Arbeitet Steuerberater/Büro korrekt?

18. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 17x hilfreich)
Arbeitet Steuerberater/Büro korrekt?

Hallo Zusammen,
bei meiner Cousine läuft ein Steuerstrafverfahren.
Das Finanzamt bittet um geänderte Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen.
Ich habe dann ein Steuerbüro beauftragt die Steuernachberechnung zu machen.
Die Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen sind bald fertig.
Es wurden aber vorher noch die Einnahmen-Überschussrechnung und Buchführung gemacht welches dann in Rechnung gestellt wurde.

Angekündigt wurde dann noch eine Rechnung für das Steuerstrafverfahren.
Laut Aussage vom Steuerbüro: „Das ist ein gesonderter Auftrag der auch gesondert abgerechnet wird. Hierunter fällt u.a. die Kommunikation mit dem Finanzamt sowie alle mit dem Steuerstrafverfahren zusammenhängenden Tätigkeiten.".

Mir kommt das alles sehr merkwürdig vor. Ich weiß nicht ob das Steuerbüro alles rechtens macht.
Ok, ich nehme an das man für die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung eine Einnahmen-Überschussrechnung und Buchführung braucht um diese zu erstellen, oder?

Jetzt aber die für uns wichtige Frage:
Das Steuerbüro will eine Rechnung für das Steuerstrafverfahren haben. Welches wohl nicht unbedeutend ist da gesagt wurde das da viel Zeit investiert wurde.
Es wurde aber darüber in keinster Weise vorher besprochen das dass gemacht wird, auch keine Preise genannt.
Ein gesonderter Auftrag wurde nicht erteilt.

In der Mandatsvereinbarung steht folgendes: „Aufgabenstellung
Die Auftragnehmerin übernimmt die privaten Steuererklärungen des
Auftraggebers, sowie die Prüfung der dazugehörigen Steuerbescheide, die
Führung von Einspruchsverfahren und Kommunikation mit den
Finanzbehörden. Die Beauftragung gilt bis zum Widerruf der Vereinbarung
oder der Mandatsniederlegung auch für die dem Auftrag folgenden Jahre."

Sind mit diesem Wortlaut die Leistungen für das Steuerstrafverfahren abgedeckt?

Ist das Vorgehen des Steuerbüros so korrekt?
Über eure Meinungen würden wir uns sehr freuen.


-- Editiert von User am 18. September 2023 17:20

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4449 Beiträge, 1064x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Ok, ich nehme an das man für die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung eine Einnahmen-Überschussrechnung und Buchführung braucht um diese zu erstellen, oder?

Ja.

Zitat (von Primax750):
Ist das Vorgehen des Steuerbüros so korrekt?

M.E. ja.
Wenn Sie sich beim Friseur hinsetzen und eine Leistung bestellen, sollten Sie vorab auch nach dem Preis fragen, um keine Überraschungen zu erleben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114341 Beiträge, 38981x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Das Steuerbüro will eine Rechnung für das Steuerstrafverfahren haben.

Nö. will es nicht.



Zitat (von Primax750):
Ok, ich nehme an das man für die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung eine Einnahmen-Überschussrechnung und Buchführung braucht um diese zu erstellen

Es wäre in sofern günstig, als das Gegenteil davon die Schätzung wäre - und ich habe noch kein Finanzamt erlebt, das zu seinen Ungunsten geschätzt hat.



Zitat (von Primax750):
Es wurde aber darüber in keinster Weise vorher besprochen das dass gemacht wird,

Vermutlich war man der Ansicht, das man Selbstverständlichkeiten nicht noch mal extra besprochen werden müssten?



Zitat (von Primax750):
Ein gesonderter Auftrag wurde nicht erteilt.

Wenn der Universalauftrag erteilt wurde, reicht das aus.
Zitat (von Primax750):
die Führung von Einspruchsverfahren und Kommunikation mit den Finanzbehörden.




Zitat (von Primax750):
auch keine Preise genannt.

Sofern nur die gesetzlich festgelegten Posten und Vergütungen berechnet werden, müssen diese nicht nochmals erwähnt werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2217 Beiträge, 592x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Das Finanzamt bittet um geänderte Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen.
Ich habe dann ein Steuerbüro beauftragt die Steuernachberechnung zu machen.
Die Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen sind bald fertig.
Es wurden aber vorher noch die Einnahmen-Überschussrechnung und Buchführung gemacht welches dann in Rechnung gestellt wurde.
Das ist nicht das Steuerstrafverfahren, sondern das ganz "normale" Besteuerungsverfahren! Die jetzt festgesetzte Steuer ist ja die richtige Steuer und kene Strafe!

Was parallel, aber absolut unabhängig davon läuft, ist das Strafverfahren. Hier findet die Kommunikation mit einer ganz anderen Stelle (BuStra), ggf. sogar mit einem ganz anderen FA statt!

Soweit man die Kommunikation mit der BuStra -oder auch SteuFa, soweit diese involviert ist- nicht selber macht oder einen RA beauftragt hat, steht dem StB hierfür natürlich ein entsprechendes Entgelt zu.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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