Urlaubsabgeltung Zeit bis zur Auszahlung

19. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Erpel44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsabgeltung Zeit bis zur Auszahlung

Hallo zusammen,

Ich musste aus gesundheitlichen Gründen meine Arbeitsstellen kündigen alles ärztlich attestiert. Ich war ab Anfang März krankgeschrieben und hab zum 04.09 gekündigt. Habe am darauffolgenden Tag ein Brief mit Antrag auf Urlaubsabgeltung gestellt für 21 Tage. 5 Tage hatte ich Anfang des Jahres und 26 habe ich für das ganze Jahr. Das sollte ja soweit passen.

So jetzt zu meinen Fragen.

1. Bis wann muss der AG die Urlaubsabgeltung zahlen?

2. Ab wann kann ich den AG Anmahnen?

3. Muss ich den AG Anmahnen oder direkt zum Arbeitsgericht?

4. Gibt es sonst irgendwelche Besonderheiten, ich bin nicht Rechtsschutz Versichert und muss mich quasi in Eigenregie darum kümmern.

Durch krankheit nennen wir es nett besteht kein gutes Verhältnis mehr.

Ich danke für eure Hilfe.

Grüße

Erpel

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29873 Beiträge, 5367x hilfreich)

Zitat (von Erpel44):
und hab zum 04.09 gekündigt.
Wann wurde bisher vom AG Lohn/Gehalt ausgezahlt? Zum Monatsende? Dann könnte der AG die letzte Abrechnung zum Monatsende September erstellen.

zu 1: keine gesetzliche Frist
zu 2: Im Oktober
zu 3: Nein und Nein.
zu 4: Nein.
Noch ist mE überhaupt nichts zu mahnen/anzumahnen/zu fordern.
Die Urlaubsabgeltung hast du beantragt... sie liegt dem AG vor.
Warum so ein krummes Datum--- zum 4.9.?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Erpel44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort. Also normal immer zum Ende des Monats das Gehalt. Bin ja jetzt schon einige Monate im Krankengeldbezug und bekomme daher ja regulär keinen Lohn mehr.

04.09, Das wollte der AG so damit genau 4 Wochen eingehalten werden und ich direkt kündige. Mir war das Enddatum am ende um ehrlich zusein Wurst, da am ende das wahre Gesicht gezeigt wird, man kennt es.

Also kann ich erstmal aufs ende vom Monat warten was da kommt bzw. Ob

Anschlussftage die Berechnung ansich ist kalt für mich, jedoch habe ich jeden Monat 80€ extra bekommen weil einen Tag immer über 8 Stunden aus dem Haus war. Müssen die mit Reinfließen in die Berechnung?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 6215x hilfreich)

Zitat (von Erpel44):
80€ extra bekommen weil einen Tag immer über 8 Stunden aus dem Haus war. Müssen die mit Reinfließen in die Berechnung?

Auch wenn die Information dünn ist: eher nicht, weil diese Erschwernis ja weggefallen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Erpel44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ansich hast du Recht aber die "Erschwernisse" waren ja während der Arbeit da und wurden die letzten 4 Jahre durchgehend gezahlt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 6215x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vacantum
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Erpel44):
Habe am darauffolgenden Tag ein Brief mit Antrag auf Urlaubsabgeltung gestellt für 21 Tage. 5 Tage hatte ich Anfang des Jahres und 26 habe ich für das ganze Jahr. Das sollte ja soweit passen.
Wenn Du länger als 6 Monate beim Arbeitgeber angestellt warst, ist der volle Urlaubsanspruch entstanden. Bzgl. der Urlaubstage, die über dem gesetzlichen Mindesturlaub liegen (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche), kann es abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag geben. Wenn bei Dir dazu nichts geregelt ist und im Vertrag 26 Urlaubstage / Jahr vereinbart sind, ist Deine Berechnung richtig.

Zitat (von Erpel44):
Bis wann muss der AG die Urlaubsabgeltung zahlen?
Die Urlaubsabgeltung wird in der Regel mit dem letzten Gehaltslauf errechnet und ausgezahlt. Bei Dir also Ende September.

Zitat (von Erpel44):
Ab wann kann ich den AG Anmahnen?
Wenn Du Anfang Oktober kein Geld auf dem Konto erhalten hast.

Zitat (von Erpel44):
Muss ich den AG Anmahnen oder direkt zum Arbeitsgericht?
Du kannst direkt zum Arbeitsgericht. Ein Anwalt ist nicht notwendig. Der Rechtspfleger vor Ort hilft bei der Formulierung der Klage.

Zitat (von Erpel44):
Anschlussftage die Berechnung ansich ist kalt für mich, jedoch habe ich jeden Monat 80€ extra bekommen weil einen Tag immer über 8 Stunden aus dem Haus war. Müssen die mit Reinfließen in die Berechnung?
Die Urlaubsabgeltung wird genau so wie das "normale" Urlaubsentgelt berechnet. Es fließt das normale Gehalt ein und evtl. Zuschläge - für die Berechnung werden aber nur die vor dem Urlaub liegenden letzten 13 Wochen genutzt. Bei Dir also die 13 Wochen vor dem 4.9. Und da Du anscheinend seit März schon krank bist und wohl während dieser Zeit die 80 € nicht erhalten hast, fließen diese auch nicht in die Berechnung ein.

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