Versteuerung des Dienstwagen im Homeoffice

19. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
JaVo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteuerung des Dienstwagen im Homeoffice

Guten Abend,

ich bräuchte mal euren Rat, da ich in Eigenrecherche nicht auf passende Informationen oder Antworten gestoßen bin. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt. :)

Ich habe ein Jobangebot bekommen mit einem reinen Homeoffice Arbeitsvertrag. Zu diesem Arbeitsvertrag gehört auch in Dienstwagen, da ich an ca. 3 von 5 Tagen in einem undefinierbaren Umkreis zu Kunden fahren müsste. Nun muss im Arbeitsvertrag natürlich eine "Dienststelle" und nicht mein Wohnort eingetragen werden, die in diesem Fall in Berlin ist (380km von meinem Wohnort entfernt). Das ist aber nur im Vertrag so niedergeschrieben, da dort die Hauptniederlassung ist und ich dort, wenn überhaupt, nur 1x im Monat hinfahren muss.

Wenn die Entfernung nach Berlin jedoch in der 1% Regelung so angegeben werden muss, zahle ich ja mehr Steuern als ich Gehalt bekomme.

Wäre da das Fahrtenbuch die einzige Alternative?

Liebe Grüße und vielen Dank im voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Lehrling
(1992 Beiträge, 1155x hilfreich)

Zitat (von JaVo123):
Wenn die Entfernung nach Berlin jedoch in der 1% Regelung so angegeben werden muss...
Die 1%-Regelung deckt ausschließlich private Fahrten ab, nicht solche zur ersten Tätigkeitsstätte. Die Entfernung ist also irrelevant.
Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte wäre im vorliegen Fall die Einzelbewertung mit 0,002% des Listenpreises für jede tatsächliche Fahrt nach Berlin als geldwerter Vorteil anzusetzen.

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/firmenwagenueberlassung-aus-sicht-der-finanzverwaltung/003-regelung-fuer-fahrten-zwischen-wohnung-und-taetigkeitsstaette_164_449924.html

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#2
 Von 
JaVo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie lässt sich dann in dem Fall der Geldwerte Vorteil ermitteln um aus dem Bruttogehalt ein realitätsnahes Nettogehalt zu errechnen? Ich habe zudem oben die Information nicht erwähnt, dass der Dienstwagen mit ca. 6000€ jährlich mitgerechnet werden würde. Das kommt also (laut Aussage des Arbeitsgeber) aus Steuergründen on Top auf das Gehalt, quasi ohne das ich das Gehalt direkt erhalte.

Ich frage nur, um einen Vergleich zu einem anderen Jobangebot zu ermitteln, wo kein Dienstwagen enthalten ist, jedoch auch attraktiv ist.

-- Editiert von User am 19. September 2023 19:28

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1104 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von JaVo123):
Nun muss im Arbeitsvertrag natürlich eine "Dienststelle" und nicht mein Wohnort eingetragen werden,


Warum muss das?
Man kann auch "keine erste Tätigkeitsstätte" haben. Die monatliche Fahrt nach Berlin ist dann keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte sondern eine Dienstfahrt.

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