Ich grüße euch,
ein Mieter aus dem Mehrparteiengebäude hat seinen Sperrmüll im Hof gelassen (ein Bett und ne Matratze, sonst nichts eig.). Die Vermieterin hat jetzt zum zweiten Mal ne Mail an alle Mieter geschickt im Haus, in der es heißt: "Ich setze letztmalig eine Frist bis zum 20.10.2023.
Anderenfalls wird allen Mietern die Entsorgung inkl. Aufwand in Rechnung gestellt."
Ich bin da wirklich stutzig, ob Sie das so darf. Habe keine Ahnung wem der Quatsch gehört und bin sicher nicht bereit für die Entsorgung von irgendeiner Matratze zu bezahlen.
Kann ich (falls sie kommt) die Rechnung getrost ignorieren?
Danke euch schon mal!
Vermieter will Sperrmüllentsorgung in Rechnung stellen
5. Oktober 2023
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Frage vom 5. Oktober 2023 | 15:19
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter will Sperrmüllentsorgung in Rechnung stellen
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2023 | 15:55
Von
Status: Weiser (17307 Beiträge, 9531x hilfreich)
Zitat:Ich bin da wirklich stutzig, ob Sie das so darf.
Ja
siehe:
https://www.mieterbund.de/index.php?id=353
Es wäre also geschickt, wenn Sie den Verursacher ausfindig machen könnten.
-- Editiert von User am 5. Oktober 2023 16:05
#2
Antwort vom 6. Oktober 2023 | 12:10
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 372x hilfreich)
Ich sehe bei der einmaligen Entsorgung von Sperrmüll, den irgendwer dort abgelegt hat, keine Regelmäßigkeit, die für die Umlage auf die Betriebskosten notwendig wäre.
Der Vermieter möge bitte den Verursacher ausfindig machen und die Rechnung an diesen stellen.
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#3
Antwort vom 6. Oktober 2023 | 21:06
Von
Status: Junior-Partner (5364 Beiträge, 663x hilfreich)
ZitatDer Vermieter möge bitte den Verursacher ausfindig machen und die Rechnung an diesen stellen :
Dazu müsste VM ja erst mal wissen, wer dieser ist. Und wenn der Verursacher nicht ausfindig zu machen ist, dann haben die Mieter die Möglichkeit den Sperrmüll selber zu entsorgen (also anrufen und rausstellen) oder zu zahlen.
#4
Antwort vom 9. Oktober 2023 | 10:11
Von
Status: Gelehrter (11187 Beiträge, 4294x hilfreich)
ZitatJa :
siehe:
https://www.mieterbund.de/index.php?id=353
Jein.
ZitatDazu müsste VM ja erst mal wissen, wer dieser ist. Und wenn der Verursacher nicht ausfindig zu machen ist, dann haben die Mieter die Möglichkeit den Sperrmüll selber zu entsorgen (also anrufen und rausstellen) oder zu zahlen. :
Um Sperrmüllkosten umlegen zu können, müssen diese trotzdem "regelmäßig" anfallen.
-> BGH, Urt. v. 13. Januar 2010, AZ: VIII ZR 137/09
#5
Antwort vom 9. Oktober 2023 | 10:17
Von
Status: Gelehrter (10152 Beiträge, 4544x hilfreich)
Eine gesonderte Rechnung kannst du getrost ignorieren. Dafür gäbe es keine Rechtsgrundlage. Wenn die Kosten in einer Nebenkostenabrechnung auftauchen, dann wird's komplizierter. Das diesbezügliche BGH Urteil wurde bereits erwähnt.ZitatKann ich (falls sie kommt) die Rechnung getrost ignorieren? :
Der Vermieter muss sich aber zumindest bemühen (und dies im Zweifel auch nachweisen), den Verursacher ausfindig zu machen.ZitatUnd wenn der Verursacher nicht ausfindig zu machen ist :
#6
Antwort vom 9. Oktober 2023 | 12:05
Von
Status: Gelehrter (11187 Beiträge, 4294x hilfreich)
ZitatDer Vermieter muss sich aber zumindest bemühen (und dies im Zweifel auch nachweisen), den Verursacher ausfindig zu machen. :
Und auch das wird nicht reichen, wenn das nun zum ersten Mal aufgetreten ist, hier muss der Vermieter dann im Zweifel auch nachweisen, dass eine gewisse Regelmäßigkeit solcher Vorfälle besteht, wobei der Begriff der Regelmäßigkeit in diesem Fall wohl bewusst sehr offen gehalten wurde.
#7
Antwort vom 9. Oktober 2023 | 12:45
Von
Status: Weiser (17307 Beiträge, 9531x hilfreich)
ZitatUm Sperrmüllkosten umlegen zu können, müssen diese trotzdem "regelmäßig" anfallen. :
Für "regelmäßig" reicht aber "alle 10 Jahre" aus.
#8
Antwort vom 9. Oktober 2023 | 14:13
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 372x hilfreich)
Zitatdann haben die Mieter die Möglichkeit den Sperrmüll selber zu entsorgen (also anrufen und rausstellen) oder zu zahlen. :
Nein, dürfen sie nicht. Das ist zunächst mal Eigentum von jemand Fremdem. Das würde ich als Mieter im Leben nicht entsorgen.
Das ist im Übrigen auch genau das Problem, was der Vermieter hat.
Was auch immer er da entsorgen lässt, ist gar nicht sein Eigentum. Er darf darüber gar nicht verfügen.
Wenn 2,5 Jahre nach der Entsorgung der Eigentümer des Fahrrads/der Möbel/wasauchimmer ankommt und seine Sachen wieder haben möchte, dann hat derjenige, der entsorgt und nicht eingelagert hat, ein Problem.
-- Editiert von User am 9. Oktober 2023 14:18
#9
Antwort vom 9. Oktober 2023 | 14:50
Von
Status: Gelehrter (10152 Beiträge, 4544x hilfreich)
Nach diesem BGH Urteil BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 107/20 kann man den Begriff "laufend" oder regelmäßig bei Nebenkosten wohl nahezu ignorieren. Ich glaube nicht, dass der Vermieter hier eine Regelmäßigkeit wird nachweisen müssen.Zitathier muss der Vermieter dann im Zweifel auch nachweisen, dass eine gewisse Regelmäßigkeit solcher Vorfälle besteht, wobei der Begriff der Regelmäßigkeit in diesem Fall wohl bewusst sehr offen gehalten wurde. :
#10
Antwort vom 9. Oktober 2023 | 15:01
Von
Status: Weiser (17406 Beiträge, 5952x hilfreich)
Müll entsteht regelmäßig, daher ist die Aufnahme dieser Kosten in der Betriebskostenabrechnung rechtmäßig.Zitathier muss der Vermieter dann im Zweifel auch nachweisen, dass eine gewisse Regelmäßigkeit solcher Vorfälle besteht, wobei der Begriff der Regelmäßigkeit in diesem Fall wohl bewusst sehr offen gehalten wurde. :
Zitat aus: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=50901&pos=0&anz=1
Zitat:Die Umlage der Sperrmüllkosten sei zulässig, denn es handele sich dabei um für die Müllabfuhr zu entrichtende Gebühren im Sinne von Ziffer 8 der
Anlage 3 zu § 27 II. BV. Auch laufende Sperrmüllkosten, die - wie hier - erforderlich würden, weil Mieter rechtswidrig Müll auf Gemeinschaftsflächen abgestellt hätten, seien umlagefähig.
.
.
.
.
.c) Entgegen der Auffassung der Revision durfte die Klägerin auch die
abgerechneten Sperrmüllkosten auf die Mieter umlegen. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts entstehen diese Kosten zwar nicht jährlich, aber
doch laufend dadurch, dass Mieter unberechtigt Müll auf Gemeinschaftsflächen
abstellen. Insoweit handelt es sich um Kosten der Müllbeseitigung, die dem
Vermieter als Eigentümer wiederkehrend entstehen.
#11
Antwort vom 9. Oktober 2023 | 15:33
Von
Status: Gelehrter (11187 Beiträge, 4294x hilfreich)
@ Laie
ZitatNach den Feststellungen des Berufungsgerichts entstehen diese Kosten zwar nicht jährlich, aber :
doch laufend dadurch, dass Mieter unberechtigt Müll auf Gemeinschaftsflächen
abstellen.
Es bedarf also doch einer gewissen Regelmäßigkeit.
Ihr könnt gern noch über die Regelmäßigkeit und das wiederkehrend diskutieren, hier existiert das "Problem" zum Glück schlicht nicht, bei uns wird Sperrmüll, nach Anmeldung, kostenlos abgeholt.
#12
Antwort vom 9. Oktober 2023 | 15:35
Von
Status: Gelehrter (11187 Beiträge, 4294x hilfreich)
Doppelt
-- Editiert von User am 9. Oktober 2023 15:36
#13
Antwort vom 9. Oktober 2023 | 16:10
Von
Status: Weiser (17406 Beiträge, 5952x hilfreich)
Nö. Genau das Gegenteil steht dort. Dort steht, dass es ausreicht wenn diese Kosten auch nur ab und an mal anfallen. Von einer Regelmäßigkeit ist da weit und breit nichts zu lesen. Noch nicht einmal jährlich brauchen diese Kosten zu entstehen.ZitatEs bedarf also doch einer gewissen Regelmäßigkeit. :
-- Editiert von User am 9. Oktober 2023 16:11
#14
Antwort vom 9. Oktober 2023 | 17:43
Von
Status: Unbeschreiblich (34364 Beiträge, 5919x hilfreich)
Abwarten, ob und wie sie es macht.ZitatIch bin da wirklich stutzig, ob Sie das so darf. :
DANN wieder hier fragen, denn dann hat sie es irgendwie gemacht. Erst DANN kommst du ...
#15
Antwort vom 10. Oktober 2023 | 10:31
Von
Status: Junior-Partner (5364 Beiträge, 663x hilfreich)
ZitatFür "regelmäßig" reicht aber "alle 10 Jahre" aus. :
#16
Antwort vom 28. September 2024 | 13:14
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatKann ich (falls sie kommt) die Rechnung getrost ignorieren? :
UPDATE: Da viele im forum den Ausgang nicht kommentieren, tue ich es mal etwa 1 Jahr verspätet.
JA, der Vermieter darf es. Hier hat sich die Situation jedoch geklärt, indem der zuständige Vermüller die kostenlose Sperrmüllabholung der Stadt beauftragt hat. Folglich musste niemand etwas zahlen.
#17
Antwort vom 28. September 2024 | 13:32
Von
Status: Wissender (14349 Beiträge, 4459x hilfreich)
Hallo,
Aha, es ist bei euch also auch kostenlos, das hättest du mal direkt sagen müssen.Zitat:Hier hat sich die Situation jedoch geklärt, indem der zuständige Vermüller die kostenlose Sperrmüllabholung der Stadt beauftragt hat.
Unter diesen Umständen dürfte der Vermieter diese(!) Entsorgung nämlich nicht in Rechnung stellen.
So hört es sich aber nicht an. Vielmehr ist davon auszugehen, dass entweder das Eigentum aufgegeben wurde, oder aber es eine Fundsache ist (und zwar eine mit einem Wert unter 10 Euro).Zitat:Nein, dürfen sie nicht. Das ist zunächst mal Eigentum von jemand Fremdem.
Aber zugegeben, zumindest bei dem Bett müsste man es vielleicht in Augenschein nehmen (daher: "hört sich nicht so an" - im Gegensatz zu "ist nicht so").
Stefan
#18
Antwort vom 28. September 2024 | 14:43
Von
Status: Junior-Partner (5364 Beiträge, 663x hilfreich)
ZitatUnter diesen Umständen dürfte der Vermieter diese(!) Entsorgung nämlich nicht in Rechnung stellen. :
Das kommt drauf an, zum einen muss das Zeug ja auch erst mal von a) Rumpelplatz nach b) vor die Türe gebracht werden (es fliegt ja nicht selbststtändig dort hin) und dann ist es fraglich wie lange man aus brandschutzrechtlichen Gründen das Zeug dort überhaupt lagern darf, wo es grad gelagert wird.
#19
Antwort vom 28. September 2024 | 19:13
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatSo hört es sich aber nicht an :
Die Satzungen der Gemeinden enthalten heutzutage in der Regel den Eigentumsübergang auf den amtlichen Entsorger oder die Gemeinde.
#20
Antwort vom 28. September 2024 | 19:33
Von
Status: Wissender (14349 Beiträge, 4459x hilfreich)
Hallo,
Das bezieht sich doch auf Sperrmüll der an die Straße gestellt wird, sich aber nicht auf im Hof gelagerten Sperrmüll.Zitat:Die Satzungen der Gemeinden enthalten heutzutage in der Regel den Eigentumsübergang auf den amtlichen Entsorger oder die Gemeinde.
Ist aber auch egal, so oder so hat der (frühere) Eigentümer keine Möglichkeit auf Schadenersatz (und darum ging es doch in #8, woraus mein Zitat stammte).
Stefan
#21
Antwort vom 28. September 2024 | 22:18
Von
Status: Junior-Partner (5364 Beiträge, 663x hilfreich)
Zitatso oder so hat der (frühere) Eigentümer keine Möglichkeit auf Schadenersatz :
Das sehe ich anders, und es wird auch anders praktiziert.
#22
Antwort vom 29. September 2024 | 00:28
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatDas bezieht sich doch auf Sperrmüll der an die Straße gestellt wird, sich aber nicht auf im Hof gelagerten Sperrmüll. :
Da müsste man dann mal in der jeweiligen Satzung nachlesen.
Ich hatte schon einige Satzungen, wo das nicht erst beim Sperrmüll an die Straße gelten würde. Kann aber auch anders sein.
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