Hallo Zusammen,
bei meiner Cousine läuft ein Steuerstrafverfahren.
Das Finanzamt bittet um geänderte Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen.
Ich habe dann ein Steuerbüro beauftragt die Steuernachberechnung zu machen.
Die Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen sind bald fertig.
Es wurden aber vorher noch die Einnahmen-Überschussrechnung und Buchführung gemacht welches dann in Rechnung gestellt wurde.
Angekündigt wurde dann noch eine Rechnung für das Steuerstrafverfahren.
Laut Aussage vom Steuerbüro: „Das ist ein gesonderter Auftrag der auch gesondert abgerechnet wird. Hierunter fällt u.a. die Kommunikation mit dem Finanzamt sowie alle mit dem Steuerstrafverfahren zusammenhängenden Tätigkeiten.".
Mir kommt das alles sehr merkwürdig vor. Ich weiß nicht ob das Steuerbüro alles rechtens macht.
Ok, ich nehme an das man für die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung eine Einnahmen-Überschussrechnung und Buchführung braucht um diese zu erstellen, oder?
Jetzt aber die für uns wichtige Frage:
Das Steuerbüro will eine Rechnung für das Steuerstrafverfahren haben. Welches wohl nicht unbedeutend ist da gesagt wurde das da viel Zeit investiert wurde.
Es wurde aber darüber in keinster Weise vorher besprochen das dass gemacht wird, auch keine Preise genannt.
Ein gesonderter Auftrag wurde nicht erteilt.
In der Mandatsvereinbarung steht folgendes: „Aufgabenstellung
Die Auftragnehmerin übernimmt die privaten Steuererklärungen des
Auftraggebers, sowie die Prüfung der dazugehörigen Steuerbescheide, die
Führung von Einspruchsverfahren und Kommunikation mit den
Finanzbehörden. Die Beauftragung gilt bis zum Widerruf der Vereinbarung
oder der Mandatsniederlegung auch für die dem Auftrag folgenden Jahre."
Sind mit diesem Wortlaut die Leistungen für das Steuerstrafverfahren abgedeckt?
Ist das Vorgehen des Steuerbüros so korrekt?
Über eure Meinungen würden wir uns sehr freuen.
-- Editiert von User am 18. September 2023 17:20
Arbeitet Steuerberater/Büro korrekt?
18. September 2023
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Frage vom 18. September 2023 | 17:19
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 17x hilfreich)
Arbeitet Steuerberater/Büro korrekt?
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#1
Antwort vom 18. September 2023 | 17:35
Von
Status: Master (4449 Beiträge, 1064x hilfreich)
ZitatOk, ich nehme an das man für die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung eine Einnahmen-Überschussrechnung und Buchführung braucht um diese zu erstellen, oder? :
Ja.
ZitatIst das Vorgehen des Steuerbüros so korrekt? :
M.E. ja.
Wenn Sie sich beim Friseur hinsetzen und eine Leistung bestellen, sollten Sie vorab auch nach dem Preis fragen, um keine Überraschungen zu erleben.
#2
Antwort vom 18. September 2023 | 22:53
Von
Status: Unbeschreiblich (114341 Beiträge, 38981x hilfreich)
ZitatDas Steuerbüro will eine Rechnung für das Steuerstrafverfahren haben. :
Nö. will es nicht.
ZitatOk, ich nehme an das man für die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung eine Einnahmen-Überschussrechnung und Buchführung braucht um diese zu erstellen :
Es wäre in sofern günstig, als das Gegenteil davon die Schätzung wäre - und ich habe noch kein Finanzamt erlebt, das zu seinen Ungunsten geschätzt hat.
ZitatEs wurde aber darüber in keinster Weise vorher besprochen das dass gemacht wird, :
Vermutlich war man der Ansicht, das man Selbstverständlichkeiten nicht noch mal extra besprochen werden müssten?
ZitatEin gesonderter Auftrag wurde nicht erteilt. :
Wenn der Universalauftrag erteilt wurde, reicht das aus.
Zitatdie Führung von Einspruchsverfahren und Kommunikation mit den Finanzbehörden. :
Zitatauch keine Preise genannt. :
Sofern nur die gesetzlich festgelegten Posten und Vergütungen berechnet werden, müssen diese nicht nochmals erwähnt werden.
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#3
Antwort vom 19. September 2023 | 09:20
Von
Status: Student (2217 Beiträge, 592x hilfreich)
Das ist nicht das Steuerstrafverfahren, sondern das ganz "normale" Besteuerungsverfahren! Die jetzt festgesetzte Steuer ist ja die richtige Steuer und kene Strafe!ZitatDas Finanzamt bittet um geänderte Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen. :
Ich habe dann ein Steuerbüro beauftragt die Steuernachberechnung zu machen.
Die Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen sind bald fertig.
Es wurden aber vorher noch die Einnahmen-Überschussrechnung und Buchführung gemacht welches dann in Rechnung gestellt wurde.
Was parallel, aber absolut unabhängig davon läuft, ist das Strafverfahren. Hier findet die Kommunikation mit einer ganz anderen Stelle (BuStra), ggf. sogar mit einem ganz anderen FA statt!
Soweit man die Kommunikation mit der BuStra -oder auch SteuFa, soweit diese involviert ist- nicht selber macht oder einen RA beauftragt hat, steht dem StB hierfür natürlich ein entsprechendes Entgelt zu.
taxpert
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