Guten Tag zusammen,
über welchen Weg wird eine Schadensersatzforderung vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer eigentlich durchgeführt bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist?
Schicken die Arbeitgeber einfach eiskalt eine Rechnung oder geht das nur über eine Klage vor Gericht?
Kann ein guter Anwalt sowas abwenden für den Arbeitnehmer?
LG Crusherle
Wir wird eine Schadensersatzforderung eingefordert?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Zitatüber welchen Weg wird eine Schadensersatzforderung vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer eigentlich durchgeführt bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist? :
Über den Weg den der AG als am erfolgversprechendsten sieht.
ZitatSchicken die Arbeitgeber einfach eiskalt eine Rechnung oder geht das nur über eine Klage vor Gericht? :
Möglicherweise.
ZitatKann ein guter Anwalt sowas abwenden für den Arbeitnehmer? :
Manchmal hilft da auch ein grandioser Anwalt nichts ...
Und übrigens zahlt man den Anwalt im Arbeitsrecht stets selber (d. h. auch wenn man gewinnt).
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ZitatSchicken die Arbeitgeber einfach eiskalt eine Rechnung oder geht das nur über eine Klage vor Gericht? :
Kann ein guter Anwalt sowas abwenden für den Arbeitnehmer?
Der Arbeitsgeber wird Ihnen als erstes ein (eher kurzes) Schreiben schicken, in dem er seine Schadensersatzforderung darlegt und Sie unter Fristsetzung zur Zahlung einer Summer x auffordern wird. Wenn Sie darauf nicht reagieren oder die Forderung zurückweisen bleibt dem AG nur der Weg der Klage.
Ob der Anwalt besonders gut sein muss, um sowas abzuwenden, ist die Frage. Erstmal ist der AG in der Pflicht, seinen Anspruch zu beziffern und zu begründen-dass ist gar nicht so leicht.
-- Editiert von User am 18. September 2023 08:48
hier ein paar allgemeine Erläuterungen zu diesem Thema:
https://www.arbeitsrecht-karlsruhe.de/wenn-arbeitnehmer-kuendigungsfristen-nicht-einhalten/
... das ist Mal eine fundierte Darstellung des Risikos!
Mit Schadensersatz ist es also weithin nicht so weit her, es wäre denn, dass es einen entsprechenden Passus im AV gäbe.
Das sollte @cruscherle einigermaßen beruhigen ...
Sehe ich etwas anders. Ist letztlich eine Frage der sauberen Beweisführung, also der sorgfältigen Vorbereitung des Verfahrens.
wirdwerden
Mir ist diese "fundierte Darstellung", deutlich zu oberflächlich und weitaus zu kurz gedacht.
ZitatMit Schadensersatz ist es also weithin nicht so weit her, es wäre denn, dass es einen entsprechenden Passus im AV gäbe. :
Das würde es vereinfachen, aber so wie es dort geschrieben steht ist es schlicht falsch, was man sofort bemerkt, wenn man den vorherigen Satz mitberücksichtigt.
ZitatDas würde es vereinfachen, aber so wie es dort geschrieben steht ist es schlicht falsch, was man sofort bemerkt, wenn man den vorherigen Satz mitberücksichtigt. :
Was ist denn der vorherige Satz der berücksichtigt werden sollte?
Wichtig zu wissen ist das der AG einen konkreten bezifferbaren Schaden benennen muss. Ein Beispiel ist im Artikel genannt "Verzug im Projektgeschäft". Das wäre der Fall wenn der AG einen verbindlich zugesagten Termin durch die Vertragsverletzung des AN nicht einhalten kann. Aber auch hier müssen das allgemeine unternehmerische Risiko (AN-Ausfall durch Krankheit) und eine Schadensminderungspflicht des AG mit berücksichtigt werden.
Ich würde dem Mitforisten dennoch empfehlen mit dem AG das Gespräch mit dem Ziel eines AHV zu suchen.
ZitatWas ist denn der vorherige Satz der berücksichtigt werden sollte? :
Ich zitiere mal das Fazit:
Zitat:In vielen Fällen bleibt diese Vertragsverletzung finanziell folgenlos, weil ein Schaden durch den Arbeitgeber nicht begründbar sein wird. Nur wenn im Arbeitsvertrag eine wirksame Vertragsstrafe vereinbart ist, kann der Arbeitgeber eine Zahlung wegen der Vertragsverletzung verlangen.
Der rot markierte Satz ist so wie er dort steht schlicht falsch, denn siehe den in blau gehaltenen Satz mit wunderbar vielen Konjunktiven.
Der Arbeitgeber muss den Schaden nur beziffern und begründen können, dann steht ihm nicht nur Schadenersatz zu, sondern er wird ihn auch erfolgreich durchsetzen können.
Und das ist mitnichten ein Unterfangen ohne Aussicht auf Erfolg.
In vielen Fällen bleibt die Vertragsverletzung finanziell folgenlos, weil der finanzielle und zeitliche Aufwand für den Arbeitgeber schlicht in keiner Relation zum Schaden durch den Arbeitgeber steht.
Es rechnet sich nicht.
Es wäre aber trotzdem mehr als blauäugig sich auf eine "In aller Regel passiert nix, weil normalerweise können, oder wollen die nicht." Aussage berufen zu wollen.
-- Editiert von User am 18. September 2023 16:21
ZitatEs wäre aber trotzdem mehr als blauäugig sich auf eine "In aller Regel passiert nix, weil normalerweise können, oder wollen die nicht." Aussage berufen zu wollen. :
Oder halt sehr berechnend, es kommt halt auf die Umstände im Einzelfall an.
Ein 0815-Mitarbeiter mit mehreren Kollegen mit gleicher oder ähnlichen Funktion wird sich weniger Sorgen machen müssen als der kurzfristig nicht zu ersetzende Spezialist.
Mit sind aber auch keine Urteile bekannt in denen ein Mitarbeiter aus diesem Grund zu einem Schadensersatz verurteilt worden wären. Kennst Du hier Urteile?
Eine Vertragsverletzung bleibt eine Vertragsverletzung und ist ein Schaden per se, ob das nun Schadensersatz zur Folge hat oder nicht - das Mal vorab. Ich rede nicht dem Vertragsbruch das Wort.
Der Beitrag von Hofsäß+Partner hat den Verdienst, einmal genauer die Hürden darzustellen und eben auch sowas wie eine allg. Wahrscheinlichkeit, wieso das am Ende anscheinend so selten ist.
Er leistet damit mehr als diese sonstigen blassen Hinweise, dass ein vorzeitiger und ungerechtfertigter Ausstieg aus dem AV Schadensersatzforderungen nach sich ziehen könne.
Womit wir also in etwa bei der Diskussion wären 'ist das Glas halb voll oder halb leer'
Dass es in jedem Fall auf die konkreten Umstände ankommt, ist doch eh' klar.
Zitates wäre denn, dass es einen entsprechenden Passus im AV gäbe. :
Ein entsprechender Passus im AV ist nicht ml im Ansatz nötig, es reicht völlig aus, das der Schadenersatz im Gesetz geregelt ist.
ZitatMit sind aber auch keine Urteile bekannt in denen ein Mitarbeiter aus diesem Grund zu einem Schadensersatz verurteilt worden wären. :
Mir sind nur 2 Verfahren bekannt, da hat man sich - wie so oft - vergleichen, weil alle 3 Beteiligten deutlich erkennbar keine Lust auf das Verfahren hatten.
Ich sehe die Sache etwas differenzierter.
Wir haben einmal die große Fallgruppe, in welcher auch grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden durch eine Versicherung abgepuffert werden, sei es auf Arbeitgeber/ oder Arbeitnehmerseite, oder auf beiden Seiten. Wenn da Regress genommen wird, erscheinen diese Fälle nicht in den arbeitsrechtlichen Statistiken.
Dann haben wir die Fälle, in denen der Schaden relativ gering ist; dem Arbeitgeber das Ende der Beziehung zum Arbeitnehmer wichtiger ist als alles andere, denn auch die sorgfältige Vorbereitung/Führung eines solchen Verfahrens bindet ja wieder Mitarbeiter, die in der Zeit auch Umsatz bringen könnten. Anders ausgedrückt: es lohnt sich einfach nicht.
Und dann haben wir die Fälle, in denen es um wirklich etwas geht. Etwa bei Industriespionage, unberechtigter Mitnahme von Erfindungen, Patenten u.s.w. Ist gar nicht so selten, aber das sind in der Regel dann Fälle zwischen dem ehemaligen Arbeitgeber und dem neuen, evtl. mit dem ehemaligen Mitarbeiter als Zweitbeklagten. Gar nicht so selten. Erscheinen dann aber häufig in den Strafrechtsstatistiken. Oder werden nicht unbedingt in Deutschland ausgetragen bzw. nicht als arbeitsrechtliche Fälle erkannt.
Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass der Arbeitgeber schon nichts tun wird, weil man höre ja so selten von so Fällen.
wirdwerden
Es geht im TE darum, dass ein AN bei Kündigung die Frist nicht einhält und ob es dafür Schadenersatz für den AG gibt. ..aber trotzdem gute Posts..
ZitatEs geht im TE darum, dass ein AN bei Kündigung die Frist nicht einhält und ob es dafür Schadenersatz für den AG gibt. ..aber trotzdem gute Posts.. :
Und 98% der Antworten befassen sich genau damit.
Liebe Forengemeinde,
danke für die zahlreichen Antworten.
Ich werds wohl nur drauf ankommen lassen können und abwarten ob überhaupt was passiert.
Habt ihr noch eine Einschätzung wie hoch die Anwaltskosten dafür wären?
Ich denk ja auch wirtschaftlich und wenn der Arbeitgeber nur 1000-2000€ verlangen würde, denk ich mal lohnt sich kein Gang zum Anwalt zur Verteidigung oder?
LG Crusherle
ZitatHabt ihr noch eine Einschätzung wie hoch die Anwaltskosten dafür wären? :
Die richten sich nach dem Streitwert.
Zitatwenn der Arbeitgeber nur 1000-2000€ verlangen würde :
Abwarten und Tee trinken, ob überhaupt ...
Denn du solltest wissen - wenn du gelesen und verstanden hast -, dass der AG einen Schaden belegen und beziffern können muss; nur behaupten reicht nicht.
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