Fernbeziehung / Umziehen

13. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
LittleGirl97
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernbeziehung / Umziehen

Hallo,

ich bräuchte mal einen Rat in folgender Situation:

Ich führe seit 8 Jahren eine Fernbeziehung ( Sachsen - Bayern) . Nun möchte ich allerdings bald umziehen.
Hätte nun eine 3 Zimmer Wohnung in Aussicht, die 950 Euro Warmmiete beträgt und 70 Quadratmeter groß ist. Die Wohnung wäre auch für Freund ideal da diese im Ort wo er seine Arbeit hat. Da es in seiner Gegend generell sehr schwer ist eine Wohnung zu finden wäre diese natürlich in optimaler Lage zumindest vorerst.
Im KDU seines Landkreises darf die Miete bis 500€ Kaltmiete betragen, zu Zweit hingegen 650 Euro.


Freund wohnt aktuell noch bei seiner Oma und würde die Mietwohnung irgendwann gerne übernehmen da diese finanziell billiger wäre, aber wann das ist weiß man natürlich nicht. Direkt mit einziehen geht aus Platzmangel allerdings nicht.
Wir sind aktuell verlobt, möchten nächstes Jahr heiraten. Kinderplanung ist bisher nur grob aber dauert noch etwas.
ich selbst bin 26 Jahre und wohne aktuell noch daheim, welches ich allerdings gerne ändern würde.

Nun wägt man natürlich gefühlt alles ab wie man es am besten macht mit Umzug etc.
Mein Wunsch ist es schon länger daheim auszuziehen, allerdings sind die Umstände alle etwas umständlich.

Plan A: Erstmal im Ort wo man aktuell wohnt eine Wohnung suchen & dann nach der Hochzeit umziehen ( da dies dann ein triftiger Grund wäre)

Plan B: Umziehen und Freund als Untermieter ( Die Miete müsste dann theoretisch durch 2 geteilt werden)
Frage: Kann das Jobcenter die 3 Zimmer Wohnung ablehnen da eigentlich zu groß ? Falls man dennoch umzieht bekäme man dann dennoch seinen Regelsatz oder könnte dieser verwehrt werden aufgrund der "Umstände" / würde der normale Mietanteil dennoch übernommen werden?

Plan C: Erst ausziehen wenn man geheiratet hat

Plan D: Umziehen und Freund gibt die Wohnung als Zweitwohnsitz an, wie wäre das dann mit der Steuer? Hatte gelesen dass dann eine Steuer fällig wird. Die Wohnung mit der Oma bezahlt allerdings die Oma die volle Miete & er gibt so einen Betrag für die Unterkunft ab. Weiß einer wie dass laufen würde?

ich würde als Arbeitssuchend umziehen, würde mir aber dann gerne vor Ort arbeitsmäßig etwas suchen, da es vor Ort meistens einfacher ist als wie auf Entfernung. Hätte damals schon etwas gehabt aber da ist es an der Wohnung gescheitert da man auf die schnelle leider nichts gefunden hatte.


Jemand Ideen? Tipps wie man da am besten vorgehen kann?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116267 Beiträge, 39236x hilfreich)

Ich verstehe den Zusammenhang mit KDU und Jobcenter nicht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 59x hilfreich)

Und warum zahlt der Freund/Verlobte nicht einfach die Wohnung und Du suchst Dir einen Job?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3307 Beiträge, 519x hilfreich)

Zitat (von LittleGirl97):
Die Wohnung wäre auch für Freund ideal da diese im Ort wo er seine Arbeit hat.

Warum sind dann die KDU so wichtig?
Zitat (von LittleGirl97):
m KDU seines Landkreises darf die Miete bis 500€ Kaltmiete betragen, zu Zweit hingegen 650 Euro.

Er arbeitet und sie werden in Bayern auch rasch eine Arbeit finden, dann sollte es mit der Miete keine Probleme geben.
Wird die Wohnung so lange freigehalten, bis sie eine Entscheidung getroffen haben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30487 Beiträge, 5446x hilfreich)

Lebenslauf bzw. Lebensplanung sind völlig irrelevant. Auch Bürgergeldbezieher sind frei in der Wahl ihres Wohnortes.
Lediglich die Kostenfrage ist wichtig...d.h. wer zahlt was bzw. nicht.

Zitat (von LittleGirl97):
Frage: Kann das Jobcenter die 3 Zimmer Wohnung ablehnen da eigentlich zu groß ?
Nö. Das bayerische JC lehnt nicht ab, zahlt höchstens nicht die gesamten KdU und auch keine Umzugskosten und keine Mietkaution als Darlehen.
Zitat (von LittleGirl97):
Falls man dennoch umzieht...
Die *Umstände* lassen darauf schließen, dass du den Regelbedarf von 502,- nicht mehr erhältst.
Die KdU werden immer separat berücksichtigt, gehören nicht zum Regelbedarf.
Zitat (von LittleGirl97):
ich würde als Arbeitssuchend umziehen
Nö. Du würdest als Bürgergeldbezieherin umziehen, falls du jetzt auch BüG beziehst.
Tausende Jobsuchende bewerben sich täglich schriftlich oder per E-Mail...das ist auch dir möglich. Jetzt oder später.
Plan A+C: Kann man machen, ist keine Frage fürs Forum.
Plan B: Er als Untermieter nach 8 jähriger Fernbeziehung in diesem Ort? Wer solls glauben? Das sog. Probejahr käme mE auch nicht in Frage.
Plan D: Warum wäre die 2.-W-Steuer ein Problem? Die könnte der Verlobte doch zahlen. Oder bei Oma ausziehen.

Fazit: Ich gehe davon aus, dass ihr nach Umzug in diese Wohnung dann vom JC als Partner in einer 2-er BG mit evtl. noch ergänzender SGB II-Leistung *bedient* würdet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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