Wir wird eine Schadensersatzforderung eingefordert?

17. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Crusherle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wir wird eine Schadensersatzforderung eingefordert?

Guten Tag zusammen,

über welchen Weg wird eine Schadensersatzforderung vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer eigentlich durchgeführt bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist?

Schicken die Arbeitgeber einfach eiskalt eine Rechnung oder geht das nur über eine Klage vor Gericht?

Kann ein guter Anwalt sowas abwenden für den Arbeitnehmer?

LG Crusherle

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114640 Beiträge, 39024x hilfreich)

Zitat (von Crusherle):
über welchen Weg wird eine Schadensersatzforderung vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer eigentlich durchgeführt bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist?

Über den Weg den der AG als am erfolgversprechendsten sieht.



Zitat (von Crusherle):
Schicken die Arbeitgeber einfach eiskalt eine Rechnung oder geht das nur über eine Klage vor Gericht?

Möglicherweise.



Zitat (von Crusherle):
Kann ein guter Anwalt sowas abwenden für den Arbeitnehmer?

Manchmal hilft da auch ein grandioser Anwalt nichts ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32244 Beiträge, 17018x hilfreich)

Und übrigens zahlt man den Anwalt im Arbeitsrecht stets selber (d. h. auch wenn man gewinnt).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Holperik
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Crusherle):
Schicken die Arbeitgeber einfach eiskalt eine Rechnung oder geht das nur über eine Klage vor Gericht?

Kann ein guter Anwalt sowas abwenden für den Arbeitnehmer?


Der Arbeitsgeber wird Ihnen als erstes ein (eher kurzes) Schreiben schicken, in dem er seine Schadensersatzforderung darlegt und Sie unter Fristsetzung zur Zahlung einer Summer x auffordern wird. Wenn Sie darauf nicht reagieren oder die Forderung zurückweisen bleibt dem AG nur der Weg der Klage.

Ob der Anwalt besonders gut sein muss, um sowas abzuwenden, ist die Frage. Erstmal ist der AG in der Pflicht, seinen Anspruch zu beziffern und zu begründen-dass ist gar nicht so leicht.

-- Editiert von User am 18. September 2023 08:48

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#4
 Von 
Gerd61
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 61x hilfreich)

hier ein paar allgemeine Erläuterungen zu diesem Thema:

https://www.arbeitsrecht-karlsruhe.de/wenn-arbeitnehmer-kuendigungsfristen-nicht-einhalten/

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 6214x hilfreich)

... das ist Mal eine fundierte Darstellung des Risikos!
Mit Schadensersatz ist es also weithin nicht so weit her, es wäre denn, dass es einen entsprechenden Passus im AV gäbe.
Das sollte @cruscherle einigermaßen beruhigen ...

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37295 Beiträge, 13755x hilfreich)

Sehe ich etwas anders. Ist letztlich eine Frage der sauberen Beweisführung, also der sorgfältigen Vorbereitung des Verfahrens.

wirdwerden

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10502 Beiträge, 4167x hilfreich)

Mir ist diese "fundierte Darstellung", deutlich zu oberflächlich und weitaus zu kurz gedacht.

Zitat (von blaubär+):
Mit Schadensersatz ist es also weithin nicht so weit her, es wäre denn, dass es einen entsprechenden Passus im AV gäbe.

Das würde es vereinfachen, aber so wie es dort geschrieben steht ist es schlicht falsch, was man sofort bemerkt, wenn man den vorherigen Satz mitberücksichtigt.

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#8
 Von 
Gerd61
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das würde es vereinfachen, aber so wie es dort geschrieben steht ist es schlicht falsch, was man sofort bemerkt, wenn man den vorherigen Satz mitberücksichtigt.


Was ist denn der vorherige Satz der berücksichtigt werden sollte?

Wichtig zu wissen ist das der AG einen konkreten bezifferbaren Schaden benennen muss. Ein Beispiel ist im Artikel genannt "Verzug im Projektgeschäft". Das wäre der Fall wenn der AG einen verbindlich zugesagten Termin durch die Vertragsverletzung des AN nicht einhalten kann. Aber auch hier müssen das allgemeine unternehmerische Risiko (AN-Ausfall durch Krankheit) und eine Schadensminderungspflicht des AG mit berücksichtigt werden.

Ich würde dem Mitforisten dennoch empfehlen mit dem AG das Gespräch mit dem Ziel eines AHV zu suchen.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10502 Beiträge, 4167x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Was ist denn der vorherige Satz der berücksichtigt werden sollte?


Ich zitiere mal das Fazit:
Zitat:
In vielen Fällen bleibt diese Vertragsverletzung finanziell folgenlos, weil ein Schaden durch den Arbeitgeber nicht begründbar sein wird. Nur wenn im Arbeitsvertrag eine wirksame Vertragsstrafe vereinbart ist, kann der Arbeitgeber eine Zahlung wegen der Vertragsverletzung verlangen.

Der rot markierte Satz ist so wie er dort steht schlicht falsch, denn siehe den in blau gehaltenen Satz mit wunderbar vielen Konjunktiven.
Der Arbeitgeber muss den Schaden nur beziffern und begründen können, dann steht ihm nicht nur Schadenersatz zu, sondern er wird ihn auch erfolgreich durchsetzen können.
Und das ist mitnichten ein Unterfangen ohne Aussicht auf Erfolg.
In vielen Fällen bleibt die Vertragsverletzung finanziell folgenlos, weil der finanzielle und zeitliche Aufwand für den Arbeitgeber schlicht in keiner Relation zum Schaden durch den Arbeitgeber steht.
Es rechnet sich nicht.

Es wäre aber trotzdem mehr als blauäugig sich auf eine "In aller Regel passiert nix, weil normalerweise können, oder wollen die nicht." Aussage berufen zu wollen.



-- Editiert von User am 18. September 2023 16:21

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#10
 Von 
Gerd61
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es wäre aber trotzdem mehr als blauäugig sich auf eine "In aller Regel passiert nix, weil normalerweise können, oder wollen die nicht." Aussage berufen zu wollen.


Oder halt sehr berechnend, es kommt halt auf die Umstände im Einzelfall an.

Ein 0815-Mitarbeiter mit mehreren Kollegen mit gleicher oder ähnlichen Funktion wird sich weniger Sorgen machen müssen als der kurzfristig nicht zu ersetzende Spezialist.

Mit sind aber auch keine Urteile bekannt in denen ein Mitarbeiter aus diesem Grund zu einem Schadensersatz verurteilt worden wären. Kennst Du hier Urteile?

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 6214x hilfreich)

Eine Vertragsverletzung bleibt eine Vertragsverletzung und ist ein Schaden per se, ob das nun Schadensersatz zur Folge hat oder nicht - das Mal vorab. Ich rede nicht dem Vertragsbruch das Wort.

Der Beitrag von Hofsäß+Partner hat den Verdienst, einmal genauer die Hürden darzustellen und eben auch sowas wie eine allg. Wahrscheinlichkeit, wieso das am Ende anscheinend so selten ist.
Er leistet damit mehr als diese sonstigen blassen Hinweise, dass ein vorzeitiger und ungerechtfertigter Ausstieg aus dem AV Schadensersatzforderungen nach sich ziehen könne.

Womit wir also in etwa bei der Diskussion wären 'ist das Glas halb voll oder halb leer'
Dass es in jedem Fall auf die konkreten Umstände ankommt, ist doch eh' klar.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114640 Beiträge, 39024x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
es wäre denn, dass es einen entsprechenden Passus im AV gäbe.

Ein entsprechender Passus im AV ist nicht ml im Ansatz nötig, es reicht völlig aus, das der Schadenersatz im Gesetz geregelt ist.



Zitat (von Gerd61):
Mit sind aber auch keine Urteile bekannt in denen ein Mitarbeiter aus diesem Grund zu einem Schadensersatz verurteilt worden wären.

Mir sind nur 2 Verfahren bekannt, da hat man sich - wie so oft - vergleichen, weil alle 3 Beteiligten deutlich erkennbar keine Lust auf das Verfahren hatten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37295 Beiträge, 13755x hilfreich)

Ich sehe die Sache etwas differenzierter.

Wir haben einmal die große Fallgruppe, in welcher auch grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden durch eine Versicherung abgepuffert werden, sei es auf Arbeitgeber/ oder Arbeitnehmerseite, oder auf beiden Seiten. Wenn da Regress genommen wird, erscheinen diese Fälle nicht in den arbeitsrechtlichen Statistiken.

Dann haben wir die Fälle, in denen der Schaden relativ gering ist; dem Arbeitgeber das Ende der Beziehung zum Arbeitnehmer wichtiger ist als alles andere, denn auch die sorgfältige Vorbereitung/Führung eines solchen Verfahrens bindet ja wieder Mitarbeiter, die in der Zeit auch Umsatz bringen könnten. Anders ausgedrückt: es lohnt sich einfach nicht.

Und dann haben wir die Fälle, in denen es um wirklich etwas geht. Etwa bei Industriespionage, unberechtigter Mitnahme von Erfindungen, Patenten u.s.w. Ist gar nicht so selten, aber das sind in der Regel dann Fälle zwischen dem ehemaligen Arbeitgeber und dem neuen, evtl. mit dem ehemaligen Mitarbeiter als Zweitbeklagten. Gar nicht so selten. Erscheinen dann aber häufig in den Strafrechtsstatistiken. Oder werden nicht unbedingt in Deutschland ausgetragen bzw. nicht als arbeitsrechtliche Fälle erkannt.

Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass der Arbeitgeber schon nichts tun wird, weil man höre ja so selten von so Fällen.

wirdwerden





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#14
 Von 
Bamboooo
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht im TE darum, dass ein AN bei Kündigung die Frist nicht einhält und ob es dafür Schadenersatz für den AG gibt. ..aber trotzdem gute Posts..

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10502 Beiträge, 4167x hilfreich)

Zitat (von Bamboooo):
Es geht im TE darum, dass ein AN bei Kündigung die Frist nicht einhält und ob es dafür Schadenersatz für den AG gibt. ..aber trotzdem gute Posts..


Und 98% der Antworten befassen sich genau damit.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Crusherle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Forengemeinde,

danke für die zahlreichen Antworten.
Ich werds wohl nur drauf ankommen lassen können und abwarten ob überhaupt was passiert.

Habt ihr noch eine Einschätzung wie hoch die Anwaltskosten dafür wären?

Ich denk ja auch wirtschaftlich und wenn der Arbeitgeber nur 1000-2000€ verlangen würde, denk ich mal lohnt sich kein Gang zum Anwalt zur Verteidigung oder?

LG Crusherle

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114640 Beiträge, 39024x hilfreich)

Zitat (von Crusherle):
Habt ihr noch eine Einschätzung wie hoch die Anwaltskosten dafür wären?

Die richten sich nach dem Streitwert.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 6214x hilfreich)

Zitat (von Crusherle):
wenn der Arbeitgeber nur 1000-2000€ verlangen würde

Abwarten und Tee trinken, ob überhaupt ...
Denn du solltest wissen - wenn du gelesen und verstanden hast -, dass der AG einen Schaden belegen und beziffern können muss; nur behaupten reicht nicht.
Anwalt kostet nicht nur dein Geld, Anwalt macht auch nur Sinn, wenn du einen klaren Auftrag für ihn hast - vorsorglich und im gegenwärtigen Stadium eher sinnfrei.

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