Elternzeit mit Teilzeit beantragen

7. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)
Elternzeit mit Teilzeit beantragen

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, Probezeit ist am 31.10. abgelaufen
Gespräch mit meinem Chef und dem Geschäftsführer am 31.10., dass Sie nicht ganz mit meiner Leistung zufrieden sind. Ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben indem steht, dass mein Vertrag aufgelöst wird und ab jetzt befristet ist für 3 Monate.
Ich habe und werde nicht unterschrieben.
>Details dazu in meinem letzten Beitrag.

Kommende Woche werde ich meinem Geschäftsführer mitteilen dass ich diesen Vertrag nicht unterzeichnen werde.
Zusätzlich werde ich Elternzeit für 24 Monate mit Teilzeit 32 Std. /Woche beantragen, beginnend in 8 Wochen. Damit greift sofort der besondere Kündigungsschutz.
Mein kleiner Sohn wird erst 2025 drei Jahre alt,dadurch ist "Schutz" im BEEG ja besonders stark.

Mir ist klar, dass ich mir damit keine Freunde mache, aber das ist mir egal.

Ich will für mich und meine Familie einfach nur ein bißchen Sicherheit.

Was kann der Geschäftsführer im schlimmsten Fall tun?
>Er kündigt mich gesetzteswidrig und stellt mich sofort frei.

Dadurch wurde er sich ja doppelt rechtswidrig Verhalten, oder? Erstens würde er das BEEG missachten und ohne die Zustimmung der Behörde geht's ja auch nicht.

Er muß doch mein Gehalt 80% für 2 Jahre bezahlen - nur wenn ich arbeite natürlich. Er muß mir die Teilzeit ermöglichen?! Meine Stelle ist definitiv dafür geeignet.

Wie ist eure Einschätzung?

Firma kleiner Mittelstand, 35 Mitarbeiter, Maschinenbau, finanziell sehr gesunde Firma

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 59x hilfreich)

Man sollte sich nicht in Sicherheit wiegen, dass eine Kündigung nicht möglich ist. Auch wenn die Landesbehörde zustimmen muss, kann der Arbeitgeber schwerwiegende Gründe vorbringen. Hier z.B. ein gestörtes Vertrauensverhältnis (also personenbedingt) oder auch betriebsbedingt die "fast" Unmöglichkeit, einen weiteren Mitarbeiter mit 8 Wochenstunden zu finden, damit die Vollzeitstelle wieder ausgefüllt ist.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16835 Beiträge, 6294x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
dass Sie nicht ganz mit meiner Leistung zufrieden sind. Ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben

So richtig zu verstehen ist das nicht: wenn der AG nicht so ganz zufrieden ist (im Kern aber doch), läge eher nahe, dir die Möglichkeit zu geben, an dem Mangel zu arbeiten - wozu dann ein Aufhebungsvertrag?
Für den AG wäre das freilich die einfachste Lösung - er hat dich dann los.
Aber du bist aus der Probezeit raus und musst i.d.T. gar keinen neuen AV unterschreiben.

Zitat (von str516605-53):
>Er kündigt mich gesetzeswidrig und stellt mich sofort frei.

- gegen eine gesetzwidrige Kündigung kannst du leicht vorgehen
- Freistellung zu welchem Zweck? Ohne Zusammenhang mit einer Kündigung auch nicht so einfach - du hast ein Recht auf vertragsgemäße Beschäftigung.
- Du traust deinem AG anscheinend ziemlich viel Hässliches zu - das freilich könnte beinhalten, dass der AG auch zu unlauteren Mitteln greift, dich abzuschießen.
- Wenn der AG dich rausschießen will, könnte es auch schwierig werden mit einem TZ-Job in der Elternzeit, jedenfalls schwierig in dem Sinne, dass du wieder streiten müsstest - nach Selbstläufer klingt das alles eher nicht.

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#3
 Von 
Holperik
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 139x hilfreich)

Sie sollten vielleicht nochmal überlegen, das "Recht" und die "Praxis" nicht immer das Gleiche sind.
Sie schreiben,

Zitat (von str516605-53):
Mir ist klar, dass ich mir damit keine Freunde mache, aber das ist mir egal.
und
Zitat (von str516605-53):
Firma kleiner Mittelstand, 35 Mitarbeiter, Maschinenbau, finanziell sehr gesunde Firma
.
Ja, sie haben sicherlich Anspruch auf Elternzeit und ggf. auch auf Teilzeit. Aber in der Praxis in so einer kleinen Firma läuft es vielleicht es bischen anders, sie werden dann wahrscheinlich auf ein Umfeld einschließlich des GF treffen, dass Ihnen sehr deutlich machen wird, was es davon hält. Zumal es offensichtlich ist, was Sie betreiben, aus meiner Sicht nämlich Rücksichtslosigkeit nur zum eigenen Vorteil oder Schikane. Und das in so einer kleinen Firma. Und nur weil Sie meinen, die Firma wäre finanziell gesund, heißt das nicht, dass es so ist oder Sie sich wie die Axt im Wald benehmen können. Vielleicht ist die Firma auch deswegen so gesund, weil sie wenige Mitarbeiter wie Sie hat? Beschweren Sie sich dann nicht über Mobbing, die schrecklichen Kollegen oder "psychisch belastende Situationen" usw.
Ich jedenfalls hätte und habe als Kollege und Vorgesetzer in solchen Fällen nicht nur ein Elefantengedächnis, sondern nutze jede Möglichkeit (und es gibt zahlreiche), den "Mitarbeiter" das spüren zu lassen und schrittweise ggf. eine Entfernung aus dem Unternehmen vorzunehmen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

Holperik, das hast Du wunderbar auf den Punkt gebracht. Noch in Ergänzung: ganz sicherlich besteht ein Anspruch auf Elternzeit. Wenn der Arbeitgeber die Fragestellerin aber nicht mehr sehen will, dann wird er einen Grund finden, sie nicht zu beschäftigen. Völlig unerheblich ist dabei, ob die Stelle per se arbeitstechnisch aufteilbar ist. Es kommt darauf an, ob es in diesem Betrieb möglich, tatsächlich umsetzbar und zumutbar ist. Anders formuliert: letztlich kann so eine Lösung nur einvernehmlich erfolgen. Ansonsten kann jeder, wirklich jeder einigermaßen geschickter Arbeitgeber klar und überzeugend rüber bringen, dass es eben nicht passt und nicht funktioniert. Warum man hier in der Probezeit nicht gekündigt hat, das vermag ich nicht abzuschätzen. Vielleicht, um aus sozialen Gründen eine Option anzubieten, ohne Gesichtsverlust aus dem Arbeitsverhältnis raus zu kommen.

Was besseres wie der Antrag auf Elternzeit kann doch dem Arbeitgeber im Augenblick gar nicht passieren. Er hat sie von der payroll; sie erscheint nicht mehr im Betrieb; und was nach Ende der Elternzeit kommt, das sieht man dann.

wirdwerden

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#5
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was besseres wie der Antrag auf Elternzeit kann doch dem Arbeitgeber im Augenblick gar nicht passieren. Er hat sie von der payroll;
Der/die TE will aber Teilzeit bei diesem AG arbeiten ...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

Ja, und diese Form der Teilzeit zu akzeptieren, darüber hatte ich doch oben geschrieben. Jeder einigermaßen geschickte Arbeitgeber findet überzeugende Gründe, das abzulehnen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich finde den allgemein sehr Arbeitnehmer-feindlichen Ton in diesem Forum ehrlich gesagt befremdlich...

@holperik:
Wir sprechen von einer unbefristen Ingenieursstelle, welche zu besetzen in unserer Region schwierig ist, da die Konkurrenz insbesondere durch Tarifgebundene Firmen groß ist.

Mein AG bzw. der GF hat es versäumt die 6 Monate der Probezeit zu nutzen. Ich habe es evtl. versäumt den GF zu überzeugen, da ich mich auf meinen direkten Chef konzentriert habe - mit dem ich sehr eng zusammenarbeite.

Ich habe mir nichts vorzuwerfen - da ich in den letzten 6 Monaten absolut Vollgas gegeben habe.

Das Arbeitsklima ist jetzt schon mäßig, deshalb habe ich vor einer weiteren Verschlechterung keine Angst.
Was ist. bitte an meinem Verhalten Rücksichtslos? In 32 Std kann man eine Menge wegarbeiten!
Und JA ich bin stolzer Vater von 2 Jungs.

@wirdwerden
Woher hast du deine Informationen bezüglich Ablehnung TZ während EZ?

Meine Infos kommen von hier:
https://smart-arbeitsrecht.de/antrag-auf-teilzeit-in-elternzeit-abgelehnt-tipps-fuer-arbeitnehmer/#:~:text=Im%20Gegensatz%20zum%20normalen%20Teilzeitantrag,gegen%20die%20Umsetzung%20sprechen%20m%C3%BCssen.

"Im Gegensatz zum normalen Teilzeitantrag kann der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit nur ablehnen, wenn etwaige entgegenstehende Gründe „dringend" sind. Das bedeutet, dass zwingende Hindernisse oder unabweisbare Gründe gegen die Umsetzung sprechen müssen. "

So wie ich das sehe sind die Hürden sehr hoch. Und der AG hat Nur 4 Wochen Zeit bei der Ablehnung. Zusätzlich muß diese Ablehnung" juristisch sehr sauber "formuliert sein, d.h. wenn der AG bei der Ablehnung einen Fehler macht kann er diesen später nicht wieder gut machen und er DARF auch nachträglich keine neuen Argumente bringen.
D. H. ohne Anwalt ist diese Ablehnung vermutlich für juristische Laien nur schwer hin zubekommen.

Allein daran scheitern schon sehr viele AG.

Im Endeffekt kommt es doch auf meine Leistung an - der GF muß sehen, dass ich die angesprochenen Punkte deutlich verbessere.

Der GF sagte auch, wenn ich diesen Aufhebungsvertrag mit Befristung nicht unterzeichne gibt es "andere" Möglichkeiten und damit meint er sicherlich keine milderen.
Aus diesem Grund will ich mich einfach schützen.

Ich habe mir Bis jetzt absolut nichts zu Schulden kommen lassen und einen guten Job gemacht - warum ich jetzt so behandelt werde verstehe ich ehrlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

@holperik: ich habe Einblick in alle Zahlen. Die Firma ist kerngesund.
Warum benehmen ich mich "wie die Axt im Wald"? - nur weil ich meine mir zustehenden Rechte wahrnehme?

Eine Sache noch: in der Firma wird geraucht. Also in der Montage und der Fertigung - es besteht keinerlei Schutz der Nichtraucher. Im Büro wird nicht geraucht. Aber die Türen schließen sich nicht automatisch.

Nur damit Sie einen realistischen Eindruck bekommen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
ich finde den allgemein sehr Arbeitnehmer-feindlichen Ton in diesem Forum ehrlich gesagt befremdlich...
Der Ton hier ist realisitisch ... wenn man Wunschantworten möchte, ist man hier falsch.

Zitat (von str516605-53):
Meine Infos kommen von hier:
https://smart-arbeitsrecht.de/antrag-auf-teilzeit-in-elternzeit-abgelehnt-tipps-fuer-arbeitnehmer/#:~:text=Im%20Gegensatz%20zum%20normalen%20Teilzeitantrag,gegen%20die%20Umsetzung%20sprechen%20m%C3%BCssen.
Man sollte nicht alles glauben, was man im Internet liest.

Zitat (von str516605-53):
So wie ich das sehe sind die Hürden sehr hoch. Und der AG hat Nur 4 Wochen Zeit bei der Ablehnung. Zusätzlich muß diese Ablehnung" juristisch sehr sauber "formuliert sein, d.h. wenn der AG bei der Ablehnung einen Fehler macht kann er diesen später nicht wieder gut machen und er DARF auch nachträglich keine neuen Argumente bringen.
D. H. ohne Anwalt ist diese Ablehnung vermutlich für juristische Laien nur schwer hin zubekommen.
Dafür braucht ein AG keinen Anwalt. Wenn der Grund nachvollziehbar ist, wird die Landesbehörde zustimmen. Und dann wird auch ein Arbeitsrichter mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht anders entscheiden.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Holperik
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
ich finde den allgemein sehr Arbeitnehmer-feindlichen Ton in diesem Forum ehrlich gesagt befremdlich...

Mein Ton ist oder soll zumindest nicht arbeitnehmerfeindlich sein, erst ist einfach nur ehrlich. Was bringt es, von "Recht" zu sprechen ohne die "Praxis" im Blick zu behalten. Laien tun das häufig, reden von ihrem "Recht", oder was sie alles durchsetzen wollen und meinen, damit wäre die Sache dann erledigt. Muss aber nicht. Und wenn Sie eine "mir doch egal" Einstellung an Ihrem Arbeitsplatz den Tag legen wollen, hatte ich nur darauf hingewiesen, wohin das führen kann gerade in kleinen Unternehmen.

Zitat (von str516605-53):
Was ist. bitte an meinem Verhalten Rücksichtslos? In 32 Std kann man eine Menge wegarbeiten!

Wollen Sie also damit sagen, dass Sie ihre Arbeit auch in 32 Stunden schaffen? Dann wundert es mich nicht, dass man mit Ihnen nicht zufrieden ist. Rücksichtslos ist es aus meiner Sicht, wenn man die Folgen seiner Tätigkeit, die offenbar eben nicht in allen Punkten anklang fand, zu Lasten eines Unternehmens bzw. seiner Kollegen regeln möchte- oder glauben Sie, es ist für ein Unternehmen leicht, einen Ersatz für so wenige Stunden zu finden oder ihre Kollegen freuen sich darüber, die 8 Stunden auffangen zu dürfen, weil Sie einen Ausweg aus Ihrer mangelnden Performance während der Probezeit suchen?

Zitat (von str516605-53):
Und JA ich bin stolzer Vater von 2 Jungs

Das dürfen Sie auch sein, wenngleich ich mich immer Frage, wo dieser Stolz eigentlich her kommt... Nur sollten Sie nicht dem Glauben anheimfallen, alle Welt müsse sich jetzt um Sie drehen und sich nach Ihren privaten Belangen richten. Diese Erwartungshaltung erlebt man in unserer modernen Gesellschaft ja häufiger, macht sie aber nicht richtiger. Und bevor Sie sagen, ich hätte wohl keine Kinder: doch, habe ich, 4 um genau zu sein (und einen Hund).
In Ihrem Fall tritt ja wohl noch hinzu, dass der Wunsch nach Elternzeit wohl eher aus Problemen bei der Arbeit resultieren, nicht aus dem Wunsch, mehr Zeit bei den Kindern zu verbringen. Und da erwarten Sie Verständnis oder ein Bestätigung, dass Ihr Plan gut und richtig ist?

Zitat (von str516605-53):
Eine Sache noch: in der Firma wird geraucht. Also in der Montage und der Fertigung - es besteht keinerlei Schutz der Nichtraucher. Im Büro wird nicht geraucht. Aber die Türen schließen sich nicht automatisch.
Nur damit Sie einen realistischen Eindruck bekommen...

Ja, das klingt wirklich schrecklich. (Ironie off)
In der Tat bekomme ich dadurch wirklich eine realistischen Eindruck.

Aber sei es drum. Wenn ich mir Ihre Antworten so durchlese, glaube ich nicht, dass eine weitere Diskussion nutzbringend ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16835 Beiträge, 6294x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Wie ist eure Einschätzung?

Das ist die Ausgangsfrage.
Die Schilderung stellt einen AG dar, der offenbar nicht fähig war, IN der Probezeit zu einer Entscheidung zu kommen, aber danach diverse, eher unschöne Register zieht, dich loszuwerden. So viel zur Ausgangslage.

Jetzt entspinnt sich ein Dialog, dass AN einerseits zwar Rechte haben, dass es mit diesen Rechten aber schwierig werden könnte, wenn AG einen AN partout nicht weiter beschäftigen wollen - trotz notwendig 'dringender' betrieblicher Gründe und allem pipapo.
Das wiederum führt zu deiner Klage, wieso dieses Forum so ag-feindlich sei ....

@holperik hat Recht: diese Diskussion führt nicht wirklich weiter.
Du wirst dein Ding durchziehen und deine Erfahrungen machen.
Vielleicht lässt du uns wissen, wie es dann ausgeht. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Im Januar kommt eine Kollegin aus Ihrer 1.5 Jährigen Elternzeit zurück mit 30 oder 40%.

Meine "geplante" Befristung soll ja bis Ende Januar 2024 laufen - was mich auch skeptisch macht.

Das klügest wäre vermutlich diesen Aufhebungsvertrag mit Befristung zu unterzeichnenen. Er ist ja juristisch sowieso völliger Blödsinn, siehe mein letzter Beitrag.

Ich gebe Vollgas und falls mich die Firma doch los werden will kann ich den Joker mit der Elternzeit immer noch ziehen.

Danke und viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

@holperik :

Kinder sind keine Privatsache!
Wer soll den die Zukunft dieses Landes gestalten?
Glückwunsch zu 4 Kindern

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen:

Ich werde den Antrag auf Elternteilzeit in ein paar Wochen definitiv stellen.
Meine Frage ist wie es dann im "worst case" Szenario für mich abläuft?

Ich denke:
-Ablehnung der Teilzeit aus dringenden betrieblichen Gründe
-dagegen werde ich mich wehren. Das geht ja nur per Klage, falls mein AG nicht zu einem Kompromiss bereit ist.
-auf die Klage wird mein AG sehr wahrscheinlich mit einer Kündigung reagieren.
- da ich wirksam Elternteilzeit beantragt habe, darf er mich ja garnicht ohne Zustimmung der Behörde kündigen

Wie ist dann der wahrscheinlich weitere Weg?

- die Kündigung ist ja erstmal wirksam und ich muß dann Kündigungsschutzklage einreichen.

Ich bin relativ sicher, dass mein AG die Sache aussitzen wird, d.h. er stellt nach der Kündigungsfrist die Lohnzahlung ein und wartet bis es zu einem Termin beim Arbeitsgericht kommt. Er muss sich ja nicht auf eine Verhandlung mit meinem Anwalt einlassen, richtig?

Auch beim Gütetermin wird er vermutlich auf stur stellen.

Wie ist dann der vermutlich weitere Weg?

Bekomme ich Arbeitslosengeld? Auch wenn die Kündigung sehr wahrscheinlich rechtswidrig ist?

Wie lange warte ich dann auf einen Termin bei Gericht? Kann mein Anwalt die Sache per Eilverfahren beschleunigen?

Danke und Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30490 Beiträge, 5447x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Meine Frage ist wie es dann im "worst case" Szenario für mich abläuft?
Auch das wird man dir leider nicht so beantworten, wie du es als AN gern hättest. Keiner hier kennt deinen AG.
Einiges würde aber grundsätzlich so ablaufen:

1. Eine sauber formulierte Kündigung des AG aus dringenden betrieblichen Gründen, --- zieht keine 12-wöchige Sperrzeit für ALG nach sich.
2. Die Agentur für Arbeit würde ALG unabhängig von einem Rechtstreit bewilligen, sofern die Voraussetzungen für ALG vorliegen.
3. Bei Elternzeit liegt vermutlich die Voraussetzung der Verfügbarkeit nicht vor... kommt aber auf den Einzelfall an.
4. Wann das Arbeitsgericht zum Erörterungs-oder Gütetermin lädt, kommt sehr auf die Belastung des Arbeitsgerichtes an.
5. Ein Eilverfahren gegen eine saubere AG-seitige Kündigung aus betrieblichen Gründen? Man frage seinen Anwalt, wenn es soweit ist.

Ganz allgemein und keineswegs AN-feindlich:
Wenn AG eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen vorlegen, wird es für alle AN schwer...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

@Anami: Danke, aber ich glaube ich muss die Ausgangslage nochmals kurz erläutern.

Unbefristeter Arbeitsvertrag bei einem kleinen Mittelständischen Unternehmen, ca. 35 Mitarbeiter.

Ich werde Elternteilzeit, 24 Monate in Verbindung mit 32 Std. Teilzeit nehmen, Sohn < 3 Jahre.

Mein AG wird diese Elternteilzeit sehr sicher ablehnen. Dafür benötigt er DRINGENDE betriebliche Gründe, der Gesetzgeber stellt hier hohe Anforderungen an den AG für eine Ablehnung.

Kündigen darf mein AG nicht, da ja sofort der besondere Kündigungsschutz greift, 8 Wochen vor Beginn Elternteilzeit.

Das ist die Ausgangslage:
Wie wird der weitere Verlauf sein, wenn mein AG sich total quer stellen sollte?

Meine Vermutungen habe ich ja 2 Posts weiter oben notiert.
Wie ist eure Meinung?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13800x hilfreich)

Das musst Du Deine Hellseherin fragen. Bei Deiner Planung benötigst Du die ohnehin. Bei einer nicht planbaren Unwägbarkeit haben wir vielleicht noch die Möglichkeit, etwas vorauszusagen. Aber wenn kein, wirklich kein Faktor festgezurrt ist, geht das gar nicht. Wäre unseriös.

Nur ein Hinweis: Eilverfahren sind nicht dazu da, Hauptverfahren zu umgehen, weil es einer Partei eilig ist. Wie kommt man nur auf diese Schnapsidee?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15843 Beiträge, 9087x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Wie wird der weitere Verlauf sein, wenn mein AG sich total quer stellen sollte?

Der Arbeitgeber wird irgendwelche dringenden betrieblichen Gründe vorschieben. Einem geübten GF wird es nicht schwer fallen, sich da was aus den Fingern zu saugen, was dringend klingt.
Dann liegt es an Ihnen, die vom GF vorgebrachten dringenden betrieblichen Gründe anzuzweifeln.
Wenn der AG sich weiter total quer stellt, werden Sie ein Gerichtsverfahren anstrengen müssen.
Dann wird ein Gericht entscheiden, ob das, was der GF sich aus den Fingern saugt, die hohen Anforderungen für dringende betriebliche Gründe erfüllt. Das Ergebnis ist kaum vorhersehbar.

Der AG wird übrigens eher nicht kündigen (das wäre während der Elternzeit ja auch unzulässig), sondern versuchen, den Teilzeitwunsch abzulehnen und damit vor Gericht durchzukommen.
Wenn der AG damit durchkommt, sind Sie während der Elternzeit nicht mehr im Betrieb und nicht mehr auf der Payroll und nach der Elternzeit kann er ganz normal kündigen - damit hat der AG dann alles erreicht, was er will.
Dementsprechend sollten Sie damit rechnen, dass der AG sich ganz besondere Mühe geben wird beim Finden von dringenden betrieblichen Gründen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 59x hilfreich)

Anscheinend werden die Antworten nicht gelesen oder nur Wunschantworten gewünscht. Ich wiederhole mich:

Zitat (von vacantum):
Auch wenn die Landesbehörde zustimmen muss, kann der Arbeitgeber schwerwiegende Gründe vorbringen. Hier z.B. ein gestörtes Vertrauensverhältnis (also personenbedingt) oder auch betriebsbedingt die "fast" Unmöglichkeit, einen weiteren Mitarbeiter mit 8 Wochenstunden zu finden, damit die Vollzeitstelle wieder ausgefüllt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30490 Beiträge, 5447x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Danke, aber ich glaube ich muss die Ausgangslage nochmals kurz erläutern.
Nein, ich kann lesen. Sogar, dass du nur wahrnimmst, was in deine Farbe spielt. Sorry, so wird es nix. :sad:
Zitat (von str516605-53):
Ich werde Elternteilzeit, 24 Monate in Verbindung mit 32 Std. Teilzeit nehmen, Sohn < 3 Jahre.
NÖ. Oben schreibst du: Ich werde den Antrag auf Elternteilzeit in ein paar Wochen definitiv stellen.
Also machs doch. Ist dein gutes Recht. Weiteres ergibt sich dann schon.
Grundsätzliches bleibt gültig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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