Krankengeldbezug bei AlG 1

14. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
EinekurzeFrage123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeldbezug bei AlG 1

Hallo,

Ich bin derzeit Krankgeschrieben und beziehe AlG 1 - da ich aktuell bei 4 Wochen AU bin, habe ich meiner Krankenkasse eine Nachricht geschrieben, wie das nun ablaufen würde, sofern ich weiterhin Krank geschrieben bleibe. Ich weiß das ich nach 6 Wochen AU automatisch vom Alg 1 abgemeldet werde und dann Krankengeld beziehen würde und sich mein Anspruch auf AlG 1 pausiert.

Daraufhin wurde ich ziemlich zeitnah von einem Mitarbeiter meiner Krankenkasse angerufen, der mir nahe gelegt hat, ich brauch mich ja eigentlich nicht krankschreiben lassen, da ich ja eh im AlG 1 Bezug zuhause bin?! Weiter lächerlich ging es weiter, ob mein Arzt weiß das ich Alg1 beziehe, denn dann muss eine Arbeitsunfähigkeit anders bewertet werden? Höre ich zum ersten mal - Ist das so?

Oder, hat die Krankenkasse einfach keine Lust einen möglichen Krankengeldbezug zu übernehmen - wovon ich derzeit am meisten ausgehe. Da meine AU psychisch bedingt ist, sind das natürlich super Verfahren, seitens meiner Krankenkasse um einen auch noch finanziellen Druck zu machen.

Ich war bisher im Glauben, dass ein Arzt meine Arbeitsunfähigkeit beurteilt und kein Mitarbeiter der Krankenkasse, denn so kommt es mir vor.

Hoffe jemand kann mir da Licht ins Dunkle bringen.

Vielen Dank!

-- Editiert von User am 14. November 2023 12:50

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30490 Beiträge, 5447x hilfreich)

Zitat (von EinekurzeFrage123):
habe ich meiner Krankenkasse eine Nachricht geschrieben, wie das nun ablaufen würde,
Obwohl du es weißt...Warum hast du die KK trotzdem gefragt?
Zitat (von EinekurzeFrage123):
Da meine AU psychisch bedingt ist, sind das natürlich super Verfahren, seitens meiner Krankenkasse um einen auch noch finanziellen Druck zu machen.
Wo hat die KK finanziellen Druck gemacht?
Man hat dir am Telefon was erzählt, aber mit --keine Lust--- hat das weniger zu tun.
Das ist kein Dunkel erkennbar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
EinekurzeFrage123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Obwohl du es weißt...Warum hast du die KK trotzdem gefragt?


War gerade etwas durch den Wind und habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, kann es leider auch nicht mehr editieren:
Für das offensichtliche was ich schrieb, habe ich natürlich nicht mehr gefragt. In meiner Frage an die Kasse ging es um einen Diagnosenwechsel der laufenden AU und ich wollte den Tag wissen, ab wann ich Krankengeld beziehen
würde. Nicht das die Arbeitsagentur denkt die 6 Wochen sind voll, dabei sind sie es durch den Diagnosenwechsel nicht. Ich habe damit eben auch keine Erfahrung und dafür sind die Ansprechpartner der Krankenkasse doch da.

Zitat (von Anami):
Wo hat die KK finanziellen Druck gemacht?
Man hat dir am Telefon was erzählt, aber mit --keine Lust--- hat das weniger zu tun.
Das ist kein Dunkel erkennbar.


Also ist es inordnung das der Mitarbeiter mir nahe legt keine AU zu nehmen, da ich ja eh zuhause bin?

Mir sogar dazu rät (!) die AU zu unterbrechen und mit einer neuen Erstbescheinigung (1 Tag unterbrechung) mich erneut Krankschreiben zu lassen, damit das Amt weiterzahlt?

Finde die Aussagen schon irgendwie grenzwertig..

Ist denn die Aussage ob eine AU bei Arbeitslosigkeit anders gewertet werden muss seitens des Arztes korrekt?

Das kann ich mir halt beim besten Willen nicht vorstellen - gut selbst wenn es so wäre, mein Arzt sieht die Arbeitsunfähigkeit und von daher vertraue ich darauf, dass es auch alles seinen richtigen Lauf nimmt.

Der Mitarbeiter der Krankenkasse will sich nun bei nächster AU bei mir melden. Verpflichtet bin ich vermutlich nicht zu telefonieren? Dann werde ich da auch kein Gespräch mehr annehmen. Das darf dann schriftlich passieren, falls irgendwelche Informationen gewünscht sind.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30490 Beiträge, 5447x hilfreich)

Zitat (von EinekurzeFrage123):
Nicht das die Arbeitsagentur denkt die 6 Wochen sind voll,
Nach §146(1) SGB III zahlt die Agentur f. Arbeit ---bis zu 6 Wochen-- das ALG weiter. Ob es und unter welchen Umständen evtl. Sonderregelungen gäbe, sollte man lesen können und sich nicht am Telefon *erklären* lassen. Vor allem nicht bei psychischen Erkrankungen.
Grundsätzlich zahlt also die KK bei längerer AU das Krankengeld.
Beim Diagnosewechsel (ohne AU-Unterbrechung) gilt mW auch (nur) die max-6-Wochen-Fortzahlung durch die Agentur f. Arbeit.
Zitat (von EinekurzeFrage123):
Also ist es inordnung das der Mitarbeiter mir nahe legt keine AU zu nehmen, da ich ja eh zuhause bin?
Das habe ich nicht bewertet. Ein KK-Mitarbeiter kann dir doch xyz nahelegen. Dein Arzt ist derjenige, der zu entscheiden hat, ob du weiterhin arbeitsunfähig bist. Mit diesem solltest du sprechen.
Zitat (von EinekurzeFrage123):
Finde die Aussagen schon irgendwie grenzwertig..
Das steht dir frei.
Ob der Mitarbeiter dir am Telefon die *Sparsamkeitsverordnung* der KK durch die Blume erklären wollte, weiß ich nicht. Schreiben würde die KK so etwas vermutlich nicht.
Zitat (von EinekurzeFrage123):
Der Mitarbeiter der Krankenkasse will sich nun bei nächster AU bei mir melden.
Ich sehe keinen Grund für noch ein Telefonat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
EinekurzeFrage123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich sehe keinen Grund für noch ein Telefonat.


Danke, dann bin ich nicht erreichbar

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15843 Beiträge, 9087x hilfreich)

Grundsätzlich richtet sich eine Arbeitsunfähigkeit aber schon nach der ausgeübten Tätigkeit.
Ein Konzertpianist ist mit einem gequetschten kleinen Finger halt 4 Wochen AU, ein Büroarbeiter wahrscheinlich noch nicht mal einen Tag.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Frieder01
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 21x hilfreich)

Es stimmt, dass die Arbeitsunfähigkeit für die Zeit der Arbeit bzw. der Arbeitslosigkeit unterschiedlich bewertet wird. Während er Beschäftigung ist die ausgeübte Tätigkeit der Maßstab. In der Arbeitslosigkeit liegt Arbeitsunfähigkeit aber nur vor, wenn man "leichte Arbeit" nicht mehr verrichten kann. Steht in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien § 2 Abs. 1 + 3 (https://www.g-ba.de/richtlinien/2/).
Aber es trifft auch zu, dass die Krankenkassen Geld sparen wollen und deshalb auch zu dem raten, was dir geraten wurde (Sie sind ja arbeitslos, warum dann arbeitsunfähig). Ist aber totaler Quatsch. Mir sind in meinem schon fortgeschrittenen Leben einige Fälle dazu bekannt. Die Krankenkasse ist da nicht besser wie eine Auto- oder Haftpflichtversicherung, von denen man auch immer wieder Beispiele hört. Einfach nicht hinhören. Die SB's der Kasse schreiben nicht krank und können AU auch nicht beurteilen. Sie können maximal jemand zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen schicken. Schwierig wird es nur, wenn der eigene Arzt einknickt und nicht mehr krank schreibt. Dann bist du halt arbeitsfähig.
Und, nach meiner Meinung wissen viele Ärzte nicht, oder habe es vergessen bzw. beachten es nicht, dass in der Arbeitslosigkeit ein anderer Maßstab gilt.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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