Firmenname nach Insolvenz kann nicht übernommen werden?

13. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hansi1956
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenname nach Insolvenz kann nicht übernommen werden?

Nach Insolvenz des Imbissinhabers möchte ich diesen mit dem alten Namen übernehmen. Nun sagt der Insolvenzverwalter, das es nicht möglich ist den Firmennamen von dem Imbiss zu behalten. Meine Frage nun ist das richtig?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30496 Beiträge, 5450x hilfreich)

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 60x hilfreich)

Firmenname oder Unternehmensname? Sprich: im Handelsregister eingetragener Name oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116286 Beiträge, 39238x hilfreich)

Zitat (von Hansi1956):
Meine Frage nun ist das richtig?

Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Oft werden einigermaßen belkannte Namen (bzw. deren Rechte daran) getrennt verkauft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 17x hilfreich)

Immer sehr erfolgversprechend, den Namen von ner Pleitebude weiterzuführen..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6008 Beiträge, 1451x hilfreich)

§ 22 HGB

(1) Wer ein bestehendes Handelsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, darf für das Geschäft die bisherige Firma, auch wenn sie den Namen des bisherigen Geschäftsinhabers enthält, mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführen, wenn der bisherige Geschäftsinhaber oder dessen Erben in die Fortführung der Firma ausdrücklich willigen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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