber derzeit wissen wir nicht, was genau unser Ex-Azubi fordert und auf welcher Basis, noch was der AG dagegenhält ...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114694 Beiträge, 39030x hilfreich)

Zitat (von go644365-91):
Am 30.06 war mein Ausbildungsvertrag offiziell beendet (ordentliche Kündigung).

Ein Ausbildungsvertrag der beendet wird mit ordentlicher Kündigung?



Ansonsten wäre den Vorrednern zuzustimmen, eine strukturierte und für Dritte verständliche Schilderung wäre zielführend.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37308 Beiträge, 13756x hilfreich)

Krankgemeldete Urlaubstage, okay, ich hoffe, die Urlaubstage sind genesen und es geht ihnen gut?

Wenn damit gemeint ist, dass man während des Urlaubs erkrankt ist, also arbeitsunfähig geworden ist, dann hätte man keine Email schicken sollen, es wäre dann erforderlich gewesen, ab dem ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Wenn das nicht geschehen ist, solltest Du mal neu rechnen und schauen, ob die Berechnung des Arbeitgebers nicht doch zutreffend ist?

wirdwerden

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#6
 Von 
go644365-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn die Forderung denn berechtigt ist, wäre die Auszahlung mit der Endabrechnung Juni fällig geworden.
Aber derzeit wissen wir nicht, was genau unser Ex-Azubi fordert und auf welcher Basis, noch was der AG dagegenhält ...


Okay muss ganz ehrlich sagen das ich es extrem schlecht formuliert habe da ich versucht habe es kurzfassen. Entschuldigung

Ich hab ordentlich gekündigt, also die Berufsausbildung aufgegeben.

Meine Forderungen waren x Urlaubstage die nicht ausgezahlt/genommen wurden. Meine gesamt Urlaubs tage bis zu dem Zeitpunkt war nur die Hälfte also 12 von 24 Urlaubstage. Davon genommen 9 also 3 Offene Urlaubstage.
Mein AG versucht mir zu unterstellen das die Tage bei denen ich keine AU vorgezeigt habe, weil ich nur 1-2 Tage krank war, dass ich an diesen Tagen Urlaub genommen hätte weil der Krankenkasse das nicht vorliegt, dementsprechend habe ich sogar meine Urlaubstage damit überschritten und es gebe keine Urlaubstage zum Ausbezahlen meinte AG. Laut meinem Arbeitsvertrag brauche ich erst ab dem 3. tag eine ärztliche Bescheinigung.
Zuzüglich der geforderten summe fordere ich auch die allgemeine Verzugspauschale in Höhe von 40€.



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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 6215x hilfreich)

Zitat (von go644365-91):
Verzugspauschale

... die kannste knicken. Gibt es seit geraumer Zeit nicht mehr.
Du liegst richtig damit, dass der AG kaum eine Gegenforderung aufmachen kann, nur weil keine AU für diese Kurzerkrankungen eingereicht, weil dies eben nach Vertragslage nicht erforderlich war.
Bleibt noch das Wirrwarr mit den Gegenständen ....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go644365-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Bleibt noch das Wirrwarr mit den Gegenständen


Wärend der Ausbildung hab ich mehrere Gegenstände geschenkt bekommen. AG hat bestätigt das ich diese Gegenstände behalten durfte als ich sie bekommen hatte, aber berechnet den Wert der Gegenstände und subtrahiert es von meinen Forderungen wenn ich weiter drauf bestehe. Er versucht mich also einzuschüchtern, mir ist aber bewusst das nach § 516 (1) die Sache schon geklärt ist da er nicht im Nachhinein geld dafür verlangen kann.

Es ging dann noch um einen spezifischen Gegenstand mit einem Sachwert in Höhe von ca 800€ den AG zurückgefordert hatte, diesen hab ich auch schon zurückgegeben, da ich innerhalb der frist meinen Anwalt nicht erreichen konnte. Könnte man da eigentlich noch was im Nachhinein machen oder ist das jetzt zu spät?

Alle Gegenstand wurde mir überlassen für Privatzwecke keine dienstlichen zwecke. Versteuert wurde auch nichts.

Bei dem Gegenstand mit dem Wert in Höhe von 800€ hatte ich damals spezifisch gefragt ob ich den haben könnte im sinne von geschenkt. Hätte ich gewusst das er nur geliehen wäre hätte ich ihn garnicht erst mitgenommen weil ich den nicht ersetzen kann falls ich ihn kapput mache.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29873 Beiträge, 5367x hilfreich)

Zitat (von go644365-91):
Ich hab ordentlich gekündigt, also die Berufsausbildung aufgegeben.
Danke für die Klarstellung.
Zitat (von go644365-91):
also 3 Offene Urlaubstage.
Dass sich der Rechtsstreit um die 3 Tage (krank ohne AU oder Urlaub) lohnt, möchte ich bezweifeln. Vermutlich hast du wichtigeres in Sachen Ausbildung oder Job zu tun?

ICH würde schriftlich, nicht per Mail (und vor allem sachlich, deutlich und verständlich für den Leser) erklären und nachweisen, warum ich 3 Tage Urlaubsabgeltung (=300,-??) fordere und das mit den Gegenständen auch erklären.
Also eine Frist setzen und rechtliche Schritte vorbehalten... dann abwarten, was der Betrieb antwortet.

Irgendein Versteuerungs-Argument dürfte zu vernachlässigen sein.
Hoffentlich zieht der Betrieb nicht ein Zettelchen hervor, auf dem du die Leihgabe bestätigst.
Für die Rückgabe der Gegenstände hast du vermutlich keinen Beleg? Du bist von --geschenkt--ausgegangen und hast zum Ende trotzdem zurückgegeben?
Woher kennst du den Wert der Geschenke?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114694 Beiträge, 39030x hilfreich)

Zitat (von go644365-91):
AG hat bestätigt das ich diese Gegenstände behalten durfte

Zitat (von go644365-91):
diesen hab ich auch schon zurückgegeben,

Das wäre eire konkret beweisbar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go644365-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
(=300,-??)

200€ hatte mich vertippt jedoch sind 200€ schon 25€ vom azubi netto Gehalt würde ich kein azubi sein wäre es mir egal

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre eire konkret beweisbar?


Das erste steht so 1 zu 1 in der Antwort von AG

Das zweite per Sendungsverfolgung, zeuge und den einpack prozess inklusive abgeben in der Postfiliale einfach mal auf gut Glück abgefilmt natürlich mit Einverständnis der Personen im Video, ich weiß das klingt bescheuert aber das war die einzige idee die ich hatte um es im Nachhinein nachweisen zu können falls etwas sein sollte.

Zitat (von Anami):
Du bist von --geschenkt--ausgegangen und hast zum Ende trotzdem zurückgegeben

Weil der Gegenstand wertlos für mich war und ich ihn sowieso nicht mehr haben wollte

Zitat (von Anami):
Woher kennst du den Wert der Geschenke?

Recherche im Internet

Zitat (von Anami):
Hoffentlich zieht der Betrieb nicht ein Zettelchen hervor, auf dem du die Leihgabe bestätigst.

Niemals was ausgefüllt

Zitat (von Anami):
Also eine Frist setzen und rechtliche Schritte vorbehalten... dann abwarten, was der Betrieb antwortet.


Genau so hatte ich es getan dann kam die Antwort und jetzt lass ich es aktuell schleifen weil ich nicht so viel zeit habe. Für alles habe ich beweise bis auf für die Gegenstände wobei jetzt mit der Rückgabe des zurückgefordertem Gegenstands hab ich aufjedenfall die Bestätigung von AG das ich die Gegenstände damals erhalten habe und es meine sind. Konkret würde mich jetzt interessieren was so der schnellste und beste weg ist das ganze jetzt durchsetzen zu können wegen 200€ ist mir das ganze ehrlich gesagt zu blöd aber nach der Antwort von AG wo er mir sagt das es ein schäbiges verhalten von mir wäre, möchte ich einfach aus persönlichen Gründen das ganze durchsetzen.

In der Ausbildung wurde ich respektlos behandelt weshalb ich auch den Betrieb gewechselt habe das ganze war auch eine Rechtstreit da mein AG das nicht akzeptieren wollte und sogar sich geweigert hat die Kündigung der IHK zu übermitteln

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 6215x hilfreich)

Mal ganz dumm gefragt:
:???: Wenn es dir zu blöd wird - wozu sollten wir hier im Forum uns anstrengen?

Ansonsten: der schnellste und einfachste und im Übrigen einzige Weg ist das Arbeitsgericht.
Kostet dich praktisch nix und obendrein hilft dir ein Rechtspfleger, deine Anträge zu formulieren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go644365-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
wozu sollten wir hier im Forum uns anstrengen?

Nicht falsch verstehen ich bin euch sehr dankbar für die hilfe nur der Sachverhalt ist halt extrem unötig, es handelt sich lediglich um 200€ und jetzt ein Fass deswegen aufzumachen ist seiten AG lächerlich.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29873 Beiträge, 5367x hilfreich)

Zitat (von go644365-91):
es handelt sich lediglich um 200€ und jetzt ein Fass deswegen aufzumachen ist seiten AG lächerlich.
Das wirst du schon dem früheren AG überlassen müssen. Der Deckel des Fasses ist doch schon offen= er fordert zurück.
Also abwarten.
Die 200,- wären immerhin dein GELD als armer Azubi. Für den AG ist es Schreibkram/Prinzip.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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