Guten Tag, ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.
Folgende Gegebenheit:
Ich bin geschieden, habe einen erwachsenen Sohn.
Meine neue Partnerin hat zwei Kinder (10 und 7).
Wir wollen heiraten. Ich weiß, dass bei einem gemeinsamen Haus nur die eigenen Kinder erben können. Was ist denn, wenn ich sterbe? Erhält dann meine Frau die Hälfte meiner Haushälfte? Und mein Sohn quasi dann ein Viertel des Hauses? Und umgekehrt genauso? Und wenn wir beide sterben, erhalten ihre Kinder eine Hälfte gemeinsam und mein Sohn meine Hälfte? Liege ich da richtig? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Freundliche Grüße, Davidino
Frage zu Erbrecht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ZitatIch bin geschieden, habe einen erwachsenen Sohn. :
Meine neue Partnerin hat zwei Kinder (10 und 7).
Wir wollen heiraten. Ich weiß, dass bei einem gemeinsamen Haus nur die eigenen Kinder erben können.
Das ist nicht richtig. Es gilt "Testierfreiheit", der Miteigentümer einer Immobilie kann seinen Eigentumsanteil daran nach seinem Belieben jedermann vererben. Dazu muss er nur ein Testament aufsetzen, wenn die Leute, die erben sollen, nicht sowieso schon seine gesetzlichen Erben sind.
Zitat:Was ist denn, wenn ich sterbe? Erhält dann meine Frau die Hälfte meiner Haushälfte?
Ohne Testament werden der Eigentumsanteil am Haus zur Hälfte an die Ehefrau und zur anderen Hälfte an die leiblichen Kinder vererbt.
Das heißt: wenn der Erblasser 50% Eigentum am Haus hatte, erbt seine Ehefrau die Hälfte davon, also 25%, und der Sohn ebenfalls 25%. Die Ehefrau hat dann anschließend 50% Alleineigentum am Haus und weitere 25% als Teil der Erbengemeinschaft "Ehefrau & Sohn".
Wenn es ein Testament gibt, das eine andere Regelung enthält, dann gilt diese. Und die Ehefrau und der Sohn haben jeweils Anspruch auf ihr Pflichtteil. Das beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld.
Es müsste dann der Erbe, der die 50% Eigentumsanteil vom Erblasser erbt, der Ehefrau (Witwe) und dem Sohn jeweils 12,5% des aktuellen Zeitwertes des Hauses auszahlen. Das Haus hat dann zwei Eigentümer - a) die Ehefrau (Witwe) mit 50% und b) den/die im Testament bestimmten Erben, ebenfalls zu 50%.
Zitat:Und wenn wir beide sterben
Kommt es darauf an, wer zuerst gestorben ist.
Die gesetzliche Erbregelung ist hier immer:
Der Ehegatte des Verstorbenen erbt 50%, die leiblichen Kinder des Verstorbenen erben gemeinsam die anderen 50%.
Gibt es ein Testament, das etwas anderes bestimmt, gibt es "nur" den Pflichttteilsanspruch, wie gesagt aber in Geld. Nicht in einem Anteil an der Immobilie. Der Pflichtteilsanspruch besteht ggf. gegen die Erben.
Nun lassen wir mal erst die Ehefrau sterben. Ihr gehören 50% vom Haus. Kein Testament.
Es erben: der Ehemann (Witwer) 50% dieser Haushälfte. Die beiden leiblichen Kinder der Ehefrau zusammen die anderen 50%. Der leibliche Sohn des Ehemannes: gar nichts, weil er nicht mit der Erblasserin verwandt ist.
Das Haus gehört anschließend zu 50% dem Ehemann, das war ja vorher auch schon so. Die übrigen 50% gehören der Erbengemeinschaft "Ehemann (eine Hälfte) & leibliche Kinder der Verstorbenen (andere Hälfte)".
Dem Ehemann gehören anschließend also 75% des Hauses, den leiblichen Kindern seiner verstorbenen Ehefrau je 12,5%. Die sind dafür aber alle eine Erbengemeinschaft. (Wollte jetzt eines der Kinder seine 12,5% an irgendwen verkaufen, müsste die Erbengemeinschaft erst aufgelöst werden.)
Haben Sie herzlichen Dank für die Antwort. Ich möchte gerne ganz sicher gehen und folgendes noch erfragen:
Nehmen wir an, meine Frau würden versterben, dann gehört mir das Haus zu 75% und zu 25% ihren Kindern. Was passiert, wenn ich dann versterbe? Erbt dann, wenn kein Testament vorliegt, mein Sohn die 75% und die Kinder meiner Partnerin 25%? Wenn dies so wäre, dann müsste ein Testament vereinbart werden, weil ich das so nicht wollen würde.
Und was ich mich auch frage: wenn meine Partnerin verstirbt, ich diese 75 % besitze, dürfte ich dann ohne die Zustimmung meiner Bonus-Kinder das Haus bspw. nicht verkaufen? Könnten ihre Kinder darauf bestehen, dass ich ausziehe? Das sind Fragen, die ich mir stelle und mir sehr wichtig sind, weil davon abhängt, ob ich mit ihr eine gemeinsame Immobilie finanzieren werde.
Recht herzlichen Dank.
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ZitatNehmen wir an, meine Frau würden versterben, dann gehört mir das Haus zu 75% und zu 25% ihren Kindern. Was passiert, wenn ich dann versterbe? Erbt dann, wenn kein Testament vorliegt, mein Sohn die 75% und die Kinder meiner Partnerin 25%? :
Dein Sohn erbt deine 75%, richtig.
Die Kinder deiner Frau erben von dir gar nichts. Die 25% gehören ihnen ja schon vorher.
Zitatwenn meine Partnerin verstirbt, ich diese 75 % besitze, dürfte ich dann ohne die Zustimmung meiner Bonus-Kinder das Haus bspw. nicht verkaufen? :
Genau. Denn auch ihnen gehört das Haus anteilig.
ZitatKönnten ihre Kinder darauf bestehen, dass ich ausziehe? :
Si einfach nicht. Aber sie hätten Anrecht auf Nutzungsentschädigung für ihre 25%
Wenn das Haus noch nicht abbezahlt ist beim Ableben deiner Frau, dann erben ihre Kinder aber auch 50% des Darlehensanteils (Schulden) deiner Frau. (Was dann auch wiederum 25% der Restschuld beträgt). In vielen Familien wird das gegeneinander aufgerechnet und endet dann für beide Seiten bei +/- 0
(Also du zahlst das ganze Darlehen ab, die Kinder verzichten auf ihre Nutzungsentschädigung)
-- Editiert von User am 19. September 2023 09:51
ZitatErbt dann, wenn kein Testament vorliegt, mein Sohn die 75% und die Kinder meiner Partnerin 25%? Wenn dies so wäre, dann müsste ein Testament vereinbart werden, weil ich das so nicht wollen würde. :
Welche Regelung würdest du denn bevorzugen?
ZitatWelche Regelung würdest du denn bevorzugen? :
Nun, es handelt sich dabei um ein Haus, das meiner Partnerin bereits gehört. Es ist das Haus ihrer Großeltern. Sie zahlt bereits ab. Sie würde, wenn wir heiraten, mich ins Grundbuch mitaufnehmen. Ich habe das bereits schon mal durchgemacht, über 20 Jahre in ein Haus investiert, alles bezahlt usw, auch die Hypothek, ohne, dass es mir gehörte. Bis sich meine Ex-Frau von mir getrennt hatte. Ich werde das kein zweites Mal mitmachen - daher der Eintrag ins Grundbuch, wenn wir heiraten werden. Ich möchte aber auch nicht, dass im Fall, dass sie stirbt, ihre Kinder mit 25% des Hauses ihrer Familie abgespeist werden, sondern mein Sohn, der von meiner Ex-Frau ein großes Haus erbt, nur beteiligt wird. Aber so wie es ausschaut, muss das testamentarisch vorher geklärt werden.
Merci für die Antworten bislang.
ZitatIch habe das bereits schon mal durchgemacht, über 20 Jahre in ein Haus investiert, alles bezahlt usw, auch die Hypothek, ohne, dass es mir gehörte. Bis sich meine Ex-Frau von mir getrennt hatte. :
Dafür gibt es ja den Zugewinnausgleich, so dass es rein wirtschaftlich nicht relevant war, ob Du Eigentümer warst oder nicht.
ZitatIch möchte aber auch nicht, dass im Fall, dass sie stirbt, ihre Kinder mit 25% des Hauses ihrer Familie abgespeist werden, sondern mein Sohn, der von meiner Ex-Frau ein großes Haus erbt, nur beteiligt wird. Aber so wie es ausschaut, muss das testamentarisch vorher geklärt werden. :
Dafür gibt es Möglichkeiten, für die aber ein Testament erforderlich ist.
Bei einer Patchworkfamilie, sollte man dafür ein notarielles Testament erstellen und in dem Rahmen die Beratung des Notars in Anspruch nehmen. Es gibt verschiedene Varianten, was man da machen kann und welche die Beste für Eure Situation ist, müsst Ihr dann entscheiden.
ZitatDafür gibt es ja den Zugewinnausgleich, so dass es rein wirtschaftlich nicht relevant war, ob Du Eigentümer warst oder nicht. :
Naja, der Zugewinnausgleich ist im Verhältnis zur Regelung, dass insgesamt geteilt wird, schon sehr nachteilig - zumindest in meinem Fall. Statt 350.000 Euro nur 100.000 ist halt schon ein Unterschied...aber das ist auch nicht relevant, da nicht mehr veränderbar.
Herzlichen Dank für die Antworten bislang, die mich schon etwas weiter gebracht haben.
ZitatNaja, der Zugewinnausgleich ist im Verhältnis zur Regelung, dass insgesamt geteilt wird, schon sehr nachteilig - zumindest in meinem Fall. Statt 350.000 Euro nur 100.000 ist halt schon ein Unterschied...aber das ist auch nicht relevant, da nicht mehr veränderbar. :
Die Vorstellung, das Ergebnis wäre anders gewesen, wenn Deine Ex-Frau Dir die Hälfte ihres Hauses übertragen hätte, täuscht allerdings.
Wieso wäre das nicht anders gewesen? Also das interessiert mich aber
Zitates handelt sich dabei um ein Haus, das meiner Partnerin bereits gehört. Es ist das Haus ihrer Großeltern. Sie zahlt bereits ab. Sie würde, wenn wir heiraten, mich ins Grundbuch mitaufnehmen. Ich :
... und sie schenkt dir einfach so die Hälfte des Hauses ihrer Großeltern, weil du das willst?
Davon würde ich ihr abraten.
Zitat:Wieso wäre das nicht anders gewesen? Also das interessiert mich aber
Und warum meldest Du Dich ab, wenn es Dich interessiert?
Es handelt sich zwar eigentlich um eine familienrechtliche Frage, aber dennoch so viel:
Deine Partnerin kann die Schenkung im Fall einer Scheidung zurückfordern.
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