Amazon Vine Tester -- Steuerpflicht?

15. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Michel13
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)
Amazon Vine Tester -- Steuerpflicht?


Hallo,

ich bin Amazon Vine Prdukttester. Die Ware bleibt 6 Monate Eigentum von Amazon (kann in dieser Zeit zurückgefordert werden) und geht danach erst in mein eingeschränktes Eigentum über. Der Verkauf oder die Weitergabe an dritte ist untersagt.
Ein nicht geringer Teil der getesteten Produkten landen nach den 6 Monaten in den Müll. Viele Verbrauchsgegenstände, wie zb. Vitamintabletten, Waschmittel, Lebensmittel usw. werden direkt nach der Testzeit, innerhalb weniger Tagen oder Wochen entsorgt, da man diese für den Eigenbedarf nicht nutzen will.

Jetzt sagte ein Bekannter zu mir, dass ich dafür Steuern zahlen müsste?!

Für was soll ich da Steuern zahlen? Für die Produkte die in den Müll landen oder die ich nach 6 Monaten, im gebrauchten Zustand!!, tatsächlich behalten kann, aber nicht frei verfügen darf.

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93 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128151 Beiträge, 40938x hilfreich)

Zitat (von Michel13):
Für was soll ich da Steuern zahlen?

Für das Einkommen das man in Form der Produkte generiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Malu75
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Von meinem damaligen Freund, der Bruder, war eine zeitlang Amazon Vine Tester.
Das ganze ist eine Grauzone.

1. Das Produkt gehört 6 Monate lang Amazon.
Nach diesen 6 Monaten, kannst du diesen Artikel behalten, welcher dann aber als "gebraucht - unbrauchbar" einzustufen ist und den du weder verkaufen, noch verschenken darft. Nach der Auffassung von Amazon, nicht mehr verkaufswürdig! Kannst das Produkt natürlich auch entsorgen!

2. Eigentlich ist das Produkt nie wirklich in dein Eigentum übergegangen.. den sein Eigentum kann man verkaufen oder verschenken wie man will.

3. Des Weiteren gibt es da keine Umsatzsteuer beim Finanzamt anzugeben, weil kein Umsatz generiert wurde.

Zudem, wer will gebrauchte Produkte beziffern? Eine getestete Klobürste stellt keinen Verkaufswert mehr da.
Ebenso wenig Kosmetikartikel oder Nahrungsmittel!, die in der Testzeit benutzt oder entsorgt wurden. Auch getragene Anziehsachen, stellen nur einen sehr geringen bis gar keinen Verkaufswert mehr da.

Erst wenn du diese Produkte, egal in welchen Zustand sich diese befinden, verkaufen solltest, erst dann will das Finanzamt mitverdienen. Im Jahr sind glaube ich 420€ frei.

Solltest du die Produkte entsorgen, hat sich das eh erledigt. Egal ob das jetzt der Rest der Pillendose XX war oder die getestete Friteuse.

Willst du sie gegen den Vorgaben von Amazon irgendwann verkaufen, empfiehlt es sich, ein Kleingewerbe anzumelden. Dann wären 9.744 Euro im Jahr frei, sofern keine anderen Einkünfte generiert werden.

Verstehe die Aufregung nicht. Man kommt nicht an die pers. Daten der Tester dran. Nicht einmal die Verkäufer selber wissen, wer ihr Produkt getestet hat! Ausser einen "Alias" sehen sie nichts

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128151 Beiträge, 40938x hilfreich)

Zitat (von Malu75):
Zudem, wer will gebrauchte Produkte beziffern?

Das klappt recht gut - wie man bei ebay und anderen Portale sehen kann.



Zitat (von Malu75):
Erst wenn du diese Produkte, egal in welchen Zustand sich diese befinden, verkaufen solltest, erst dann will das Finanzamt mitverdienen

Das sehen die Finanzämter durchaus anders.



Zitat (von Malu75):
Solltest du die Produkte entsorgen, hat sich das eh erledigt.

Falsch.



Zitat (von Malu75):
empfiehlt es sich, ein Kleingewerbe anzumelden. Dann wären 9.744 Euro im Jahr frei, sofern keine anderen Einkünfte generiert werden.

Wie kommt man denn auf so einen Unfug?



Zitat (von Malu75):
Verstehe die Aufregung nicht.

Nun, das "Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen" (Plattformen-Steuertransparenzgesetz / PStTG) lässt den einen oder anderen nun doch mal "aufwachen" ...



Zitat (von Malu75):
Man kommt nicht an die pers. Daten der Tester dran.

Noch mehr Unfug ...
Der Plattformbetreiber liefert diese dem Finanzamt sogar frei Haus ....



Zitat (von Malu75):
Nicht einmal die Verkäufer selber wissen, wer ihr Produkt getestet hat!

Es reicht wenn der Plattformbetreiber diese kennt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5278 Beiträge, 1250x hilfreich)

Zitat (von Malu75):
2. Eigentlich ist das Produkt nie wirklich in dein Eigentum übergegangen.. den sein Eigentum kann man verkaufen oder verschenken wie man will.

Hier dürfte wohl das wirtschaftliche Eigentum maßgeblich sein.

Zitat (von Malu75):
Willst du sie gegen den Vorgaben von Amazon irgendwann verkaufen, empfiehlt es sich, ein Kleingewerbe anzumelden. Dann wären 9.744 Euro im Jahr frei, sofern keine anderen Einkünfte generiert werden

Der Grundfreibetrag liegt mittlerweile deutlich höher und gilt - wie erwähnt - einmalig für alle Einkünfte.

Ein Gewerbe anzumelden, ist keine Empfehlung. Liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, besteht eine Pflicht dazu.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michel13
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

danke für die Antworten, die mich nicht wirklich weiterbrachten.
Daher war ich gerade eine halbe Stunde lang beim Finanzamt gewesen!!
Die sind im Großen und Ganzen der ähnlichen Auffassung wie Malu75.
Da die Ware erst nach 6 Monaten in einem gebrauchten Zustand, in das Eigentum übergeht, muss man sich die Frage stellen, was ist es noch wert.
Und laut Finanzamt ist das nicht so einfach.
Handelt es sich um hochpreisige Waren wie Uhren, Fernseher oder Handys, wäre ein tatsächlicher Wert auch noch nach 6 Monaten vorhanden.
Wie hoch dieser ist, kann das Finanzamt nicht feststellen, da der Wert abhängig vom Zustand der Ware ist.
Würde man diese Artikel veräußern (hier wurde dann ein tatsächlicher Wert generiert), müsste man den Ertrag bei der Steuererklärung mit angeben.
Schuhe die einen Neupreis von 100€ hatten, aber ein halbes Jahr getragen wurden, haben einen Verkaufspreis von "null". Sie könnten zwar noch einen gewissen Wert für den "Tester" haben, aber das ist unrelevant!
Auch Waren, die während des Testens (immer noch Eigentum von Amazon), zb. verbraucht wurden, defekt gingen oder vor Ablauf der 6 Monate entsorgt wurden, können gar nicht mit eingerechnet werden, da der Tester nie Eigentümer dieser Ware geworden ist!!
Es ist tatsächlich eine Grauzone.
Allerdings meinte die vom Finanzamt, dass da wohl an einem Gesetzentwurf gearbeitet wird, wo der Händler für das zu testende Produkt eine Steuer zahlen muss. Damit wäre der Tester dann kompl. raus.

Als ich die Ausführungen von Von Harry van Sell wiedergegeben habe, kam nur ein Lachen!! Ebay!! echt jetzt?

Den Rest gebe ich mal hier nicht wieder!






-- Editiert von User am 16. Oktober 2023 09:58

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1647 Beiträge, 314x hilfreich)

Seit wann berät ein Finanzamtsmitarbeiter in steuer- und gewerberechtlichen Fragen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Verkauf oder die Weitergabe an dritte ist untersagt.
Damit sehe ich gar keinen Eigentumsübergang, ergo auch keine steuerpflicht. Der Weiterverkauf kann vielleicht untersagt werden, weil das Produkt gar nicht in den Markt eingeführt wurde. Verschenken darf man hingegen auch dann (nur mal nebenbei: darf es denn vererbt werden?).
Man könnte jetzt noch eine nicht eingeforderte Nutzungsgebühr heranziehen (das was üblicherweise als Miete zu zahlen wäre), aber das dürfte wirklich schwierig sein. Denn man müsste dann natürlich auch berücksichtigen, ob der Tester das Produkt überhaupt nutzt, und wie lange - oder eben nur testet.

Bei so Kleinkram wie beschrieben spielt das sicher keine große Rolle, gerade dafür gibt es Freibeträge*. Aber man denke sich mal, dass ein Autohersteller ein neues Modell an einen Tester verschenkt. Da ist das dann plötzlich nicht mehr so unbedeutend. Ähnlich ist es bei Influenzern, ich denke, dass da viele zu naiv an die Sache herangehen (da bekommt ein Heimwerkerkanal Maschinen geschenkt etc. - ob das dann auch richtig versteuert wird?).

*mindestens 410 Euro pro Jahr Härteausgleich (soweit man keine anderen derartigen Einkünfte hat), und falls noch Grundfreibetrag übrig ist natürlich auch der

Zitat:
Als ich die Ausführungen von Von Harry van Sell wiedergegeben habe, kam nur ein Lachen!! Ebay!!
Sorry, aber gerade die Werteinstufung mittels Ebay war ein Punkt in #3, der wirklich korrekt war. Gebrauchte Waren haben natürlich einen Wert, und der kann auch relativ einfach ermittelt werden.
Wobei, der Wert ist natürlich nur gegeben, wenn er auch erzielbar wäre - was bei einem Verkaufsverbot ja nicht der Fall ist (wir drehen uns im Kreis).

Zitat:
Noch mehr Unfug ...
Der Plattformbetreiber liefert diese dem Finanzamt sogar frei Haus ....
Das stimmt natürlich auch.
Erstens weil es die neue gesetzliche Pflicht gibt, zweitens aber auch weil Amazon das Produkt sicher richtig über die Bücher laufen lässt (schließlich ist das ein Verlust, der abgesetzt werden soll).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17709 Beiträge, 6001x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Seit wann berät ein Finanzamtsmitarbeiter in steuer- und gewerberechtlichen Fragen?
Tut er nicht.

Zitat (von reckoner):
Damit sehe ich gar keinen Eigentumsübergang, ergo auch keine steuerpflicht.
Doch, den Geldwerten Vorteil wenn die Ware, nach 6 Monaten, in das Eigentum des Testers übergeht bzw. wenn er diese dann unbeschränkt nutzen darf.

Zitat (von Michel13):
.......kam nur ein Lachen!!
So ging es mir gerade als ich den Beitrag #5 gelesen hatte.

Es entsteht ein Geldwerter Vorteil und dieser ist auch steuerlich anzugeben. Amazon ist also der "Auftraggeber" der seinen Tester in Form von Naturalien "bezahlt". Die Leistung der Rezension wird mit Naturalien vergütet.

Es mag die Meinung geben, dass dies eine Grauzone sei, diese Meinung teile ich allerdings nicht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5762 Beiträge, 2546x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Damit sehe ich gar keinen Eigentumsübergang, ergo auch keine steuerpflicht.


So einfach kann das nicht funktionieren, ansonsten lasse ich mir in Zukunft einen guten Teil meines Gehaltes in Naturalien auszahlen, die ich nicht weiter verkaufen darf.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Doch, den Geldwerten Vorteil wenn die Ware, nach 6 Monaten, in das Eigentum des Testers übergeht bzw. wenn er diese dann unbeschränkt nutzen darf.
Wie gesagt, das Eigentum geht nicht auf den Tester über (Eigentum und Besitz sind auseinander zu halten).
Und die Nutzung dürfte sogar eine unentgeltliche Leihe sein, fällt mir gerade auf. :wink:

Zitat:
So einfach kann das nicht funktionieren, ansonsten lasse ich mir in Zukunft einen guten Teil meines Gehaltes in Naturalien auszahlen, die ich nicht weiter verkaufen darf.
Ja, stimmt natürlich auch.
Und dann sind wir wieder bei der Nutzung, und ob die überhaupt gewünscht ist.
Vielleicht sollte man genau an der Nutzung ansetzen. Also wenn die Ware nicht vernichtet (oder zurückgegeben) wurde, dann ist es steuerpflichtig. Die Wertermittlung bleibt dann aber trotzdem schwierig.

Mal ein Beispiel: Testobjekt sei ein Rasenmäher, Neuwert 300 Euro. Diesen verwende ich nun einen Sommer lang, schreibe Bewertungen dazu, und dann lagere ich ihn ein (als Reserve, wenn mein eigener Mäher mal den Geist aufgibt).
Der Restwert liegt sagen wir einmal noch bei 150 Euro (das könnte ich bei Ebay bekommen - wenn ich denn dürfte!!!). Wenn ich mir aber bewusst ein solches Gerät auf Vorrat besorgen würde, dann würde ich dafür maximal 50 Euro geben (wenn überhaupt, aktuell hat er für mich ja fast gar keinen Wert).
Außerdem müsste man über den geldwerten Vorteil über den Sommer reden. Der beträgt - für mich - aber auch nicht die 150 Euro Wertvertlust, denn ich hätte ja einen anderen Mäher gehabt (der ist jetzt vielleicht 10 Euro mehr wert, weil ein Sommer ohne Abnutzung, das war's dann aber auch).

Zitat:
Es mag die Meinung geben, dass dies eine Grauzone sei, diese Meinung teile ich allerdings nicht.
Die teile ich schon, und zwar in dem Sinne, dass es für den einen gar kein geldwerter Vorteil ist und für den anderen schon; abhängig von den jeweiligen Personen und den Waren. Wie da was bewiesen oder auch nur glaubhaft gemacht werden soll weiß ich aber überhaupt nicht; und das nennt man Grauzone.
Nimm' nur mal ein zu testendes Lebensmittel. Ist das Urteil nun sehr schlecht (hat gar nicht geschmeckt), fällt dann der Gegenwert auf Null? Denn satt ist man ja vielleicht trotzdem geworden ...
Oder eine Armbanduhr. OK, es sei eine hochwertige Marke, aber meine Billiguhr aus dem Supermarkt zeigt auch keine schlechtere Zeit an. Sprich: Für mich sind die gleichwertig. Jemand anders kann das anders sehen, aber das spielt hier keine Rolle, denn das gute Stück darf ja nicht weitergegeben werden.

Alles nur mal ein paar Gedanken dazu, wie einfach oder nicht die Wertermittlung eines geldwerten Vorteils sein kann.
Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber bei dem Klassiker "Dienstwagen" ganz genaue Regeln festgelegt. Denn sonst gäbe es dort auch immer wieder entsprechende Diskussionen (ist ja toll, dass der soviel PS hat, aber ich hätte mir den ja gar nicht gekauft, und ich nutze die Leistung auch überhaupt nicht - deshalb darf mir doch auch nur der kleine Motor als geldwerter Vorteil angerechnet werden, oder?).

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1647 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Tut er nicht.
Laut Beitrag des TE schon ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michel13
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

das war keine Beratung, sondern eine 30 Minütige Unterhaltung.
Und an die werde ich mich halten.
Warum das Finanzamt? Wenn ich tanken fahre, gehe ich ja auch nicht zum Bäcker und frage, warum der Sprit so teuer geworden ist!

Aber es gibt da noch einen ganz anderen Weg. Einen Tag, bevor die Ware in das Eigentum übergeht, in den Müll entsorgen oder an Amazon zurücksenden. Somit hat man nie das Eigentum darüber erlangt.

Und das ist ein inoffizieller Tipp eines RA. Dieser sieht das ganze ebenfalls als eine Grauzone an.

Zudem ist ihm nicht ein Fall bekannt, wo eine Finanzbehörde gegen einen Produkttester vorgegangen ist.

Ausserdenm steht ja noch im Raum, ob Amazon eine Pauschalsteuer nach § 37 b EStG bezahlt hat. Dann wäre das Produkt steuerrechtlich nicht mehr belastbar

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aber es gibt da noch einen ganz anderen Weg. Einen Tag, bevor die Ware in das Eigentum übergeht, in den Müll entsorgen oder an Amazon zurücksenden. Somit hat man nie das Eigentum darüber erlangt.
Warum ist das ein anderer Weg? Es ist doch offensichtlich, dass dann keine Steuer anfällt (von dem geldwerten Vorteil in den 6 Monaten mal abgesehen).

Ich dachte, es geht dir vor allem um den Fall, dass die Produkte behalten werden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Michel13
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

so, war gerade bei meiner Steuerberaterin gewesen, die für mich immer die Lohnsteuer macht.
Das erste was sie sagte "sehr schwierig, da Grauzone"
Wenn man den Artikel den man testen soll, von vorne rein behalten könnte, sprich es würde bei Lieferung direkt ins Eigentum übergehen, wäre eine Wertermittlung an dem günstigsten Preis möglich und danach könnte die Steuer daran fest gemacht werden.

Ein Artikel der aber erst nach 6 Monaten Eigentum wird, da wird es schwierig, einen Wert zu ermitteln. Zumal noch dazu kommt, dass man diesen Artikel weder verschenken, noch verkaufen darf!!!!

Weil gebraucht ist nicht gleich gebraucht. Ein Handy was immer in einer Schutzhülle mit Displayschutz gesteckt hat, wird nach 6 Monaten vermutlich noch sehr gut aussehen und einen gewissen Wert darstellen. Ein Handy allerdings ohne Schutzhülle und Displayschutz, welches vermutlich noch in einer Frauenhandtasche steckte, kann nach 6 Monaten übel aussehen und kaum noch Wert haben!
Bei einer 6 Monate alte Fritteuse das gleiche Spiel. 2-3 mal benutzt oder doch täglich im Einsatz. Immer schön gereinigt oder eher nicht!
Keiner kann da so ohne weiteres einen Wert ermitteln. Einen Pauschalwert gibt es da nicht.
Und einen geldwerten Vorteil in den 6 Monaten gibt es nicht, da man zb. die Fritteuse nur 2-3 mal benutzt haben könnte. Von der Gratisschokolade hat man ein Stück probiert und dann nie wieder angerührt, bzw. entsorgt. Keiner kann das nachvollziehen/beweisen. Der Besitz darüber reicht da nicht!

Allerdings wird sofort ein Wert regeneriert, sobald man das Produkt verkauft. Dann "müsste" man es bei der Steuererklärung mit angeben.

Und wenn der Artikel einen Tag vorher entsorgt wird, fallen eh keine Steuern an, da nie in den eigenen Besitz gelangt. Nur Amazon „könnte" da juristisch etwas unternehmen. Aber das ist fast ausgeschlossen, dass sie einen Tag vor Ablauf der 6 Monate, ihren Artikel wiederhaben wollen.

Auch erwähnte meine Steuerberaterin, dass man wohl die Händler da in die Pflicht nehmen will, dass eine Pauschalsteuer nach § 37 b EStG Pflicht wird. Aber bis dahin, grauste Grauzone.

Natürlcih hatte ich vorher Google befragt. Aber die Aussagen über dieses Thema sind alle widersprüchlich. Und das Amazon Vine Program gibt es seit gut 10 Jahren. Wenn es da irgendwo Ärger mit dem Finanzamt gegeben hätte, würde man etwas darüber finden, was nicht der Fall ist.

In diesem Sinne, einen schönen Tag!

keine Rechtsberatung oder ähnliches.. alles ohne Gewähr!!

-- Editiert von User am 17. Oktober 2023 14:10

10x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1038 Beiträge, 311x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Seit wann berät ein Finanzamtsmitarbeiter in steuer- und gewerberechtlichen Fragen?


Die "Beraten" zwar nicht, geben aber durchaus auf Anfrage eine Antwort über die (ihrer Meinung herrschende) Rechtsmeinung. Wenn man das Ganze schriftlich und verbindlich haben möchte kostet das dann Gebühren (§ 89 Abs. 2 AO).

So eine Auskunft hat schon den ein oder anderen vor einem Steuerstrafverfahren gerettet.

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2565 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
So eine Auskunft hat schon den ein oder anderen vor einem Steuerstrafverfahren gerettet.
Naja, vor einem Steuerstrafverfahren wohl eher nicht, sondern viele StB vor horrenden Haftungssummen!

Das FA teilt Dir auch in einer verbindlichen Auskunft nicht mit, wie ein noch nicht verwirklichter Sachverhalt steuerlich zu sehen wäre, sondern nur, ob es deiner Rechtsauffassung (die Du aj lang und breit darlegen musst!) zustimmt. Wenn man deiner Rechtsauffassung verbindlich nicht zustimmt, gibt es ggf. noch unverbindliche Hinweise woran das liegen könnte!

Die Krux liegt letztendlich daran, dass das reine Überlassen zu Testzwecken (noch) nicht zu einem geldwerten Vorteil führt. Bitte beachten, der Vine Tester übt -wenn überhaupt!- eine gewerbliche Tätigkeit aus! Es kann daher keine Bewertung eines möglichen Vorteils nach §8 Abs.2 Satz 1 EStG erfolgen! Wenn mir mein Autohändler das neuste Model für ein, zwei Tage testweise zur Verfügung stellt, dann muss ich ja auch nichts versteuern!

Verzichtet der Händler auf die Rücksendung, dann nicht als Entgelt für den Tester, sondern schlicht aus kostenökonomischen Gründen, denn man spart sich nicht nur das Porto, sondern auch die Entsorgung oder Wiederaufbereitung des Gegenstandes. Grade dadurch, dass man jedoch z.B. den Weiterverkauf untersagt, stellt sich die Frage, ob es sich um ein Geschenk im Sinne des §37b EStG handelt.

Für den Gesetzgeber stellt sich immer die Frage, ob es sich "lohnt" auf bestimmte Sachverhalte zu reagieren. So wird Samsung sicherlich nicht 10.000 55 Zoll-OLED-Fernseher für Tester bereitstellen und der Aufwand für 10.000 Tafeln Schokolade der ChingChong Ltd., Hongkong, führen im Normalfall zu einer Gewinnminderung in China!

Eine Änderung des §37b EStG wäre da sicherlich ein gangbarer Weg um den schlimmsten Wildwuchs entgegenzutreten. Eine Versteuerung auf Empfängerebene wäre mit einem weitaus größeren Personal- und Zeitaufwand verbunden.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

5x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
WER.E
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles sehr interessante Informationen. DANKE! Mitglieder, die schon etwas länger bei AmazonVine dabei sind, müssen bis 31.12. 2023 ihre Steuer-Daten abgeben. Ist das Ganze dann für die Monate 2023 rückwirkend oder prüft das Finanzamt dann ab (!) 2024? (Soweit ich las, müsste Amazon die Daten den Ämtern bis 31.01.24 bereitstellen). Ist dann erst ab dem Jahr 2024 mit einer Prüfung zu rechnen?
Ich stelle mir es schwierig vor, bei Produkttests wie Tee, Ladekabel, Displayfolien... Muss man dann schon für dieses Jahr 2023 (rückwirkend ab Januar) eine detaillierte Liste haben oder reicht erst 2024? ( Z.B wie: "Tee eher kein geldwertender Voreil/ vernichtet/ nicht gienießbar"...) Fiele sonst für Produkte, die viele Monate zurückliegenden, schwer.
Danke für eine Beantwortung!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5762 Beiträge, 2546x hilfreich)

Zitat (von WER.E):
Ist dann erst ab dem Jahr 2024 mit einer Prüfung zu rechnen?


Ja. Aber durchaus für alle Jahre, die noch nicht verjährt sind, also auch rückwirkend.

Zitat (von WER.E):
Muss man dann schon für dieses Jahr 2023 (rückwirkend ab Januar) eine detaillierte Liste haben


Natürlich, das gehört zur ordnungsgemäßen Buchführung und galt ja schon immer, nicht nur für 2023.

-- Editiert von User am 14. November 2023 22:27

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
WER.E
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Natürlich, das gehört zur ordnungsgemäßen Buchführung und galt ja schon immer, nicht nur für 2023.

Das mag bestimmt richtig sein, bei Tee, einem Ladekabel, einer Tütensuppe, etc.denkt man als reiner Privatmensch natürlich nicht an Gewinnabsichten/ geldwertende Vorteile.
Die Frage, ob "rückwirkend auch möglich", da Verkaufsplattformen wie Ebay bei Versteigerungen ab 30 Stück pro Jahr oder 2000 Euro in Summe es auch nicht rückwirkend melden. Neuerung trat ja dieses Jahr in Kraft.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2565 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat (von WER.E):
da Verkaufsplattformen wie Ebay bei Versteigerungen ab 30 Stück pro Jahr oder 2000 Euro in Summe es auch nicht rückwirkend melden
... was das FA aber nicht hindert auch Jahre vor 2023 zu prüfen! Soweit man zum Schluss kommt, dass AUCH in den Vorjahren eine gewerbliche vorgelegen hat und dann kein Buchhaltung/Aufzeichnungen vorliegen, ist die Amtsermittlungspflicht des FA nahezu auf null reduziert und das Tor zur Schätzung sperrangelweit offen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6772 Beiträge, 1573x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 18. November 2023 12:34

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go653450-93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Für mich ist die Situation klar, Amazon deklariert das Ganze nicht als Geschenk sondern eindeutig als Bestellung mit einem Warenwert von 0€. Deshalb hat Amazon jetzt ein Problem und nicht der Vine-Nutzer. Ein Vine-Nutzer kann schlecht etwas mit einem Warenwert von 0€ versteuern. Wenn Amazon eine Versteuerung von den Vin Nutzern erwartet, ist das mindeste was sie liefern müssten ein ordentlicher Warenwert, diesen kennt Amazon ja scheinbar den irgendwas melden sie dem Finanzamt, sie entscheiden sich nur besagten Wert nicht transparent mit ihren Vine-Nutzern zu teilen. Kurz druckt euch die Bestellzusammenfassung der jeweiligen Artikel aus, falls etwas vom Finanzamt kommt könnt ihr damit Belgen das Amazon euch einen Warenwert von 0€ übermittelt hat und es nur deshalb zur Transaktion gekommen ist, zudem wird der besagte 0€ Warenwert mehrfach, groß und deutlich bei dem jeweiligen Vine Artikel angegeben.

Auf der Vine-Webseite wird dem Nutzer zu keinem Zeitpunkt der Warenwert angezeigt. Stattdessen wählt und bestellt der Vine-Nutzer den Artikel und erhält daraufhin mehrere Benachrichtigungen von Amazon, dass die Bestellung in Wert von 0€ verschickt wird, angekommen ist etc. In der Bestellübersicht wird ein Gesamtwert von 0€ angezeigt, ohne Abzug eines Rabatts oder dem Hinweis auf eine Schenkung.

https://static.mydealz.de/comments/raw/Lf9se/45399596_1/re/1024x1024/qt/80/45399596_1.jpg

In der Vine-Navigation unter dem Menüpunkt 'Bestellungen' wird auch kein Warenwert angezeigt. Durch Anklicken des Untermenüpunktes 'Bestelldetails' bei den jeweiligen bestellten Vine-Artikeln, im Vine Menü, erhält ein Vine-Nutzer die folgende Ansicht:

https://static.mydealz.de/comments/raw/25luH/45399596_1/re/1024x1024/qt/80/45399596_1.jpg

Wenn ein Vine-Nutzer nun auf Rechnung klickt und dort den ersten Punkt auswählt, wird folgende Vine PDF Quittung von Amazon generiert:

https://static.mydealz.de/comments/raw/tUhVZ/45399596_1/re/1024x1024/qt/80/45399596_1.jpg

Alle Vine-User haben eine Quittung erhalten. Dabei handelt es sich um PDFs, die von Amazon mit "Bitte drucke diese Seite aus und lege sie zu deinen Unterlagen." gekennzeichnet sind. Es ist wichtig zu beachten, dass nur dieses Dokument den grundlegenden Bedingungen einer Quittung entspricht und dass den Vine-User kein anderes Dokument zugesandt wurde, das den grundlegenden Bedingungen einer Quittung entspricht. Der Hinweis im Kommentarbereich der Quittung "Dies ist keine Rechnung" ändert rechtlich gesehen nichts. Es ist und bleibt die Quittung für die durchgeführte Vine Transaktion.

Einfach unter den jeweiligen Artikel, im Vine Menü, auf "Bestelldetails" klicken dann auf "Rechnung" und dann auf den ersten Dropdown Menüpunkt klicken. In dem generierten PDF dann noch einmal auf: "Bitte drucke diese Seite aus und lege sie zu deinen Unterlagen." klicken und schon habt Ihr euch abgesichert.

Dies ist keine Rechtsberatung oder Ähnliches, sondern lediglich meine persönliche Meinung dazu.

-- Editiert von User am 23. Dezember 2023 04:17

0x Hilfreiche Antwort



#25
 Von 
Michel13
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

Artikel geht erst ab den 6. Monat ins Eigentum über. Bis dahin gehört der Artikel dem Verkäufer, bzw. Amazon.
Wird er innerhalb der 6 Monate mit Genehmigung von Amazon verschrottet, wäre das dem gleichzustellen, als ob Amazon die Ware zurückgefordert hätte.

Diese Info habe ich auch mittlerweile vom Finanzamt selbst erhalten und von einem Fachanwalt.

Allerdings gibt Amazon keine "Entsorgungsfreigaben" mehr raus. Wer die noch bekommen hat, hat Glück gehabt.

Noch ein Tipp am Rande, aber ohne Gewähr!!
Vor dem 31.12.2023 aus dem Program austreten.
Amazon muss kompl. Daten ans Finanzamt einreichen. Name und Anschrift reichen da nicht aus.
Wer den Vine-Steuerfragebogen nicht ausfüllt, wird genau aus diesem Grund, dann ausgeschlossen.
Amazon ist nämlich verpflichtet, die Daten aller Vine Mitglieder zu übersenden. Und wer nicht mehr Mitglied ist, kann auch nicht gemeldet werden.

Wie viele andere auch, habe ich das Vine Programm verlassen.
Nicht weil man ggf. Steuern drauf zahlen muss, sondern weil Amazon anscheinend mit Absicht, die User nicht am Anfang des Jahres informiert hat, um das Vine Programm nicht zu gefährden.
Kenne einige Gold-Viner die bereits Anwälte eingeschaltet haben.
Es werden sich also noch Gerichte damit beschäfftigen!

Zudem ist man gegen die Vine-User, welche bots einsetzen, eh unterlegen. Macht doch keinen Spaß mehr, für den "Schrott" der übrig bleibt und den man aus Fun testet will, auch noch Steuern zu bezahlen!

-- Editiert von User am 25. Dezember 2023 11:00

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wird er innerhalb der 6 Monate mit Genehmigung von Amazon verschrottet, wäre das dem gleichzustellen, als ob Amazon die Ware zurückgefordert hätte.
Und was ist deiner Meinung nach "verschrotten"? Beispielsweise bei einem Lebensmittel, oder einem Kosmetikartikel? :wink:

Zitat:
Amazon ist nämlich verpflichtet, die Daten aller Vine Mitglieder zu übersenden. Und wer nicht mehr Mitglied ist, kann auch nicht gemeldet werden.
Erstens ist das falsch, denn das Meldeverfahren beginnt soweit ich weiß nicht erst am 1.1.2024.
Und zweitens verstehe ich nicht, was diese Neuregelung überhaupt mit der ursprünglichen Frage zu tun hat. Auch in den zurückliegenden Jahren musste schließlich dem Finanzamt alles offengelegt werden. An der Rechtsfrage, welche geldwerten Vorteile bzw. Geschenke versteuert werden müssen (ob überhaupt und wenn ja auf welcher Basis) hat sich absolut nichts geändert.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8719 Beiträge, 1849x hilfreich)

Zitat (von Michel13):
sondern weil Amazon anscheinend mit Absicht, die User nicht am Anfang des Jahres informiert hat, um das Vine Programm nicht zu gefährden.


Sorry, diese Meinung teile ich nicht. Denn es war in allen Zeitungen usw. das Finanzämter bei vielen Geschäcften mehr hingucken und auch mehr Daten bekommen. Und ganz ehrlich: Wer solche Programme nutzt, der sollte in der Lage sein, sich auch selber zu informieren.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128151 Beiträge, 40938x hilfreich)

Zitat (von Michel13):
Und wer nicht mehr Mitglied ist, kann auch nicht gemeldet werden.

Nette Theorie, aber schlicht falsch.



Zitat (von Michel13):
sondern weil Amazon anscheinend mit Absicht, die User nicht am Anfang des Jahres informiert hat, um das Vine Programm nicht zu gefährden.

Warum sollte man die Leute über alte, schon längst geltende Gesetze informieren?
Im übrigen wurden die Leute ja alle informiert, nämlich durch den Gesetzgeber selber. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Gesetze gelten diese als jedem Bürger bekannt - egal ob er sie gelesen oder verstanden hat.



Zitat (von Michel13):
Kenne einige Gold-Viner die bereits Anwälte eingeschaltet haben.

Und mit welchen Ziel?



Zitat (von reckoner):
Erstens ist das falsch, denn das Meldeverfahren beginnt soweit ich weiß nicht erst am 1.1.2024.

Richtig - seit Beginn des Jahres 2023 gilt das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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