Hallo
Wenn im Mietvertrag steht das der Mieter die Kosten der Kleinrepaturen innerhalb der Mieträume über nehmen muss ,wenn der Betrag von 50 Euro zzgl.ges MwSt im Einzelfall nicht übersteigt und wenn innerhalb eines Jahre mehrere Kleinreparaturen ausgeführt werden,ist die Kostenübernahmepflicht auf ein Höchstbetrag von 320 Euro zzgl ges MwSt jedoch nicht mehr als 8% der Jahresmiete Gemäß Paragraph 4 Ziff.1 begrenzt.
Wäre es dann richtig das wenn z.b im März 22 eine Rechnung wegen einer Verstopfung in Höhe von 109 Euro sowie im Sep.22 eine Rechnung von 130 Euro als solches angesehen wird das es zusammen nicht die 320 übersteigt und auch nicht die 8% ,oder wäre es hier so da es zwei Rechnung für zwei verschiedene Sachen ist,dass dann jeweils die Übersteigen der 50,00 Euro wären,und dem nach es nicht dem Mieter in Rechnung gestellt werden dürfte ?
Kosten für Kleinrepaaturen
15. September 2023
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Frage vom 15. September 2023 | 19:02
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Kleinrepaaturen
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#1
Antwort vom 15. September 2023 | 19:15
Von
Status: Unbeschreiblich (114264 Beiträge, 38971x hilfreich)
Da müsste man dann mal den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen.
#2
Antwort vom 16. September 2023 | 07:45
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa müsste man dann mal den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen. :
Ich denke mal es ist lesen gemeint.
1 Der Mieter trägt die Kosten der Kleinreparaturen innerhalb der Mietwohnung,soweit sie einen Betrag von 50,00 Euro zzgl ges MwSt im Einzelfall nicht übersteigen.
Kleinreparaturen sind Maßnahmen zur Behebung von Schäden an mitvermieteten Anlagen und Einrichtungen innerhalb der Mieträume,wie Rollläden,Licht-Klingel Anlagen,Schlösser,Heizkörperventile,Öfen,Wasch und Abflussbecken, Thermen, und ähnliche Einrichtungen.
Werden innerhalb eines Jahres mehrere Kleinreparaturen ausgeführt,ist die Kostenübernahmepflicht auf einenHöchstbetrag von 320 Euro zzgl ges MwSt ,jedoch nicht mehr als 8% der Jahresmiete gemäß Paragraph 4 Ziff 1 begrenzt.
-- Editiert von User am 16. September 2023 07:48
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#3
Antwort vom 16. September 2023 | 10:09
Von
Status: Lehrling (1687 Beiträge, 271x hilfreich)
ZitatWenn im Mietvertrag steht das der Mieter die Kosten der Kleinrepaturen innerhalb der Mieträume über nehmen muss ,wenn der Betrag von 50 Euro zzgl.ges MwSt im Einzelfall nicht übersteigt :
Eine Kleinreparatur, die € 50,00 kosten soll, kann ich mir schlecht vorstellen. Das deckt gerade mal die Anfahrtskosten. Den Betrag hast Du zu niedrig angesetzt, nachträglich leider nicht ohne Einverständnis des Mieters zu korrigieren; und der Mieter wird nüchtern dazu nicht einwilligen..
-- Editiert von User am 16. September 2023 10:10
#4
Antwort vom 16. September 2023 | 12:01
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEine Kleinreparatur, die € 50,00 kosten soll, kann ich mir schlecht vorstellen. Das deckt gerade mal die Anfahrtskosten. Den Betrag hast Du zu niedrig angesetzt, nachträglich leider nicht ohne Einverständnis des Mieters zu korrigieren; und der Mieter wird nüchtern dazu nicht einwilligen :
Ähm ich bin der Mieter .Und mir ging es nicht darum ob niedrig oder so.Aber trotzdem danke
#5
Antwort vom 16. September 2023 | 13:44
Von
Status: Unbeschreiblich (46237 Beiträge, 16406x hilfreich)
Zitatoder wäre es hier so da es zwei Rechnung für zwei verschiedene Sachen ist,dass dann jeweils die Übersteigen der 50,00 Euro wären,und dem nach es nicht dem Mieter in Rechnung gestellt werden dürfte ? :
So ist es.
Die genannten Kosten sind daher vom Vermieter zu tagen, es sei denn der Vermieter kann das Verschulden des Mieters an den Schäden nachweisen.
#6
Antwort vom 16. September 2023 | 14:01
Von
Status: Unbeschreiblich (114264 Beiträge, 38971x hilfreich)
Zitatwäre es hier so da es zwei Rechnung für zwei verschiedene Sachen ist,dass dann jeweils die Übersteigen der 50,00 Euro wären,und dem nach es nicht dem Mieter in Rechnung gestellt werden dürfte ? :
Das wäre hier zutreffend.
#7
Antwort vom 16. September 2023 | 19:27
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen dank .
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