Ich habe ein Mietshaus, das ich, seit ich es habe, ohne Eigennutz und mit viel Idealismus verwalte. Da ich von den Einkünften aus meiner beruflichen Tätigkeit leben konnte, habe ich die Überschüsse aus den Gewinnen immer an Wohltätigkeitseinrichtungen gespendet und Bedürftigen zu gute kommen lassen. Aus Altersgründen kann ich das aber so leider nicht mehr lange tun. Es gibt und gäbe so manchen, der es gerne als Renditeobjekt erwerben würde. Mein Anliegen ist jedoch kein Streben nach Gewinn ,sondern, daß es jemand mit der gleichen Gesinnung übernimmt und so betrachtet, wie ich es selber immer getan habe, nämlich mit dem Verständnis, daß man ein solches Haus aus eigener Kraft nie erschaffen und es darum auch nie absolut besitzen kann. Es ist dazu geschaffen, in ihm Menschen ein Zuhause zu bieten und ihnen darin ein glückliches Leben zu ermöglichen.
Nun glaube ich, in einer Nichte eine Nachfolgerin gefunden zu haben, die mich an ihrer Lebensführung erkennen läßt, daß sie meine Einstellung voll teilt und mein Projekt 1 : 1 fortführen würde. Gerne würde ich ihr die Immobilie, mir für den Notfall nur den Nießbrauch vorbehaltend, sofort übergeben und sie ihr als alleiniger Erbin überlassen, wenn ihr die Schenkungs- bzw.Erbschaftssteuern keinen Strich durch die Rechnung machten. Die würden das bestehende Vermögen total zerschlagen, so daß das zum Wohl anderer bestehende, bisherige Projekt nicht fortgeführt werden könnte. Bisher ist mir keine Lösung eingefallen, aus dieser Klemme herauszufinden.
Hätte bei dieser Sachlage vielleicht jemand einen Vorschlag zu machen ?
Umgehung der Schenkungs. bzw. Erbschastsstezer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



ZitatDie würden das bestehende Vermögen total zerschlagen, :
Warum? Es ist jedenfalls nicht naheliegend, dass das bestehende Vermögen durch die Erbschaft zerschlagen werden könnte.
Es hat viele Jahre gebraucht, um für die Immobilie einen alle befriedigenden Zustand herzustellen und Schuldenfreiheit zu erreichen. Seit etlichen Jahren konnte der Erlös aus Mieten abzüglich Betriebskosten und Erhaltungsaufwendungen gespendet werden. Wenn ein neuer Eigentümer der Immobilie mit mehreren hunderttausend Euros an Erbschafts- oder Schenkungssteuer belastet wird, muß er sich verschulden und hat er den Spielraum zum Spenden verloren. Es braucht viele Jahre, um die Voraussetzungen für das praktizierte Spendenverhalten wieder zu erreichen. Als Alternative dazu bleibt nur die Möglichkeit, die Immobilie zu verkaufen, um dann aus dem Erlös die Steuerschulden bezahlen zu können. Sofern der Eigentümer den verbleibenden Überschuß, der versteuert ist, weiter verschenkt, werden die von ihm Bedachten ebenfalls wieder mit Schenkungssteuern belastet. Aus dieser Lage gilt es, sich zu befreien und nach einer Lösung dazu wird in dem Beitrag gefragt. In den Beiträgen, in denen er dem Forum vorgestellt worden war und auf den HH geantwortet hat, ist er allerdings schon nicht mehr vorhanden. Die Spielregeln dieses Portals bleiben mir unerklärlich.
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ZitatSofern der Eigentümer den verbleibenden Überschuß, der versteuert ist, weiter verschenkt, werden die von ihm Bedachten ebenfalls wieder mit Schenkungssteuern belastet. :
Warum wird der Betrag nicht gespendet? Das soll doch de Zweck sein und ErbSt fällt dann nicht an.
Wenn man sieht, wie viel Ärger sie ständig mit den Mietern und Nachbarn hatten, vielleicht gar nicht mal so unglücklich für Ihre Verwandtschaft.
-- Editiert von User am 14. November 2023 15:38
Beim Spenden ist es wichtig, die Spendenbeträge unauffällig klein zu halten und sie, gesammelt mit den Spendenbeträgen anderer Spender, erst dann eine Summe ergeben, die sich im Sinn des geförderten Anliegens eingesetzt zu werden lohnt. Die sich um Förderzwecke bemühenden Organisationen werden allgemein nach modernen, kaufmännischen Regeln geführt, in denen sich ihre Leiter den Erfolg als ihren persönlichen Erfolg selbstverständlich auch honorieren lassen. Um Spendengeld da ankommen zu lassen, wo es hingeführt werden soll, muß es darum in den Spendenströmen unauffällig bleiben. Große Spenden sind da völlig ungeeignet. Das so praktizierte Spenden unauffälliger Beträge wird als sehr sinnvoll empfunden und ist eine Rechtfertigung, Eigentum zu haben statt es ohne Ziel zu verteilen. Das wird Cybert sicherlich nicht einsehen und der erkennbare Zynismus in seinem Kommentar deutet darauf hin, daß er es besser weiß. So ist es auch nicht verwunderlich, daß er auf die eigentlich gestellte Frage, wie die Steuer umgangen werden könnte, überhaupt nicht eingeht. Letztendlich gibt es auf eine Frage, die sich gar nicht beantwortet läßt, aber auch keine Antwort und das nicht nur, weil sie anscheinend aus unerklärlichen Gründen vor dem Forum verborgen gehalten wird.
ZitatWenn ein neuer Eigentümer der Immobilie mit mehreren hunderttausend Euros an Erbschafts- oder Schenkungssteuer belastet wird, :
Dann hat die Immobilie einen Wert im Millionenbereich.
Zitatmuß er sich verschulden und hat er den Spielraum zum Spenden verloren. :
Durch die Verschuldung wird der Spielraum zum Spenden geringer, geht aber bei weitem nicht vollständig verloren.
ZitatSofern der Eigentümer den verbleibenden Überschuß, der versteuert ist, weiter verschenkt, werden die von ihm Bedachten ebenfalls wieder mit Schenkungssteuern belastet. :
Richtig, wenn es sich um Privatpersonen handelt. Falsch, wenn die Spenden an einen gemeinnützigen Verein gehen.
ZitatHätte bei dieser Sachlage vielleicht jemand einen Vorschlag zu machen ? :
Einen legalen Weg gibt es nicht.
Das ist eine eher persönliche Sichtweise, die ich zwar teilweise nicht nachvollziehen kann, aber zu respektieren ist.ZitatDie sich um Förderzwecke bemühenden Organisationen werden allgemein nach modernen, kaufmännischen Regeln geführt, in denen sich ihre Leiter den Erfolg als ihren persönlichen Erfolg selbstverständlich auch honorieren lassen. Um Spendengeld da ankommen zu lassen, wo es hingeführt werden soll, muß es darum in den Spendenströmen unauffällig bleiben. Große Spenden sind da völlig ungeeignet. Das so praktizierte Spenden unauffälliger Beträge wird als sehr sinnvoll empfunden und ist eine Rechtfertigung, Eigentum zu haben statt es ohne Ziel zu verteilen. :
Das wäre übrigens eine Straftat, §370 AO! Man kann aber durch entsprechende Gestaltung eine Steuer vermeiden!Zitatwie die Steuer umgangen werden könnte :
Dann sollte man vielleicht über die Gründung einer Stiftung nachdenken, in die man die Immo einbringt.ZitatMein Anliegen ist jedoch kein Streben nach Gewinn ,sondern, daß es jemand mit der gleichen Gesinnung übernimmt und so betrachtet, wie ich es selber immer getan habe :
Auch das ...
... ließe sich bei einer Stiftung regeln, §58 Nr.6 AO. Je nach genauem Stiftungszweck blieben die Einkünfte ggf. sogar steuerfrei.Zitatmir für den Notfall nur den Nießbrauch vorbehaltend :
taxpert
Die Gründung einer Stiftung mit der Nichte als Vorstand wäre jetzt auch mein Gedanke gewesen.
Dazu sollte man sich aber definitiv professionell beraten lassen.
Wenn das angestrebte Ergebnis mit einer Stiftung erreicht werden kann, wäre das vielleicht die gesuchte Lösung. Gibt es aber noch alternative Ideen, die nicht außer Acht gelassen werden sollten ?
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