Hallo zusammen,
ein Kollege hat in meinem Büro meine Pflanze, die ich seit 5 Jahren gehegt und gepflegt habe und welche über meine Bürowand rankt und wunderschön aussah in meinem Urlaub komplett abreißen und bis auf den Stamm runterschneiden lassen. Die Wand hat jetzt überall diese Flecken und ist völlig kahl. Doe Pflanze ist zerstört. Als ich aus dem Urlaub kam war ich zunächst sehr geschockt und verärgert. Auf die Frage was geschehen ist, sagte er nur meine Pflanze habe einen fachmännischen Rückschnitt erhalten.
Danke euch vorab für Rückmeldungen
P.S. Dieser Mensch st im Personalrat
-- Editiert von Moderator topic am 19. September 2023 15:22
Kollege macht meine Pflanze kaputt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Das entscheidet der Vorgesetzte.ZitatJetzt meine Frage.. stimmt es das diese Aktion ein Grund zur Abmahnung ist? :
ZitatJetzt meine Frage.. stimmt es das diese Aktion ein Grund zur Abmahnung ist? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu benatworten.
Diese Frage stellt man sinnigerweise dem einzigen, der sie beantworten kann ...
Zitatmeine Pflanze habe einen fachmännischen Rückschnitt erhalten. :
Und, stimmt das?
ZitatDie Wand hat jetzt überall diese Flecken :
Man hat also Eigentum des Arbeitgebers beschädigt.
Da könnte neben einer Abmahnung auch noch entsprechender Schadenersatz drohen.
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ZitatHallo zusammen, :
ein Kollege hat in meinem Büro meine Pflanze, die ich seit 5 Jahren gehegt und gepflegt habe und welche über meine Bürowand rankt und wunderschön aussah in meinem Urlaub komplett abreißen und bis auf den Stamm runterschneiden lassen. Die Wand hat jetzt überall diese Flecken und ist völlig kahl. Doe Pflanze ist zerstört.
Dass dein Büro nicht dein Wohnzimmer ist, ist dir aber schon bewusst?
ZitatDie Sache mit meiner Pflanze ist die Krönung. Jetzt meine Frage.. stimmt es das diese Aktion ein Grund zur Abmahnung ist? :
Ich würde sagen, nein.
-- Editiert von Moderator am 19. September 2023 15:24
ZitatIch würde sagen, nein. :
Ich sage klar: Ja. Geeignet an sich und objektiv auf alle Fälle. Frage nur, ob der Abteilungsleiter oder noch Höhere das erkennen und wollen. Und @kicki kann der GL nicht die Art der Sanktion vorschreiben - vll. würde man um eines fragwürdigen Friedens willen, lieber eine Ermahnung aussprechen als eine förmlichere Abmahnung.
Die Pflanze so zuzurichten, ist klar ein Übergriff des TL, Sachbeschädigung an fremdem Eigentum, im Grunde eine Aggression gegen @Kicki. Die Rechtfertigung 'Rückschnitt' lenkt bloß ab: nicht seine Aufgabe, kein Auftrag. Im Grunde sogar eine strafbare Handlung.
ZitatDie Pflanze so zuzurichten, ist klar ein Übergriff des TL, Sachbeschädigung an fremdem Eigentum, im Grunde eine Aggression gegen @Kicki. Die Rechtfertigung 'Rückschnitt' lenkt bloß ab: nicht seine Aufgabe, kein Auftrag. Im Grunde sogar eine strafbare Handlung. :
Möglicherweise hast du recht, ich würde an Stelle der TE allerdings schön die Füße stillhalten, denn wegen ihrer tollen Rankpflanze ist die Bürowand jetzt fleckig.
Liest sich für mich ebenfalls nach Sachbeschädigung.
-- Editiert von User am 16. September 2023 08:16
Zitatdenn wegen ihrer tollen Rankpflanze ist die Bürowand jetzt fleckig. :
Jetzt ist die Wand fleckig, weil diese TL sie radikal runtergeschnitten hat - bitte nicht Ursache und Wirkung verwechseln. Und im Übrigen kaum etwas, was nicht mit ein bisschen Wandfarbe zu ändern wäre.
Die 'Füße stillhalten' sollte @kicki, wenn sie gegen eine Ordnung verstoßen hätte, eine Vorgabe der GL für Büros, die eine solche Wandgestaltung ausschließen würde. Man mag belächeln, dass jemand so sehr an einer Pflanze hängt, man mag sich mokieren, dass ein Büro kein 'Wohnzimmer' sei - das ist doch alles unerheblich gegenüber dem Umstand, dass sich jemand mutwillig zerstörerisch daran vergeht.
Allerdings wundert mich, dass diese Zerstörung gegenüber anderen möglichen, wahrscheinlichen Fehlleistungen derart dominiert. Da sollte @kicki, aber wohl auch der Rest des Teams, ihre Aufmerksamkeit justieren, selbst wenn dieses Verhalten sich mehr oder minder nur gegen kicki richtet.
Es ist doch völlig wurscht, ob hier juristisch ein Grund für eine Abmahnung des Teamleiters vorliegt. Fakt ist, dass Kicki keinen Anspruch darauf hat, dass der Teamleiter abgemahnt wird. Fakt ist weiterhin, dass sie keinen Anspruch darauf hat, ihren Arbeitsplatz mit was immer privat auszugestalten. Mich wundert schon sehr, dass der Arbeitgeber das so lange geduldet hat. Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn irgendwann mal die offizielle Erlaubnis erteilt wurde, dort diese private Pflanzenzucht zu betreiben. Ob das Abholzen die angemessene Maßnahme war, das ist eine ganz andere Frage, weil die Pflanze ja nicht im Eigentum der Firma stand; ich hätte Kicki aufgefordert, das Teil zu entfernen. Wenn es allerdings fest verbunden mit der Wand war, müsste man auch über die Eigentumsverhältnisse insoweit nachdenken.
So, die anderen Probleme mit dem Teamleiter haben nichts mit dem Wildwuchs zu tun. Da klaffen offensichtlich die Vorstellungen. Wenn man meint, etwas nicht nach mündlicher Anweisung ausführen zu können, dann sichert man sich über Email ab, indem man um schriftliche (elektronische) Anweisung bittet, was auch immer wie ins System einzugeben ist.
Ob Kicki abschätzen kann, wie die Gesetzeslange so allgemein in ihren Job aussieht, das wage ich zu bezweifeln. Jedenfalls konnte sie das bei ihrer Pflanze nicht.
wirdwerden
Abmahnung kann des Betroffenen aussprechen.
Nach den Angaben im EP macht der Teamleiter alles als was verboten ist (Urkundenfälschung) und hält sich an keine betriebsinternen und rechtlichen Vorgaben. Und soll sollen dessen Vorgesetzte ihn wegen einen Pflanzenrückschnitt eine Abmahnung aussprechen? Das ist doch lächerlich, wenn das wahr ist was im EP vorgetragen wird dann könnte die Firma auch gleich die fristlose Kündigung aussprechen und eine Schadensersatzklage on-the-top drauflegen.
@Kiki119: War das wirklich deine Pflanze oder war das eventuell eine Pflanze der Firma die du nur gepflegt hast?
@gerd
Was du skizzierst, könnte noch kommen / notwendig werden, wenn die Vorwürfe offiziell würden. Und wird nicht einfacher dadurch, dass TL in der PV ist - da müssen Vorwürfe dienstlicher Art um so pingeliger belegt sein.
Diese Hochstufung des persönlichen Pflanzen-Desasters und die Nachrangigkeit der dienstlichen Verfehlungen des TL - so sie denn Bestand haben -, verstehe ich so, dass die dienstlichen Belange bisher eher sowas wie ein Gegrummel im Team sein könnte, das sich noch nicht Luft gemacht hat.
Im ärgsten Fall allerdings ist es bloß die einsame Wahrnehmung und Einschätzung von Kicki - und dann hätte sie ein dickes Problem. Hier wäre Führung gefragt.
Der Übergriff auf Kickis Pflanze dagegen ist jetzt wohl on the top. Natürlich liest der Vorwurf sich seltsam 'Rückschnitt einer Büropflanze' - aber der Kern darin ist Übergriff, Eigenmächtigkeit und wohl auch Aggression gegen Kicki und ihr Herzensprojekt, was dann eine ganz andere Einordnung bedeutet. Das wäre gar kein Thema, wenn es sich um eine dieser ungeliebten Büropflanzen handeln würde, wie sie vielfach vor sich hin darben und die allen nur lästig bis schnurz sind.
-- Editiert von User am 16. September 2023 12:01
ZitatJetzt ist die Wand fleckig, weil diese TL sie radikal runtergeschnitten hat :
Wie kommt an denn auf so eine absurder Theorie?
Die Wand ist selbstverständlich fleckig, weil Kicki119 es im Rahmen der Pflege zugelassen hat, das ihre Pflanze die Wand beflecken konnte und nichts unternommen hat, sie davon abzuhalten.
Der Rückschritt hat die von Kicki119 verursachten Schäden logischerweise nur sichtbar gemacht.
ZitatDnicht seine Aufgabe, kein Auftrag. :
Das weis man woher genau?
Wenn die Pflanze mit Erlaubnis des Arbeitsgebers dort im Büro steht, darf der Kollege sie nicht einfach ohne zu fragen zurückschneiden, damit macht er sich schadensersatzpflichtig. (Und über Sachbeschädigung könnte auch geredet werden, wenn das vorsätzlich erfolgte.)
Wenn die Pflanze nicht mit Erlaubnis des AG dort steht oder dieser seine Erlaubnis widerrufen oder geändert hat, muss dem Eigentümer der Sache Pflanze zumindest die Möglichkeit gegeben werden, seine Pflanze dort zu entfernen.
Alternativ kann der AG die Pflanze auch vorübergehend beiseite stellen, bis der AN sie abholt oder beschneidet.
Der grundsätzliche Schutz des Eigentums gilt auch für Privateigentum, das der Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz mitnimmt. Dieses darf weder einfach vernichtet, entsorgt oder beschädigt (beschnitten) werden.
(Ob das die Zimmerpflanze des AN ist, oder sein Fahrrad, das er im Büro aufbewahrt, ist völlig unerheblich. Zur Entfernung auffordern: klar. Eigenmächtig verändern, beschädigen, vernichten: nein.)
ja ich hatte die Erlaubnis des AGs und es war keine Pflanzenzucht sondern 1 PflanzeZitatoffizielle Erlaubnis erteilt wurde, dort diese private Pflanzenzucht zu betreiben. Ob das Abholzen die angemessene Maßnahme war, das ist eine ganz andere Frage, weil die Pflanze ja nicht im Eigentum der Firma stand; ich hätte Kicki :
Die Schilderung dient der Einschätzung des Menschen und seinem TunZitatDie Sache mit meiner Pflanze ist die Krönung. Jetzt meine Frage.. stimmt es das diese Aktion ein Grund zur Abmahnung ist? :
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