Moin,
ich habe beim Vermieter Akteneinsicht wg. unserer Nebenkostenabrechnung bekommen. Dabei habe ich einige Merkwürdigkeiten festfestelt:
So existieren für Hausreinigung, Hausmeister und Gartenpflege Rechnungen, die vom Vermieter (bzw seiner Firma) ausgestellt wurden. Dabei werden diese Tätigkeiten von externen Firmen übernommen. Auf den Homepages der Firmen ist kein Hinweis zu finden, das unser Vermieter daran irgendwie beteiligt ist (ebenso auf seiner).
Für alle Dienste werden nur monatliche Pauschalen gezahlt, die ich für überzogen und vor allem nicht nachvollziehbar halte. So sind die Rechnungen für Treppenreinigung (dauert ca 15-20 min/ Woche) auf 3 Grundstücke ausgestellt, ohne das ersichtlich ist, wie hoch die Kosten für jedes einzelne davon ist. Beim Hausmeister wird lediglich das Bereit- und wieder Zurückstellen der Mülltonnen berechnet. Eine Tätigkeit, die pro Gang ca 4 Minuten dauert.
Diese Rechnung ist sogar höher als die der Gartenpflege (ebenfalls wieder für mehrere Grundstücke) und wird mit einer utopischen Arbeitszeit von 7-9 Stunden angegeben (höchstens 1h/ Monat).
Wenn ich die Gesamtsumme für alle Mieter der Hausreinigung auf meiner Abrechnung durch 52 Wochen teile, komme ich auf 47€ pro Woche für maximal 20 min Arbeit. Ich finde das sehr hoch. Woraus sich die Gesamtsumme zusammensetzt, geht aus der Rechnung nicht hervor.
Wir wollen nun gegen die Nebenkosten Widerspruch einlegen. Einige Punkte konnten wir selbst klären, andere wie diese Rechnungen nicht.
Kann der Vermieter bzw seine Firma sich selbst derartige Rechnungen ausstellen, wenn diese Leistungen von Dritten ausgeführt werden, die auf den Rechnungen nicht auftauchen? Muss nicht für jedes Grundstück erkennbar sein wie sich die einzelnen Posten zusammensetzen? Sind wöchentlich 47€ für maximal 20 Minuten Reinung normal oder zu hoch?
Danke für die Hilfe.
Unstimmigkeiten bei Nebenkosten (Hausreinigung etc)
2. November 2023
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Frage vom 2. November 2023 | 15:53
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unstimmigkeiten bei Nebenkosten (Hausreinigung etc)
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#1
Antwort vom 2. November 2023 | 16:34
Von
Status: Student (2405 Beiträge, 370x hilfreich)
ZitatSo existieren für Hausreinigung, Hausmeister und Gartenpflege Rechnungen :
Die Rechnungen sind ja nur die eine Seite der Belege.
Die Verträge auf denen die Rechnungen basieren gehören ja auch dazu. Und dort findet sich dann (für den Vermieter hoffentlich) eine Möglichkeit der Abgrenzung der einzelnen Tätigkeiten und Gebäuden.
Falls nicht, hat der Vermieter das Problem, dass er die Betriebskossten nicht belegen kann und was er nicht belegen kann, kann er nicht abrechnen.
-- Editiert von User am 2. November 2023 16:35
#2
Antwort vom 2. November 2023 | 16:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie Verträge auf denen die Rechnungen basieren gehören ja auch dazu. Und dort findet sich dann (für den Vermieter hoffentlich) eine Möglichkeit der Abgrenzung der einzelnen Tätigkeiten und Gebäuden. :
Danke, da werden wir noch mal Nachhaken. Sonderlich eilig, an. Sein Geld zu kommen hat er es jedenfalls nicht. Die Nebenkostenabtechnung ist von Juni, die Rechnungen wurden mir erst letzte Woche zugesandt.
Früher, als noch die einzelnen Rechnungen beigeheftet waren, gab es direkt Rechnungen der jeweiligen Drittanbieter.
Aber warum stellt sich der Vermieter selbst Rechnungen aus? Selbst wenn es die Verträge mit den anderen Firmen gibt, müssten diese doch Rechnungen stellen... Meine (und die meiner Nachbarn) Nebenkostennachzahlungen sind seit 2 Jahren um das Doppelte gestiegen. Hauptsächlich wegen der Posten Hausmeister/ Treppenreinigung. Also Posten, auf die wir keinen Einfluss haben. Letztes Jahr haben wir widerwillig gezahlt, dieses Jahr wollen wir es genauer wissen.
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#3
Antwort vom 2. November 2023 | 18:06
Von
Status: Unbeschreiblich (124302 Beiträge, 40350x hilfreich)
ZitatDabei werden diese Tätigkeiten von externen Firmen übernommen. :
Von denen es aber keine Rechnungen gibt?
ZitatAuf den Homepages der Firmen ist kein Hinweis zu finden, das unser Vermieter daran irgendwie beteiligt ist (ebenso auf seiner). :
Muss es auch nicht.
Wenn daran Interesse besteht, müsste man in das jeweilige Handelsregister etc. schauen.
ZitatKann der Vermieter bzw seine Firma sich selbst derartige Rechnungen ausstellen :
Ich verstehe die Frage nicht - man macht es doch schon, da ist die Frage ob man es kann doch irgendwie sinnlos?
ZitatAber warum stellt sich der Vermieter selbst Rechnungen aus? :
Der Schilderung nach macht er das doch nicht?
Im übrigen frage man das den Vermieter.
ZitatMuss nicht für jedes Grundstück erkennbar sein wie sich die einzelnen Posten zusammensetzen? :
Durchaus ja.
Aber es kann Ausnahmen geben.
#4
Antwort vom 2. November 2023 | 18:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Schilderung nach macht er das doch nicht? :
Im übrigen frage man das den Vermieter
Der Vermieter selbst war bei der Akteneinsicht nicht anwesend, obwohl ich um einen persönlichen Termin gebeten hatte). Ich sammel gerade mit 2 anderen Mietern Material für einen Widerspruch. Daher meine Fragen.
Die Rechnungen sind von der Firma des Vermieters an die Firma des Vermieters ausgestellt: Man stellt sich selbst die Treppenreinigung/ Hausmeistertätigkeit, Gartenpflege mit Pauschalen über mehrere Gebäude in Rechnung. Obwohl alle Arbeiten von Dritten ausgeführt werden. Deren Firmennamen werden in den Rechnungen nicht genannt.
#5
Antwort vom 2. November 2023 | 19:08
Von
Status: Unbeschreiblich (124302 Beiträge, 40350x hilfreich)
ZitatDie Rechnungen sind von der Firma des Vermieters an die Firma des Vermieters ausgestellt: Man stellt sich selbst die Treppenreinigung/ Hausmeistertätigkeit, Gartenpflege mit Pauschalen über mehrere Gebäude in Rechnung. :
Also eine interne Rechnung / Eigenbeleg.
Nicht unüblich kann aber sehr erklärungsbedürftig sein.
Der Vermieter wird also das ganze erklären müssen, will er nicht Gefahr laufen das die Kosten als unberechtigt eingestuft werden.
ZitatIch sammel gerade mit 2 anderen Mietern Material für einen Widerspruch. :
Dann diese Frage in den Widerspruch einfügen.
#6
Antwort vom 2. November 2023 | 19:24
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Vermieter wird also das ganze erklären müssen, will er nicht Gefahr laufen das die Kosten als unberechtigt eingestuft werden. :
Denke ich auch, zumal die Rechnungen für 2 weitere Gebäude läuft und wir nicht erkennen können, wie man auf die Summe für unser Haus kommt. (Die Rechnungssumme durch 3 teilen ist es jedenfalls nicht.)
Es betrifft nur die von mir genannten Bereiche. Bei allen anderen Posten sind die Rechnungen der jeweiligen Firmen etc erkennbar.
Zur Treppenreinigung noch etwas: ist es üblich die volle Stunde zu berechnen oder die tatsächlich geleistete Zeit, die wie gesagt hier zwischen 15-20 Minuten liegt und dafür finde ich 47€ pro Woche (auf alle Mieter gerechnet) zu hoch. Wir sind nur 5 Parteien und würden lieber selbst putzen, wenn wir dadurch jährlich über 400€ sparen können. Im Mietvertrag selbst ist weder die Art noch die Häufigkeit der Reinigung angegeben.
#7
Antwort vom 2. November 2023 | 20:01
Von
Status: Unbeschreiblich (124302 Beiträge, 40350x hilfreich)
Zitatist es üblich die volle Stunde zu berechnen oder die tatsächlich geleistete Zeit, :
Eine Minutengenaue Abrechnung ist unüblich, es wird in der Regel immer blockweise (z.B. in 15 Minutenabschnitten) abgerechnet.
Ob hier eine Stunde als Abschnitt gerechtfertigt ist, wage ich zu bezweifeln, auch das wäre vom Vermieter substantiiert zu begründen.
#8
Antwort vom 3. November 2023 | 14:29
Von
Status: Unbeschreiblich (34105 Beiträge, 5889x hilfreich)
Bei vereinbarten Pauschalen muss die vor-Ort-Zeit nicht nachgewiesen werden.ZitatFür alle Dienste werden nur monatliche Pauschalen gezahlt, die ich für überzogen und vor allem nicht nachvollziehbar halte. :
Das, was du mit 15-20 min/Woche als Mieter vor Ort mit der Uhr feststellst, ist nur ein Teil der Reinigungsleistung.
Das, was du dem Hausmeister per Stoppuhr nachweist, ist nur 1 Teil seiner vereinbarten Leistung. Vermutlich hat dieser auch einen Pauschalvertrag??
Mehr nicht ? Wer macht die anderen HM-Tätigkeiten für 3 Grundstücke?ZitatBeim Hausmeister wird lediglich das Bereit- und wieder Zurückstellen der Mülltonnen berechnet. :
Im Pauschalvertrag weder noch. Da findet sich nur die Summe für die Gesamtleistung, die dann umlegbar ist.Zitatist es üblich die volle Stunde zu berechnen oder die tatsächlich geleistete Zeit, :
Das könnt ihr dem Vermieter gern vorschlagen...ZitatWir sind nur 5 Parteien und würden lieber selbst putzen, wenn wir dadurch jährlich über 400€ sparen können. :
#9
Antwort vom 3. November 2023 | 20:28
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMehr nicht ? Wer macht die anderen HM-Tätigkeiten für 3 Grundstücke? :
Das wird eine unserer Fragen an den Vermieter sein: Welche anderen HM-Tätigkeiten noch gemacht werden. Allein das Wechseln einer Lampe im Hauflur hat Monate gedauert, obwohl besagter Hausmeister ja wegen der Mülltonnen fast wöchentlich hier war.
Auf der Rechnung ist tatsächlich nur das Bereitstellen der Mülltonnen aufgeführt. Über 300€ pro Monat...
Leider wird die Homepage der Reinigungsfirma (die auch das Mülltonnenschieben übernimmt) gerade überarbeitet, aber in einem Facebookvideo geben sie den Preis fürs Fensterputzen eines 1-Familienhaus mit 80-120€ an. Allein das im Vergleich zu den wöchentlichen 47€ für unsere paar Treppen macht mich stutzig.
Wie weiter oben schon geschrieben, sind zB für die Gartenpflege (Parkplatz) 7-9 Stunden pro Monat abgerechnet. Dies wird von einer weiteren Firma übernommen und dauert höchstens eine Stunde. Also selbst für eine Pauschale ist die angegebene Zeit absurd. Zumal der Betrag, der dafür berechnet wurde unter dem des Mülltonnenschiebens liegt...
Da stimmt irgendwas hinten und vorne nicht.
-- Editiert von User am 3. November 2023 20:33
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