Wie lange darf Ex-Vermieter NK-Abrechnung hinauszögern?

18. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 37x hilfreich)
Wie lange darf Ex-Vermieter NK-Abrechnung hinauszögern?

Situation: Nebenkostenzyklus ist Ende Februar. Mieter verstirbt im Mai 2022. Unmittelbar im Anschluss (auch Mai) kommt die NK-Abrechnung mit offener Nachzahlung die auch umgehend bezahlt wurde. Die Wohnung muss noch bis August weiter gemietet werden.
Jetzt, im September 2023, also über 1 Jahr später und halbes Jahr nach Zyklus gibt es noch immer keine Abrechnung. Da ja von Mai bis August nicht geheizt wurde, sollte es eine Rückerstattung geben, was dann auch schon ein Motiv für eine Verzögerung wäre.
Wie lang darf sich der Ex-Vermieter Zeit lassen, die NK-Abrechnung zu erstellen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3936 Beiträge, 458x hilfreich)

Wurde dem Ex-Vermieter denn 1) ein Erbschein zur Verfügung gestellt und b) eine Adresse, wo die Abrechnung hin versandt werden soll? Im übrigen kann er sich noch Zeit lassen bis Ende Febr. 2024

Der Zyklus ist ja vom 01.03. des einen Jahrs bis zum 28./29.02 des darauf folgenden Jahres. Heißt also ab dem 01.03.23 kann er abrechnen und bis zum 28.02.24 muss er abgerechnet haben.


-- Editiert von User am 18. September 2023 18:38

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 37x hilfreich)

Die Abrechnung 2022 kam ohne Erbschein zu meiner Adresse ;)
Aber dann werden wir wohl noch bis nächstes Jahr warten müssen :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3936 Beiträge, 458x hilfreich)

Zitat (von MC.Iglo):
Die Abrechnung 2022 kam ohne Erbschein zu meiner Adresse


22 du meintest wohl die Abrechnug 21? Musstet ihr da nachzahlen?

Zitat (von MC.Iglo):
Aber dann werden wir wohl noch bis nächstes Jahr warten müssen


Gut möglich. Wann habt ihr die 21ger denn bekommen? (Datumstechnisch)

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