Guten Abend.
Mein Anliegen, unser Hund musste leider vor ca 4 Jahren ausziehen da er aus Angst vor unserer 1 Jährigen Tochter, ihr zweimal ins Gesicht biss.
Meine Schwester hat Ihn an sich genommen und sich um Ihn gekümmert.
Er ist vor 2 Wochen verstorben, wir hatten die Abmachung ( schriftlich ) das er hier bei uns seine letzte Ruhe im Garten findet ( Beerdigt wird ). Sie jedoch, hat Ihn einfach irgendwo begraben oder beim Tierarzt gelassen. Sie gibt uns darüber keine Info.
Was können wir tun ? Wir finden es traurig nicht Abschied nehmen zu können, immerhin hat er 10 Jahre von klein auf bei uns gelebt.
Würde mich über Informationen freuen.
Herzlichen Dank
Andy
Verstorbener Hund unterschlagen ???
14. November 2023
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Frage vom 14. November 2023 | 16:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstorbener Hund unterschlagen ???
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#1
Antwort vom 14. November 2023 | 16:58
Von
Status: Wissender (15821 Beiträge, 9081x hilfreich)
ZitatWas können wir tun ? :
Realistisch: Nichts.
Wenn der Hund nicht mehr physisch "existiert", dann besteht kein Herausgabeanspruch.
Und Schadensersatz fällt flach, da kein materieller Schaden vorliegt. Immaterieller Schaden ist hier nicht ersatzfähig.
#2
Antwort vom 16. November 2023 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (116194 Beiträge, 39219x hilfreich)
Zitatunser Hund musste leider vor ca 4 Jahren ausziehen :
Bedeutet was konkret?
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#3
Antwort vom 17. November 2023 | 11:58
Von
Status: Bachelor (3304 Beiträge, 518x hilfreich)
ZitatBedeutet was konkret? :
(Unfug editiert)
Zitatunser Hund musste leider vor ca 4 Jahren ausziehen da er aus Angst vor unserer 1 Jährigen Tochter, ihr zweimal ins Gesicht biss. :
@Andy1982, behaltet den Hund lebend in Erinnerung.
-- Editiert von Moderator am 17. November 2023 22:58
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