Wohnung unentgeltlich verleihen

1. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
go607031-27
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung unentgeltlich verleihen

Hey Leute

Ich habe Mal eine Frage und zwar wie sieht es aus wenn ich ein paar Räume von meinem Selbstbewohnten Haus mit meinem Kollegen teilen möchte ? Also das er nur sein verbrauchten Nebenkosten Teil dazuschießt ohne das ich Gewinn mache und ohne das ich etwas angeben muss in der Steuererklärung. Habe mich Mal belesen reicht es dann wenn man einen Verleihungsvertrag aufsetzt mit unentgeltliches wohnen mit oder ohne Kosten Beteiligung zwecks Eigenverbrauch Strom und z.B heizkosten? Habe nämlich keine Lust das irgentwelche Fragen aufkommen wenn er sich beim Einwohnermeldeamt sich bei meiner Adresse anmeldet. Will ihn halt so gesehen umsonst bei mir wohnen lassen. Muss ich dann trotzdem eine genaue Auflistung der Betriebs bzw Nebenkosten machen ?

Danke für eure Hilfe

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116385 Beiträge, 39261x hilfreich)

Zitat (von go607031-27):
Will ihn halt so gesehen umsonst bei mir wohnen lassen.

Umsonst oder kostenlos?



Zitat (von go607031-27):
Muss ich dann trotzdem eine genaue Auflistung der Betriebs bzw Nebenkosten machen ?

Warum sollte man des machen? Müsste man ja nur, wenn die ein weiterer bezahlen sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(809 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von go607031-27):
Habe nämlich keine Lust das irgentwelche Fragen aufkommen wenn er sich beim Einwohnermeldeamt sich bei meiner Adresse anmeldet.


Welche Fragen sollten denn da aufkommen - und von wem?

Dein Kollege ist ein Arbeitskollege, bezieht also keine Sozialleistungen?

Zitat (von go607031-27):
Will ihn halt so gesehen umsonst bei mir wohnen lassen.


Das ist aber sehr nobel von dir.

Zitat (von go607031-27):
Muss ich dann trotzdem eine genaue Auflistung der Betriebs bzw Nebenkosten machen ?


Mir würde spontan kein Grund einfallen, warum man überhaupt einen Vertrag aufsetzen müsste.

Wenn man gerne möchte, kann man das natürlich machen...

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Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(809 Beiträge, 87x hilfreich)

Noch eine Frage:

Im Titel des Threads ist die Rede von einer Wohnung, im Eingangstext von (Zitat) "ein paar Räume von meinem Selbstbewohnten Haus"...was von beidem ist es denn nun?

Sollte es sich um eine Wohnung handeln, für die du normalerweise Mieteinnahmen erzielst, würde ich dem zuständigen Finanzamt kurz schriftlich mitteilen, dass die Wohnung ab Datum X unentgeltlich an Person Y überlassen wird.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116385 Beiträge, 39261x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Mir würde spontan kein Grund einfallen, warum man überhaupt einen Vertrag aufsetzen müsste.

Weil der Gesetzgeber es so bestimmt hat.
Bereits "kannst hier kostenlos wohnen" ist ein Vertrag.


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#5
 Von 
go607031-27
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar danke für die Information.

Wohnung ist es nicht direkt ist halt ein Einfamilienhaus mit kleinem Obergeschoss mit ein paar Zimmern. Habe auch in Vergangenheit nie jemanden oben wohnen gehabt und dadurch Mieteinnahmen erzielt etc. Meine Frage war nur ob das Finanzamt mir unterstellen kann das ich dafür bezahlt werde wenn mein Kollege einzieht ist wie gesagt auch nur ein Arbeitskollege er bezieht auch keine Sozialleistungen. Da er sich ja beim Einwohnermeldeamt anmeldet und wenn er dann z.B eine Steuererklärung auf meine Adresse macht das Finanzamt dann evtl davon ausgeht das er bei mir auf Miete wohnt und mir z.B Mieteinnahmen unterstellen kann etc. Da wollte ich nur sicher gehen ob ich dann vorsichtshalber mit ihm ein Vertrag aufsetzen muss das er bei mir unentgeltlich wohnt z.B ein Leihvertrag mit unentgeltliches wohnen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116385 Beiträge, 39261x hilfreich)

Zitat (von go607031-27):
Meine Frage war nur ob das Finanzamt mir unterstellen kann das ich dafür bezahlt werde

Klar.

Dann beweist man halt das Gegenteil und gut ist.


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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30573 Beiträge, 5455x hilfreich)

@TE:
Vermietung und Verpachtung --- ist aus Finanzamts-Sicht etwas anderes als das, was du beabsichtigst.

ICH würde mit dieser Person einen schriftlichen Vertrag machen, in dem festgehalten wird, dass für die NK (welche genau) im Voraus monatlich ein Betrag x fällig und auf mein Konto xy zu zahlen ist.
ICH wäre dann Wohnungsgeber und würde als solcher auf der Wohnungsgeberbescheinigung unterschreiben.
Damit kann sich die Person beim Meldeamt anmelden.
Dann kann dessen Name an Briefkasten/Klingel.

Es ist auch an den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) zu denken.
Du zahlst jetzt vermutlich 1x Beitrag für das Haus. Wenn es tatsächlich ein EFH ist, genügt das.
Die Person kann nach dem Einzug/nach der Anmeldung beim Meldeamt dem Beitragsservice mitteilen, dass unter deiner Beitragsnummer bereits gezahlt wird. Damit vermeidet man unnötigen Schriftverkehr.

Wie du deinen Kollegen wieder loskriegst, falls alles nicht so klappt wie gewünscht--- weißt du schon?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
go607031-27
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
dass für die NK (welche genau) im Voraus monatlich ein Betrag x fällig und auf mein Konto xy zu zahlen ist.


Das hätte ich auch gerne gewusst wie viel man da veranschlagen darf ohne das ich darauf Einkommensteuer zahlen muss. Gibt es da einen Freibetrag an Nebenkosten oder gibt es da eine Tabelle was nicht versteuert werden muss ? Ich kann ja nicht einfach sagen Zahl mir 500 eur Nebenkosten dann denkt jeder ich erziehle damit gewinne und vermiete. Strom kann ich ja ungefähr die Differenz berechnen beim Heizöl wird das dann z.B wieder schwieriger werden.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116385 Beiträge, 39261x hilfreich)

Zitat (von go607031-27):
Das hätte ich auch gerne gewusst wie viel man da veranschlagen darf ohne das ich darauf Einkommensteuer zahlen muss

Man will die Wohnung nun also doch vermieten?

Das sind durchlaufende Posten, insofern wird darauf keine Einkommensteuer fällig.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30573 Beiträge, 5455x hilfreich)

Zitat (von go607031-27):
Das hätte ich auch gerne gewusst wie viel man da veranschlagen darf ohne das ich darauf Einkommensteuer zahlen muss.
Welches Einkommen meinst du jetzt? Hast du wieder Probleme mit den Begrifflichkeiten?
Einkommen wäre MIETE. Die aber willst du doch gerade nicht nehmen.

Nebenkosten/Betriebskosten werden auch bei dir/deinem EFH solche sein, die du weiterreichen musst.
zb Verbrauchskosten für Heizung und Wasser, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Müllkosten, Stromkosten, Tel./Internetkosten.
Zitat (von go607031-27):
Ich kann ja nicht einfach sagen Zahl mir 500 eur Nebenkosten
Richtig, das solltest du nicht sagen. Aber wer würde an Gewinn und Vermietung denken?
Eher würde wohl dein Kollege nö danke, viel zu teuer sagen.

Du könntest aber überlegen:
--->Als ich noch mit meinem Vater hier wohnte, zahlten wir (für 2 Personen) jährliche/monatliche Nebenkosten in Höhe von X €. Die Unterlagen dazu hab ich noch.
Das wäre ein Anhaltspunkt und relativ leicht für dich und den Kollegen zu vereinbaren. Wieder 2 Personen.

Darf ich mal fragen, warum du solchen Bammel vor dem Finanzamt oder Steuerzahlungen hast?
Oder verstehst du es nur nicht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
go607031-27
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Darf ich mal fragen, warum du solchen Bammel vor dem Finanzamt oder Steuerzahlungen hast?
Oder verstehst du es nur nicht?


Kenne jemanden der schon schlechte Erfahrungen gemacht hat deswegen.

Also habe ich das jetzt richtig verstanden das wenn er mir nur seine anteiligen Nebenkosten überweist das ich dann Safe bin und das Finanzamt nicht sagen kann das sind Mieteinnahmen und das es als versteuernde Einkünfte gelten kann ? Dann muss denke ich bei dem Dauerauftrag warscheinlich auch vermerkt sein das es sich nur um Anteilige Nebenkosten handelt richtig ?

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30573 Beiträge, 5455x hilfreich)

Zitat (von go607031-27):
und das Finanzamt nicht sagen kann das sind Mieteinnahmen und das es als versteuernde Einkünfte gelten kann ?
Wenn es keine Miete ist, sondern Nebenkosten...sagt das FA nichts.
Ihr beide solltet wissen, wofür die Summe ist. Das genügt.

Du verstehst es leider nicht.
Zitat (von go607031-27):
Kenne jemanden der schon schlechte Erfahrungen gemacht hat deswegen.
Tja, wenn der vermietet, ohne das dem FA zu erklären...

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2088 Beiträge, 318x hilfreich)

Was Du auch berücksichtigen solltest:
Die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum könnte möglicherweise eine Schenkung sein.
Da wäre dann bei 500 EUR angenommener ortsüblicher Vergleichsmiete nach 3 Jahren und 4 Monaten wohl der Schenkungsfreibetrag ausgenutzt.

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#14
 Von 
go607031-27
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn es keine Miete ist, sondern Nebenkosten...sagt das FA nichts.


Alles klar dann weiß ich Bescheid dann deklarieren wir es einfach als Nebenkosten im Verwendungszweck.

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#15
 Von 
go607031-27
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Was Du auch berücksichtigen solltest:
Die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum könnte möglicherweise eine Schenkung sein.
Da wäre dann bei 500 EUR angenommener ortsüblicher Vergleichsmiete nach 3 Jahren und 4 Monaten wohl der Schenkungsfreibetrag ausgenutzt.


Okay das ist natürlich auch gut zu wissen.

Danke dir

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116385 Beiträge, 39261x hilfreich)

Zitat (von go607031-27):
Also habe ich das jetzt richtig verstanden das wenn er mir nur seine anteiligen Nebenkosten überweist das ich dann Safe bin und das Finanzamt nicht sagen kann das sind Mieteinnahmen und das es als versteuernde Einkünfte gelten kann ?

Nein, das hat man falsch verstanden. Selbstverständlich kann das FA das meinen.



Zitat (von Anami):
Wenn es keine Miete ist, sondern Nebenkosten...sagt das FA nichts.

Ach, Glaskugel frisch poliert?
Oder einfach mal wieder keine Ahnung?



Zitat (von Anami):
Ihr beide solltet wissen, wofür die Summe ist. Das genügt.

Auch Unfug ...


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#17
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(809 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bereits "kannst hier kostenlos wohnen" ist ein Vertrag.


Aber kein schriftlicher, und um den ging es doch.

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#18
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(809 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum könnte möglicherweise eine Schenkung sein.


M.W. ist die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum keine Schenkung, sondern eine Leihe.

Signatur:

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#19
 Von 
go607031-27
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
M.W. ist die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum keine Schenkung, sondern eine Leihe.


Ja von einem Leihvertrag habe ich schon gehört. Man unterscheidet zwischen Mietvertrag und Leihvertrag. Leihvertrag ist in der Regel immer unentgeltlich. Deswegen würde ich dann auf jeden Fall einen Leihvertrag aufsetzen.

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#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46742 Beiträge, 16576x hilfreich)

Zitat (von go607031-27):
Deswegen würde ich dann auf jeden Fall einen Leihvertrag aufsetzen.


Wichtig ist, dass es sich auch tatsächlich um eine Leihe handelt.

Es reicht nämlich nicht, den Vertrag so zu bezeichnen.

Auch bei den Nebenkosten sollte die Kostenbeteiligung max. den tatsächlichen Kosten entsprechen. Ein höherer Betrag gilt auch dann als Miete, wenn er im Verwendungszweck als Nebenkosten eteiligumg bezeichnet wurde.

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#21
 Von 
go607031-27
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es reicht nämlich nicht, den Vertrag so zu bezeichnen.


Was genau muss denn im Vertrag noch enthalten sein das es sich um eine Leihe handelt ?

Auflistung der anteiligen Betriebskosten z.B ?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go607031-27
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Trotzdem schonmal danke für die Hilfe

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