Mittäterschaft Ladendiebstahl

15. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bine1234567
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mittäterschaft Ladendiebstahl

Hallo,
Mein 13 Jähriges Kind war mit seinem gleichaltrigen Freund in einem Supermarkt. Der Freund hat ein Preisschild eingesteckt und wurde vom Ladendetektiv erwischt.
Beim Abholen wurde ich belehrt, dass mein Kind nun eine Fangprämie bei " gemeinschaftlichem Diebstahl und Mittäterschaft" inkl. Hausverwaltung zu erwarten hätte.
Gilt in diesem Fall wirklich "Mitgefangen-Mitgehangen"? Oder lohnt sich ein Widerspruch?
Freue mich auf Antworten
Vielen Dank
S.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1220 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Bine1234567):
Gilt in diesem Fall wirklich "Mitgefangen-Mitgehangen"?
In einem ersten Schritt sollte man dazu die AGB des Supermarktes befragen, in denen die Beschaffenheit der zu zahlenden Fangprämie geregelt wird. Bei dem Thema handelt es sich also um eine privatrechtliche Angelegenheit => Vertragsrecht. Ob dann eine Prämie je Person oder lediglich pro Delikt fällig werden muss, ist keine Frage für das Strafrecht.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6009 Beiträge, 1451x hilfreich)

Zitat (von Bine1234567):
Mein 13 Jähriges Kind war mit seinem gleichaltrigen Freund in einem Supermarkt. Der Freund hat ein Preisschild eingesteckt und wurde vom Ladendetektiv erwischt.
Beim Abholen wurde ich belehrt, dass mein Kind nun eine Fangprämie bei " gemeinschaftlichem Diebstahl und Mittäterschaft" inkl. Hausverwaltung zu erwarten hätte.

Kühne Idee.
Zitat:
Gilt in diesem Fall wirklich "Mitgefangen-Mitgehangen"?

Nein.
Strafrechtlich kann ein 13jähriger nicht belangt werden, und zivilrechtlich gibt es keine "Mittäterschaft". Die hier ohnehin zweifelhaft wäre.

Zitat:
Oder lohnt sich ein Widerspruch?

Es gibt dabei nichts zu "widersprechen".
Widersprechen muss man einem gerichtlichen Mahnbescheid, falls der Ladenbetreiber tatsächlich so kühn sein sollte, einen solchen zu erwirken.
Dann schaltet man unverzüglich einen Rechtsanwalt ein.

Ich bezweifle aber, daß da irgendetwas kommen wird.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1106 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Ob dann eine Prämie je Person oder lediglich pro Delikt fällig werden muss


Selbst wenn eine prämie pro Person als vereinbart gilt, so dann aber doch auch nur für Personen, die am Diebstahl beteiligt waren, oder? (Also z.b ein gemeinschaftlicher Diebstahl, wie etwa: einer steht Schmiere, einer steckt die Ware ein). Laut Sachverhalt war der eine Junge aber weder eingeweiht noch beteiligt am Diebstahl, sondern lediglich unwissender Begleiter des Täters.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15844 Beiträge, 9088x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Laut Sachverhalt war der eine Junge aber weder eingeweiht noch beteiligt am Diebstahl, sondern lediglich unwissender Begleiter des Täters.

Haben Sie einen anderen Sachverhalt vorliegen als ich?
Zum Thema "eingeweiht", "beteiligt" und "unwissend" steht doch gar nichts im Sachverhalt.

Richtig ist, dass man nicht verantwortlich gemacht werden kann, wenn man am Diebstahl nicht beteiligt ist.
Richtig ist aber auch, dass man auch dann an einem Diebstahl beteiligt sein kann, wenn man nicht derjenige ist, der die Ware einsteckt.

Wobei sich bei "Preisschild eingesteckt" die Frage stelle, ob es überhaupt ein Diebstahl ist oder nicht eher eine Sachbeschädigung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1106 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Haben Sie einen anderen Sachverhalt vorliegen als ich?
Zum Thema "eingeweiht", "beteiligt" und "unwissend" steht doch gar nichts im Sachverhalt.

Stimmt, das steht da nicht wortwörtlich, aber so habe ich es interpretiert. Für mich bedeutet die Redewendung "mitgefangen, mitgehangen" bisher immer dass jemand eigentlich unschuldiger zufällug "mitgefangen" würde.
Sollte das nicht so sein, kann TE das ja gerne aufklären

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#6
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1220 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Für mich bedeutet die Redewendung "mitgefangen, mitgehangen" bisher immer dass jemand eigentlich unschuldiger zufällug "mitgefangen" würde.
Das ist die Formulierung der TEin, die weiterhin nicht antwortet. Und nochmals: Wir befinden uns in der Sache nicht im Strafrecht.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#7
 Von 
Bine1234567
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal lieben Dank für die vielen Antworten.

Nach mehreren Gesprächen mit dem 13 Jährigen stellt sich der Sachverhalt so dar:
Das Schild lag unbefestigt im Gang. Unser Sohn hat es aufgehoben und seinem Freund gezeigt.
Der hat es genommen und eingesteckt.
Unser Kind hat es gesehen, verbal interveniert aber ohne Erfolg. Kurz danach wurden sie beide aber schon von den Ladendetektiven "abgeführt"

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15844 Beiträge, 9088x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Und nochmals: Wir befinden uns in der Sache nicht im Strafrecht.

Stimmt.
Aber die strafrechtliche Mittäterschaft würde (wenn sie denn vorläge) eine zivilrechtliche Mithaftung begründen.
So ganz kann man hier Strafrecht und Zivilrecht nicht trennen.

Zitat (von Bine1234567):
Nach mehreren Gesprächen mit dem 13 Jährigen stellt sich der Sachverhalt so dar: ...

Dann ist Ihr Kind nicht Mittäter und haftet für nichts und muss auch nichts zahlen.

Das praktische Problem wird sein: Aus Sicht des Ladenpersonal sieht es so aus, als ob Ihr Kind das Schild aufhebt damit der Freund es einsteckt. Und dann wäre es gemeinschaftlicher Diebstahl.

Es könnte also darauf ankommen, was das Ladenpersonal genau gesehen (und evtl. gehört) hat und wie glaubwürdig das mit dem "verbalen Intervenieren" ihres Kindes ist.

Es könnte aber auch sein, dass der Laden merkt, dass es um 13jährige Kinder geht und deshalb nichts mehr nachkommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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