Hallo,
vorletzten Montag ist mir ein Mahnbescheid vom Gericht ins Haus geflattert. Die darin aufgeführte Forderung hatte ich bereits am Samstag davor beglichen, die Zahlung hatte sich also wohl mit dem Mahnbescheid gekreuzt. (Die mit dem Mahnschreiben verbundenen Zinsen habe ich aber natürlich nicht überwiesen, da ich sie zu dem Zeitpunkt ja noch nicht kannte.)
Ich habe daraufhin den Gläubiger per Mail kontaktiert, und auf die Zahlung hingewiesen.
Eine Antwort habe ich nicht erhalten, stattdessen habe ich heute nun einen Vollstreckungsbescheid aus dem Briefkasten gezogen – erneut über die komplette Forderung.
Wie sollte ich jetzt vorgehen?
-- Editiert von User am 16. September 2023 06:33
Vollstreckungsbescheid trotz bezahlter Forderung
16. September 2023
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Frage vom 16. September 2023 | 06:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid trotz bezahlter Forderung
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#1
Antwort vom 16. September 2023 | 13:11
Von
Status: Unbeschreiblich (114695 Beiträge, 39030x hilfreich)
ZitatWie sollte ich jetzt vorgehen? :
Es wär sinnig, solche Dokumente auch mal zu lesen, dann da steht recht genau drauf, was man machen muss, wenn man nicht mit dem Inhalt einverstanden ist.
Zitatdie Zahlung hatte sich also wohl mit dem Mahnbescheid gekreuzt. :
Dann wären auch die Kosten des Mahnbescheides, Zinsen etc. zu tragen.
Das sollte man dann zeitnah machen.
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