Fragwürdiger Künstler droht mit Anklage wegen angeblich fälliger Zahlung.

13. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Elvasat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragwürdiger Künstler droht mit Anklage wegen angeblich fälliger Zahlung.

Ich hatte einen Künstler über Deviantart für eine Kommission gesucht und einer hat sich gemeldet. Im Discord Chat haben wir dann die Kommission besprochen. Jeden Monat würde ich ihn eine Summe an Geld geben, um eine gewisse Anzahl an Seiten zu bearbeiten.
Der Preis pro Seite und die Zahlungsmethode wurden festgelegt.

Ich gab ihm die Hälfte als Vorauszahlung und versprach ihm den Rest spätestens zum 8ten des Monats, worüber er sich ärgerte.

Bevor ich bezahlt habe, behauptete der Künstler, er hätte schon im voraus die Seiten erstellt und seien bereit für die Übergabe. Bevor ich ihn bezahlte, wurde abgemacht, dass er die Seiten nach der Zahlung übergibt.

Dies tat er allerdings nicht. Er behauptete, der Postmaster hätte die Mail mit den Seiten nicht schicken könne, also gab ich ihm eine andere e Mail. Am Tag danach fragte ich, wieso er es noch nicht geschickt hat, worauf er antworte, ein Familienmitglied sei kollabiert. Ich gab mein Beileid und kurz danach droht er eine Anwältin, die für seinen Vater arbeitet, hat sich geärgert wieso ich erst spät gezahlt habe und wieso ich für Paypal meine Kreditkarte statt Girokarte nutze. Er würde mich anklagen wegen einer Ausstehenden Zahlung, die wir nie vereinbart hatten für den Monat. Er weigert die Übergabe, bis ich ihn das Geld bezahlt habe.

Ich hab mich am Anfang drauf eingelassen und ihm erklärt dass ich für den Monat ihn nicht mehr Geld geben könnte. Ihn hat es aber nicht interessiert und verlangt das Geld sofort oder es gibt eine Anklage.

Im Verlauf des Chats wurde er beleidigend und habe ihn dann mitgeteilt, dass ich die Kommission abbreche aufgrund der angespannten Verhältnisse, Verdacht auf Betrug und der Tatsache, dass er die Übergabe der bezahlten Seiten verweigert, obwohl es vorher abgesprochen wurde.

Jetzt meinte er, er hätte umso mehr Gründe mich anzuklagen.

Der Künstler lebt im Ausland (nicht EU), die Anwältin angeblich basiert in England.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39217x hilfreich)

Dann einfach mal abwarten was er macht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Elvasat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann einfach mal abwarten was er macht ...


Wenn man davon ausgehen würde, dass er das durchzieht, wie würden seine Chancen stehen? Müsste ich besorgt sein?

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#3
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(754 Beiträge, 123x hilfreich)

Zitat (von Elvasat):
und wieso ich für Paypal meine Kreditkarte statt Girokarte nutze.


Woher weißt diese Person, welche Methode Sie zum Zahlen bei PayPal nutzen und was würde diese Person das überhaupt angehen? Äußert merkwürdig, dass er dies Ihnen das als Vorwurf macht.

Generell hört sich das Verhalten dieses "Künstlers" mehr als dubios an. Er hatte den Auftrag schon fertig, bevor überhaupt was konkret abgemacht wurde?

Zitat (von Elvasat):
Wenn man davon ausgehen würde, dass er das durchzieht, wie würden seine Chancen stehen? Müsste ich besorgt sein?


So wie ich das lese, wäre doch hier der Künstler im Verzug und müsste erstmal liefern?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15818 Beiträge, 9081x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Woher weißt diese Person, welche Methode Sie zum Zahlen bei PayPal nutzen und was würde diese Person das überhaupt angehen?

An den Gebühren, die der Empfänger des Geldes an PayPal zahlt. Die variieren nämlich mit der Zahlungsmethode des Absenders.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6413 Beiträge, 1375x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
So wie ich das lese, wäre doch hier der Künstler im Verzug und müsste erstmal liefern?


Sehe ich auch so

und das geschilderte riecht fischig

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39217x hilfreich)

Zitat (von Elvasat):
Wenn man davon ausgehen würde, dass er das durchzieht, wie würden seine Chancen stehen?

Die Chancen liegen - wie immer - zwischen 0-100%, in Abhängigkeit der uns unbekannten Details, Güte der Argumente der jeweiligen Parteien, der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes, ...



Zitat (von cirius32832):
und das geschilderte riecht fischig

Sehr fischig sogar ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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