CRS? Austausch von Finanzkonteninformationen - Limits, Ausnahmen, keine Steuererklärung?

15. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
neuland-internet
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
CRS? Austausch von Finanzkonteninformationen - Limits, Ausnahmen, keine Steuererklärung?

Hallo,

ab dem 30.09. werden wohl weltweit Finanzkonteninformationen ausgetauscht. Mein Hirn brennt, da ich zu viele verschiedene Videos und Artikel gesehen/gelesen habe. Falls jemand eine schön zusammenfassende Quelle für mich hat, kann sie mir gerne nennen, da meine Quellen sich teilweise widersprechen oder von und für Juristen geschrieben sind.

Mich interessiert, was ein Otto-Normal-Bürger mit ausländischen Wurzeln oder einer mit Vermögen im Ausland nun alles beachten muss. Gibt es irgendeinen "Freibetrag", nach dem man eben gar nicht handeln muss, wenn dieser nicht überschritten wird?

In meinem Umfeld sind ein paar (russische und türkische, falls relevant) Freunde, mit denen wir darüber diskutierten, ob sie nun alle eine Strafverfolgung zu befürchten haben, da sie oder deren Eltern noch eine (vermietete oder unvermietete) Immobilie oder Rentenbezüge im Ausland haben.

Fall A:
Die Mutter meines Freundes ist in Deutschland Frührenterin wegen Erwerbsminderung, hat einer einen Minijob. Sie erhält wohl zusätzlich Rente in der Türkei (Rente des Vaters). "Rente des Vaters" gibt es wohl auch nur in der Türkei für alleinstehende Frauen, wenn deren Vater verstorben ist. Im Durschschnitt sind es wohl ca. umgerechnet 250 - 350 Euro pro Monat. Die Frau hat noch nie eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben. Müsste sie das nun tun oder bereits in der Vergangenheit schon getan haben oder fällt diese "Rente des Vaters" in irgendeinen Freibetrag? Die Rente geht auf ihr türkisches Konto ein. Von diesem Konto werden die Nebenkosten und Steuern der türkischen Immobilie finanziert, ein guter Teil bleibt aber übrig.

Fall B:
Der Vater eines anderen Freundes wiederum hat eine Immobilie in Russland, die er vermietet. Die Miete geht auf sein russisches Konto ein. Das Geld gibt er auch dort aus, wenn er in seiner Heimat ist. Müsste dieser Herr handeln? Eine Steuererklärung abgeben? Oder was genau?

Fall C:
Ein Deutsch-Türke ist neulich in die Türkei ausgewandert, war sein vorheriges Leben lang in Deutschland steuerpflichtig. In der Türkei hat er sich eine Immobilie gekauft. Seit seiner Auswanderung hat er praktisch (steuer)rechtlich mit Deutschland nichts mehr zu tun, oder? (Von den bis dato gezahlten Rentenbeiträgen abgesehen)

Generell: Gibt es irgendwelche Limits, ab denen man handeln muss oder muss wirklich wegen jedem Euro auf einem ausländischen Konto nun Steuererklärungen abgeben oder gar eine Selbstanzeige vor dem 30.09. erstatten?

Vielen Dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13309 Beiträge, 4286x hilfreich)

Hallo,

vorweg, es ist völlig egal, auf welchem Konto oder in welchem Land Geld vereinnahmt wird, oder wo/wofür das Geld ausgegeben wird. Es ist in der Regel in dem Land steuerpflichtig in dem man seinen Wohnsitz hat (Abweichungen kann es aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen geben, dann zahlt man aber meist schon in dem anderen Land).

Fall A: Die Rente ist imho in Deutschland voll steuerpflichtig.

Fall B: Mieteinnahmen sind in der Regel in dem Land steuerpflichtig in dem sich die Immobilie befindet (hier Russland), in Deutschland nur Progressionsvorbehalt.

Fall C: Abgesehen von dem Jahr der Auswanderung dürfte das richtig sein.
Richtig auswandern bedeutet aber, dass man wirklich keine Wohnung mehr in Deutschland hat (da gibt es so einige Fallen).

Zu den Freibeträgen fällt mir vor allem der Grundfreibetrag ein (so grob 10.000 Euro).

Stefan

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