Vermieter will Sperrmüllentsorgung in Rechnung stellen

5. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Rechtler-laie123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter will Sperrmüllentsorgung in Rechnung stellen

Ich grüße euch,

ein Mieter aus dem Mehrparteiengebäude hat seinen Sperrmüll im Hof gelassen (ein Bett und ne Matratze, sonst nichts eig.). Die Vermieterin hat jetzt zum zweiten Mal ne Mail an alle Mieter geschickt im Haus, in der es heißt: "Ich setze letztmalig eine Frist bis zum 20.10.2023.
Anderenfalls wird allen Mietern die Entsorgung inkl. Aufwand in Rechnung gestellt."

Ich bin da wirklich stutzig, ob Sie das so darf. Habe keine Ahnung wem der Quatsch gehört und bin sicher nicht bereit für die Entsorgung von irgendeiner Matratze zu bezahlen.

Kann ich (falls sie kommt) die Rechnung getrost ignorieren?

Danke euch schon mal!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17307 Beiträge, 9531x hilfreich)


Zitat:
Ich bin da wirklich stutzig, ob Sie das so darf.

Ja

siehe:
https://www.mieterbund.de/index.php?id=353

Es wäre also geschickt, wenn Sie den Verursacher ausfindig machen könnten.



-- Editiert von User am 5. Oktober 2023 16:05

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2415 Beiträge, 372x hilfreich)

Ich sehe bei der einmaligen Entsorgung von Sperrmüll, den irgendwer dort abgelegt hat, keine Regelmäßigkeit, die für die Umlage auf die Betriebskosten notwendig wäre.

Der Vermieter möge bitte den Verursacher ausfindig machen und die Rechnung an diesen stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5364 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Der Vermieter möge bitte den Verursacher ausfindig machen und die Rechnung an diesen stellen


Dazu müsste VM ja erst mal wissen, wer dieser ist. Und wenn der Verursacher nicht ausfindig zu machen ist, dann haben die Mieter die Möglichkeit den Sperrmüll selber zu entsorgen (also anrufen und rausstellen) oder zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ja
siehe:
https://www.mieterbund.de/index.php?id=353

Jein.

Zitat (von Solan196):
Dazu müsste VM ja erst mal wissen, wer dieser ist. Und wenn der Verursacher nicht ausfindig zu machen ist, dann haben die Mieter die Möglichkeit den Sperrmüll selber zu entsorgen (also anrufen und rausstellen) oder zu zahlen.

Um Sperrmüllkosten umlegen zu können, müssen diese trotzdem "regelmäßig" anfallen.

-> BGH, Urt. v. 13. Januar 2010, AZ: VIII ZR 137/09

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10152 Beiträge, 4544x hilfreich)

Zitat (von Rechtler-laie123):
Kann ich (falls sie kommt) die Rechnung getrost ignorieren?
Eine gesonderte Rechnung kannst du getrost ignorieren. Dafür gäbe es keine Rechtsgrundlage. Wenn die Kosten in einer Nebenkostenabrechnung auftauchen, dann wird's komplizierter. Das diesbezügliche BGH Urteil wurde bereits erwähnt.

Zitat (von Solan196):
Und wenn der Verursacher nicht ausfindig zu machen ist
Der Vermieter muss sich aber zumindest bemühen (und dies im Zweifel auch nachweisen), den Verursacher ausfindig zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Vermieter muss sich aber zumindest bemühen (und dies im Zweifel auch nachweisen), den Verursacher ausfindig zu machen.


Und auch das wird nicht reichen, wenn das nun zum ersten Mal aufgetreten ist, hier muss der Vermieter dann im Zweifel auch nachweisen, dass eine gewisse Regelmäßigkeit solcher Vorfälle besteht, wobei der Begriff der Regelmäßigkeit in diesem Fall wohl bewusst sehr offen gehalten wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17307 Beiträge, 9531x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Um Sperrmüllkosten umlegen zu können, müssen diese trotzdem "regelmäßig" anfallen.

Für "regelmäßig" reicht aber "alle 10 Jahre" aus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2415 Beiträge, 372x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
dann haben die Mieter die Möglichkeit den Sperrmüll selber zu entsorgen (also anrufen und rausstellen) oder zu zahlen.


Nein, dürfen sie nicht. Das ist zunächst mal Eigentum von jemand Fremdem. Das würde ich als Mieter im Leben nicht entsorgen.

Das ist im Übrigen auch genau das Problem, was der Vermieter hat.
Was auch immer er da entsorgen lässt, ist gar nicht sein Eigentum. Er darf darüber gar nicht verfügen.
Wenn 2,5 Jahre nach der Entsorgung der Eigentümer des Fahrrads/der Möbel/wasauchimmer ankommt und seine Sachen wieder haben möchte, dann hat derjenige, der entsorgt und nicht eingelagert hat, ein Problem.

-- Editiert von User am 9. Oktober 2023 14:18

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10152 Beiträge, 4544x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
hier muss der Vermieter dann im Zweifel auch nachweisen, dass eine gewisse Regelmäßigkeit solcher Vorfälle besteht, wobei der Begriff der Regelmäßigkeit in diesem Fall wohl bewusst sehr offen gehalten wurde.
Nach diesem BGH Urteil BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 107/20 kann man den Begriff "laufend" oder regelmäßig bei Nebenkosten wohl nahezu ignorieren. Ich glaube nicht, dass der Vermieter hier eine Regelmäßigkeit wird nachweisen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17406 Beiträge, 5952x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
hier muss der Vermieter dann im Zweifel auch nachweisen, dass eine gewisse Regelmäßigkeit solcher Vorfälle besteht, wobei der Begriff der Regelmäßigkeit in diesem Fall wohl bewusst sehr offen gehalten wurde.
Müll entsteht regelmäßig, daher ist die Aufnahme dieser Kosten in der Betriebskostenabrechnung rechtmäßig.
Zitat aus: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=50901&pos=0&anz=1

Zitat:
Die Umlage der Sperrmüllkosten sei zulässig, denn es handele sich dabei um für die Müllabfuhr zu entrichtende Gebühren im Sinne von Ziffer 8 der
Anlage 3 zu § 27 II. BV. Auch laufende Sperrmüllkosten, die - wie hier - erforderlich würden, weil Mieter rechtswidrig Müll auf Gemeinschaftsflächen abgestellt hätten, seien umlagefähig.

.
.
.
.
.c) Entgegen der Auffassung der Revision durfte die Klägerin auch die
abgerechneten Sperrmüllkosten auf die Mieter umlegen. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts entstehen diese Kosten zwar nicht jährlich, aber
doch laufend dadurch, dass Mieter unberechtigt Müll auf Gemeinschaftsflächen
abstellen. Insoweit handelt es sich um Kosten der Müllbeseitigung, die dem
Vermieter als Eigentümer wiederkehrend entstehen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

@ Laie

Zitat (von -Laie-):
Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts entstehen diese Kosten zwar nicht jährlich, aber
doch laufend dadurch, dass Mieter unberechtigt Müll auf Gemeinschaftsflächen
abstellen.


Es bedarf also doch einer gewissen Regelmäßigkeit.
Ihr könnt gern noch über die Regelmäßigkeit und das wiederkehrend diskutieren, hier existiert das "Problem" zum Glück schlicht nicht, bei uns wird Sperrmüll, nach Anmeldung, kostenlos abgeholt. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Doppelt

-- Editiert von User am 9. Oktober 2023 15:36

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17406 Beiträge, 5952x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es bedarf also doch einer gewissen Regelmäßigkeit.
Nö. Genau das Gegenteil steht dort. Dort steht, dass es ausreicht wenn diese Kosten auch nur ab und an mal anfallen. Von einer Regelmäßigkeit ist da weit und breit nichts zu lesen. Noch nicht einmal jährlich brauchen diese Kosten zu entstehen.

-- Editiert von User am 9. Oktober 2023 16:11

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von Rechtler-laie123):
Ich bin da wirklich stutzig, ob Sie das so darf.
Abwarten, ob und wie sie es macht.
DANN wieder hier fragen, denn dann hat sie es irgendwie gemacht. Erst DANN kommst du ... :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5364 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Für "regelmäßig" reicht aber "alle 10 Jahre" aus.


:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Rechtler-laie123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Rechtler-laie123):
Kann ich (falls sie kommt) die Rechnung getrost ignorieren?


UPDATE: Da viele im forum den Ausgang nicht kommentieren, tue ich es mal etwa 1 Jahr verspätet.

JA, der Vermieter darf es. Hier hat sich die Situation jedoch geklärt, indem der zuständige Vermüller die kostenlose Sperrmüllabholung der Stadt beauftragt hat. Folglich musste niemand etwas zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14349 Beiträge, 4459x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hier hat sich die Situation jedoch geklärt, indem der zuständige Vermüller die kostenlose Sperrmüllabholung der Stadt beauftragt hat.
Aha, es ist bei euch also auch kostenlos, das hättest du mal direkt sagen müssen.

Unter diesen Umständen dürfte der Vermieter diese(!) Entsorgung nämlich nicht in Rechnung stellen.

Zitat:
Nein, dürfen sie nicht. Das ist zunächst mal Eigentum von jemand Fremdem.
So hört es sich aber nicht an. Vielmehr ist davon auszugehen, dass entweder das Eigentum aufgegeben wurde, oder aber es eine Fundsache ist (und zwar eine mit einem Wert unter 10 Euro).
Aber zugegeben, zumindest bei dem Bett müsste man es vielleicht in Augenschein nehmen (daher: "hört sich nicht so an" - im Gegensatz zu "ist nicht so").

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5364 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Unter diesen Umständen dürfte der Vermieter diese(!) Entsorgung nämlich nicht in Rechnung stellen.


Das kommt drauf an, zum einen muss das Zeug ja auch erst mal von a) Rumpelplatz nach b) vor die Türe gebracht werden (es fliegt ja nicht selbststtändig dort hin) und dann ist es fraglich wie lange man aus brandschutzrechtlichen Gründen das Zeug dort überhaupt lagern darf, wo es grad gelagert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
So hört es sich aber nicht an

Die Satzungen der Gemeinden enthalten heutzutage in der Regel den Eigentumsübergang auf den amtlichen Entsorger oder die Gemeinde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14349 Beiträge, 4459x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Satzungen der Gemeinden enthalten heutzutage in der Regel den Eigentumsübergang auf den amtlichen Entsorger oder die Gemeinde.
Das bezieht sich doch auf Sperrmüll der an die Straße gestellt wird, sich aber nicht auf im Hof gelagerten Sperrmüll.
Ist aber auch egal, so oder so hat der (frühere) Eigentümer keine Möglichkeit auf Schadenersatz (und darum ging es doch in #8, woraus mein Zitat stammte).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5364 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
so oder so hat der (frühere) Eigentümer keine Möglichkeit auf Schadenersatz


Das sehe ich anders, und es wird auch anders praktiziert.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das bezieht sich doch auf Sperrmüll der an die Straße gestellt wird, sich aber nicht auf im Hof gelagerten Sperrmüll.

Da müsste man dann mal in der jeweiligen Satzung nachlesen.
Ich hatte schon einige Satzungen, wo das nicht erst beim Sperrmüll an die Straße gelten würde. Kann aber auch anders sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.862 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.281 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen