Bodenfliesen locker/ Badezimmer Instandsetzung vor Einzug

18. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
MI.NE81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bodenfliesen locker/ Badezimmer Instandsetzung vor Einzug

Hallo zusammen,

Wenn Person A kurzfristig eine Wohnung anmieten kann, aber vor Vertragsunterzeichnung feststellt, dass im Bad die meisten Bodenfliesen locker sind das Waschbecken und ein paar andere Dinge beschädigt sind, wie kann Person A sicherstellen, dass der Vermieter diese Mängel behebt? Sollte man das schriftlich im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll festhalten? Und sollte es vor dem Einzug sein, oder kann die Instandsetzung auch zeitnah nach dem Einzug von Person A gemacht werden!?

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29703 Beiträge, 5346x hilfreich)

Zitat (von MI.NE81):
wie kann Person A sicherstellen,
Mir ist keine 100%ige Sicherheit bekannt.
Zitat (von MI.NE81):
Sollte man das schriftlich im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll festhalten?
Kann man machen, ist aber nicht sicher und ist dann uU Mieter mit klappernden Fliesen usw.
Zitat (von MI.NE81):
Und sollte es vor dem Einzug sein, oder kann die Instandsetzung auch zeitnah nach dem Einzug von Person A gemacht werden!?
Vorher wäre besser für A. Zeitnah nach dem Einzug ist möglich. Oder nie... passiert auch häufig.

Was sagt denn JETZT der Vermieter dazu? Erkennt er diese Punkte als Mängel an und ist er gewillt, sie zu beseitigen?

p.s.
fast alle Bodenfliesen locker---> das deutet auf mehr als das hin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114325 Beiträge, 38977x hilfreich)

Zitat (von MI.NE81):
wie kann Person A sicherstellen, dass der Vermieter diese Mängel behebt?

Gar nicht.



Zitat (von MI.NE81):
Sollte man das schriftlich im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll festhalten?

Besser im Mietvertrag.



Zitat (von MI.NE81):
Und sollte es vor dem Einzug sein, oder kann die Instandsetzung auch zeitnah nach dem Einzug von Person A gemacht werden!?

Einen einigermaßen kompetenten Handwerker wird man ohne gute Beziehungen wohl nicht vor 2024 bekommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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