Verstorbener Hund unterschlagen ???

14. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Andy1982
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstorbener Hund unterschlagen ???

Guten Abend.
Mein Anliegen, unser Hund musste leider vor ca 4 Jahren ausziehen da er aus Angst vor unserer 1 Jährigen Tochter, ihr zweimal ins Gesicht biss.
Meine Schwester hat Ihn an sich genommen und sich um Ihn gekümmert.
Er ist vor 2 Wochen verstorben, wir hatten die Abmachung ( schriftlich ) das er hier bei uns seine letzte Ruhe im Garten findet ( Beerdigt wird ). Sie jedoch, hat Ihn einfach irgendwo begraben oder beim Tierarzt gelassen. Sie gibt uns darüber keine Info.
Was können wir tun ? Wir finden es traurig nicht Abschied nehmen zu können, immerhin hat er 10 Jahre von klein auf bei uns gelebt.
Würde mich über Informationen freuen.

Herzlichen Dank
Andy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15821 Beiträge, 9081x hilfreich)

Zitat (von Andy1982):
Was können wir tun ?

Realistisch: Nichts.
Wenn der Hund nicht mehr physisch "existiert", dann besteht kein Herausgabeanspruch.
Und Schadensersatz fällt flach, da kein materieller Schaden vorliegt. Immaterieller Schaden ist hier nicht ersatzfähig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39219x hilfreich)

Zitat (von Andy1982):
unser Hund musste leider vor ca 4 Jahren ausziehen

Bedeutet was konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3304 Beiträge, 518x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bedeutet was konkret?

(Unfug editiert)

Zitat (von Andy1982):
unser Hund musste leider vor ca 4 Jahren ausziehen da er aus Angst vor unserer 1 Jährigen Tochter, ihr zweimal ins Gesicht biss.

@Andy1982, behaltet den Hund lebend in Erinnerung.

-- Editiert von Moderator am 17. November 2023 22:58

0x Hilfreiche Antwort

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