Ich habe meinen Betrieb vermietet, der Mieter hat vor ca. 5 Jahren einen alten Gefrierraum wieder in Betrieb genommen ( der Raum steht nicht im Mietvertrag). Ich habe es stillschweigend akzeptiert, weil ich ab und zu mal ein Stück Wild in eine Kühlzelle gehenkt habe. Jetzt will er plötzlich von mir eine Kühlgebühr dafür haben. Kann ich jetzt im Gegenzug, die Miete für den Gefrierraum ( rückwirkend ),
berechnen?
Vermietung Gewerbe
14. November 2023
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Frage vom 14. November 2023 | 17:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung Gewerbe
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#1
Antwort vom 14. November 2023 | 18:00
Von
Status: Senior-Partner (6290 Beiträge, 2294x hilfreich)
Ich würde erstmal darauf hinweisen, daß der Gefrierraum nicht zur Mietsache gerhört aber vermeitet werden könnte und eine Mietzins vorschlagen. Bei der Vereinbarung der Miethöhe könnte man dann bemerken daß sie geringer sein könnte, wenn man sie auch für eine vergangene Zeit vereinbart.
#2
Antwort vom 15. November 2023 | 14:47
Von
Status: Student (2088 Beiträge, 318x hilfreich)
Also ich würde da glaube ich die Kühlgebühr akzeptieren und im Gegenzug einen angemessenen Mietzins für die bisher geduldete Nutzung des Raumes verlangen und ggf. mit der Kühlgebühr verrechnen...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. November 2023 | 14:54
Von
Status: Schüler (383 Beiträge, 72x hilfreich)
Was genau hat man denn vermietet? "Betrieb" steht bestimmt nicht im Mietvertrag.
#4
Antwort vom 16. November 2023 | 22:19
Von
Status: Unbeschreiblich (116385 Beiträge, 39261x hilfreich)
ZitatKann ich jetzt im Gegenzug, die Miete für den Gefrierraum ( rückwirkend ), :
berechnen?
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen".
Und für das "dürfen" sehe ich da gewisse Probleme ...
ZitatIch würde erstmal darauf hinweisen, daß der Gefrierraum nicht zur Mietsache gerhört :
Nach 5 Jahren widerspruchsloser Nutzung , dürfte es zu einer konkludenten Änderung des Mietvertrages gekommen sein - falls der Raum nicht schon von Anfang an inkludiert war ...
#5
Antwort vom 19. November 2023 | 08:59
Von
Status: Master (4101 Beiträge, 476x hilfreich)
ZitatNach 5 Jahren widerspruchsloser Nutzung , dürfte es zu einer konkludenten Änderung des Mietvertrages gekommen sein - falls der Raum nicht schon von Anfang an inkludiert war ... :
Es geht ja nicht darum die Nutzung zu verbieten, sondern darum, den Gebrauch zu monetarisieren. Da dürfte es doch in der Umkehr ebenso sein, man hat kostenlos den Hasen (oder so) dort abhängen lassen, das könnte man auch konkludent sehen.
-- Editiert von User am 19. November 2023 09:00
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