Unterhalt / neue Ehe

17. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
L-Familie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt / neue Ehe

Hey
Vllt kann mir einer helfen
Mein Freund und ich leben zusammen und haben ein gemeinsames Kind. Wir heiraten nächsten Monat.
Er hat noch 4 weitere Kinder mit zwei Frauen ( mit denen war er aber nicht verheiratet).
Für alle 4 Kinder bezahlt er ein Teil Unterhalt (Berechnung erfolgte durch das Jugendamt)
Was ändert sich nach unsere Hochzeit?
Steigt sein Selbstbehalt ?
Werden wir mit ein berechnet?
Er verdient nicht viel. Und ich bin zurzeit noch im Erziehungsjahr und bekomme bürgergeld und mein Freund stockt sein Einkommen auch mit bürgergeld auf.

-- Editiert von Moderator topic am 17. September 2023 15:14

-- Thema wurde verschoben am 17. September 2023 15:14

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holperik
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von L-Familie):
Mein Freund und ich leben zusammen und haben ein gemeinsames Kind. Wir heiraten nächsten Monat.
Er hat noch 4 weitere Kinder mit zwei Frauen ( mit denen war er aber nicht verheiratet).
Für alle 4 Kinder bezahlt er ein Teil Unterhalt (Berechnung erfolgte durch das Jugendamt)
Was ändert sich nach unsere Hochzeit?

Das ist hier ein Arbeitsrecht Forum, auch wenn Ehe gewiss viel Arbeit bedeutet. :forum:
Und vielleicht noch ein Tipp: würde ich mir alles sehr, sehr gut überlegen.

-- Editiert von User am 17. September 2023 15:00

-- Editiert von User am 17. September 2023 15:00

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1305 Beiträge, 492x hilfreich)

Euer Kind Word mit eingerechnet. Das heisst der Anteil für die anderem Kinder sinkt.
Da er ja da auch Jetzt schon nicht voll leistungsfähig ist bleibt für dich von seinem Einkommen nichts übrig, egal ob Ehefrau oder nicht.
Besser wird eure Situation sicher nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114304 Beiträge, 38974x hilfreich)

Es kann auch gut sein, das die gut verdienenden Ehefrau ihrem Mann dann Unterhalt schuldet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(849 Beiträge, 244x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es kann auch gut sein, das die gut verdienenden Ehefrau ihrem Mann dann Unterhalt schuldet ...


Aber sicher nicht vom Bürgergeld.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37200 Beiträge, 13737x hilfreich)

5 Kinder und kann sie nicht unterhalten, na toll. Durch die Heirat ändert sich die Steuerklasse, d.h., es ist etwas mehr für alle Kinder da, schön. Es kann aber auch sein, dass sich der Selbstbehalt verringert, also er für die Kinder noch mehr leisten muss und dieser Selbstbehalt kann sich noch mehr verringern, wenn Du wieder arbeitest. Wie sich das auf die Subventionierung durch das JC auswirkt, muss man dann sehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114304 Beiträge, 38974x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Aber sicher nicht vom Bürgergeld.

Ich bin mal davon ausgegangen, dass das Karriereziel nicht "Bürgergeldempfänger" ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37200 Beiträge, 13737x hilfreich)

Harry, Dein Wort in Gottes Ohr. Aber wenn man schon mit Elterngelt Aufstocker wird (seufz), dann wird das Gehalt der glücklichen jungen Mutter ja auch nicht so sexy sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114304 Beiträge, 38974x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aber wenn man schon mit Elterngelt Aufstocker wird (seufz), dann wird das Gehalt der glücklichen jungen Mutter ja auch nicht so sexy sein.

Nö, aber man kann sich ja durchaus was besser bezahltes suchen, sich hocharbeiten ... schon im Interesses des eigen produzierten Kindes.
Gleiches gilt auch für den Vater.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1899 Beiträge, 1134x hilfreich)

Der Vater ist dazu sogar gesetzlich verpflichtet. WIe wahrscheinlich ein erfreulicher Karriereschub jetzt aber wirklich ist, kann sich jeder selbst ausmalen. Dasselbe gilt für den Bestand von Lebensgemeinschaft Nr. 3.

Unterstellen wir, dass die Berechnungen des Jugendamtes richtig waren. Unterstellen wir, dass die anderen vier Kinder bei deren Müttern wohnen, noch zur Schule gehen und nicht älter als 21 Jahre alt sind. Unterstellen wir, dass das fünfte Kind bei den letzten Berechnungen bereits berücksichtigt worden ist.

Dann ändert sich jedenfalls durch die Eheschließung nicht wirklich etwas. Neu ist dann zwar, dass der Vater seiner Ehefrau auch über den Betreuungsunterhalt hinaus zum Unterhalt verpflichtet ist. Diese Unterhaltsverpflichtung steht jedoch weit hinter den Verpflichtungen gegenüber den Kindern zurück und wid mangels Leistungsfähigkeit des Vaters sowieso nicht effektiv bedient.

Durch die Privilegierung bei der Einkommenssteuer geht das Netto-Einkommen des Vaters ja nun tendenziell nach oben. Dementsprechend könnte er auch ein paar Euro mehr an die Kinder zahlen, oder?

Wird an die anderen vier Kinder zumindest der Mindestunterhalt gezahlt? Wenn nicht, dann wäre ich besonders vorsichtig, was Neuberechnungen angeht. Möglicherweise kommt einer der beiden anderen Mütter, das jeweils zuständige Jugendamt oder das für die anderen vier Kinder jeweils zuständige Jobcenter auf die Idee, von dem Vater ungeachtet seines geringen Einkommens den vollen Mindestunterhalt zu verlangen. Dazu passend könnten diese insbesondere auf die Idee kommen, dass der Vater durch das Zusammenleben mit seiner Ehefrau gewisse Ersparnisse hat und dementsprechend sein Selbstbehalt reduziert werden kann. Im Übrigen wäre der Vater auf seine Obliegenheit zur Einkommenssteigerung hinzuweisen.

Wie hoch ist das monatliche Brutto des Vaters? Wie viele Stunden arbeitet er pro Woche? Über welche Ausbildung verfügt er? Wie viele Bewerbungen schreibt er monatlich?

0x Hilfreiche Antwort

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